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"content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/287 (15/235) 02.01.2013 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum (DIE LINKE.) betr.: Adolf-Bender-Zentrum Vorbemerkung des Fragestellers: „In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bun- destagsfraktion DIE LINKE (Drucksache 17/10529) zu den Auseinandersetzungen im Landkreis Saarlouis über die Vergabepraxis des Bundesprogramms „Toleranz fördern – Kompe- tenz stärken“ führt die Bundesregierung aus, dass das Adolf-Bender-Zentrum im Jahr 2011 seitens des Landkreises Saarlouis Bundesmittel in Höhe von € 14.400,00 bewilligt erhalten hat. Hintergrund der Kleinen Anfrage war der öffentlich ausgetra- gene Streit zwischen dem Adolf-Bender-Zentrum und der Landkreisverwaltung Saarlouis einerseits sowie dem Saarländischen Flüchtlingsrat e.V. und der Aktion 3. Welt Saar e.V. andererseits um zwei Projekte gegen Rechtsradikalismus, die seit 2011 abgelehnt worden sind.“ Vorbemerkung Landesregierung: Um effektive Strategien gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antise- mitismus zu entwickeln, hat sich das Saarland bereits von 2007 bis 2010 an den Bun- desprogrammen „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ und „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ zum Aufbau eines landesweiten Netzwerkes zur fachkompetenten Beratung bei rechtextrem motivierten Vorfällen im Saarland beteiligt. Im Rahmen der Programme hat die Bundesregierung ziviles Engagement, demokratisches Verhalten, den Einsatz für Vielfalt und Toleranz sowie die Bildung eines Netzwerks von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern von Beratungsnetzwerken gegen Rechtsextremismus erfolg- reich unterstützt und gefördert. Um die Synergieeffekte besser nutzen zu können, wur- den die beiden Programme in der zweiten Förderperiode (2011 bis 2013) unter einem gemeinsamen Dach im Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ zusammengefasst. Ausgegeben: 07.01.2013 (22.11.2012)",
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"content": "Drucksache 15/287 (15/235) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Das Bundesprogramm besteht aus 3 Säulen: • Förderung von Modellprojekten, die innovative Ansätze zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus entwickeln und erproben, • Lokale Aktionspläne (präventive Angebote), • Interventionsmaßnahmen (Förderung und Unterstützung qualitätsorientierter Beratungsleistungen in den landesweiten Beratungsnetzwerken). Modellprojekte Modellprojekte entwickeln und erproben neue Ideen und Methoden in der Auseinan- dersetzung mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Demo- kratisches Bewusstsein soll gestärkt und vielfältiges gesellschaftliches Zusammenle- ben gefördert werden. Zur Finanzierung der Modellprojekte werden maximal 50 % der Projektausgaben durch Zuwendungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend getragen (insgesamt maximal 300.000 € bei einer dreijährigen Laufzeit). Pro Jahr können durchschnittlich 100.000 € als Zuwendung aus diesem Bun- desprogramm beantragt werden. Die restlichen mindestens 50 % der Gesamtausga- ben müssen kofinanziert werden. Im Saarland wird das Modellprojekt „Vie.Le – Vielfalt Leben“ der Gemeinnützigen Gesellschaft für Arbeitslosenberatung und Beschäftigung durch das Ministerium für Bildung und Kultur kofinanziert. Lokale Aktionspläne (LAP) Lokale Aktionspläne sind konkrete, vor Ort ausgearbeitete Konzepte, die Vielfalt, Tole- ranz und Demokratie vor allem unter Jugendlichen stärken sollen. Hier arbeiten die Kommunen