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            "content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode                               Drucksache 15/109 (15/63) 04.09.2012 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Ralf Georgi (DIE LINKE.) betr.: Barrierefreies Wohnen im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „In der Saarbrücker Zeitung vom 06.06.2012 wird die Aussage eines Vertreters vom Stadtplanungs- amt Saarbrücken zitiert, wonach es allein in der Landeshauptstadt Saarbrücken etwa 6000 mobili- tätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger, aller- dings nur rund 1000 barrierefreie Wohnungen gibt. Ein solcher Zustand stellt Menschen mit Behinde- rungen vor enorme Probleme, zumal die derzeit vorhandenen barrierefreien Wohnungen nicht nur von ihnen, sondern auch von anderen Personen- gruppen, etwa älteren Menschen, dringend benö- tigt werden. Eine Bestandsaufnahme über die An- zahl und den Bedarf barrierefreier Wohnungen im Saarland ermöglicht politische Schlussfolgerungen zur Förderung des Ausbaus solcher Wohnungen.“ Vorbemerkung Landesregierung: Immer mehr Menschen möchten lange selbstbestimmt und möglichst selbständig in ihrer Wohnung leben, was vor allem für ältere Menschen und Menschen mit Behinde- rungen ein zentrales Anliegen darstellt. Eigenständig bedeutet für sie ohne Einschrän- kungen – also barrierefrei - leben, indem das Wohnumfeld gezielt an die Bedürfnisse dieser Personengruppe angepasst wird. Neben der ursprünglichen Bedeutung dieses Begriffs, nämlich der Assoziation mit körperlicher Einschränkung, Alter und Krankheit gewinnt auch eine gesicherte Eigenständigkeit immer mehr an Bedeutung. Vor allem im Hinblick auf den demographischen Wandel und die UN- Behindertenrechtskonventi- on hat das Thema Barrierefreiheit an Bedeutung gewonnen. Mit zunehmendem Alter wird die Wohnung immer mehr zum Lebensmittelpunkt und Barrieren können vor allem älteren Menschen und auch Menschen mit Behinderungen das Leben schwer machen. Oft bleibt in solchen Fällen nur noch der Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim. Ausgegeben:       05.09.2012 (27.06.2012)",
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            "content": "Drucksache 15/109 (15/63)           Landtag des Saarlandes          - 15. Wahlperiode - Durch eine steigende Attraktivität der Kurzzeit- und Tagespflegeplätze wird diesem Umstand jedoch nur zum Teil Rechnung getragen. Alternativen zur Vermeidung eines Heimaufenthalts bieten in diesem Zusammenhang eine alters- und behindertengerech- te Anpassung der eigenen Wohnung oder der Umzug in eine entsprechend ausgestat- tete Wohnung. Sie ermöglicht die Aufrechterhaltung eines selbständigen Lebens so- wohl im Alter als auch bei einer aus anderen Gründen eingeschränkten Mobilität. Die landesweit ausgebauten Fachdienste „Ambulante Hilfen zum Wohnen“ gewährleisten eine umfassende Beratung, Anleitung und Unterstützung bei Problemstellungen. Für bisher stationär wohnende Menschen mit Behinderung eröffnet barrierefreier Wohn- raum die Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes ambulantes Wohnen. Wie hat sich die Anzahl barrierefreier Wohnungen im Saarland seit 2002 entwickelt? Bitte aufschlüs- seln nach Jahren und einzelnen Kommunen. Zu Frage 1: Darüber liegen der Landesregierung keine Daten vor. Da mit zunehmender Alterung der Bevölkerung und einer steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen im hohen Alter u.a. mit einem steigenden Potenzial hinsichtlich eines alters- und bedarfsgerech- ten sowie möglichst barrierearmen Umbaus zu rechnen ist, wurde im Rahmen der Er- arbeitung des Landesseniorenplanes, Teil 3, im Jahr 2011 vom Sozialministerium eine standardisierte Befragung aller 52 saarländischen Städte und Gemeinden durchge- führt, um Informationen über seniorenbezogene Hilfs- und Dienstleistungsangebote in den Kommunen zu gewinnen. Im Fragenkomplex „Wohnen“ wurde die Wohnsituation älterer Menschen (65+) zum Zeitpunkt der Erhebung in den Kommunen betrachtet. 31 Kommunen (61,3%) berichteten, dass es ein ausreichendes Angebot barrierefreier bzw. altersgerechter Wohnungen gebe, wohingegen in fast einem Viertel (22, 4 %) der Städte und Gemeinden ein entsprechendes Angebot fehlt. Initiativen zur Ausweitung des Angebots barrierefreier/altersgerechter Wohnungen, z.B. durch kommunale Woh- nungs- bzw. Siedlungs- oder Immobiliengesellschaften, planen 34 % der befragten Kommunen, wohingegen zwei Drittel (66 %) keine derartigen Planungen haben. Bedarf wird vor allem in Einpersonenhaushalten gesehen. Wie hat sich die Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen im Saarland seit 2002 entwickelt? Bit- te aufschlüsseln nach Jahren und einzelnen Kommunen. Zu Frage 2: Absolute Zahlen zur Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen im Saarland seit 2002 liegen in den Kommunen nicht vor. Allerdings wird die Privatwohnung als Standort von Unterstützung und ambulanter Pflege zukünftig von enormer Bedeutung sein. Laut Angaben des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zufol- ge, leben 93 % der älteren Menschen in Deutschland im „normalen“ Wohnungsbe- stand. Aufgrund von Studien des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung (BMVBS) zufolge, weisen lediglich 5 % der von Senioren bundesweit genutz- ten Wohnungen keine Barrieren auf; bis zum Jahr 2020 wird jedoch bereits ein Bedarf um das 5-fache (BMVBS, Wohnen im Alter, 2011, S.10) prognostiziert. -2-",
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            "content": "Drucksache 15/109 (15/63)          Landtag des Saarlandes         - 15. Wahlperiode - Das Land unterstützt private als auch öffentliche Wohnungseigentümer und Bauträger in ihren Bemühungen, die Wohnbedürfnisse nach Barrierefreiheit anzupassen. Dies geschieht bzw. geschah durch folgende Programme: Wohnen im Alter Eine qualitative Befragung zum Thema Wohnungsanpassung (HTW des Saarlandes, Renaud & Langguth, 2010) zeigt, dass bei entsprechender finanzieller Förderung eine große Gruppe älterer Menschen ihre Privatwohnung als Vorsorgemaßnahmen alters- gerecht umbauen lassen. Das Sonderprogramm „Wohnen im Alter“ wurde ab 1.12.2008 (Amtsblatt des Saarlan- des vom 27.11.2008) mit dem Ziel aufgelegt, eine Anpassung des Wohnumfeldes, der Wohnräume und der Dienstleistungen an die Bedürfnisse der jeweiligen Generation (ab 60 Jahren) durch Förderung von Einzelmaßnahmen vorzunehmen. Aufgrund der aufgebrauchten Haushaltsmittel wurde ab 15.06.2010 ein Antragsstopp verhängt. Die Endabwicklung bereits beschiedener Anträge erfolgte bis Ende 2011. Insgesamt wur- den 2.531 Maßnahmen finanziell gefördert; das verausgabte Fördervolumen betrug 6,4 Mio. Euro. Insgesamt konnten damit Investitionen in Höhe von mehr als 28 Mio. Euro getätigt werden. Mietwohnungen für ältere und behinderte Menschen Durch die Förderung zur Herrichtung von Mietwohnungen wird den Belangen älterer und behinderter Menschen Rechnung getragen, so lange wie möglich in ihrer vertrau- ten, häuslichen Umgebung bleiben und am gewohnten gesellschaftlichen Leben teil- haben zu können. Durch die Gemeinsame Förderrichtlinie des Finanz- und Sozialministeriums vom 14.02.2012 (Amtsblatt des Saarlandes vom 08.03.2012) zur Herrichtung von Mietwoh- nungen für ältere und behinderte Menschen wurde die Möglichkeit geschaffen, die Re- duzierung von Barrieren in Wohnungen bzw. die barrierefreie Gestaltung von Wohn- raum durch Mittel der sozialen Wohnraumförderung stärker zu unterstützen. Ziel des Programms ist es, im saarländischen Mietwohnungsbestand Wohnraum in ausreichen- dem Maße an die Wohnbedürfnisse älterer und behinderter Menschen anzupassen und damit das Wohnen in einem späteren Lebensabschnitt oder das Wohnen mit einer Behinderung möglichst lange selbstbestimmt und im gewohnten sozialen Umfeld zu ermöglichen. Damit setzt die Förderrichtlinie auch die Forderung der UN-Behindertenrechts- konvention nach selbstbestimmten Wohnformen um. Das Programm richtet sich an private Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften. Zielgruppe sind Mieter mit gerin- gem Einkommen. Das Programm ist am 1.2.2012 in Kraft getreten. Für das Jahr 2012 stehen zunächst 5,8 Mio Euro zur Verfügung. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Baudarlehen oder als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Runder Tisch für barrierefreien Wohnraum für Menschen mit Behinderung Im gemeinsamen Zusammenwirken zwischen Land, den Kommunen, den Vertretern der Betroffenen und der Leistungserbringer wurde auf Initiative der Landesregierung ein „Runder Tisch“ gegründet, der die Zielsetzungen und weiteren Arbeitsschritte zur Schaffung des entsprechenden Wohnraums thematisiert und diskutiert sowie Hand- lungsempfehlungen erarbeitet. -5-",
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            "content": "Drucksache 15/109 (15/63)        Landtag des Saarlandes        - 15. Wahlperiode - Sonstiges Im Rahmen der Eingliederungshilfe unterstützt die Landesregierung den Wunsch er- wachsener Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung nach einem selbst- bestimmten Leben und Wohnen. Dazu wurde landesweit ein Angebot an ambulanten Diensten aufgebaut. Die Fachdienste „Ambulante Hilfen zum Wohnen“ gewährleisten diesen Menschen eine umfassende Beratung, Anleitung und Unterstützung verschie- dener Problemstellungen. Die Entwicklungszahlen für den Zeitraum 2004-2011 sind in Frage 2 dargestellt. -6-",
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