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            "content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode                                Drucksache 15/793 (15/749) 21.02.2014 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Förderung des saarländischen Privatwaldes Vorbemerkung des Fragestellers: „Gemäß § 15 Bundeswaldgesetz (BWaldG) sind forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse anerkann- te Forstbetriebsgemeinschaften, Forstbetriebsver- bände und anerkannte Forstwirtschaftliche Verei- nigungen. Gemeinsames Ziel der Forstwirtschaftli- chen Zusammenschlüsse ist es, den oft struktur- schwachen Privatwald zu fördern. Auf Grundlage von § 40 Absatz 1 des Saarländi- schen Waldgesetzes fördert die Forstbehörde die Forstwirtschaft in den Privatwäldern durch Bera- tung und Betreuung. Nach Maßgabe des Haus- haltsplans trägt die Forstbehörde die Kosten der Beratung, insbesondere auf den Gebieten des Waldbaues, der Gewinnung und Verwertung der Walderzeugnisse, des Waldschutzes und des Forstwirtschaftswegebaues sowie bis zu 50 vom Hundert der Kosten der Aufstellung der periodi- schen Betriebspläne und Betriebsgutachten. Im Saarland existieren, nachdem die Forstbe- triebsgemeinschaft (FBG) Südliches Saarland und die FBG Sankt Wendeler Land in die neue FBG Saar fusionierte, zwei Forstbetriebsgemeinschaf- ten als sogenannte forstwirtschaftliche Zusam- menschlüsse gem. § 15 BWaldG. Die Forstbe- triebsgemeinschaften haben seit ihrer Gründung im Jahr 1989 die vielen saarländischen Privat- waldbesitzer in hervorragender Weise beraten und betreut, einen Großteil des bisher nicht betreuten Privatwaldes organisiert und über die sogenannte tätige Mithilfe aktiv unterstützt. Diese ehrenamtlich organisierte Arbeit wurde seit dem Gründungsjahr 1989 durch alle Landesregierungen in besonderer Weise gewürdigt und unterstützt. Ausgegeben: 21.02.2014 (27.01.2014)",
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            "content": "Drucksache 15/793 (15/749)     Landtag des Saarlandes                - 15. Wahlperiode - Die Bewältigung der erheblichen Folgen der Sturmwurfereignisse wäre ohne das beispiellose Engagement der Forstbetriebsgemeinschaften und die Unterstützung des Landes nicht möglich gewesen. Zusammenfassen bleibt festzustellen, dass die Forstbetriebsgemeinschaften ein Er- folgsmodell zur Unterstützung des saarländischen Privatwaldbesitzes, insbesondere des Kleinprivat- waldes darstellen, was bisher durch alle Landes- regierungen anerkannt wurde. Nach wie vor stellt der nicht in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisierte Privatwald und der Privatwald, dessen Eigentümer oft nicht mehr bekannt sind, ein forstpolitisches Problem dar. In- sofern war es verständlich, dass in den Jahren 2010 und 2011 die damalige Landesregierung vielseitige Bemühungen unternommen hat, auch die Bewirtschaftung des Privatwaldes verstärkt ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und zu überle- gen, welche Möglichkeiten existieren, die beste- henden Forstbetriebsgemeinschaften zu stärken und den nicht organisierten Privatwald zu aktivie- ren, vorrangig über das breite Angebot der existie- renden Forstbetriebsgemeinschaften. Wie zu erfahren war, hat die saarländische Lan- desregierung die Firma UNIQUE forestry and land use GmbH in Freiburg mit einem Gutachten be- auftragt, welches die Aktivierung bisher nicht ge- nutzter Holzpotentiale aus dem saarländischen Privatwald zum Ziel haben soll. Die Firma UNIQUE greift dabei auf bereits existierende Er- fahrungen und Arbeitsergebnisse, insbesondere aus Rheinland-Pfalz zurück, welches eine nicht mit dem Saarland vergleichbare forstliche Organi- sationsstruktur, auch was die Privatwaldbetreuung betrifft, hat. Seit diesem Zeitpunkt verdichten sich die Hinwei- se, dass die Gründung eines weiteren forstwirt- schaftlichen Zusammenschlusses, eine sogenann- te forstwirtschaftliche Vereinigung mit aktiver per- sonellen und finanziellen Unterstützung der Lan- desregierung vorbereitet wird. Die Gründung einer forstwirtschaftlichen Vereinigung würde durch gleiche Leistungsangebote eine erhebliche Kon- kurrenz zu den beiden existierenden Forstbe- triebsgemeinschaften darstellen. Damit wäre eine Veränderung der forstwirtschaftlichen Zusammen- schlüsse im Saarland dergestalt möglich, dass die bisher sehr erfolgreich arbeitenden und für das Saarland sehr ‚günstigen‘ Forstbetriebsgemein- schaften in ihrer bisherigen Struktur und ihren Aufgaben überflüssig werden könnten.“ -2-",
