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"content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1439 (15/921) 25.06.2015 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: PCB (Polychlorierte Biphenyle) unter Tage und Gefahren durch den Gruben- wasseranstieg Vorbemerkung des Fragestellers: „Aufgrund der PCB-Belastung von Fischen in der Saar und weiteren saarländischen Gewässern hat- te das saarländische Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr im Jahr 2010 eine Untersu- chung der PCB-Belastung von Fischen in saarlän- dischen Gewässern in Auftrag gegeben. Unter- sucht wurden Gewebeproben unterschiedlicher Fischarten an unterschiedlichen Abschnitten der Saar und Blies. Auf weiten Strecken der Saar war insbesondere die Belastung der fettreichen Fische so hoch, dass zum Schutz der Angler und anderer Verbraucher eine Verzehrwarnung für bestimmte Fischarten herausgegeben wurde. Teil dieser Untersuchung war auch die Analyse von Gewässerproben auf PCB in Saar, Blies, Rossel und Bist. Diese Untersuchung hat ergeben, dass der Bergbau aufgrund der festgestellten PCB-Belastung des eingeleiteten Grubenwassers für die PCB-Belastung der Oberflächengewässer und die Belastung der untersuchten Fische mit verantwortlich ist. PCB wurde früher als Hydraulik- flüssigkeit verwendet. Seit 1989 ist es in Deutsch- land verboten. PCB gehört zu den giftigsten orga- nischen Stoffen, hat zahlreiche gesundheitsschäd- liche Auswirkungen und löst vermutlich Krebs aus.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Das saarländische Umweltministerium hatte insbesondere in den Jahren 2010 und 2011 dazu geraten, fettreiche und ältere Fische von bestimmten Stellen der Saar und Blies nicht zu verzehren, da diese Fische teilweise mit polychlorierten Biphenylen - kurz PCB - belastet seien. Seit dem 12.07.2012 gilt die gemeinsame Verzehrempfeh- lung von Rheinland-Pfalz, Saarland und Luxemburg. Ausgegeben: 25.06.2015 (22.05.2014)",
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"content": "Drucksache 15/1439 (15/921) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Die polychlorierten Biphenyle (PCB) gehören zur Gruppe der schwer abbauba- ren organischen Schadstoffe (persistente organische Schadstoffe, POP). Sie reichern sich in der Nahrungskette an und sind inzwischen ubiquitär verbreitet. In Deutschland wurden die Erzeugung, das Inverkehrbringen und der Einsatz von PCB mit der Verordnung zum Verbot von polychlorierten Biphenylen, polychlorierten Ter- phenylen und zur Beschränkung von Vinylchlorid vom 18.07.1989 grundsätzlich verbo- ten. PCB wurden zur Isolation in Kondensatoren und Transformatoren, in Hydrauliköl, aber auch in offenen Anwendungen wie Lacken, Harzen, Kunststoffen, Druckerfarben, Klebstoffen und in dauerelastischen Fugendichtungsmassen verwendet. Die in den Jahren 2010 und 2011 eingerichtete Arbeitsgruppe des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz und des Bergamtes Saarbrücken hatte auch die Gruben- wassereinleitungen untersucht. Als Ergebnis der Messungen und Untersuchungen konnte damals festgestellt werden, dass ca. ein Prozent der vorhandenen PCB- Belastung in der Saar den aktuellen Einleitungen aus der Grubenwasserhaltung des Saarbergbaus zuzurechnen war. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird spätestens ab 2016 weitere Messungen und Untersuchungen zur PCB-Belastung in saarländischen Gewässern initiieren. Die Arbeitsgruppe des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz und des Bergamtes Saarbrücken, die bereits in den Jahren 2010 und 2011 Untersuchungen veranlasst hatte, wurde zu diesem Zweck reaktiviert. Zurzeit laufen die fachlichen Ab- stimmungen zum Umfang des neuen Untersuchungsprogramms. Wie erklärt sich die Landesregierung die PCB- Belastung des Grubenwassers? Zu Frage 1: PCB-haltige synthetische Öle wurden im Bergbau ab 1965 als schwer entflammbare Hydraulikflüssigkeiten als Ersatz für die brennbaren Mineralöle eingeführt. Anlass für die Umstellung war ein Brand im belgischen Bergwerk Marcinelle im Jahr 1956 mit 262 Toten. Die Anforderungen an schwer entflammbare Hydraulikflüssigkeiten wurden nach dem Unglück im Auftrag der EGKS von einem Sachverständigenausschuss erar- beitet und in den so genannten „Luxemburger Berichten“ veröffentlicht. Der 2. Luxem- burger Bericht aus dem Jahr 1964 enthielt erste Anforderungen aus brandtechnischer, technologischer und bergbauhygienischer Sicht. Die Berichte wurden fortgeschrieben und stellten die materiellen Anforderungen für die Zulassung von Hydraulikflüssigkei- ten im Bergbau dar. PCB-haltige Öle wurden bei der Saarbergwerke AG bis 1983 (Ende der Herstellung) bzw. 1989 (Abschluss der Umstellung auf PCB-freie Hydraulikflüssigkeiten) eingesetzt. Nachdem die Umweltproblematik der PCB-haltigen Hydraulikflüssigkeiten erkannt wurde, erfolgte ab dem Jahr 1984 keine Zulassung dieser Stoffe für die Verwendung im Bergbau. Somit wurde ein Neueinsatz von PCB-haltigen Stoffen zu diesem Zeit- punkt unzulässig. Betriebsmittel, in denen PCB-haltige Flüssigkeiten eingesetzt waren, wurden systematisch bis zum Jahr 1989 auf PCB-freie Stoffe umgestellt. Die Einsatzmengen der Hydraulikflüssigkeiten wurden nicht systematisch erfasst. Hier- zu bestand keine gesetzliche Grundlage. Für die Entsorgung der Altöle hatten die Be- triebe aufgrund abfallrechtlicher Vorschriften seit 1971 Nachweisbücher zu führen, die der Kontrolle der Bergämter unterlagen. -2-",
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"content": "Drucksache 15/1439 (15/921) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Eine gesonderte Erfassung synthetischer Öle ist zu dieser Zeit zulässigerweise noch nicht erfolgt, da eine gemeinsame Entsorgung mit anderen unter Tage eingesetzten Ölen stattfand. Die Erfassung der aus dem Bergbaubetrieb entsorgten Altöle wurde 1983 weiterge- hend geregelt. Rechtliche Grundlage war § 55 Bundesberggesetz in Verbindung mit den Regelungen des Abfallbeseitigungsgesetzes von 1972, die über das Betriebsplan- verfahren materiell zur Anwendung gebracht wurden. Aufgrund des Vorgesagten liegt eine durchgängige Statistik über die eingesetzten und entsorgten Mengen von Hydraulikflüssigkeiten bei den Bergbehörden nicht vor. 1986 wurde aufgrund einer Kleinen Anfrage im Deutschen Bundestag ein Bericht zur Altöl- beseitigung bei der Saarbergwerke AG für das Wirtschaftsministerium erstellt. In die- sem Bericht sind Zahlen für die verwendeten und entsorgten Mengen nicht brennbarer Hydraulikflüssigkeiten für die Jahre 1983 bis 1985 enthalten. In einer Aktennotiz der Bergbehörde aus dem Jahre 1985 wurden die Einsatzmengen an schwer entflammbaren Hydraulikflüssigkeiten bei der Saarbergwerke AG aufge- führt. Diese waren bis einschließlich 1983 PCB-haltig und danach PCB-frei. Zum Einsatz und zur Entsorgung PCB-haltiger Hydraulikflüssigkeiten liegen den Berg- behörden folgende zusammengeführte Zahlen vor: In den Jahren 1979 bis 1983 wurden bei der Saarbergwerke AG folgende Mengen PCB-haltiger Hydraulikflüssigkeiten eingesetzt: 1979: 226 Tonnen, 1980: 321 Tonnen, 1981: 311 Tonnen, 1982: 358 Tonnen, 1983: 356 Tonnen. In den Jahren 1984 bis 1987 wurden bei der Saarbergwerke AG folgende Mengen Nicht-PCB-haltiger Hydraulikflüssigkeiten eingesetzt: 1984: 479 Tonnen, 1985: 561 Tonnen, 1986: 412 Tonnen, 1987: 411 Tonnen. Die genannten Einsatzmengen PCB-haltiger Hydrauliköle im Zeitraum 1979 bis 1983 decken sich mit den Ergebnissen des Abschlussberichtes des Untersuchungsaus- schusses „Sonderabfall“ des