HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/79684/?format=api",
"id": 79684,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/79684-abschiebung-bzw-ruckuberstellung-von-unbegleiteten-minderjahrigen-fluchtlingen-umf-im-saarland/",
"title": "Abschiebung bzw. „Rücküberstellung“ von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) im Saarland",
"slug": "abschiebung-bzw-ruckuberstellung-von-unbegleiteten-minderjahrigen-fluchtlingen-umf-im-saarland",
"description": "",
"published_at": "2013-05-27T00:00:00+02:00",
"num_pages": 4,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/36/c3/85/36c3856b363d482995725435f4fad53b/797f07747a6b6e27da0ce47d42f260f89400e065.pdf",
"file_size": 36438,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/36/c3/85/36c3856b363d482995725435f4fad53b/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/36/c3/85/36c3856b363d482995725435f4fad53b/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "http://www.landtag-saar.de/Dokumente/Drucksachen/Aw15_0502.pdf",
"title": "LANDTAG DES SAARLANDES",
"author": null,
"_tables": [],
"creator": "Acrobat PDFMaker 7.0.7 für Word",
"subject": null,
"producer": "Acrobat Distiller 7.0.5 (Windows)",
"publisher": "Saarland",
"reference": "15/0502",
"foreign_id": "sl-15/0502",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "http://www.landtag-saar.de/Dokumente"
},
"uid": "36c3856b-363d-4829-9572-5435f4fad53b",
"data": {
"category": null,
"publisher": "sl",
"document_type": "written",
"legislative_term": "15"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=79684",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2025-04-03 19:13:27.561758+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/79684/?format=api",
"number": 1,
"content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/502 (15/362) 27.05.2013 ANTWORT zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE. Heike Kugler (DIE LINKE.) betr.: Abschiebung bzw. „Rücküberstellung“ von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerinnen: „Zum Ausdruck der Grundrechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gehört, dass sie nicht in eine Situation abgeschoben werden, in der sie auf sich allein gestellt wären – ohne familiäre oder behördliche Aufnahme. Das Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge hat seine Entscheidungspraxis bezogen auf diese jungen Flüchtlinge geändert und eine neue Ablehnungspraxis begründet. Bis Februar 2012 wurde abgelehnten minderjähri- gen Asylbewerbern aus Afghanistan subsidiärer Schutz von Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 Auf- enthG gewährt. Dieser Schutz kann nun offenbar verweigert werden, weil wohl ein kompliziertes Regel-Ausnahme-System Grundlage geworden ist.“ Wie groß ist die Gruppe der Betroffenen im Saar- land? Ist für diese Jugendlichen ein weiterer Schulbesuch möglich? Besteht für die Jugendli- chen eine Einschränkung bezüglich ihres Wohnor- tes? Welche Regelungen kann die Landesregie- rung treffen, um die rechtliche Situation dieser jungen Flüchtlinge zu verbessern? Zu Frage 1: Die Entscheidung über Asylanträge fällt in die alleinige Zuständigkeit des Bundesam- tes für Migration und Flüchtlinge. Über die Anzahl der betroffenen unbegleiteten min- derjährigen Flüchtlinge wird eine Statistik nicht geführt. Ausgegeben: 27.05.2013 (27.02.2013)",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/36/c3/85/36c3856b363d482995725435f4fad53b/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/79684/?format=api",
"number": 2,
"content": "Drucksache 15/502 (15/362) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Nach § 1 Absatz 1 des Schulpflichtgesetzes besteht im Saarland allgemeine Schul- pflicht für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die im Saarland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Berufsausbildungs- oder Arbeitsstät- te haben. Die Schulpflicht umfasst somit auch abgelehnte minderjährige Asylbewerber. Unbegleitet eingereiste minderjährige Flüchtlinge werden im Saarland vom Jugendamt in Obhut genommen. Über den Wohnort dieser Jugendlichen entscheidet das Jugend- amt. Einen Bedarf zur Verbesserung der rechtlichen Situation von unbegleiteten min- derjährigen Flüchtlingen sieht die Landesregierung nicht. