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            "content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode                              Drucksache 15/977 (15/902) 10.07.2014 ANTWORT zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr.: Verstöße gegen die Betriebsgenehmigung beim Kalkschottertagebau der Firma NAPRU bei Rubenheim Vorbemerkung der Fragestellerin: „Seit der Erteilung der Genehmigung zum indust- riellen Abbau von Kalksteinschotter auf einer Flä- che von 7 Hektar im Juni 2011 an die Betreiber- firma NAPRU durch den Landrat des Saarpfalz- Kreises mit fachlicher Unterstützung des Landes- amts für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) steht der Betrieb in nicht nachlassender Kritik seitens der Bürgerinnen und Bürger, der sich gebildeten Bürgerinitiativen sowie der Ortsräte aus Wolfers- heim und Erfweiler-Ehlingen. Dieser Kalkstein- schotterabbau befindet sich in einem Land- schaftsschutzgebiet inmitten der Biosphärenregion Bliesgau und grenzt an ein Naturschutzgebiet und ein Natura 2000-Gebiet. Die mit dem Genehmigungsbescheid erteilten Umweltschutzauflagen wurden seitens des Betrei- bers nicht eingehalten. Obwohl die Behörden (Umweltministerium, LUA und Saarpfalz-Kreis) nachweislich davon Kenntnis hatten, wurden kei- nerlei Kontrollen durchgeführt. Erst nach dem Ein- schalten des Verwaltungsgerichtes des Saarlan- des durch eine Bürgerinitiative fand am 22. Januar 2014 eine Überprüfung durch die Bauaufsicht des Saarpfalz-Kreises und dem LUA mit „vorheriger“ Ankündigung statt. Sie stellten Auflagenverstöße seitens des betreibenden Unternehmens fest (Ak- tenzeichen K613-748-2010-01). So kritisieren sie unter anderem der Verlust von Lebensräumen von Reptilien, Tagfaltern und Heuschrecken; die Über- schreitung von Abbauendböschungen; Eingriffe in zu erhaltende Biotope; Überschreitungen der Ab- baugrenzen, fehlende Sicherheitsabstände; eine fehlende ökologische Baubetreuung.“ Ausgegeben: 10.07.2014 (08.05.2014)",
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            "content": "Drucksache 15/977 (15/902)           Landtag des Saarlandes          - 15. Wahlperiode - Vorbemerkung der Landesregierung: Entgegen der Behauptungen der Fragestellerin haben durch das LUA bereits frühzeitig Überprüfungen im Abbaugebiet stattgefunden, und zwar am 03.05.2013, 17.05.2013 und am 17.07.2013. Die genannten Überprüfungen sind auf Grund vorgetragener Be- schwerden aus der Bevölkerung durchgeführt worden. Weitere örtliche Überprüfungen und Ortseinsichten, speziell mit Beteiligung der Naturschutzbehörden, sind durchge- führt worden, wenn es um konkrete naturschutzfachliche Fragestellungen, Zulassun- gen und Ausnahmegenehmigungen und um die Einhaltung entsprechender Auflagen ging. Solche Überprüfungen haben stattgefunden am 17.03.2011, 28.06.2013, 10.10.2013, 12.03.2014. Dabei sind in keinem Fall Verstöße gegen Verbotstatbestän- de festgestellt worden, die die sofortige Einstellung des Betriebs gerechtfertigt hätten. Welche Maßnahmen hat der Betreiber seit den Beanstandungen von Bauaufsicht und LUA ergrif- fen? Zu Frage 1: Im Rahmen einer gemeinsamen Ortseinsicht am 22.07.2013 unter Beteiligung der Firma NAPRU, der unteren Bauaufsicht, der Naturwacht Saarland, sowie des Landes- amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) und einer abschließenden Kontrolle am 10.10.2013 im Steinbruch Rubenheim wurde die Einhaltung der Auflagen der nachfol- gend aufgelisteten erteilten Genehmigungen überprüft.     Baugenehmigung für die Erweiterung des Steinbruchs um ca. 2,9 ha vom 07.01.2011 (sog. 1. Erweiterung) und Änderungsbescheid vom 16.08.2011 (Ände- rung der naturschutzfachlichen Auflagen)     Baugenehmigung für die Erweiterung des Steinbruchs um ca. 7,2 ha vom 14.06.2011 (sog. 2. Erweiterung), Auflagen Bauschein vom 14.06.2011     Ausnahmegenehmigung gem. § 5 der VO zum NSG „Südlicher Bliesgau / Auf der Lohe“ für den Weiterbetrieb des Steinbruchs vom 04.01.2010     Befreiung gem. § 67 BNatSchG von den Verboten der VO zum NSG „Südlicher Bliesgau / Auf der Lohe“ für die Errichtung und den Betrieb einer Zufahrt zu einem geplanten Erweiterungsbereich des Steinbruchs in Rubenheim vom 29.03.2011 (Nutzung von drei Parzellen als Betriebsflächen)     Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Brechen und Klassieren von natürlichem Gestein vom 14.04.2011 Zu den festgestellten Verstößen wurde am 22.01.2014 seitens der Unteren Bauauf- sichtsbehörde / Kreisverwaltung Saarpfalz-Kreis eine Anhörung gemäß § 28 Saarl. Verwaltungsverfahrensgesetz mit Schreiben Aktenzeichen: K613-748-2010-01 einge- leitet. -2-",
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