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"content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/467 (15/352) 08.05.2013 ANTWORT zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Alkoholkonsum von Jugendlichen im Saarland zur Faschingszeit Vorbemerkung der Fragestellerin: „Fastnacht ist die Zeit, in der ausgelassen gefeiert und gerne mal zu dem ein oder anderen Glas Al- kohol gegriffen wird. Leider werden Alkoholexzes- se bei Jugendlichen immer häufiger, besonders in der närrischen Zeit. Rasant steigende Fallzahlen mit sich anschließenden stationären Kranken- hausaufenthalten beherrschen die Medien. Laut Presseberichten hat Trier aufgrund ausschweifen- der Alkoholexzesse am Fetten Donnerstag 2012 für dieses Jahr ein Alkoholverbot in der Innenstadt ausgesprochen. Vergangenes Jahr mussten bei- spielsweise über 60 junge Menschen dort mit zum Teil lebensbedrohlichen Alkoholvergiftungen be- handelt werden. Nun sollen mobile Streifen an Weiberfastnacht das geltende Alkoholverbot in Trier überwachen, d.h. Jugendliche ansprechen und kontrollieren. Wer am 7. Februar zwischen 9 und 19 Uhr in Trier auf öffentlichen Plätzen und Straßen Alkohol trinkt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen. Der „Arbeitskreis Gemeindenahe Suchtprävention“ des Landkreises St. Wendel will insbesondere an die Eltern appellieren, auf den Jugendschutz zu achten. Es sollten Abmachungen und Regeln zum Alkoholkonsum vereinbart werden, die altersan- gemessen sind. Gerade auch auf Fastnachtsumzügen gibt es häu- fig Gelegenheiten für Jugendliche, Alkohol zu trin- ken. Daher ist es wichtig, mit den jungen Men- schen über den Umgang mit Alkohol zu spre- chen.“ Ausgegeben: 10.05.2013 (13.02.2013)",
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"content": "Drucksache 15/467 (15/352) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Wie viele Jugendliche wurden im Saarland in den letzten fünf Jahren wegen übermäßigem Alkohol- konsum ambulant und stationär behandelt wäh- rend der Faschingszeit? Bitte die Fallzahlen für die Jahre 2008 – 2013 und die Schwere der Alkohol- vergiftung aufgeschlüsselt angeben. a) Zum Vergleich: Wie viele Menschen wurden im Saarland in den letzten fünf Jahren wegen übermäßigem Alkoholkonsum ambulant und stationär behandelt während der Faschingszeit? Bitte die Fallzahlen für die Jahre 2008 – 2013 und die Schwere der Alkoholvergiftung aufgeschlüsselt angeben. Zu Frage 1 und 1a: Der Landesregierung liegen keine Zahlen dazu vor. Entsprechende Angaben wurden bei der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland sowie bei der saarländischen Kranken- hausgesellschaft angefragt. Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland teilte mit, dass Informationen aus dem am- bulanten Bereich zum Alkoholkonsum von Jugendlichen im Saarland weder hinsichtlich der Zahl noch der Schwere der Erkrankung vorhanden sind. Die saarländische Krankenhausgesellschaft e.V. (SKG) wies darauf hin, dass differen- zierte Angaben zum Alkoholkonsum von Jugendlichen im Saarland nicht vorliegen, insbesondere fehlen die Informationen für die ambulante Behandlung durch die Kran- kenhäuser (zum Beispiel als Notfall). Ebenso seien keine Aussage über die Schwere der Alkoholvergiftung möglich. Eine Befragung der Krankenkassen und privaten Krankenversicherer hat sowohl für den ambulanten Bereich als auch stationären Bereich ergeben, dass nur einzelne Kassen über Daten verfügen. Damit ist in der Gesamtheit kein Überblick über Alkoho- lintoxikation bei Jugendlichen und Erwachsenen über die Faschingstage möglich. Um die Fallzahlen aus Frage 1 korrekt einzuordnen: Wie viele Jugendliche wurden im Saarland in den letzten fünf Jahren wegen übermäßigem Alkoholkonsum ambulant und stationär behandelt? Bitte die Fallzahlen für die Jahre 2008 – 2013 und die Schwere der Alkoholvergiftung aufgeschlüsselt angeben. a) Zum Vergleich: wie viele Menschen wurden im Saarland in den letzten fünf Jahren wegen übermäßigem Alkoholkonsum ambulant und stationär behandelt? Bitte die Fallzahlen für die Jahre 2008 – 2013 und die Schwere der Alkoholvergiftung aufgeschlüsselt angeben. -2-",