und lokale Akteure der Zivilgesellschaft - von Kirchen über Vereine und Verbände bis hin zu engagierten Bürgerinnen und Bürgern - eng zusammen. Die Landkreise Saarlouis und Neunkirchen, der Regionalverband Saarbrücken und die Landeshauptstadt Saarbrücken haben am Interessenbekundungsverfahren des Bun- desprogramms „TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN“ teilgenommen und vervollständigen mit ihren präventiven Maßnahmen die Interventionen des Bera- tungsnetzwerkes. Die „neuen“ Lokalen Aktionspläne in den Landkreisen Saarlouis und Neunkirchen und die Landeshauptstadt Saarbrücken erhalten eine degressive Förde- rung des Bundes über drei Jahre in Höhe von insgesamt 270.000 €. Der Regionalver- band Saarbrücken befindet sich bereits in der Nachhaltigkeitsphase und wird über drei Jahre degressiv in Höhe von Gesamt 90.000 € gefördert. Die Mittelvergabe erfolgt ausschließlich über das Bundesfamilienministerium an die Lokalen Aktionspläne der Kommunen und enthält keine Kofinanzierung des Landes. Interventionsmaßnahme - Förderung und Unterstützung qualitätsorientierter Bera- tungsleistungen in den landesweiten Beratungsnetzwerken (kurz Beratungsnetzwerk) Für alle saarländischen Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken wurde ein lokales Beratungsnetzwerk gebildet. Neben der Landeskoordinierungsstelle zählt hier- zu das Adolf-Bender-Zentrum als Fachberatungsstelle und die Beratungsstelle für Op- fer von Diskriminierung und rechter Gewalt. Das Bundesministerium gewährt dem Saarland für den Zeitraum von 2011 bis 2013 für diese Arbeit jährlich max. 250.000 Euro. Die Restkosten in Höhe von 20 % müssen durch das Land kofinanziert werden. -2-",
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"content": "Drucksache 15/287 (15/235) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Umsetzung des Bundesprogramms im Saarland Im Rahmen des Bundesprogramms \"kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus“ ist im Saarland ein landesweites Beratungsnetzwerk als dauerhaftes interdisziplinäres und multiprofessionelles Ansprechpartner- und Arbeits- system im Sinne der „Hilfe zur Selbsthilfe“ installiert worden. Nach der Einrichtung der Landeskoordinierungsstelle und des Landesberatungsnetzwerkes in 2007 wurden in den vier Förderjahren saarlandweit flächendeckend regionale Strukturen aufgebaut. Hierzu wurden Beratungstätigkeiten und der Aufbau lokaler Strukturen in allen Land- kreisen und im Regionalverband Saarbrücken sowie seit 01.08.2009 landesweit eine Beratungsstelle für Opfer von Diskriminierung und rechter Gewalt gefördert. Weiterhin hat sich bewährt, das Landesberatungsnetzwerk (Vertreter der verschiedenen Behör- den, Verbände und Organisationen) in die konzeptionelle Weiterentwicklung des Bun- desprogramms und bei finanziellen Entscheidungen einzubinden. Seit dem 01.01.2011 führt das Adolf-Bender-Zentrum in allen Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken die Arbeit fort, baut das lokale Beratungsnetzwerk wei- ter aus und steht weiterhin in Abstimmung mit der Landeskoordinierungsstelle als Erst- kontaktstelle und Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung und stellt den erforderlichen Beratungsbedarf im Rahmen Mobiler Intervention federführend und begleitend sicher. Ergänzt wird das Beratungsnetzwerk durch ein Modellprojekt und präventive Maßnah- men gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Die Land- kreise Saarlouis und Neunkirchen, der Regionalverband Saarbrücken und die Landes- hauptstadt Saarbrücken haben sich am Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ beworben und