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"content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/529 (15/433) 17.06.2013 ANTWORT zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr.: Kitaausbau Vorbemerkung der Landesregierung: Das Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrich- tungen und in Kindertagespflege beinhaltet eine Aufstockung des Sondervermögens für den Kitaausbau durch den Bund um 580 Mio. € mit Laufzeit 2013/2014 mit dem Ziel, 30.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder U3 zu schaffen. Bei der Mittelver- gabe setzt das Gesetz sehr enge Fristen. So müssen die Länder bis zum 30.06.2013 nachweisen, dass 50 Prozent der zusätzlichen Mittel bewilligt sind. Ist dies nicht der Fall, werden die bis dahin nicht bewilligten Mittel verfallen und an die Länder weiterver- teilt, die ihr Bewilligungskontingent ausschöpfen konnten. Kann die Landesregierung sicherstellen, dass 50 Prozent der zusätzlichen Bundesmittel für den Kitaausbau 2013/2014 wie von der Bundesregie- rung verlangt bis zum 30.06.2013 bewilligt sind, und wenn ja, wie und wenn nein, warum nicht? Zu Frage 1: Ja. Das Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Kinderta- geseinrichtungen und in Kindertagespflege sieht vor, dass die mit dem Investitionspro- gramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013-2014 bereitgestellten Bundesmittel für Investitionsvorhaben zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen eingesetzt werden können, die ab dem 1. Juli 2012 begonnen wurden. Das Land stellt die Kofi- nanzierung sicher. Kann die Landesregierung die entsprechend not- wendige Co-Finanzierung bis 30.06.2013 sicher- stellen und wenn ja, wie und wenn nein, warum nicht? Zu Frage 2: Ja, da die zu Frage 1 aufgeführten Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Be- treuungsplätzen bisher ausschließlich mit Landesmitteln vorfinanziert wurden. Ausgegeben: 17.06.2013 (18.04.2013) bitte wenden",
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"content": "Drucksache 15/529 (15/433) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Hat die Landesregierung eine Schwerpunktpla- nung/Verlaufsplanung, um die zusätzlichen Fi- nanzmittel für den Kitaausbau zielgerichtet und entsprechend der vorgegebenen Fristen einzuset- zen, und wenn ja, wie sieht diese aus und wenn nein, wie erfolgt stattdessen die Verteilung der zu- sätzlichen Mittel? Zu Frage 3: Derzeit wird in intensiven Abstimmungsgesprächen mit den Jugendhilfeträgern geklärt, welche Maßnahmen mit den Bundesmitteln über das Investitionsprogramm 2013 - 2014 bewilligt werden sollen. Wie viele neue Kinderbetreuungsplätze werden durch die zusätzlichen Mittel geschaffen und wie viele der vorhandenen Kinderbetreuungsplätze gesichert? Zu Frage 4: Die Antwort zu Frage 4 ist abhängig vom Ergebnis der Abstimmung mit den Jugendhil- feträgern. -2-",
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