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"content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1521 (15/1492) 29.09.2015 ANTWORT zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr.: Unterrichtsbeginn an saarländischen Schulen Vorbemerkung der Fragestellerin: „In Frankreich, England, Italien, Spanien und den skandinavischen Ländern beginnt der Unterricht zwischen 8.30 Uhr und 9 Uhr, im Saarland dage- gen zwischen 7.45 Uhr und 8.15 Uhr und somit deutlich früher. Schüler mit weiteren Anfahrtswe- gen müssen daher in der Regel bereits um 6 Uhr oder noch früher aufstehen. Zahlreiche Untersu- chungen bestätigen, dass dieser frühe Unter- richtsbeginn an unseren Schulen das Lernen vie- ler Schülerinnen und Schüler negativ beeinflusst. So kommt etwa eine Studie der Universität Re- gensburg zu dem Schluss, dass die meisten Schulkinder um acht Uhr morgens gerade mal so leistungsfähig sind wie um Mitternacht. Viele inter- nationale Studien belegen gleichzeitig, dass ein späterer Schulbeginn bei Jugendlichen ab der Pu- bertät die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit verbessern kann. Hamburgs Schulsenator Rabe (SPD) hat erklärt, dass er für Jugendliche ab Klassenstufe 7 einen Unterrichtsbeginn von 8.45 Uhr für sinnvoll hält. Der Bildungsforscher Manfred Prenzel von der TU München, der auch Leiter der deutschen Pisa-Studie ist, hält einen Unterrichtsbeginn ab 8.30 Uhr oder 9 Uhr für sinn- voll - wenn eine Betreuung der Kinder und Ju- gendlichen ab spätestens 7.30 Uhr in der Schule gewährleistet ist. Ausgegeben: 29.09.2015 (05.08.2015)",
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"content": "Drucksache 15/1521 (15/1492) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Die Landesregierung hat im Ausschuss für Bil- dung, Kultur und Medien am 23. April auf Antrag der Linksfraktion über die Praxis des Unterrichts- beginns an saarländischen Schulen berichtet. Da- bei hat sie erklärt, dass keine einzige Schule im Saarland derzeit den Unterricht nach 8.15 Uhr be- ginnt und jede Schule den Unterrichtsbeginn selbst regeln kann. Dies ist allerdings einem Groß- teil der Schüler und Eltern - selbst Mitgliedern von Schulkonferenzen – bislang unbekannt. Nun hat eine neue Untersuchung von Psycholo- gen der Universität Bologna und der Pädagogi- schen Hochschule Heidelberg ergeben, dass ein Schulsystem mit unflexiblem, frühen Unterrichts- beginn einseitig die Frühaufsteher unter den Schülern bevorzugt und die ab der Pubertät zah- lenmäßig deutlich stärkere Gruppe der ‚Abend- oder Spättypen‘ klar benachteiligt. Die Forscher fordern daher, den Schulbeginn zumindest ab der siebten Klasse auf neun Uhr zu verschieben.“ Wie steht die Landesregierung grundsätzlich zu einem späteren Unterrichtsbeginn? Zu Frage 1: Laut Schulordnungsgesetz liegt der Schulbeginn in der Selbstverantwortung der Ein- zelschule. Hier sind die gesetzlichen Regeln so gestaltet, dass der Schule größtmögli- che Autonomie zukommt, d.h. die Schulen haben freie Wahl, wann sie mit ihrem Un- terricht beginnen und Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können hierbei mitbe- stimmen. Das Ministerium macht den Schulen hier keine Vorschriften, sondern setzt auf indivi- duelle Lösungen gemäß den jeweiligen Schulstandortbedingungen und damit auf die Autonomie der Schulen, die Mitbestimmung von Eltern sowie Schülerinnen und Schü- lern auf Schulentwicklung. Wie bewertet die Landesregierung die eindeutigen Befunde nationaler und internationaler Forscher von negativen Einflüssen des frühen Unterrichts- beginns auf Schüler vor allem ab der Pubertät? Zu Frage 2: Betrachtet man verschiedene Forschungsergebnisse zum Unterrichtsbeginn und Bio- rhythmus von Kindern und Jugendlichen, so ist der Unterrichtsbeginn allein nicht aus- schlaggebend für die Unterrichtsqualität. Viel wichtiger als Vorgaben beim Unterrichts- beginn scheint angesichts vorliegender Ergebnisse der Schlafforschung und der Neu- rowissenschaften eine auf den natürlichen Biorhythmus abgestimmte Unterrichtsorga- nisation. Das bedeutet dann z.B. nach Manfred Spitzer den Tag in Vier-Stunden- Zyklen entsprechend dem Biorhythmus zu strukturieren und Anspannungs- und Ent- spannungsphasen abzuwechseln. Erst dann wird eine Schule der Konzentrations- und Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen gerecht. -2-",
