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            "content": "LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode                                Drucksache 16/313 (16/220) 19.03.2018 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Dennis Lander (DIE LINKE.) betr.: Verkehrskontrollen durch die saarländischen Polizei Vorbemerkung des Fragestellers: Die Zahl der Verkehrstoten im Saarland ist im Jahr 2016 zum dritten Mal in Folge gestiegen. Die Ge- werkschaft der Polizei macht auch sinkende Ver- kehrskontrollen in Folge des Stellenabbaus dafür verantwortlich. Vorbemerkung Landesregierung: Die jährlich vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport veröffentlichte Verkehrsunfall- statistik (VUS) ordnet empirische Daten zu Verkehrsunfällen und stellt diese anhand von Tabellen, Kennzahlen und Grafiken übersichtlich dar. Sie ermöglicht somit einen dezidier- ten Überblick über das Verkehrsunfallgeschehen auf saarländischen Straßen. In der VUS sind u. a. die bei Verkehrsunfällen Verunglückten, also die Leicht- und Schwerverletzten sowie die Getöteten ausgewiesen. Betrachtet man die Zahl der Ver- kehrstoten wird deutlich, dass diese nach den Jahren 2013 (39 Getötete), 2014 (29 Getö- tete) und 2015 (31 Getötete) im Jahr 2016 (34 Getötete) - entgegen der Vorbemerkung des Fragestellers - zum zweiten Mal in Folge gestiegen ist. Die Hypothese, die in Folge des Stellenabbaus gesunkenen Verkehrskontrollen seien für die Entwicklung mitverant- wortlich, lässt sich nach hiesiger Bewertung aufgrund forschungsmethodischer und - ethischer Problemstellungen nicht verifizieren. Jedenfalls wäre ein unmittelbarer Schluss von Korrelationen (zeitliches Zusammentreffen von „Stellenabbau“, „sinkenden Verkehrs- kontrollen“ und der Zahl der „Verkehrstoten“) auf Kausalzusammenhänge bei Anlegung wissenschaftlicher Qualitätskriterien unzulässig. Die Landesregierung nimmt das Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit - auch und vor allem - im Straßenverkehr sehr ernst und verfolgt mit dem Landespolizeipräsidium (LPP) kontinuierlich das Ziel, vor allem die Anzahl der im Straßenverkehr Getöteten zu minimie- ren. Dabei kommt der fundierten Anlayse von Verkehrsunfällen und der Ausrichtung prä- ventiver und repressiver Verkehrssicherungsmaßnahmen an Unfallursachen bzw. lokalen Unfallschwerpunkten eine besondere Bedeutung zu. Allerdings sind Verkehrsunfälle sel- ten auf nur eine Ursache zurückzuführen. Oftmals sind sie die Folge eines Konglomerats von z.B. menschlichem Verhalten, Verkehrsaufkommen, technischem Versagen, Sicht- bzw. Straßenverhältnissen, Witterungseinflüssen und/oder Wildwechsel. Dabei wird deut- lich, dass nicht alle Faktoren, die letztlich in ihrer Gesamtheit zu einem – ggf. auch tödli- chen – Verkehrsunfall führen, präventabel sind. Ausgegeben: 19.03.2018 (24.01.2018)",
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            "content": "Drucksache 16/313 (16/220)          Landtag des Saarlandes             - 16. Wahlperiode - In der Folge wird auch im Straßenverkehr absolute Sicherheit nicht zu gewährleisten sein. Verkehrssicherheitsprogramme wie z.B. „Vision Zero“, die die Intention verfolgen, die An- zahl der Verkehrstoten auf null zu reduzieren, sind unterstützungswert. Allerdings dürfte die avisierte Zielgröße tatsächlich wohl nie zu erreichen sein und damit eher appellativen Charakter entfalten. Wie hat sich die Zahl der Verkehrskontrollen durch die saarländische Polizei seit 2012 entwickelt (bitte einzeln auflisten nach Jahren und Art der Kontrol- len)? Zu Frage 1: Die saarländische Polizei ist gemäß § 1 Absatz 1 Saarländisches Polizeigesetz in die Verwaltungspolizeibehörden und die Vollzugspolizei gegliedert. Beide Arten von Polizei- behörden führen Verkehrskontrollen durch. Die Beantwortung der Frage bezieht sich le- diglich auf die im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung des LPP durchgeführten vollzugs- polizeiliche Verkehrskontrollen. Die im Bereich der Kommunalverwaltungen durchgeführ- ten Verkehrskontrollen bleiben hier unberücksichtigt. Für die Vollzugspolizei sind Verkehrskontrollen Standardmaßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr und/oder der Strafverfolgung, die grundsätzlich von allen operativ täti- gen Einsatzkräften durchgeführt werden können. Dies geschieht anlassunabhängig im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit oder auch zielgruppen- (z. B. Zweiradfahrer, Gewerbetreibende im Personen- und Güterverkehr) bzw. deliktsorientiert (z. B. Ge- schwindigkeitsüberschreitungen, Einfluss berauschender Mittel, Ablenkung durch Handy). Soweit erforderlich kommt hierbei speziell geschultes Personal (z. B. des LPP 13) zum Einsatz. Anlassbezogen werden die Verkehrsteilnehmer und ihre Fahrzeuge im Rahmen der tat- bestandlichen Verkehrsunfallaufnahme, der Übernahme von Großraum- und Schwer- transporten sowie im Übrigen bei Feststellung konkreter Gefahrenlagen oder beim Vorlie- gen eines Anfangsverdachts einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit (z. B. durch Anzeige aus der Bevölkerung) kontrolliert. Eine generelle Meldeverpflichtung bezüglich Verkehrskontrollen an vorgesetzte Stellen besteht nicht. Aufgrund der dargestellten Vielgestaltigkeit der Maßnahmen wird daher eine allgemeine, die gesamte Tätigkeit des LPP wiedergebende Statistik nicht geführt. Insoweit sind die angefragten Daten auch nicht vollständig automatisiert recherchierbar. Die angefragte Entwicklung kann jedoch exemplarisch anhand einzelner Kontrollfelder dargestellt werden: So werden für den Bereich der stationären Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung Messprotokolle mit Messzeiten erfasst. Ein Messprotokoll wird zur Dokumentation der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahme für jede Kontrollstelle angelegt. Eine Auswertung der Messprotokolle seit 2012 kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. -2-",
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