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"content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/789 (15/729) 13.02.2014 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Umsetzung der Präimplantationsdiagnostikverordnung Vorbemerkung des Fragestellers: „Zur konkreten Regelung des Vorgehens bei der zukünf- tig in Einzelfällen erlaubten Präimplantationsdiagnostik (PID) wird die Verordnung zur Regelung der Präimplan- tationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikverord- nung – PIDV) am 1.2.2014 in Kraft treten. Da eine PID nur erlaubt ist, wenn der Antrag einer Frau zuvor von ei- ner Ethikkommission bewilligt wurde, sind Gentests an Embryonen bis dahin verboten. Die Bundesländer müs- sen in der Zwischenzeit u.a. Verfahrensregeln und Ge- bühren für Antragsteller festlegen und die Mitglieder der Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik be- nennen. Im Rahmen der Beratungen dieser Verordnung hat der Bundesrat den Vorschlag der Bundesregierung in zwei zentralen Punkten geändert: Statt eines Automatismus der Zulassung von Zentren, in denen die Präimplantati- onsdiagnostik durchgeführt werden darf, erfolgt diese aufgrund einer Ermessensentscheidung (Berücksichti- gung der öffentlichen Interessen, der Vielfalt der Bewer- ber und des Bedarfs an Zentren). Die Ethikkommissio- nen für Präimplantationsdiagnostik haben bei der Ent- scheidung die ‚im konkreten Einzelfall maßgeblichen psychischen, sozialen und ethischen Gesichtspunkte‘ zu berücksichtigen und treffen Entscheidungen mit Zwei- drittel-Mehrheit. Anders als in der Beschlussvorlage ist im Plenum des Bundesrates keine Begrenzung der Zahl der Ethikkom- missionen für Präimplantationsdiagnostik auf eine pro Bundesland vorgenommen worden. Die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern planen, ei- ne gemeinsame Ethikkommission zu bilden. Ergebnisse der gutachterlichen Tätigkeit des Planungsbüros im Saarland zu erhalten.“ Ausgegeben: 13.02.2014 (09.01.2014)",
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"content": "Drucksache 15/789 (15/729) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Wie wird von Seiten der saarländischen Landesregie- rung sichergestellt, dass bis zum Inkrafttreten der Präimplantationsdiagnostikverordnung (PIDV) am 1.2.2014 reproduktionsmedizinische Einrichtungen kei- ne Präimplantationsdiagnostik (PID) anbieten/durch- führen? Zu Frage 1: Die Präimplantationsdiagnostik dient der Untersuchung der Zellen vor Implantation. Dazu sind die Mittel der Reproduktionsmedizin erforderlich. Im Saarland existieren zwei Reproduktionsmedizinische Zentren. Reproduktionsmedizinische Zentren bedürfen zur Zulassung der Überprüfung durch die saarländische Ärztekammer. Die fachliche Aufsicht und das Recht der Zulassung wurden von der obersten Gesundheitsbehörde der Ärztekammer per Verordnung über- tragen. a) Ist entsprechend § 3 Absatz 2a PIDV geplant, bei der Zulassung der Zentren, in denen die PID durch- geführt werden darf, mit anderen Bundesländern zu kooperieren und einen Staatsvertrag zur Errichtung einer gemeinsamen Stelle abzuschließen, die über die Zulassung entscheidet? Falls ja, mit welchen Bundesländern fanden bzw. finden Gespräche statt und welchen Stand haben diese? b) Falls nein, warum nicht? Welche Behörde soll im Saarland diese Funktion wahrnehmen und über die Zulassung entscheiden? Zu Frage 2: a) Nein, dies ist nicht geplant. b) Der Saarländischen Landesregierung sind keine Fälle bekannt, dass Länder beabsich- tigen gemeinsame Zulassungsstellen für Präimplantationsdiagnostikzentren einzurich- ten. Im Saarland wird das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie als oberste Gesundheitsbehörde über die Zulassung entscheiden. a) Ist eine zentrale Ethikkommission für Präimplantati- onsdiagnostik im Saarland vorgesehen, wie dies die Mehrheit der Bundesländer im Gesundheitsaus- schuss des Bundesrates in der PIDV verankern wollte? Ist vorgesehen, dem Vorbild der Bundeslän- der Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Nieder- sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpom- mern zu folgen und via Staatsvertrag eine gemein- same Ethikkommission zu bilden? -2-",
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"content": "Drucksache 15/789 (15/729) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - b) Falls nein, warum nicht und warum wird ein Bedarf für mehr als eine Ethikkommission im Saarland ge- sehen? Zu Frage 3: a) Im Saarland wird keine eigene Ethikkommission eingerichtet. Es ist beabsichtigt, ge- meinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Thüringen eine gemeinsame Ethikkommission bei der Ärztekam- mer Baden-Württemberg einzurichten. Dazu soll ein Staatsvertrag geschlossen wer- den. b) Es wird kein Bedarf für eine eigenständige saarländische Ethikkommission gesehen. Die gemeinsame Ethikkommission dürfte ausreichend für die Belange der beteiligten Länder sein. Gab/gibt es Absprachen zwischen den Bundesländern, um bei der Ausgestaltung der Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik für eine möglichst große Einheitlichkeit der Regelungen zu sorgen? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht und ist dies noch geplant? Zu Frage 4: Die Ausgestaltung der Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik ist durch das Gesetz vorgegeben. Absprachen zwischen den Ländern zu einheitlichen Regelungen über den Gesetzestext hinaus gibt es nicht. Wie, durch wen und nach welchen Kriterien sollen die Mitglieder der Ethikkommission auf Länderebene zu- künftig ausgewählt werden? Zu Frage 5: Die jeweiligen Landesärztekammern der durch den Staatsvertrag beteiligten Länder sollen einen gemeinsamen Vorschlag der Besetzung der Ethikkommission, die bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg eingerichtet werden soll, den Ländern vorle- gen. Diese benennen dann die Mitglieder der Kommission. Mit wie vielen Anträgen zur Zulassung als Zentrum, in denen die PID durchgeführt werden darf, rechnet die Landesregierung? Liegen der Landesregierung solche Anträge bereits vor, und falls ja wie viele? Zu Frage 6: Zurzeit liegt noch kein Antrag auf Zulassung eines Präimplantationsdiagnostikzent- rums im Saarland vor. Der zuständigen Fachabteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist lediglich bekannt, dass ein Zentrum für Reproduk- tionsmedizin an einer Zulassung interessiert ist. -3-",
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"content": "Drucksache 15/789 (15/729) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - a) Wie viele Zentren, in denen die PID durchgeführt werden darf, sind aus Sicht der Landesregierung notwendig? b) Wird bei dieser Einschätzung die sich abzeichnen- de Situation in den angrenzenden Bundesländern berücksichtigt? c) Welche Rolle spielt, dass in der Debatte im Bundes- tag bei der Einführung der PID von einem Bedarf von ein bis maximal drei notwendigen Zentren in ganz Deutschland ausgegangen wurde? Zu Frage 7: a) Für die gesundheitliche Versorgung der saarländischen Bevölkerung dürfte ein Zent- rum ausreichend sein. b) Nach derzeitigem Kenntnisstand sind in unmittelbarer Nähe zum Saarland keine weite- ren Präimplantationsdiagnostikzentren geplant. Grundsätzlich steht es aber jeder Frau frei, unabhängig von ihrem Wohnort, ein Präimplantationsdiagnostikzentrum ihrer Wahl zu nutzen. c) Keine. -4-",
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