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            "content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode                             Drucksache 15/1867 (15/1720) 14.06.2016 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Andreas Augustin (PIRATEN) betr.: Infizierung von Computersystemen des Landes durch die Schadsoftware „Locky“ Vorbemerkung des Fragestellers: „Nach aktueller Presseberichterstattung hat die Schadsoftware „Locky“, die sich im weitesten Sin- ne als Trojanisches Pferd oder als Ransomware kategorisieren lässt, in Deutschland mit weitem Abstand mehr Computersysteme befallen als in anderen Ländern. Mit Stand vom 19.02.2016 geht man von 5.000 Neuinfektionen pro Stunde aus. „Locky“ verschlüsselt Dateien der Nutzer, benennt diese um und stellt anschließend eine „Lösegeld- forderung“ an die Betroffenen. In dem „Erpresser- schreiben“ wird darauf hingewiesen, dass die Da- teien nur mit einer speziellen Software namens \"Locky Decryptor\" wieder entschlüsselt und dadurch gerettet werden können, für deren Bereit- stellung der Erpresser vom Opfer die Zahlung ei- nes bestimmten Betrags verlange. Dies kann auch öffentliche Einrichtungen betref- fen. So hat z.B. ein Krankenhaus in Los Angeles Lösegeld gezahlt, aber auch die Deutsche Stadt Dettelbach in Unterfranken hat erst letzten Monat in einem ähnlichen Fall Lösegeld gezahlt. Vor dem Verlust der Daten kann man sich dadurch schützen, dass regelmäßig und somit insbesondere vor Befall der eigenen Daten ein Backup erstellt wird, das gegebenenfalls wieder- hergestellt werden kann. Im beruflichen Umfeld bedeutet dies allerdings, dass Betroffene warten müssen, bis Backups zurückgespielt wurden, so- dass das System währenddessen nicht genutzt werden kann und zusätzliche Kosten entstehen. Nicht zuletzt werden die Administratoren, die die Backups zurückspielen, damit auch von sonstiger Arbeit abgehalte.“ Ausgegeben: 14.06.2016 (08.03.2016)",
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            "content": "Drucksache 15/1867 (15/1720)          Landtag des Saarlandes        - 15. Wahlperiode - Vorbemerkung der Landesregierung: Die nachfolgenden Antworten der Landesregierung beziehen sich auf die Landesver- waltung. Darüber hinaus gehende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. Wurden bereits bzw. werden zur Zeit alle Systeme der Landesregierung, ihrer Ministerien und der nachgeordneten Behörden oder der technischen Infrastruktureinrichtungen (Bspw. Energieversor- gung, Gasversorgung, Fernwärme, Kommunikati- on, Verkehrsinfrastruktur, Finanz- und Bankeninf- rastruktur) und der sozialen Infrastruktureinrich- tungen (wie z.B. Bildungs-, Hochschul- und For- schungssystem, Fürsorge-Dienstleistungen, Ge- sundheitssystem, Öffentliche Sicherheit und sozia- le Sicherung) auf eine mögliche Infizierung mit „Locky“ hin überprüft? a) Wenn ja, wie ist der aktuelle Prüf- und Bear- beitungsstand? b) Wenn nein, warum wird von der Durchführung einer solchen Überprüfung abgesehen? Zu Frage 1: Zur Abwehr von IT-Angriffen wird an zentraler Stelle (IT-Dienstleistungszentrum) als auch in den Ressorts Virenschutzsoftware eingesetzt. Diese wird mindestens täglich aktualisiert und über geeignete Mechanismen den Nutzern zur Verfügung gestellt. Zu- sätzlich werden die Mails von außen mit zwei Virenscannern untersucht. Diese Unter- suchung wird auch bei den Mailrelays, über die der interne Mailverkehr läuft, durchge- führt. Wie viele Systeme der Landesregierung, ihrer Mi- nisterien und nachgeordneten Behörden sowie solche der technischen und sozialen Infrastruktur- einrichtungen wurden mit dieser Schadsoftware in- fiziert? Bitte die Systeme auch den entsprechen- den Behörden zuordnen und diese benennen. Zu Frage 2: Mit der Schadsoftware \"Locky\" wurde in den Ministerien kein Arbeitsplatz infiziert. Le- diglich in zwei nachgeordneten Behörden waren in Summe 5 Arbeitsplätze von der Schadsoftware befallen. Aus Sicherheitsgründen können diese nicht benannt werden. -2-",
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