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"content": "Drucksache 15/1521 (15/1492) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Eine veränderte Rhythmisierung haben einige Schulen im Saarland begonnen; diese zeigt sich z.B. in flexiblen Ankommens-Phasen zu Unterrichtsbeginn. Wieso bleibt die Ausgestaltung des Unterrichtsbe- ginns im Saarland den Schulen überlassen, ob- wohl die Vorrausetzungen, das heißt die innere Uhr der Jugendlichen und die Auswirkungen auf Konzentrations- und Leistungsfähigkeit landesweit dieselben sind? Zu Frage 3: Durch die Autonomie der Schulen in diesem Bereich hat die Schulgemeinschaft (Lehr- kräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler) im Sinne eines demokratischen Prozes- ses die Möglichkeit die Unterrichtszeiten flexibel zu gestalten und auch frei zu rhythmi- sieren. Das Thema „Unterrichtsbeginn“ ist wichtig, weil eine optimale Nutzung der Lernzeit von Schülerinnen und Schülern wesentlich für die Qualität von Schule und Unterricht ist. Entsprechend werden Schulen z.B. in Lehrerfortbildungsmaßnahmen für die Thematik Unterrichtsorganisation und Rhythmisierung von Unterricht sensibilisiert und befassen sich damit in ihrer Schulgemeinschaft. (vgl. auch Frage 2) Wäre im Sinne der Jugendlichen und zur Durchlässigkeit des Schulsys- tems ein einheitlicher Unterrichtsbeginn im Saarland für die Landesre- gierung nicht wünschenswert? Zu Frage 4: Studien, die einen Zusammenhang zwischen Unterrichtsbeginn und Durchlässigkeit des Schulsystems belegen, sind der Landesregierung nicht bekannt. Hingegen gibt es viele Belege für eine höhere Schulqualität im Zuge autonomer Entscheidungsprozesse von Schulen. Gibt es Gespräche mit Regierungen anderer Bun- desländer über eine Neugestaltung des Unter- richtsbeginns? Wenn nein: Denkt die Landesregie- rung daran, derartige Gespräche aufzunehmen? Wenn nein: Warum nicht? Zu Frage 5: Gespräche für bundeseinheitliche Abstimmungen sieht die Landesregierung gegen- wärtig nicht als vordringlich an. Die Position der Landesregierung ist bereits in Frage 1 beantwortet worden. -3-",
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"content": "Drucksache 15/1521 (15/1492) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Wie steht die Landesregierung zu einer länder- übergreifenden Initiative für eine gemeinsame Re- gelung des Unterrichtsbeginns ab 8.30 Uhr oder 9 Uhr? Zu Frage 6: Wie bereits zu Frage 1 und zu Frage 3 dargestellt, ist die Landesregierung der Auffas- sung, dass die Frage des Unterrichtsbeginns autonom durch die Schulen geregelt werden soll. Die Festschreibung des Unterrichtsbeginns auf eine feste Uhrzeit ist da- her aus Sicht der Landesregierung nicht zielführend. Wie steht die Landesregierung zur Äußerung der Bundesfamilienministerin Schwesig (SPD): „Gera- de für den Rhythmus von Jugendlichen in der Entwicklung ist ein Schulbeginn um acht Uhr oft eine Qual‘? Wäre vor diesem Hintergrund nicht ei- ne Neuregelung des Unterrichtsbeginns ange- bracht? zu Frage 7: Den Pro-Argumenten zu einer grundsätzlichen Einführung eines späteren Schulbe- ginns stehen ebenso viele Contra-Argumente gegenüber, insbesondere auch im Zuge der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Argumente gegen einen späteren Unterrichtsbeginn ergeben sich aufgrund gesell- schaftlicher Bedingungen und der Schulrhythmisierung im Halbtag: - Berufstätige Eltern sind darauf angewiesen, dass ihre Kinder ab einer bestimmten Uhrzeit verlässlich untergebracht sind. - Das Pensum an Unterrichtszeit ist nur im gebundenen Ganztag bei späterem Un- terrichtsbeginn zu bewältigen. - Aus verkehrstechnischer Sicht wäre ein gemeinsamer Unterrichtsbeginn aller Schulen problematisch. Folglich scheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Rhythmisierung mit wechselnden Anspannungs- und Entspannungsphasen und einem flexiblen Unterrichtsbeginn in Abhängigkeit vom Alter sinnvoll, um Kindern, Jugendlichen und Berufstätigen gerecht zu werden. -4-",
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