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            "content": "Drucksache 15/372 (15/308)      Landtag des Saarlandes             - 15. Wahlperiode - a)   Bitte nennen Sie die Anzahl der Fälle unter- gliedert nach Rechtsangelegenheiten (allge- meines Zivilrecht, arbeitsrechtliche Angele- genheiten sowie Angelegenheiten des Verwal- tungs-, Verfassungs- und Sozialrechtes). Zu Frage 1: Die Zahl der Anträge wird nicht statistisch erfasst und kann auch im Nachhinein nicht festgestellt werden, da nur bei einer schriftlichen Antragstellung, bei Erteilung eines Beratungsscheins und nach schriftlicher Ablehnung eine Akte angelegt wird. Somit werden alle mündlich gestellten Anträge nicht erfasst, unabhängig davon, ob sie durch die Amtsgerichte selbst gemäß § 3 Abs. 2 BerHG erledigt werden, ein Hinweis auf an- dere Beratungsmöglichkeiten erfolgt oder ob die Anträge mangels Vorlage der erfor- derlichen Unterlagen oder aus anderen Gründen abgewiesen werden. Die Zahlen, in denen ein Berechtigungsschein auf unmittelbaren Antrag der/des Rechtssuchenden erteilt wurden, sind in der folgenden Statistik dargestellt: Amtsgericht      2007         2008        2009        2010       2011         2012 Saarbrücken      2.262        2.779       1.996       2.007      1.735        1.708 Homburg          1.183          973       1.240       1.103      1.133          876 Lebach             437          348         508         667        561          422 Merzig             667          637         731       1.097      1.122          928 Neunkirchen        538          718         805         855        843          884 Ottweiler           278         388         410         482         357         411 Saarlouis        1.166        1.254       1.099       1.125         966       1.017 St. Ingbert        282          298         392         355         348         342 St. Wendel         623          675       1.046       1.066      1.183        1.047 Völklingen         254          319         384         624        560          453 Die Fälle, in denen ein Antrag auf Beratungshilfe schriftlich zurückgewiesen wurde, ergeben sich aus der folgenden Statistik: Amtsgericht      2007         2008        2009        2010       2011         2012 Saarbrücken         47           50          47          74        105           79 Homburg               0        107           87           3           3        128 Lebach                0           2           0           2           0          37 Merzig              24           22          12          12           6          23 Neunkirchen         33           23          34          62         81         145 Ottweiler          109           79        140           26        165           47 Saarlouis             4           1           2           5           2        103 St. Ingbert           5           0           0           7           1          14 St. Wendel            6           5           1           2           0           4 Völklingen            4          18          19          50         18           11 -2-",
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