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            "content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode                                 Drucksache 15/1584 (15/1533) 18.11.2015 ANTWORT zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr. Digitalisierung des Radios Vorbemerkung der Fragestellerin: „In Deutschland wird die Abschaltung der UKW- Hörfunkwellen und die Umstellung auf das digitale DAB+ vorbereitet. Das Deutschlandradio setzt da- bei auf eine UKW-Abschaltung im Jahr 2025. Noch ist aber unklar, ob es einen verbindlichen Abschalt-Termin geben wird, wie die Umstellung vonstattengehen soll und welche Auswirkungen dies für Verbraucher und Sender haben wird. Denn nach wie vor ist die Radio-Verbreitung über UKW die mit Abstand am meisten genutzte Emp- fangsart für Radioprogramme in Deutschland. Laut Digitalisierungsbericht 2014 der Medienan- stalten nutzen rund 94 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren analoges Radio, rund ein Drittel nutzt zumindest auch Internetradio. Digitalradio erreicht dagegen nur knapp acht Prozent der Deutschen. Über 95 Prozent der Empfangsgeräte sind analog, nur 3,3 Prozent der Haushalte verfügen über ei- nen DAB-Empfänger. In Autos gehört DAB+ selten zur Serienausstattung. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass die Industrie auf eine UKW- Abschaltung drängt, denn durch die Umstellung kann sie viele neue Geräte verkaufen. Weil die Sendernetze für DAB+ noch nicht vollständig aus- gebaut sind, gibt es zudem vor allem in ländlichen Gebieten Versorgungslücken. Eine Umstellung ist auch für die Radiosender mit erheblichen Kosten verbunden, die vor allem kleinere Sender kaum leisten können, wie der Direktor der britischen Re- gulierungsbehörde OFCOM, Peter Davies, bestä- tigt: DAB ist für nationale und regionale Radiosta- tionen erfolgreich, aber diese Technologie ist für kleine Stationen zu teuer und nicht flexibel genug.\" Ausgegeben: 18.11.2015 (07.10.2015)",
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            "content": "Drucksache 15/1584 (15/1533)         Landtag des Saarlandes        - 15. Wahlperiode - Vorbemerkung der Landesregierung: Das in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutsch- land verankerte Grundrecht der Rundfunkfreiheit verlangt vom Gesetzgeber die Aus- gestaltung einer Rundfunkordnung, in der die Vielfalt der bestehenden Meinungen in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet. Dem Rundfunk kommt wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft eine herausgehobene Bedeutung unter den Medien zu. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber gemäß der Rechtspre- chung des Bundesverfassungsgerichts die Rundfunkordnung konkret gesetzlich aus- zugestalten; das heißt, er hat einen gesetzlichen Rahmen zu gestalten, der tatsächlich ein Mindestmaß an medialer Grundversorgung gewährleistet. Ein „Laisser-faire“ oder das bloße Vertrauen auf die „unsichtbare Hand des Marktes“ ist nicht ausreichend. Dieser verfassungsrechtliche Gestaltungsauftrag verlangt daher auch die Sorge der Medienpolitik um die wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Rahmenbedingun- gen des privaten Rundfunks. Aus diesem Grund ist der Gesetzgeber gehalten, bei der gesetzlichen Ausgestaltung unserer dualen Rundfunkordnung einen Rahmen zu schaf- fen, der es dem privaten Rundfunk ermöglicht, seinen Beitrag zur Medienvielfalt in Deutschland zu leisten. Ein ganz maßgeblicher Faktor, den die Landesregierung bei dieser medienrechtlichen Ausgestaltung der dualen Rundfunkordnung berücksichtigt, ist die Entwicklung der Mediennutzung der Bevölkerung. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass der Um- stieg auf die digitale Verbreitung im Bereich terrestrisches Fernsehen (DVB-T), im Be- reich Satellitenverbreitung (DVB-S) und im Bereich Kabel (DVB-C) in weiten Teilen marktgetrieben, d.h. aufgrund der entsprechenden Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher bzw. der Zuschauerinnen und Zuschauer gelungen ist. Anders ver- hält es sich hingegen beim Hörfunk: Radioprogramme werden in Deutschland nach wie vor am meisten über die analoge Verbreitung via UKW genutzt. Wie aus dem Digi- talisierungsbericht 2015 der Medienanstalten hervorgeht, nutzen in Deutschland knapp 93 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren analoges Radio, auf Rang 2 folgt Internet- radio, das von knapp 30 Prozent in Deutschland – zumindest auch – genutzt wird. Ra- dio über Satellit und Kabel werden von rund 15 Prozent der Bevölkerung genutzt, wäh- rend Digitalradio nur 10 Prozent der Bevölkerung erreicht. Wie steht die Landesregierung zu einem festen UKW-Abschalttermin? Zu Frage 1: Die Landesregierung lehnt einen festen UKW-Abschalttermin ab. Ergänzend verweist die Landesregierung auf die Begründung des Entwurfs der Landesregierung zur vor- geschlagenen Änderung von § 21 Abs. 9 SMG (LT-Drs. 15/1508, S. 45): „Im Hinblick auf die bislang noch zu geringe Nutzung und Verbreitung von DAB-Geräten wird das bisherige Abschaltdatum von UKW in Absatz 9 gestrichen. […] Die Entwicklung der Digitalisierung des terrestrischen Hörfunks wird künftig von dem neuen, alle drei Jahre von der LMS zu erstattenden Bericht zur Entwicklung der Medienvielfalt (vgl. § 69 Ab- satz 3) dargestellt.“ -2-",
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            "content": "Drucksache 15/1584 (15/1533)         Landtag des Saarlandes        - 15. Wahlperiode - Ab wann könnte aus Sicht der Landesregierung die Umstellung auf Digital-Radio im Saarland so- weit gediehen sein, dass die UKW-Frequenzen abgeschaltet werden könnten? Zu Frage 2: Die Landesregierung unterstützt den Ansatz von ARD und Landesmedienanstalten, den Umstellungsprozess an Kriterien wie dem Grad der Flächenabdeckung (mobile outdoor) mit DAB+-Multiplexen, dem Grad des erreichten programmlichen Mehrwerts gegenüber dem derzeitigen Programmangebot über UKW, der Anzahl verkaufter Hör- funkempfangsgeräte, die DAB+-tauglich sind, und dem Grad der tatsächlichen Nut- zung von DAB+ - Angeboten zu orientieren. Solch eine, an der tatsächlichen Gewähr- leistung einer medialen Grundversorgung im Saarland ausgerichtete Vorgehensweise schließt jedwede zeitliche Vorfestlegung auf einen UKW-Abschalttermin aus. Wie kann aus Sicht der Landesregierung der Er- halt der Vielfalt der Radiosender und -programme im Land nach einer UKW-Abschaltung sicherge- stellt werden? Zu Frage 3: Die Landesregierung geht davon aus, dass ein Übergang zu einer Digitalradio- Versorgung nicht mit einem Weniger, sondern einem Mehr an Vielfalt verbunden ist. Wie viele Saarländer werden im Zuge der Digitali- sierung des Hörfunks wie viele neue DAB-Geräte anschaffen müssen und wie teuer wird dies für die Verbraucher im Schnitt? Zu Frage 4: Im Hinblick darauf, dass der Zeitpunkt für einen vollständigen Umstieg auf die digital- terrestrische Hörfunkverbreitung noch nicht feststeht, lassen sich diese Angaben nicht seriös prognostizieren. Wie teuer wird die Umstellung für die Radiosender im Saarland? Zu Frage 5: Der Saarländische Rundfunk (SR) wird von 2015 bis einschließlich 2020 ca. 1,5 Mio. EUR für den vollständigen Senderausbau der DAB+-Versorgung im Saarland aufwen- den. Bis Ende 2020 wird mit diesem Ausbau ein Versorgungsgrad von mehr als 99 Prozent der Fläche (portable outdoor) erreicht. Im Hinblick auf die privaten Hörfunkanbieter im Saarland wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. -3-",
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