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            "content": "Drucksache 15/468 (15/375)            Landtag des Saarlandes       - 15. Wahlperiode - Die Fragestellerin bezieht ihre Fragen auf die Bundesmittel, die den saarländischen Kommunen erstattet werden. Aus diesem Grund wird in der weiteren Stellungnahme lediglich auf die Regelungen des SGB II eingegangen, da die Bundesmittel nur für die- sen Rechtskreis eingesetzt werden (§ 46 Absätze 5 bis 8 SGB II). Für die Umsetzung der Regelungen des SGB II nimmt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) die Rechtsaufsicht wahr. Die Landesregierung weist in diesem Kontext darauf hin, dass die Kommunen nicht als Träger der Sozialhilfe Bundesmittel im Rahmen des BuT einsetzen. Dies geschieht ausnahmslos im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II. Die Um- setzung des BuT liegt nach den Bestimmungen des SGB II in der Trägerverantwortung der Kommunen. Träger der Leistungen für BuT sind gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II die dort legal definierten kommunalen Träger der gemeinsamen Einrichtungen bzw. nach § 6a SGB II zugelassene kommunale Träger (zkT). Diese haben den ge- setzlichen Auftrag (§ 4 Absatz 2 Satz 2 SGB II), darauf hinzuwirken, dass Kinder, Ju- gendliche und junge Erwachsene Zugang zu geeigneten vorhandenen Angeboten der gesellschaftlichen Teilhabe erhalten. Der Bund beteiligt sich gemäß § 46 Absatz 5 Satz 1 SGB II zweckgebunden an den Leistungen der Kommunen für Unterkunft und Heizung (KdU) i. S. d. § 22 Absatz 1 SGB II. Die für die Kommunen aus der Übertragung der Zuständigkeit zur Umsetzung des BuT resultierenden Mehrbelastungen sollten durch eine höhere Beteiligung des Bundes an den KdU ausgeglichen werden (Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch). Aus diesem Grund fließen nach § 46 Absatz 6 die Gesamtausgaben für die Leistungen nach § 28 SGB II sowie nach § 6b BKGG in diese Berechnung mit ein. Für die Jahre 2011 bis 2013 handelt es sich um einen gesetzlich festgeschriebenen Betrag i. H. v. 5,4% der KdU (§ 46 Absatz 6 Satz 3 SGB II). Ab dem Jahr 2013 erfolgt die Berechnung des Prozentwertes für das Folgejahr anhand der tatsächlichen Ausgaben für BuT-Leistungen (§ 46 Absatz 7 SGB II) nach § 28 SGB II und § 6b BKGG. Das Verfahren der Erstattung durch den Bund ist in § 46 Absatz 8 SGB II geregelt. Die Gesamtausgaben für die Leistungen nach § 28 SGB II und § 6b BKGG sind durch die Länder bis zum 31. März des Folgejahres zu ermitteln und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitzuteilen (§ 46 Absatz 8 Satz 4 SGB II). Neben der Erstattung der Ausgaben für die originären Leistungen des BuT (Lernförde- rung, Schulbedarf etc.) erhalten die Kommunen zusätzlich 1,2% der KdU zur Kompen- sation der Mehrkosten für die verwaltungstechnische Umsetzung des BuT (Verwal- tungskosten). Dieser Prozentanteil ist zusätzlich in den Beträgen des § 46 Absatz 5 SGB II enthalten. Als weiteres Ergebnis des oben genannten Vermittlungsausschusses stellt der Bund ca. 400 Millionen Euro jährlich für Schulsozialarbeit und Mittagsverpflegung von Schü- lerinnen und Schülern in Horten (Einrichtungen nach § 22 SGB VIII) befristet bis Ende 2013 bereit. Diese Mittel finden sich ebenfalls in § 46 Absatz 5 SGB II. Die Kommunen erhalten 2,8% der KdU für Schulsozialarbeit und Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern in Einrichtungen des § 22 SGB VIII erstattet. Während die Berücksichti- gung der Mittagsverpflegung in Einrichtungen des § 22 SGB VIII in § 77 Absatz 11 Satz 4 SGB II gesetzlich normiert wurde, ist das für die zur Verfügung gestellten Mittel für Schulsozialarbeit nicht der Fall. -2-",
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            "content": "Drucksache 15/468 (15/375)          Landtag des Saarlandes         - 15. Wahlperiode - Zu Frage 3: Die Anpassung der Regelungen des saarländischen Schülerförderungsgesetzes (SchuFöG) mit Wirkung zum 01.01.2012 wirkte sich u. a. auf den förderungsfähigen Personenkreis aus. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sondierungsgespräche BuT wurde vereinbart, dass das für das SchuFöG zuständige Ministerium für Bildung den Landkreisen und dem Jobcenter Saarbrücken entsprechende „Negativlisten“ noch im Dezember 2011 zur Verfügung stellt. Damit war die Möglichkeit gegeben, dass alle Personen, die ab Januar 2012 die Schülerbeförderungskosten nicht mehr vom Land erhielten, zeitnah angeschrieben werden konnten. Diese Möglichkeit wurde von allen Gemeindeverbänden umgesetzt. Insgesamt zeigt sich, dass alle handelnden Akteure mit sehr umfangreichen und un- terschiedlichen Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit betrieben haben und auch zukünftig betreiben werden. Die BuT-Träger verweisen in ihrer Gesamtheit auf die gestiegene Inanspruchnahme der BuT-Leistungen und führen dies u. a. zu einem großen Teil auf ihre Aktivitäten vor Ort zurück. Es zeigt sich allerdings auch, dass weitere Steigerun- gen der Inanspruchnahme nicht allein durch Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden kön- nen. Hierzu sind weitere Maßnahmen notwendig, wie z. B. Abbau der Antragshürden sowie weitere Verwaltungsvereinfachung. Die Maßnahmen werden getrennt nach den einzelnen Gemeindeverbänden darge- stellt: St. Wendel: Mit Inkrafttreten der neuen Leistungen hat der Landkreis St. Wendel eine mehrstufige Informationskampagne zum Bildungspaket gestartet: Stufe 1: Mitarbeiterschulung und –information Alle Mitarbeiter/innen, die mit potentiell Berechtigten in Kontakt stehen – Jobcenter, Kreissozialamt, Kreisjugendamt, Amt für Schülerförderung, Servicebüro –, wurden im Rahmen von Schulungsveranstaltungen über die Leistungen und Antragsverfahren informiert. Stufe 2: Information von Politik, Öffentlichkeit und Leistungsberechtigten Die zuständigen politischen Gremien (Kreistag, Ausschuss für Arbeit, Jugendhilfeaus- schuss) wurden in Sitzungen über die Leistungen und die Verfahren informiert. Flan- kiert wurde dies durch mehrere Presseberichte in lokalen Zeitungen, Aushänge / Bro- schüren / Flyer im Jobcenter und die Direktansprache von potentiell Leistungsberech- tigten. Über die Website des BMAS zum Bildungspaket erfolgten weitere Informationen. Die Homepage des Landkreises enthält Basisinformationen zu allen Leistungsarten sowie alle Anträge zum Download. Auch ist dort eine Online-Präsentation des Paketes abruf- bar. Die Berechtigten des Kinderzuschlages wurden alle von der Familienkasse schriftlich informiert, wobei die Kontaktdaten des Kreissozialamtes mitgeteilt wurden. Stufe 3: Information von Multiplikatoren Um die betroffenen Familien noch besser erreichen zu können, erfolgten Multiplikato- renschulungen von Fachkräften, die mit den Familien beruflich arbeiten. Die Präsenta- tionen erfolgten z.B. bei Trägern der Wohlfahrtspflege (z. B. Caritas / Tafel), Trägern der FGTS, Schoolworkern, den Netzwerkern der Sozialraumteams in den Gemeinden und dem ASD des Jugendamts. -5-",
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            "content": "Drucksache 15/468 (15/375)           Landtag des Saarlandes        - 15. Wahlperiode - Mittels der Netzwerker in den Sozialraumteams und den Schoolworkern erfolgte ein lokaler Transfer an Schulen, KiTas, Vereine und Verbände. Landkreis Merzig-Wadern: Der Landkreis Merzig-Wadern hat mit folgenden Maßnahmen darauf hingewirkt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für Bildung u. Teilhabe durch die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II beantragt bzw. genutzt werden:    Einfache und leichte Antragstellung im zentral eingerichteten und kompetent ausgestatteten Servicebüro mittels Formblättern,    Zusammenlegung der Annahme von Anträgen auf Gewährung von Leistungen für Bildung u. Teilhabe und ähnlichen Leistungen (z. B. Anträge auf Übernah- me des Kindergartenbeitrages, Anträge auf Gewährung von Zuschüssen nach der Richtlinie zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit etc.),    Einrichtung einer Hotline im Servicebüro zur Beratung und Beantwortung tie- fergehender Fragestellungen des „Bildungs- und Teilhabepakets“,    Beratung und Information über den Leistungskatalog des § 28 SGB II sowie die für die Leistungsgewährung zuständige Stelle im Direktkontakt durch die Mitar- beiter des Jobcenters,    Auslage von Infomaterial an öffentlichkeitswirksamen Stellen,    Information über den Leistungskatalog des „Bildungs- u. Teilhabepakets“ sowie die für die Leistungsgewährung zuständige Stelle auf der Homepage und im Familienportal des Landkreises Merzig-Wadern,    Aufnahme eines Kurzhinweises zum „Bildungs- u. Teilhabepaket“ in den Leis- tungsbescheiden des Jobcenters,    Info-Gespräche mit verschiedenen Akteuren (Schulen, Kitas etc.) bzgl. der