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"content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/615 (15/522) 29.08.2013 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: Gutachten des Wissenschaftsrates Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Landesregierung hat den Wissenschaftsrat damit beauftragt, die saarländische Hochschul- landschaft zu begutachten, um dessen Ergebnisse in die weitere strategische Planung und Ausrich- tung der verschiedenen Hochschulen einfließen zu lassen. In Vorbereitung zu diesem Gutachten hat der Wissenschaftsrat einen Fragenkatalog an die beteiligten Hochschulen sowie die Landesregie- rung geschickt. Die Antworten auf diesen Katalog liegen inzwischen vor. Die Universität des Saarlandes stellt ihre Antwor- ten auf die Fragen des Wissenschaftsrates trans- parent auf ihrer Homepage zur Verfügung, wäh- rend sowohl die Landesregierung als auch die HTW ihre jeweiligen Antworten lediglich für den in- ternen Gebrauch freigeben.“ Plant die Landesregierung ihre Antworten auf die Fragen des Wissenschaftsrates ebenfalls zu veröf- fentlichen? Falls ja, bis wann ist die Veröffentli- chung an welcher Stelle geplant? Zu Frage 1: Nein. (Siehe Frage 2) Ausgegeben: 02.09.13 (12.06.2013)",
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"content": "Drucksache 15/615 (15/522) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Falls seitens der Landesregierung keine Veröffent- lichung geplant sein sollte, mit welcher Begrün- dung werden die Antworten zurückgehalten? Zu Frage 2: Die Landesregierung hat den Wissenschaftsrat gebeten, ein Strukturgutachten zur Weiterentwicklung des saarländischen Hochschul- und Wissenschaftssystems bis zum Jahr 2020 zu erstellen. Das Verfahren der Begutachtung besteht aus einer Vielzahl von Schritten. Die Beant- wortung der Fragen des Wissenschaftsrates erfolgt durch Antworten auf mündliche und schriftliche Nachfragen, Gespräche und Vor-Ort-Besuche. Die Veröffentlichung einer Teiltranche von Antworten aus diesem umfassenden Prozess ist losgelöst von der Ge- samtbetrachtung und würde dem Leser eine vollständige Information suggerieren, die dieser Teiltranche nicht inne wohnt. Wurden die Antworten auf die Fragenkataloge des Wissenschaftsrates der beteiligten Hochschulen und der Landesregierung wechselseitig ausge- tauscht? Falls nein, wieso werden die beteiligten Partner nicht wechselseitig über ihre Antworten in- formiert? Zu Frage 3: Das Land und seine Hochschulen haben wechselseitig die Antworten auf die jeweiligen Fragen des Wissenschaftsrates ausgetauscht. Ist seitens der Landesregierung eine öffentliche Diskussion über die Zukunft der saarländischen Hochschullandschaft geplant? Falls ja, wie und wann soll sie gestaltet werden? Falls nein, aus welchen Gründen möchte die Landesregierung von einer die Öffentlichkeit einbeziehenden Debat- te absehen? Zu Frage 4: Die Stellungnahme des Wissenschaftsrates wird voraussichtlich im Januar 2014 durch den Wissenschaftsrat vorgelegt werden. Ziel des Gutachtens ist das Aufzeigen von Entwicklungsperspektiven für die saarländische Hochschullandschaft. Das Gutachten soll dann folgend für die weiteren wissenschaftspolitischen Weichenstellungen - so- wohl für die Landeshochschulentwicklungsplanung als auch für die Vorbereitung der nächsten Ziel- und Leistungsvereinbarungen - genutzt werden. Dort, wo es je nach Inhalt der Stellungnahme und Empfehlungen zielführend erscheint, wird die Landesre- gierung entsprechend in Diskussionen einsteigen. -2-",
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"content": "Drucksache 15/615 (15/522) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Nach welchen Kriterien wählt die Landesregierung aus, welche Dokumente zur Hochschullandschaft veröffentlicht werden und welche Dokumente nur zum internen Gebrauch verwendet werden dür- fen? Zu Frage 5: Die Landesregierung hat bei der Auswahl der Informationen, die an die Öffentlichkeit gegeben werden, die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorgaben zu berücksichti- gen. Darüber hinaus kann sie die Weitergabe von Informationen verweigern, wenn der Kernbereich der Kompetenzen (exekutive Eigenverantwortung) tangiert wird. Die ver- fassungsrechtliche Gewährleistung des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung zielt auf die Wahrung der Funktionsfähigkeit der Regierung ab und schützt deren Ei- genständigkeit bei der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben. Ihre Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament und dem Staatsvolk setzt notwendigerweise einen Kernbe- reich exekutiver Eigenverantwortung voraus, der weder Ausforschungseingriffen des Parlaments ausgesetzt ist noch von eigenen Auskunftspflichten überlagert wird. Dazu gehört die Willensbildung innerhalb der Regierung sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Ressort- und Kabinettsentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und internen Abstimmungsprozessen vollziehen. Zum Kernbereich gehört außerdem die Entscheidung, ob die Regierung sich in einer politischen Frage festlegen will oder nicht. Auch müssen die zugehörigen Institutionen und Organisationen vor Schädigungen aufgrund von übereilten Informati- onen an die Öffentlichkeit geschützt werden. Wie plant die Landesregierung mit dem fertigen Gutachten umzugehen? Ist eine komplette Veröf- fentlichung geplant? Falls ja, zu welchem Zeit- punkt und in welcher Form? Falls nein, wem soll dieses Gutachten mit welcher Begründung zur Verfügung gestellt werden und wie begründet sich der Öffentlichkeitsausschluss? Zu Frage 6: Ja, die Landesregierung wird das Gutachten unmittelbar nach Verabschiedung durch den Wissenschaftsrat veröffentlichen. -3-",
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