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"content": "Drucksache 15/467 (15/352) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Zu Frage 2 und 2a: Zum ambulanten Bereich liegen nur kassenspezifische Angaben vor. Auch seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland sind Informationen aus dem ambulanten Be- reich zu Alkoholintoxikationen weder hinsichtlich der Zahl noch der Schwere der Er- krankung vorhanden. Daten zur stationären Behandlung liefert die Krankenhausdiagnosestatistik für die Jah- re 2008 bis 2011: 10-15 J. 15-20 J. Jugendliche Erwachsene gesamt 2008 77 375 452 1.582 2009 55 372 427 1.577 2010 54 390 444 1.451 2011 63 392 455 1.334 Welche Erkenntnisse und Zahlen liegen der Landesregierung über die Entwicklung des sog. „Rucksack-Saufens“ (Jugendliche reisen bereits mit hochprozentigen Spirituosen zu öffentlichen Veranstaltungen an) im Saarland vor? a) Inwiefern wird von der Landesregierung das Phänomen wahrgenommen, dass sich Jugendliche, im Falle der durch Städte und Gemeinden ausgesprochene Alkoholkonsum- verbote, bei öffentlichen Veranstaltungen in der Nähe des Veranstaltungsorts treffen und selbst beschafften Alkohol dort konsumieren? Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine validen Zahlen zum so genannten „Rucksack- Saufen“ vor. Das Landespolizeipräsidium (LPP) berichtet jedoch, dass das so genann- te „Rucksack-Saufen“ in den letzten Jahren verstärkt festgestellt wurde. Jugendliche bringen zu den Veranstaltungen ihre alkoholhaltigen Getränke mit, um sie außerhalb des Veranstaltungsraumes zu konsumieren. Auf eine Befragung der 52 saarländischen Kommunen bezüglich des so genannten „Rucksack-Saufens“ antworteten 40 Ortspolizeibehörden. Lediglich von den Ortspoli- zeibehörden Schiffweiler, Merchweiler und St. Wendel wurde dies „positiv“ bestätigt. Allerdings trat dieses Phänomen nicht während der Faschingszeit auf, sondern im Zu- sammenhang mit Kirmesveranstaltung. Zu Frage 3a: Nach den vorliegenden Rückmeldungen der Kommunen wurden keine lokalen und temporär begrenzten Alkoholverbote ausgesprochen. Allgemeine Alkoholverbote in Form von Verordnungen der Ortspolizeibehörde existieren ebenfalls nicht. Dieser Feststellung steht nicht entgegen, dass eine Vielzahl örtlicher Polizeiverordnungen ein Alkoholverbot vorsieht, wenn durch den Konsum Passanten oder die Allgemeinheit gefährdet werden. -3-",
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"content": "Drucksache 15/467 (15/352) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Wurden im Saarland vor den Faschingszeiten Präventionsmaßnahmen durchgeführt, die Eltern sowie Jugendliche über die Folgen von übermäßi- gem Alkoholkonsum aufgeklärt haben? a) In welcher Höhe wurden Landesmittel für solche Maßnahmen in den vergangenen Jahren bereitgestellt? Zu Frage 4: Seit Einführung des Präventions- und Interventionsprojektes „Hart am Limit“ („HaLT“) im Landkreis Neunkirchen sind die Faschingstage ein besonderes Einsatzgebiet für die im Rahmen des Projektes aufgebauten Jugendschutzteams zur Ansprache von Kindern und Jugendlichen vor und bei Alkoholkonsum. Dabei werden auch die zustän- digen Ordnungsämter bzgl. wünschenswerter Maßnahmen zur Gewährleistung des Jugendschutzes an den Faschingsumzügen angesprochen. Im HaLT-Netzwerk sind sowohl die Suchtpräventionsfachkräfte der Beratungsstelle „Die Brigg“ des Caritasverbandes (Federführung) aktiv, wie auch Vertreter der Ju- gendpflege und der Polizei. Die Arbeit des Netzwerks umfasst dabei auch die Ansprache von Getränkemärkten und Tankstellen zur Einhaltung des Jugendschutzes bei der Abgabe von Alkoholika. Eine analoge Arbeit zum Neunkircher HaLt-Projekt wird außerdem im Landkreis St. Wendel durch das Netzwerk der „Antenne Schaumberg“ (Jugendpflege, Suchtbera- tungsstelle Knackpunkt, Gesundheitsamt St. Wendel) geleistet. Zu Frage 4a: Über die Höhe der Landesmittel, die für solche Maßnahmen (zur Faschingszeit) be- reitgestellt werden, liegen keine Zahlen vor. Eine Aufschlüsselung der verausgabten Mittel nach speziellen Maßnahmen zur Faschingszeit ist nicht möglich. Landesweit haben in 2012 über 220 Maßnahmen der Präventionsfachkräfte zur Prävention des Alkoholkonsums bei 14- bis 27-Jährigen stattgefunden (entsprechend der Datenbasis Dot.Sys. zur Dokumentation suchtpräventiver Maßnahmen im Saarland). Die öffentli- chen Mittel (Land und Landkreise) für alle Suchtpräventions- und Suchtberatungsfach- stellen betragen in der Summe rund 1,2 Mio. € pro Jahr. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, wo in der Faschingszeit unerlaubt Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren ausgeschenkt wurde? a) Wie stellt die Landesregierung sicher, dass auf die im Jugendschutzgesetz festgelegten Altersgrenzen und Abgabeverbote geachtet wird? b) Welche Möglichkeiten sieht die Landes- regierung, die Kontrollen zu verbessern? -4-",
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"content": "Drucksache 15/467 (15/352) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - c) Welche Maßnahmen plant die Landes- regierung, die Kontrollen zu verbessern? Zu Frage 5: Der Landesregierung ist im Jahr 2013 lediglich ein Fall bekannt, in dem durch einen Gaststättenbetreiber in der Faschingszeit Alkohol an Jugendliche verausgabt wurde. Von zwei Ortspolizeibehörden wurde über Verstöße gegen das Ausschankverbot be- richtet. In anderen Fällen, welche das Gebiet der Landeshauptstadt betrafen, die aber zahlenmäßig nicht beziffert sind, wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Seitens der Landeshauptstadt Saarbrücken wurde die Anfrage lediglich dahingehend beantwortet, dass bei Bekanntwerden von Verstößen diese geahndet werden. Im Jahre 2012 sei dies nur geringfügig vorgekommen. Die Anzahl der Vorkommnisse wurde allerdings nicht angegeben. Zu Frage 5a: Im Saarland sind für die Durchführung aller anlassunabhängigen Jugendschutzkontrol- len die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und die Landeshauptstadt Saarbrücken (Kreispolizeibehörden) originär zuständig. Die Vollzugspolizei leistet Voll- zugshilfe bzw. führt anlassbezogene Kontrollen durch. Es bleibt demnach neben den Appellen an Veranstalter und Handeltreibende der Hin- weis an die zuständigen Ortspolizeibehörden, Altersgrenzen und Verbote zu kontrollie- ren. Dies gehört zu den permanenten Aufgaben während des ganzen Jahres. Zu Frage 5b und 5c: Aus Sicht der Landesregierung können verstärkte Kontrollen durch die zuständigen Behörden sowie Sensibilisierung und Kontrolle des Personals im Einzelhandel zu einer Verbesserung der Situation führen. Jedoch setzt eine höhere Kontrolldichte lediglich auf der Wirkungsseite Akzente, nicht aber auf derjenigen der Ursachen. Hierzu bedarf es unter Umständen eines weiteren Ausbaus von Präventionsmaßnahmen bis hin zur weiteren Sensibilisierung von Gastwirten und Verkäufern. Dass dies zu guten Ergeb- nissen führt, wird durch die Stellungnahmen verschiedener Ortspolizeibehörden belegt. Auch Ausschankbeschränkungen und -verbote haben zu guten Ergebnissen geführt. Dies zeigt ganz deutlich das Beispiel der Kreisstadt Homburg. In diesem Kontext muss erwähnt werden, dass bedingt durch das Verbot eines Außenausschanks an Rosen- montag in den Jahren 2012 und 2013 keine alkoholbedingten Probleme mehr festge- stellt wurden. Ähnlich gute Erfahrungen werden auch von der Gemeinde Illingen berichtet, die das Projekt Hart am Limit „HaLT“ durchführt. Wie steht die Landesregierung zu sozialen Maßnahmen für Jugendliche (z.B. in Form von Sozialstunden anstatt Bußgeldern, wie in Trier), die aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums auffällig geworden sind? -5-",