Be- kanntmachung des „Bildungs- u. Teilhabepakets“ und Verbreitung der erhalte- nen Informationen in der Öffentlichkeit. Die Maßnahmen sind darauf gerichtet, den Leistungsberechtigten einen guten Zugang zu den Leistungen für Bildung u. Teilhabe zu ermöglichen. Landkreis Saarlouis: Der Landkreis Saarlouis hat die drei neu eingestellten Schulsozialarbeiter/innen über die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes informiert. Sie wirken auf den Schulhöfen auf die Inanspruchnahme der Leistungen hin. Die Sachgebietsleiterin nahm an runden Tischen (Jugendpfleger, schulpsychologischer Dienst, Vereine) teil und informierte vor Ort. Darüber hinaus wurden auf der Internetseite des Landkreises Saarlouis Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket eingestellt. Zusätzlich wurden Flyer in Schulen und Kindergärten ausgelegt. Landkreis Neunkirchen: Beim Jobcenter Neunkirchen werden alle Neukunden mit Kindern auf die Möglichkei- ten des BuT hingewiesen. Darüber hinaus enthalten die Bewilligungsbescheide des Jobcenters Hinweise auf die BuT-Leistungen. Zudem sind die Arbeitsvermittler/Innen und persönlichen Betreuer/Innen angewiesen, ihre Leistungsbezieher auf die BuT- Leistungen hinzuweisen. Entsprechendes Infomaterial, aber auch Anträge werden im Jobcenter vorgehalten. -6-",
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            "content": "Drucksache 15/468 (15/375)           Landtag des Saarlandes         - 15. Wahlperiode - Auch die Wohngeldempfänger werden durch die Wohngeldstelle entsprechend infor- miert. Zudem hat der Landkreis Neunkirchen eine spezielle Infoveranstaltung mit Schulen und Kindertageseinrichtungen veranstaltet, die leider sehr schlecht besucht wurde. Den Schulen und Kindertageseinrichtungen wurden zusätzlich das Infomaterial des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und die für die Schulen und Kindertageseinrichtungen maßgeblichen Anträge auf Bildung und Teilhabe zur Verfü- gung gestellt. Zudem werden nach Bedarf Infoveranstaltungen mit den Trägern der einzelnen Leistungen abgehalten. Zusätzlich zu den genannten Aktivitäten erfolgt begleitend in regelmäßigen Abständen eine Veröffentlichung mit Hinweisen auf das Bildungs- und Teilhabepaket in der Ta- gespresse. Saarpfalz-Kreis: Alle im Saarpfalz-Kreis infrage kommenden Kinder, Jugendlichen und junge Erwach- sene wurden über die einzelnen Hilfen des Bildungs- und Teilhabepaketes schriftlich informiert. Des Weiteren wurde in Presseveröffentlichungen, mit Plakaten und einer Flyer-Aktion auf alle Möglichkeiten, die das Bildungs- und Teilhabepaket bietet, hingewiesen. Regionalverband Saarbrücken: Der Regionalverband Saarbrücken und das Jobcenter Saarbrücken haben von Beginn an das Bildungspaket offensiv beworben. Durch Vorträge bei den Netzwerkpartnern (Stadtteilbüros u. v. m.), allen Direktoren der Schulen im Regionalverband, dem Lan- dessportverband, Schulsozialarbeitern, Jugendamt, abendliche Vorträge bei caritativen und sportlichen Institutionen wurde versucht, die Anspruchsvoraussetzungen des Bil- dungspaketes näherzubringen. Allen Beteiligten wurde der Antrag in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, um die Menschen zur Antragstellung aufzufordern. Trotz aller Bemühungen sind nur bedingt Erfolge eingetreten. Durch die Aushändigung bei jedem Neu- bzw. Weiterbewilligungsantrag sind vermehrt Anträge auf Leistungen des BuT zu verzeichnen. Durch die Schulung der Sachbearbeiter im Jobcenter erhofft sich der Regionalverband eine weitere Steigerung der Inanspruchnahme. Frage 4: Für welche Zwecke und in welchem Um- fang sind die nicht verausgabten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Jahres 2011 und 2012 in den einzelnen Landkreisen und dem Re- gionalverband zum Einsatz gekommen (bitte Ein- zelaufstellung nach Landkreisen und Regionalver- band)? Zu Frage 4: Der Staatssekretär im MWAEV hat mit Schreiben vom 12. Dezember 2012 die Landrä- tinnen und Landräte sowie den Regionalverbandsdirektor gebeten, falls Bundesmittel zur Erbringung der BuT-Leistungen nicht ausgeschöpft wurden, diese zweckgebunden in das Haushaltsjahr 2013 zu übertragen. Somit ist gewährleistet, dass diese Mittel weiterhin nach der gesetzlichen Bestimmung für die Leistungsberechtigten eingesetzt werden können. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. -7-",
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