vervollständigen mit ihren präventiven Maß- nahmen die Interventionen des Beratungsnetzwerkes. Die Landeskoordinierungsstelle im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie nimmt die Abstimmungs- und Steuerungsfunktion wahr. Erhält das Adolf-Bender-Zentrum von Seiten des Landes ebenfalls Gelder und wenn ja, in welcher Höhe und für welche Leistungen? Zu Frage 1: Das Adolf-Bender-Zentrum erhält im Rahmen des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ keine finanziellen Mittel des Landes. Auf Grundlage der Leitlinien zum Programmbereich „Förderung und Unterstützung quali- tätsorientierter Beratungsleistungen in den landesweiten Beratungsnetzwerken“ hat das Adolf-Bender-Zentrum zur Wahrnehmung und Erfüllung seiner Aufgaben im Rah- men des Bundesprogramms für den jeweiligen Bewilligungszeitraum 2011 und 2012 eine Zuwendung aus Bundesmitteln in Höhe von 125.000,00 € erhalten. Das Modellprojekt „Medien für Toleranz und Verständigung“ wird aus Mitteln des Kin- der- und Jugendplans (KJP) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie kofinanziert. Aus den zusätzlich bereitgestellten Mitteln im Kampf gegen Rechtsextremismus aus der Resolution des Landtags „Rechtsradikale Taten wirksam bekämpfen“ ist 2012 das Projekt „Zeichen setzen gegen Rechtsextremismus“ des Adolf-Bender-Zentrums gefördert worden. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung in Frage sechs verwiesen. -3-",
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"content": "Drucksache 15/287 (15/235) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - In welchen Gremien, die saarländischen Ministe- rien oder nachgeordneten Behörden zugeordnet sind, ist das Adolf-Bender-Zentrum vertreten? Zu Frage 2: Das Adolf-Bender-Zentrum ist in keinem Gremium, das den saarländischen Ministerien oder nachgeordneten Behörden zugeordnet ist, vertreten. Das Adolf-Bender-Zentrum begleitet die Lokalen Aktionspläne (LAP) des Landkreises Saarlouis und des Landkrei- ses Neunkirchen als externe Koordinierungsstelle. Die Leitlinien des Bundespro- gramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ der Lokalen Aktionsplä- ne schreiben vor, dass „die Kommune die Verantwortung für den Lokalen Aktionsplan trägt“. Hierzu bildet sie ein Ämternetzwerk, welches eine lokale Koordinierungsstelle bestimmt. Aufgaben der lokalen Koordinierungsstelle sind u. a. die Steuerung und Fortschreibung der LAP, die Koordinierung der Projekte zur Umsetzung im LAP, die Beratung der Projektträger, die Begleitung der Arbeit des Lokalen Begleitausschusses etc.. Zur Unterstützung der lokalen Koordinierungsstelle in der Kommune kann eine externe Koordinierungsstelle bei einem Träger eingerichtet werden. Die externe Koor- dinierungsstelle kann im Rahmen eines Einzelprojektes mit bis zu 20.000 € der Bun- desmittel unterstützt werden. Die Dauer der Förderung ist auf insgesamt drei Jahre begrenzt und muss jährlich neu durch die externe Koordinierungsstelle, beim jeweiligen Lokalen Aktionsplan beantragt werden und wird durch den Begleitausschuss beschie- den. Wird für diese Tätigkeit(en) ein Honorar, eine Pau- schale oder eine sonst wie (ggf. vertraglich festge- haltene) finanzielle Leistung erbracht? Wenn ja, in welcher Höhe, auf welcher vertraglichen Grundla- ge und für welche Leistung? Zu Frage 3: Das Adolf-Bender-Zentrum hat die Aufgaben der externen Koordinierung und Beratung der Lokalen Aktionspläne in den Landkreisen Saarlouis und Neunkirchen übernom- men. In der Landeshauptstadt Saarbrücken erfolgt die externe Koordinierung und Be- ratung des Lokalen Aktionsplans durch die Forschungs- und Transferstelle GIM an der HTW des Saarlandes. Die Entscheidung über die Einrichtung einer externen Koordinie- rungsstelle liegt bei den Lokalen Aktionsplänen vor Ort und wird ausschließlich aus Bundesmitteln gefördert. Welche Laufzeit hat die unter Frage 2 und 3 gege- benenfalls jeweils aufgeführte Mitarbeit in Gremien und die vertraglich festgehaltene(n) Leistung(en)? Zu Frage 4: Die Dauer der Förderung im Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ ist auf insgesamt drei Jahre begrenzt (01.01.2011 bis 31.12.2013). -4-",
