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"content": "LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/500 (16/470) 14.08.2018 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD) betr.: Islamistische Vereine, Organisationen, Kulturzentren und Gebetshäuser im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Islamistische Vereine, Organisationen und Ge- betshäuser, die aus dem Ausland finanziert wer- den, sind immer wieder Bestandteil der öffentli- chen Diskussion. Auch dass in diversen Moscheen und Gebetshäusern sog. Salafisten- oder Hassprediger regelmäßig predigen bzw. zu Gast sind.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung führt keine systematische Erfassung von islamischen Vereinen, Organisationen, Kulturzentren, Moscheen und Gebetshäusern im Saarland durch. Für eine solche anlasslose Datenerhebung und –speicherung existiert auch keine Rechts- grundlage. Vielmehr verfügt jeder Geschäftsbereich der Landesregierung aufgrund des jeweiligen Vollzugs der ihm übertragenen Aufgaben über unterschiedliche (Teil- )Informationen zur angefragten Thematik. So können die saarländischen Sicherheits- behörden lediglich im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags aufgrund der vorhandenen Ermächtigungsgrundlagen Daten erheben und speichern, wenn dies zur Beobachtung der extremistischen bzw. salafistischen Szene, zur Abwehr konkreter Gefahren, zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten und/oder zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erforderlich ist. Hinzu kommt, dass die islamischen Gemeinden und Vereine und die dazu gehörigen Moscheen sowohl bundesweit als auch im Saarland insbesondere aufgrund der Her- kunft ihrer Mitglieder als auch der zugrunde liegenden Glaubensrichtung sehr hetero- gen und vielschichtig organisiert sind. Zentrale Ansprechpartner, Auskunftspersonen sowie feste, nachhaltige Strukturen sind nur teilweise vorhanden. Die Beantwortung der Anfrage erfolgt daher lediglich auf der Grundlage von zusam- mengeführten Informationen, die den einzelnen Geschäftsbereichen - beispielsweise aufgrund der Durchführung von Präventionsprojekten oder vertrauensbildenden Maß- nahmen - vorlagen sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen. Aus diesem Grund kann die Vollständigkeit und Aktualität der erhobenen Daten nicht garantiert werden. Zudem können solche Fragen zu Informationen, die in der Regel nur auf der Grundla- ge umfangreicher Aufklärungs- und Ermittlungstätigkeit auf der Grundlage gesetzlicher Eingriffsbefugnisse erhoben werden können, nicht beantwortet werden. Ausgegeben: 14.08.2018 (18.06.2018)",
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"content": "Drucksache 16/500 (16/470) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - Wie viele islamische Vereine, Organisationen, Kul- turzentren und Gebetshäuser gibt es derzeit im Saarland (bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Art der Organisation in den jeweiligen Kreisen und Gemeinden)? Wie viele davon gehören welchen Verbänden an, insbesondere dem Dachverband DiTiB? Zu den Fragen 1 und 2: Nach Kenntnis der Landesregierung gibt es im Saarland folgende islamische Vereine, Organisationen, Kulturzentren und Gebetshäuser: Kreis Gemeinde/ Vereine/ Moscheen/ Verband Stadt Organisati- Gebetshäu- on ser Kultur- zentren Merzig-Wadern Merzig 2 Vereine 2 Moscheen 1 Verein/1 Moschee Türkisch- Islamische Gemeinde zu Merzig e.V. (DITIB) 1 Verein/1 Moschee Islamschule Merzig e.V. St. Wendel - - - - Saarlouis Dillingen 1 Verein 1 Moschee 1 Verein/1 Moschee Türkisch- Islamischer Kultur-Verein (DITIB) Saarlouis Schmelz 1 Verein 1 Moschee 1 Verein/1 Moschee Türkisch- Islamischer Kultur-Verein (DITIB) Saarlouis Schmelz 1 Verein - 1 Verein/ Islamische Gemein- schaft Milli Görüs, Ortsverein Schmelz e.V. Neunkirchen Neunkirchen 2 Vereine 1 Moschee 