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"content": "Drucksache 15/467 (15/352) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Zu Frage 6: Die Landesregierung befürwortet soziale Maßnahmen im Grundsatz. Bei den sog. „So- zialstunden“ handelt es sich um eine Erziehungsmaßregel, welche in § 9 Nummer 1 in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Nummer 4 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) als Sank- tion für Verstöße gegen strafbewehrtes Handeln vorgesehen ist. Ihre Verhängung ist nach § 33 dieses Gesetzes im Jugendgericht vorbehalten; hier ist kein Raum für ein Tätigwerden der Ortspolizeibehörden oder lokaler Bußgeldbehörden. Bußgelder als klassische „Verwaltungsstrafe“ kommen nur bei der Ahndung von Ord- nungswidrigkeiten im Betracht. Ein Austausch gegen andere Sanktionen ist nur mög- lich, wenn dies gesetzlich zugelassen ist. § 98 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengeset- zes (OWiG) sieht zwar vor, dass anstelle von Geldbußen auch Arbeitsleistungen aufer- legt werden können. Dies setzt aber voraus, dass eine zuvor rechtskräftig verhängte Geldbuße nicht gezahlt wurde. Zuständig für diese Umwandlung ist auch nicht die Bußgeldbehörde, sondern der Jugendrichter. Die Kreisverwaltung Trier Saarburg stellt klar, dass in der Stadt Trier keine „Sozial- stunden anstatt Bußgeldern“ ausgesprochen wurden, da keine Jugendlichen bzw. jun- ge Heranwachsende aufgrund der komplexen Interventionsmaßnahmen (generelles Alkoholverbot für die gesamte Innenstadt an Weiberfastnacht von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr) am „Fetten Donnerstag“ auffällig geworden sind. Darüber hinaus wurde ein sol- cher Ansatz nicht grundsätzlich konzeptionell festgeschrieben, sondern durch eine enge Einbindung des „Allgemeinen Dienstes“ der Jugendämter einzelfallbezogenen bearbeitet. Wie steht die saarländische Regierung zu einem spezifischen Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und Straßen während der Faschingszeit wie in Trier? Zu Frage 7: In Trier gilt lediglich am „Fetten Donnerstag“ ein generelles Alkoholverbot für die ge- samte Innenstadt von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Aus Sicht der saarländischen Landesregierung kann laut Rechtsprechung ein solches Verbot bei der geltenden Rechtslage kaum Bestand haben. Es ist der Ortspolizeibe- hörde nicht freigestellt, eine derartige Regelung zu treffen. Welche positive Entwicklung ist aus Sicht der Landesregierung seit Beginn der Aktion „Saarbob“ festzustellen? Zu Frage 8: Das Projekt „SAARBOB“ gilt generell für alle Verkehrsteilnehmer, aber insbesondere sollen junge Fahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren für einen verantwortungsvollen Um- gang mit Alkohol am Steuer sensibilisiert werden. Gerade junge Fahrer verursachen laut Verkehrsunfallstatistik jeden vierten bis fünften schweren Verkehrsunfall. Im Jahr 2009 wurde das Projekt im Landkreis Saarlouis eingeführt. In den anderen Landkrei- sen wurde das Projekt sukzessive eingeführt, eine flächendeckende Implementierung wird weiterverfolgt. -6-",
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"content": "Drucksache 15/467 (15/352) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - „BOB“ wird in mehreren Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Bayern, Hessen und Thürin- gen) seit mehreren Jahren durchgeführt. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass in Ländern, in denen das Projekt schon mehrere Jahre praktiziert wird, die Anzahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinwirkung im Mehrjahresvergleich kontinuierlich zurück- gegangen ist. Dies gilt insbesondere für die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz. Auf- grund der kurzen Laufzeit kann dies für das Saarland noch nicht wissenschaftlich be- stätigt werden, aber es wird erwartet, dass „SAARBOB“ ebenfalls erfolgreich sein wird. Eine Popularitätsoffensive (Brückenbanner, Plakatwerbung in Bussen und Gaststätten) im Frühjahr 2013 wird mit dazu beitragen, dass die Kampagne bekannter wird. Das Hauptziel des Präventionsprojekts „SAARBOB“ ist die „Reduzierung der Ver- kehrsunfälle unter Alkoholeinwirkung“. Dass daneben auch die Klinikeinlieferungen nach Alkoholmissbrauch reduziert werden können, ist zu vermuten, aber bisher nicht nachweisbar. -7-",
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