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befanden sich bisher in Abschiebehaft, insbeson- dere junge Flüchtlinge im Alter von 18 - 20 Jahren (bitte 2011, 2012, 2013 getrennt auflisten)? Zu Frage 2: Keine. Wie wird die Landesregierung künftig diesbezüg- lich verfahren, um die Abschiebehaft von Minder- jährigen zu vermeiden? Zu Frage 3: Ob ein Minderjähriger in Abschiebungshaft genommen wird, ist unter Beachtung der Voraussetzungen des § 62 des Aufenthaltsgesetzes stets nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden bisher aus dem Saarland in ihre Her- kunftsländer abgeschoben? Zu Frage 4: Seit Anfang 2008 keine. Weitere Statistiken liegen nicht vor. Wie viele UMF wurden aufgrund der Dublin II- Verordnung „rücküberstellt? (bitte 2011, 2012, 2013 getrennt auflisten, bitte Nennung der EU- Mitgliedsstaaten, in die „rücküberstellt“ wurde)? Befanden sich in diesem Personenkreis auch Min- derjährige, die mehrfach „rücküberstellt“ worden sind? Wenn ja, wie viele? -2-",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/36/c3/85/36c3856b363d482995725435f4fad53b/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/79684/?format=api",
"number": 3,
"content": "Drucksache 15/502 (15/362) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Zu Fragen 5 und 6: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Saarland, die nach der Dublin II-Verordnung in den zuständigen Mitgliedstaat überstellt wurden (in Klammern Zweifach-Überstellungen) 2013 Mitgliedstaat 2011 2012 (bis Ende März) Italien 4 (1) - - Niederlande - 1 - Norwegen - 1 - Schweiz - 1 - Vereinigtes Königreich 1 - - Insgesamt 5 3 0 Inwieweit wurden dabei die Rechte der Jugendli- chen nach dem SGB VIII und der UN- Kinderrechtskonvention berücksichtigt? Zu Frage 7: Der Landesregierung sind keine Anhaltspunkte bekannt, dass die Rechte unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Ju- gendhilfe - und der UN-Kinderrechtskonvention bei Überstellungen nach der Dublin II- Verordnung nicht gewahrt werden. Auch in – anlässlich von einzelnen Überstellungen nach der Dublin II-Verordnung durchgeführten – Eilrechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes wurden Verletzungen dieser Rechte nicht festge- stellt. Wie viele Minderjährige sind derzeit im Saarland von einer „Rücküberstellung“ betroffen (und in welches europäische Land)? Wie viele junge Flüchtlinge im Alter von 18 - 20 Jahren sind derzeit von einer „Rücküberstellung“ betroffen (und in welches europäische Land)? Zu Frage 8: Keine. Inwieweit wird die Landesregierung vor dem Hin- tergrund, dass einige EU-Staaten (z. B. Griechen- land, Malta, Italien und Ungarn) bezüglich der Schutzgewährung und Versorgung von Flüchtlin- gen mangelhaft agieren, initiativ werden (u. a. um UMF, die sich in einer Jugendhilfeeinrichtung be- finden, vor einer Abschiebung oder „Rücküberstel- lung“ zu schützen bzw. die Ausländerbehörden zu verpflichten, die Vormünder über eingeleitete Dub- lin-II-Verfahren zu informieren und deren Stellung- nahme einzuholen)? Zu Frage 9: Die Entscheidung über Asylanträge und über den für die Durchführung eines Asylver- fahrens zuständigen Mitgliedstaat nach der Dublin II-Verordnung fällt in die alleinige Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. -3-",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/36/c3/85/36c3856b363d482995725435f4fad53b/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/79684/?format=api",
"number": 4,
"content": "Drucksache 15/502 (15/362) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Das Landesverwaltungsamt des Saarlandes ist als Ausländerbehörde an die Entschei- dungen des Bundesamtes gebunden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt den Vormündern die Bescheide so rechtzeitig zu, dass Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten gewährleistet ist. Außerdem teilt das Landesverwaltungsamt des Saarlandes den Jugendämtern den Termin einer geplanten Überstellung nach der Dublin II-Verordnung frühzeitig mit. Wie bewertet die Landesregierung die Regelung, dass nicht die per Gesetz darauf verpflichtete Fachbehörde, nämlich die kommunalen Jugend- ämter, über das Kindeswohl bei Abschiebungen und Rückführungen entscheidet, sondern die ab- schiebende Behörde selbst, also das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge? Zu Frage 10: Nach den bundesrechtlichen Bestimmungen des Asylverfahrens- und Aufenthaltsge- setzes sind für aufenthaltsbeendende Maßnahmen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie die Ausländerbehörden zuständig. Der Landesregierung sind keine Anhaltspunkte bekannt, dass bei Abschiebungen und Rückführungen das Kindeswohl durch die zuständigen Behörden nicht gewahrt wird. -4-",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/36/c3/85/36c3856b363d482995725435f4fad53b/page-p4-{size}.png"
}
]
}