Landtages des Saarlandes vom 16.10.1984. Der Unter- suchungsausschuss beschäftigte sich damals schwerpunktmäßig mit den Umweltaus- wirkungen bei der Altölverwertungsfirma GEVA in Schiffweiler, bei der unter anderem Altöl beim Bruch eines Betonbeckens in den nahegelegenen Brönnchesthalweiher der ehemaligen Saarbergwerke AG auslief. Der Untersuchungsausschuss griff am Rande auch den untertägigen Einsatz von PCB-haltigen Hydraulikölen im Saarbergbau auf. Zur Entsorgung der PCB-haltigen Hydrauliköle im Saarbergbau liegen den Bergbehör- den aufgrund der damaligen Rechtslage nur lückenhafte Zahlenwerke vor. -3-",
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"content": "Drucksache 15/1439 (15/921) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - In den Jahren 1983 bis 1985 wurden bei der Saarbergwerke AG folgende Mengen PCB-haltiger Hydrauliköle entsorgt: 1983: 8 Tonnen, 1984: 75 Tonnen, 1985: 77 Tonnen. Die Entsorgung der PCB-haltigen Öle im Saarbergbau erfolgte unter anderem über die Firmen Tredy, Lyon, HIM und Bayer als zugelassene Abfallbeseitigungsanlagen. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz und des Bergamtes wurden in den Jahren 2010 und 2011 die Auswirkungen der Gruben- wassereinleitungen durch die RAG AG speziell vor dem Hintergrund erhöhter PCB- Gehalte in der Saar untersucht. Bezogen auf die aktuellen Einleitungen der Wasserhaltungen der RAG AG ergab sich an der gemessenen Gesamtfracht von PCB in der Saar ein Anteil von ca. ein Prozent für bergbaulich induzierte Einleitungen. Welche Auflagen wurden der RAG AG während des Bergbaus im Umgang mit Maschinen und Ölen und deren Entsorgung gemacht? Zu Frage 2: Siehe Antwort zu Frage 1. Welche Auflagen wurden der RAG AG bei Been- dung des Bergbaus im Umgang mit Maschinen und Ölen und deren Entsorgung gemacht? Zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 1. Beim Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten der Steinkohle fielen betriebsbedingte Abfälle an, deren geordnete und umweltverträgliche Entsorgung über oder unter Tage sicherzustellen war. Hierunter fielen unter anderem tropffrei von Betriebsstoffen ent- leerte Betriebsmittel. Die Entsorgung bergbaulicher Abfälle über oder unter Tage unterliegt den Vorschriften des Bundesberggesetzes und wurde im Betriebsplanverfahren geregelt. In den fünf Gruben Ensdorf, Warndt, Luisenthal, Göttelborn und Reden wurden von 1994 bis 2012 bergbauliche Abfälle in Grubenbauen in unterschiedlichen Teufen ent- sorgt. Dabei handelte es sich z.B. um defekte Bandgurte, Schläuche, Kunststoff oder Schrott. Diese Materialien hätten auch bei einem untertägigen Rückzug unter Tage verbleiben können. Die Gesamtmengen sind nicht mehr feststellbar. Die entsprechen- den Grubenbaue wurden endgültig abgedämmt und im amtlichen Grubenbild kenntlich gemacht. -4-",
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"content": "Drucksache 15/1439 (15/921) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Wie viele Maschinen sind nach Ende des Berg- baus wo unter Tage geblieben? Wurde dies von den Bergbehörden genehmigt? Welche Auflagen gab es diesbezüglich? Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 3. Wie viele Liter Öl schätzt die Landesregierung un- ter Tage? Wurde dies von den Bergbehörden ge- nehmigt? Welche Auflagen gab es diesbezüglich? Zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 1. Wie wurden mit PCB belastete Materialien von der RAG AG über Tage entsorgt? Welche Auflagen gab es diesbezüglich? Zu Frage 6: Siehe Antwort zu Frage 3. Welche Rolle spielt unter Tage befindliches PCB im Grubenwasserhaltungskonzept der RAG AG, in dem eine komplette Flutung der Stollen bis 2035 vorgesehen ist? Zu Frage 7: Das Grubenwasserkonzept der RAG AG vom März 2014 