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"content": "Drucksache 15/287 (15/235) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Gab es für die gegebenenfalls positiv beantworte- ten Fragen 2, 3 und 4 eine Ausschreibung und wenn ja, welche anderen Einrichtungen hatten sich beworben und welches waren die Kriterien für die Erteilung des Auftrags / Zuschlags? Zu Frage 5: Das Programm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ setzt auf Förde- rung und Unterstützung qualitätsorientierter Beratungsleistungen in den landesweiten Beratungsnetzwerken. Bei dem Programm handelt es sich um eine Fortsetzung von „Vielfalt tut gut“ und „kompetent. für Demokratie“, das von 2007-2010 vom BMFSFJ gefördert wurde. Ein Resultat der letzten Förderphase sind erste Grundsätze von Standards qualitätsorientierter Beratung, die nun ausgebaut, verfeinert und weiter ent- wickelt werden sollen. Dies geschieht aufgrund der Beschlussempfehlung und des Be- richtes des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestags „Programme zur Bekämpfung von politischem Extremismus weiterentwickeln und stär- ken“ (Drucksache 17/5435; Annahme des Antrags auf Drucksache 17/4432). In seiner 130. Sitzung hat der Deutsche Bundestag am 29.09.2011 diese Beschlussempfehlung angenommen. Der Antrag unterstützt die Programme und Initiativen der Bundesregie- rung zur Stärkung von Toleranz und Demokratie. Gleichzeitig fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, das Engagement gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und damit in der Verbindung stehende Phänomene fortzuführen unter Einbeziehung der Ergebnisse der Programmevaluation weiterzuentwickeln. In der ersten Förderperiode haben sich die SozialdezernentInnen und Jugendamts- vertreterInnen der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken verständigt, dass das Adolf-Bender-Zentrum (ABZ) als freier Träger die Wahrnehmung der Berater- tätigkeiten in den Landkreisen St. Wendel, Saarlouis, Neunkirchen und im Saar-Pfalz- Kreis übernimmt. Der Landkreis Merzig-Wadern und der Regionalverband Saarbrücken haben die Beratertätigkeit in der ersten Förderperiode eigenständig wahrgenommen. Für die zweite Förderperiode (2011 bis 2013) hat sowohl der Regionalverband Saar- brücken als auch der Landkreis Merzig-Wadern diese Aufgabe im Rahmen der jeweils ¼- Beratungsstelle an das ABZ übertragen, so dass ab dem 01.01.2011 die landeswei- te Koordination und Beratung im lokalen Bereich zentral beim Adolf-Bender-Zentrum erfolgt. Der Aufbau eines interdisziplinären und multiprofessionellen Ansprechpartner- und Arbeitssystem wurde kontinuierlich und systematisch seit 2007 verfolgt. Im Kern wur- den die bewährten Beratungsstrukturen in der zweiten Förderphase beibehalten. Das Leitziel des Beratungsnetzwerks, ein interdisziplinäres Arbeits- und Ansprechpartner- system mit staatlichen Stellen und nichtstaatlichen Institutionen und Organisationen sowie Einzelpersonen aufzubauen, bleibt unverändert. Der Ausbau soll im Bewilli- gungszeitraum im Rahmen des Bundesprogramms kontinuierlich und systematisch von den beteiligten Akteuren der Landeskoordinierungsstelle und der etablierten und quali- fizierten Fachberatungsstellen (Adolf-Bender-Zentrum und Beratungsstelle für Opfer von Diskriminierung und rechter Gewalt) konsequent weiter verfolgt und verstetigt wer- den. -5-",