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            "content": "Drucksache 15/793 (15/749)         Landtag des Saarlandes             - 15. Wahlperiode - Vorbemerkung der Landesregierung: Der ehemalige Staatssekretär im saarländischen Umweltministerium Klaus Borger erteilte am 17. Januar 2012 den Auftrag u.a. folgende Maßnahme durchzuführen: -    Einleitung eines moderierten Prozesses (MUEV, Dienstleister) unter Beteiligung aller im Privatwald tätigen Organisationen und Institutionen mit dem Ziel die Be- treuungsorganisationen so weiter zu entwickeln, dass sie mittelfristig die Pri- vatwaldbetreuung im Saarland selbsttragend durchführen können. Begründend für diese Maßnahme wurde damals ausgeführt: „Die Haushaltsnotlage und die Notwendigkeit die Schuldenbremse einzuhalten, führen zu verstärkten Sparmaßnahmen des Landes, in deren Kontext nahezu alle Bereiche auf den Prüfstand gestellt werden. Deshalb ist es notwendig jetzt die Entwicklung zu selbständigen und langfristig lebens- fähigen Wegen der Privatwaldbetreuung unter den besonderen Gegebenheiten des saarländischen Privatwaldes zu forcieren.“ Für die im Zusammenhang mit diesem Auftrag erforderliche externe Moderation waren im Haushalt des damaligen Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr entspre- chende Finanzmittel vorgesehen. Gemäß der Vereinbarung im Koalitionsvertrag für die 15. Legislaturperiode des Land- tags, wird die Förderung des Privatwaldes weiter fortgeführt. Folgende Ausgangssituation bildet den Hintergrund hierfür: -    Privatwaldfläche im Saarland: ca. 26.500 Hektar, das entspricht 28,7 % der ge- samten saarländischen Waldfläche (PEFC-Bericht der regionalen Arbeitsgruppe Saarland). -    Anzahl der Privatwaldeigentümer: ca. 40.000 (Privatwaldeigentümerermittlung des MUV von 2006 bis 2013). -    Durchschnittliche Besitzgröße: 0,67 Hektar überwiegend verteilt auf mehrere kleine Flurstücke. -    Durchschnittlicher Holzvorrat in m³ pro Hektar: 196 (Privatwaldinventur 2004). -    Durchschnittlicher Zuwachs in m³ pro Hektar: 7,6 (Privatwaldinventur 2004). -    Durchschnittliche Mindestnutzung in m³ pro Hektar: 3,0 (incl. regelmäßig bewirt- schaftetem Privatwald). -    Das Potenzial der ungenutzten Holzmenge im Privatwald liegt bei 79.500 m³. Unterstellt man einen durchschnittlichen Holzerlös von nur 45 €/m³ (zum Ver- gleich: aktueller Verkaufspreis des SFL für Brennholz frei Waldstraße: 53 €/m³) entspricht dies einer volkswirtschaftlich nicht genutzten Finanzressource von 3,58 Millionen EURO pro Jahr. -    Gerade die in den fünfziger und sechziger Jahren aufgeforsteten Nadelholzpar- zellen bedürfen jedoch einer zeitgemäßen waldbaulichen Pflege, weil sie an- sonsten labil werden und anfällig sind für Schadereignisse / Kalamitäten. -    Gleichzeitig gilt es auch waldbaulichen Fehlentwicklungen wie z. B. kahlschlagar- tigen Endnutzungen entgegen zu wirken, die oftmals aus kurzfristigen Gewinn- absichten motiviert sind. -3-",