sieht in einem ersten Schritt vor, den Grubenwasserspiegel in der Teilprovinz Reden zunächst um rd. 280 Meter ansteigen zu lassen und einen Wasserübertritt zum Standort Duhamel zu ermöglichen. In einem zweiten Schritt sollen dann auch die kleineren Wasserhaltungen Camphau- sen, Luisenthal und Viktoria eingestellt werden. Der Wasseranstieg soll bis etwa 2035 andauern. Im Endzustand würden die Grubenwässer am Standort Ensdorf und even- tuell auch am Standort Luisenthal drucklos in die Saar eingeleitet. Das Konzept der RAG AG enthielt ursprünglich keine Angaben zu dem in der Vergan- genheit erfolgten untertägigen Einsatz von PCB-haltigen Hydraulikölen. Auf schriftliche Anforderung des Wirtschaftsministeriums hat das Bergbauunterneh- men in seinen Nachreichungen zum Grubenwasserhaltungskonzept vom Juli 2014 den Themenkreis aufgegriffen und bewertet. In den Nachreichungen der RAG AG wird zunächst darauf hingewiesen, dass in unter- tägigen maschinellen Einrichtungen Betriebsstoffe, wie z.B. Hydrauliköle, eingesetzt wurden und werden. Alle eingesetzten Betriebsstoffe waren und seien behördlich zu- gelassen. Bis in die 1980er Jahre enthielten manche dieser Stoffe aus Brandschutz- gründen PCB. Dies habe seinerzeit dem Stand der Technik entsprochen. Als sichere Alternativstoffe zur Verfügung standen, sei die Verwendung PCB-haltiger Öle einge- stellt worden. -5-",
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"content": "Drucksache 15/1439 (15/921) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Des Weiteren wird von Seiten der RAG AG auf die öffentliche Diskussion über die PCB-Belastung der Saar in den Jahren 2009 und 2010 sowie die Untersuchung der Grubenwassereinleitungen in die Saar durch die Arbeitsgruppe der Umwelt- und Berg- behörden rekurriert. Im Ergebnis sei festgestellt worden, dass ca. ein Prozent der vor- handenen PCB-Belastung in der Saar den aktuellen Einleitungen des Saarbergbaus zuzurechnen war. Aus Sicht des Bergbauunternehmens hat die Verbringung bzw. der mögliche Verbleib PCB-haltiger Öle unter Tage bisher keine Beeinträchtigungen oder Gefahren für die im Grubenwasserkonzept betrachteten Schutzziele bzw. sonstigen geschützten Güter mit sich gebracht. Aus der Historie seien viele Grubenbaue mit Wasser überstaut, auch solche, in denen PCB-haltige Öle eingesetzt wurden. Wie im Grubenwasserkonzept beschrieben, werde Grubenwasser schon sehr lange gepumpt. Insoweit ist die Qualität des gepumpten Grubenwassers der RAG AG und den Behör- den bekannt. Das Grubenwasser konnte bisher mit Erlaubnis der zuständigen Behör- den in die Vorflut eingeleitet werden. Offensichtlich geht die RAG AG gemäß den Erläuterungen und Ergänzungen zum Grubenwasserhaltungskonzept für das Saarrevier vom Juli 2014 davon aus, dass sich nach ihrer bisherigen Erfahrung keine signifikante Veränderung bezüglich PCB im Rahmen der jetzt beabsichtigten schrittweisen Flutung ergeben wird und dass auf je- den Fall durch den Beprobungsumfang Vorsorge getroffen wird, um Risiken zu erken- nen und die Einschätzung dauerhaft zu überprüfen. Mit welcher PCB-Belastung des Oberflächenwas- sers rechnet die Landesregierung bei einer teil- weisen Flutung (Anstieg des Grubenwassers um 500 Meter, d.h. „altes“ Konzept der RAG AG) bzw. einer kompletten Flutung (neues Konzept der RAG AG)? Auf welcher Grundlage fußt diese Einschät- zung? Zu Frage 8: Hinsichtlich der erforderlichen Genehmigungsverfahren für die Optimierung der Gru- benwasserhaltung im Saarrevier haben sich die Bergbehörden und die RAG AG darauf verständigt, dass sowohl für die erste Phase als auch für die zweite Phase des Flu- tungsprozesses ein bergrechtliches Abschlussbetriebsplanverfahren und ein berg- rechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden sollen. Hierbei werden zunächst nur die beiden Verfahren für die erste Phase betrachtet. Beide Verfahren werden nebeneinander geführt. Alle Genehmigungs- und Zulassungstatbestände, die im Abschlussbetriebsplan enthalten sein müssen, werden auch im Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung betrachtet. Da- mit wird eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung sichergestellt. Von Seiten der Landesregierung wurde in der abschließenden Stellungnahme zum Grubenwasserhaltungskonzept der RAG AG vom Dezember 2014 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Themenfeld des in der Vergangenheit erfolgten untertägigen Einsatzes PCB-haltiger Hydrauliköle in den kommenden Genehmigungsverfahren un- tersucht werden muss. Hierbei ist zum einen sicherzustellen, dass mögliche Gefähr- dungen von oberflächennahen Grund- und Trinkwasservorkommen zwingend ausge- schlossen werden. Zum andern muss ein umfassendes Monitoring an den perspekti- visch verbleibenden Grubenwassereinleitstellen im Sinne einer regelmäßigen Analyse durch unabhängige Institute erfolgen. -6-",
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"content": "Drucksache 15/1439 (15/921) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Die Einsatz- und Entsorgungsmengen der in der Vergangenheit untertägig eingesetz- ten PCB-haltigen Hydrauliköle wurden nicht systematisch erfasst. Hierzu bestand da- mals keine gesetzliche Grundlage. Aufgrund der erheblichen Lücken bei der statisti- schen Erfassung der eingesetzten und entsorgten Mengen erscheint es aus Sicht der Landesregierung sinnvoll und zielführend, bei den kommenden Genehmigungsverfah- ren zur Optimierung der Grubenwasserhaltung Szenarien zu entwickeln, die von durchschnittlichen jährlichen Einsatzmengen ausgehen, die größtenteils unter Tage verblieben sind. Bezüglich der in den kommenden Genehmigungsverfahren zu erwartenden hydrogeo- logischen Fragestellungen haben die Bergbehörden in Abstimmung mit dem für Was- serfragen zuständigen Umweltministerium Gespräche mit Herrn Prof. Wagner, Neunkirchen, geführt. Herr Prof. Wagner hat sich bereit erklärt, den Bergbehörden in den Verfahren seinen wissenschaftlichen Sachverstand zur Verfügung zu stellen und ein entsprechendes Angebot vorgelegt. Dieses Angebot wurde fachlich geprüft. Die Auftragsvergabe wird kurzfristig erfolgen. Um die Prüfung aller hydrogeologischen Fragestellungen unabhängig von der Antrag- stellerin durchführen zu können, hat das Ministerium für Umwelt und Verbraucher- schutz im Juli 2014 die GWW Grundwasser und Wasserversorgung, Neunkirchen, mit der „Erweiterung des bestehenden Grundwassermodells Saar nördlich der Saar auf die tieferliegenden Grundwasserschichten unter Berücksichtigung des Grundwasser- modells Warndt der GGF aus dem Jahr 2010“ beauftragt. Erst mit diesem Werkzeug wird die zuständige Fachbehörde in die Lage versetzt, alle aufkommenden Fragestel- lungen im Zusammenhang mit der Grubenflutung losgelöst von den im Verfahren vor- zulegenden Gutachten der Antragstellerin zu überprüfen. Wie hoch schätzt die Landesregierung das Risiko ein, dass PCB bei einer teilweisen Flutung (An- stieg des Grubenwassers um 500 Meter, d.h. „al- tes“ Konzept der RAG AG) bzw. einer kompletten Flutung (neues Konzept der RAG AG) in das Grundwasser gelangt? Auf welcher Grundlage be- ruht diese Einschätzung? Zu Frage 9: Die entsprechenden Untersuchungen und Prognosen sind zunächst von der Antrag- stellerin im Genehmigungsverfahren vorzulegen und werden von den Behörden ge- prüft. Falls eine Gefährdung des Grundwassers nicht ausgeschlossen werden kann, wäre eine Flutung nicht genehmigungsfähig. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. -7-",
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