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"content": "Drucksache 15/287 (15/235) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Die Entscheidung der Landkreise und des Regionalverbandes das Adolf-Bender- Zentrum mit der Beratertätigkeit im Rahmen des Bundesprogramms zu beauftragen, wurde durch das Sozial- und Familienministerium in der zweiten Förderphase mitge- tragen. Die in der ersten Förderphase aufgebauten bewährten Strukturen und Koope- rationen wurden durch das Bundesfamilienministerium bestätigt. Aus den genannten Gründen sind für die Weiterführung des Bundesprogramms ab 01.01.2011 keine neuen freien Träger angefragt worden. Eine wesentliche Veränderung der Beratungs- und Netzwerkstruktur ist für die Weiterentwicklung des Bundesprogramms nicht zielfüh- rend. Erhält die Einrichtung über die gegebenenfalls po- sitiv beantworteten Fragen 2 und 3 zusätzlich eine institutionelle oder Projektförderung? Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Tätigkeit? Zu Frage 6: Für das das Modellprojekt „Medien für Toleranz und Verständigung“ erhält das Adolf- Bender-Zentrum für den Zeitraum 01.09.2011 bis 31.03.2014 eine Ko-Finanzierung des Landes. Der Träger konnte für das Modellprojekt „Medien für Toleranz und Ver- ständigung“ Bundesmittel im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfeplan (KJP) einwer- ben. Lt. Kosten- und Finanzierungsplan liegen für die Laufzeit des Modellprojektes vom 01.09.11 bis 31.03.14 Gesamtkosten in Höhe von 436.959,21 € vor. Dem Adolf- Bender-Zentrum wurde eine Anteilsfinanzierung des Landes für den gesamten Förder- zeitraum in Höhe von max. 40.000 € in Aussicht gestellt. Für 2011 wurde eine Anteils- finanzierung in Höhe von 15.000 €, für 2012 in Höhe von 10.000 € bewilligt. Für das Haushaltsjahr 2013 sind finanzielle Mittel in Höhe von 10.000 € und für das Haushalts- jahr 2014 in Höhe von 5.000 € als Kofinanzierung für das Adolf-Bender-Zentrum in Aussicht gestellt worden. Das Projekt richtet sich an Kinder im Grundschulbereich (ab 9 Jahren), Jugendliche ab 14 Jahren, insbesondere aus benachteiligten Verhältnissen, an Jugendliche mit Migra- tionshintergrund und Jugendliche zwischen 16 und 27 Jahren, die ein Freiwilliges So- ziales Jahr absolvieren, sowie Fachkräfte und Multiplikatoren im Kinder- und Jugend- bereich. Ziele sind die Stärkung von Medienkompetenzen und zugleich die Stärkung von Kompetenzen politischer und kultureller Bildung insbesondere die Bekämpfung von rechtsextremen und fremdenfeindlichen Tendenzen. Im Zusammenhang mit den Mordtaten des Nationalsozialistischen Untergrundes sind alle Fraktionen des Landtages im Saarland übereingekommen, ein Zeichen gegen Rechtsextremismus zu setzen. Die Mittel im Kampf gegen Rechtsextremismus sind für das Haushaltsjahr 2012 um 100.000 € erhöht worden. Das Adolf-Bender-Zentrum hat für das Projekt „Zeichen setzen gegen Rechtsextremismus“ eine einmalige Zuwendung in Höhe von 28.595,59 € erhalten. Das Projekt ist die Weiterentwicklung der Ausstel- lung „Hass ist ihre Attitüde“, die bereits seit 2006 existiert. Im Zuge der Neukonzeption sind die dort verwendeten Tafeln überarbeitet und neu gedruckt worden, die Texte und Bilder wurden auf den neuesten Stand gebracht, um aktuelle Tendenzen im Bereich des Rechtsextremismus und Antisemitismus aufzuzeigen. -6-",
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