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            "content": "Drucksache 15/793 (15/749)         Landtag des Saarlandes             - 15. Wahlperiode - Nachdem die Forstbetriebsgemeinschaften in den letzten Jahrzehnten durch den Bund im Rahmen der GAK bereits unterstützt wurden, soll nun durch die Möglichkeit der Gründung einer Dachorganisation ein neues Förderprogramm umgesetzt werden. Gemäß den Bestimmungen des GAK-Rahmenplans 2014 ist im Rahmen der Professi- onalisierung von Zusammenschlüssen eine Förderung der bestehenden Forstwirt- schaftlichen Zusammenschlüsse nur möglich, wenn diese infolge von wesentlicher Fusion oder Erweiterung die Mitgliederzahl um 30% steigern können. Da dies bei den existierenden beiden Forstbetriebsgemeinschaften in überschaubarem Zeitraum als wenig wahrscheinlich gilt, kann ein Anspruch auf Förderung der Professionalisierung der Geschäftsführung voraussichtlich nur im Zuge einer Neugründung entstehen. Ist die Landesregierung mit der Arbeit der beiden existierenden Forstbetriebsgemeinschaften so un- zufrieden, dass sie deshalb die Gründung einer forstwirtschaftlichen Vereinigung betreibt, was un- weigerlich das Erfolgsmodell FBG im Saarland ge- fährden wird? Zu Frage 6: Die Landessregierung ist mit der Arbeit der beiden Forstbetriebsgemeinschaften zu- frieden. Im Rahmen der Unterstützung der Forstbetriebsgemeinschaften wurde das oben beschriebene Projekt mit den Selbsthilfeorganisationen des Privatwaldes in die Wege geleitet und aktuell durchgeführt. Mit diesem Projekt sollen die Möglichkeiten, die sich in Folge der Novellierung des Rahmenplans zur Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ergeben, geprüft und gegebenenfalls für die Verhältnisse im Saarland angewendet werden. Mit der Novellierung der forstlichen Fördergrundsätze sind der Bund und die Länder Anregungen aus dem organisierten Privatwald gefolgt. Ähnliche Projekte werden auch in anderen Bundesländern wie z. B. in Baden- Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen konzipiert bzw. in die Wege geleitet. So ist in dem Arbeitsbericht 01/2013 der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressour- cen der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg am Institut für Forst- und Umweltpolitik unter dem Titel: „Pilotprojekte brauchen einen Piloten“ auf Seite 13 zu lesen: „Mit der Initiierung der Pilotprojekte zur „Eigenständigen Holzvermarktung“ und zur „Eigenständigen Beförsterung“ hat sich das Land Nordrhein-Westfalen im Wesentli- chen der Stärkung des Kerngeschäfts der Forstbetriebsgemeinschaften verschrieben. Über die gezielte Förderung einer Professionalisierung und unternehmerischen Aus- richtung des Forstlichen Zusammenschlusswesens sollen eigenständige, leistungsori- entierte sowie effizient und zuverlässig arbeitende Waldbewirtschaftungs- und Holz- vermarktungsstrukturen geschaffen werden.“ Wie in der Antwort zu Frage 4 bereits ausgeführt wurde, ist vorgesehen, dass die Forstbetriebsgemeinschaften gleichberechtigte Gesellschafter in der Forstwirtschaftli- chen Vereinigung werden sollen. Alle Bestrebungen und Unterstützungen im Bereich des Privatwaldes dienen der Unterstützung und Stärkung der vorhandenen Institutio- nen und Strukturen. -7-",
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            "content": "Drucksache 15/793 (15/749)      Landtag des Saarlandes              - 15. Wahlperiode - -   der Bundeshaushalt 2014 noch nicht beschlossen ist und aktuell mit einer Mit- telzuweisung durch den Bund nicht vor April 2014 gerechnet wird. Der Entwurf einer saarländischen Förderrichtlinie wird aktuell landesintern abgestimmt. Ist die gesetzlich verpflichtete Privatwaldberatung und Betreuung durch das Land auch in Zukunft im Rahmen der Schuldenbremse gewährleistet und wenn ja, in welcher Form? Zu Frage 9: Gemäß § 40 Absatz 1 des Landeswaldgesetzes fördert die Forstbehörde die Forstwirt- schaft in den Privatwäldern ohne eigenes Forstpersonal durch Beratung und Betreu- ung. Nach Maßgabe des Haushaltsplanes trägt die Forstbehörde die Kosten der Bera- tung. Vor dem Hintergrund der laufenden Haushaltskonsolidierungen und der Einhaltung der „Schuldenbremse“ kann z. Zt. keine Prognose über die zukünftige Ausgestaltung der Privatwaldberatung und –betreuung durch das Land getroffen werden. -9-",
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