1 Verein/1 Moschee Türkisch- Islamischer Kultur-Verein (DITIB) 1 Verein Sunnitische Islamische Gemeinde Neunkirchen e.V. Saar-Pfalz-Kreis Homburg 3 Vereine 3 Moscheen 1 Verein/1 Moschee Türkisch- Islamischer Kultur-Verein (DITIB) 1 Verein/ 1 Moschee Verein zur Förderung der Integration und Bildung in Homburg e.V. 1 Verein/1 Moschee Islamische Hochschulgemeinde Homburg e.V. Saar-Pfalz-Kreis St. Ingbert 2 Vereine 2 Moscheen 1 Verein/1 Moschee Türkisch- Islamischer Kultur-Verein (DITIB) 1 Verein/1 Moschee Verein zur Förderung der Integration und Bildung in St. Ingbert e.V. Regionalverband Sulzbach 3 Vereine 2 Moscheen 2 Vereine/1 Moschee Türkisch- Saarbrücken Islamischer Kultur-Verein (DITIB) 1 Verein/1 Moschee Muslimische Gemeinde Saar e.V. -2-",
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"content": "Drucksache 16/500 (16/470) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - Regionalverband Quierschied 1 Verein - 1 Verein zur Förderung der In- Saarbrücken tegration und Bildung in Saarbrü- cken e.V. Regionalverband Völklingen 5 Vereine 4 Moscheen 3 Vereine/2 Moscheen Türkisch- Saarbrücken Islamischer Kultur-Verein (DITIB) 1 Verein/1 Moschee Islamge- meinschaft Milli Görüs Ortsverein Völklingen 1 Verein/ 1 Moschee Verein zur Förderung der Integration und Bildung in Völklingen e.V. Regionalverband Landeshaupt- 13 Vereine 8 Moscheen 4 Vereine/1 Moschee Türkisch- Saarbrücken stadt Saarbrü- Islamische Union der Anstalt für cken Religion e.V. bzw. Türkisch- Islamische Gemeinde zu Saar- brücken e.V.(DITIB) 1 Verein/1 Moschee Islamische Gemeinde Saar e.V. 1 Verein/1 Moschee Markaz-E- Bilal e.V. 1 Verein/1 Moschee Bosnisches Kulturzentrum Saarbrücken e.V. 1 Verein/1 Moschee Verein zur Förderung der Integration und Bildung in Saarbrücken e.V. 1 Verein/1 Moschee Islamisches Kulturzentrum Saarbrücken e.V. 1 Verein/1 Moschee Haus der Weisheit e.V. 1 Verein/1 Moschee Islamische Glaubensgemeinschaft Saarbrü- cken e.V. 1 Verein AISA SaarLorLux e.V. 1 Verein/ Alevitische Gemeinde Saarland und Umgebung e.V. Dem Dachverband DITIB gehören im Saarland 3 Vereine auf Landesebene sowie 12 örtliche Vereine an. Von den örtlichen Vereinen werden 10 Moscheen im Saarland betrieben. Dem Dachverband Islamgemeinschaft Milli Görüs gehört im Saarland 2 örtliche Verein an, von denen der Ortsverein Völklingen-Luisenthal eine Moschee betreibt. Dem Dachverband Verein der islamischen Kulturzentren e.V. gehören im Saarland 5 örtliche Vereine an, die 4 Moscheen betreiben. (Vereine zur Förderung der Integration und Bildung e.V.). -3-",
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"content": "Drucksache 16/500 (16/470) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - Wie viele davon stehen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes und aus welchem Grund? Zu Frage 3: Gegenstand der Beobachtung der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sind extremistische Bestrebungen, d. h. diejenigen politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammen- schluss, die sich gegen die in § 3 Abs. 1 SVerfschG normierten Schutzgüter richten bzw. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, wenn sie auf die Anwendung von Gewalt gerichtet sind. Insofern steht nicht der Islam, also die muslimische Glaubens- und Religionsgemein- schaft, sondern ausschließlich die Beobachtung islamistischer bzw. islamistisch- terroristischer Bestrebungen und Aktivitäten im Fokus der nachrichtendienstlichen Tä- tigkeit des Verfassungsschutzes; folglich werden auch Moscheen grundsätzlich nicht beobachtet. Die hiesige salafistische Klientel ist fast ausschließlich dem politischen Salafismus zuzuordnen, der bestrebt ist, die islamistische Ideologie durch intensive Propagan- daaktivitäten zu verbreiten und die Gesellschaft über eine Einflussnahme auf bzw. Be- teiligung an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen nach salafistischen Normen zu verändern. Diesem Personenkreis dienen insbesondere Vereine in Sulzbach und Merzig als Anlaufstellen; weitere Ansätze sind darüber hinaus für die Landeshaupt- stadt Saarbrücken festzustellen (vgl. 2.2. Lagebild Verfassungsschutz 2016). Zu weiteren Details der Aufklärungs- und Ermittlungsarbeit der Sicherheitsbehörden kann aus Gründen des Geheimschutzes nur im Ausschuss für Fragen des Verfas- sungsschutzes berichtet werden. Wie viele davon werden ganz oder teilweise aus dem Ausland finanziert und durch wen (bitte auf- schlüsseln)? Zu Frage 4: Nach Erkenntnissen der Landesregierung erfolgte eine finanzielle Unterstützung des Vereins „Muslimische Gemeinde Saarland (MGS) e.V.“ (Sulzbach) durch eine Privat- person aus Kuwait, die zum Ankauf des ehemaligen Postgebäudes verwendet wurde. Bei den Imamen (Geistlichen) der DITIB-Vereine handelt es sich um Bedienstete des Amtes für Religiöse Angelegenheiten der Türkei. Darüber hinaus liegen der Landesre- gierung keine Informationen über die Finanzierung von Geistlichen in anderen Einrich- tungen vor. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Mit- glieder insgesamt islamischen Vereinen und Or- ganisationen im Saarland angehören? Zu Frage 5: Der Landesregierung ist nicht bekannt, wie viele Mitglieder insgesamt islamischen Vereinen und Organisationen im Saarland angehören. -4-",
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"content": "Drucksache 16/500 (16/470) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - Wie bewertet die Landesregierung den Einfluss der Dachorganisation DITIB, die dem Präsidium für religiöse Angelegenheiten der Türkei unter- steht, welches wiederum dem türkischen Minister- präsidentenamt angegliedert ist, auf islamische Gebetshäuser im Saarland? Zu Frage 6: Im Saarland sind bisher von der DITIB nach dem Kenntnisstand der Landesregierung keine Tätigkeiten ausgegangen, die das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Religionen und Kulturen auf der Basis unseres Grundgesetzes stören oder gefährden. So konnten bislang auch keine Aktionen, wie sie in anderen Bundesländern zu Tage traten – beispielsweise Spitzeltätigkeiten gegenüber AKP-/Erdogan-kritischen türki- schen Staatsbürgern, kriegs- oder märtyrerverherrlichende Propaganda vor allem bei Schulkindern, demokratie- oder deutschfeindliche Äußerungen – im Saarland festge- stellt werden. Nach den bisherigen Erkenntnissen übt die Dachorganisation DITIB einen erheblichen Einfluss auf ihre Mitgliedsgemeinden aus. Die DITIB vertrat dabei bisher stets einen gemäßigten, mit den Maßgaben unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung zu ver- einbarenden Islam. Zudem schreibt Art. 140 GG die organisatorische und weltan- schauliche Autonomie der Religionsgemeinschaften fest, so dass ein Einfluss auslän- discher Organisationen und Einrichtungen auf hier ansässige Religionsgemeinschaften per se noch nicht rechtswidrig ist. Die Landesregierung wird ihren seit Jahren bestehenden konstruktiven Dialog mit der DITIB im Saarland mit besonderer Aufmerksamkeit fortführen. Diesen Dialog wird die Landesregierung nutzen, um die verfassungsmäßig gebotenen Grenzen der Religions- freiheit in deutlichen Konturen transparent zu machen. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele islami- sche Geistliche mit einem Arbeitsvisum seit 2010 ins Saarland entsendet wurden (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? a) Wenn ja, aus welchem Land reisten diese Geistlichen ein? b) Wenn ja, wie lange hielten sich diese Geistli- chen insgesamt im Saarland auf? c) Wenn ja, in welchen Organisationen, Verei- nen, Kulturzentren oder Gebets-häusern ha- ben diese Geistlichen gearbeitet? Zu Frage 7: Hierzu liegen der Landeregierung keine Erkenntnisse vor. -5-",
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