GET /api/v1/document/79698/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/79698/",
    "id": 79698,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/79698-entwicklung-der-einburgerungszahlen-im-jahr-2010/",
    "title": "Entwicklung der Einbürgerungszahlen im Jahr 2010",
    "slug": "entwicklung-der-einburgerungszahlen-im-jahr-2010",
    "description": "",
    "published_at": "2011-07-18T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 9,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2b/91/57/2b91576b92e44bd88cd65acca7eb4124/1163a105cb5720e21e99c7ee801c05252af047ba.pdf",
    "file_size": 98663,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2b/91/57/2b91576b92e44bd88cd65acca7eb4124/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2b/91/57/2b91576b92e44bd88cd65acca7eb4124/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "https://www.landtag-saar.de/Drucksache/Aw14_0533.pdf",
        "title": "AW0533",
        "author": "Prof. Dr. Heinz Bierbaum (DIE LINKE.)",
        "_tables": [],
        "creator": "Acrobat PDFMaker 7.0 für Word",
        "subject": "die Entwicklung der Einbürgerungszahlen im Jahr 2010",
        "producer": "Acrobat Distiller 7.0 (Windows)",
        "publisher": "Saarland",
        "reference": "14/533",
        "foreign_id": "sl-14/533",
        "publisher_url": "http://www.landtag-saar.de/Dokumente"
    },
    "uid": "2b91576b-92e4-4bd8-8cd6-5acca7eb4124",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "sl",
        "document_type": "written",
        "legislative_term": "14"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=79698",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2021-06-13 20:34:30.329731+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/79698/",
            "number": 1,
            "content": "LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode                              Drucksache 14/533 (14/476) 15.07.2011 ANTWORT zu der Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum (DIE LINKE.) Lothar Schnitzler (DIE LINKE.) betr.: die Entwicklung der Einbürgerungszahlen im Jahr 2010 Vorbemerkung der Fragesteller: „Im Jahr 2000 wurde mit 186.688 Einbürgerungen bundesweit ein Höchststand erreicht. Seitdem sinkt die Zahl der Einbürgerungen. Auch in der Zeit der Großen Koalition ist die Zahl der Einbür- gerungen von 124.500 im Jahr 2006 um fast ein Viertel auf nur noch 94.500 im Jahr 2008 gesun- ken. Mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz im August 2007 trotz dieses rückläufigen Trends noch einmal verschärft. 2009 verharrte die Zahl auf niedrigem Niveau (gut 96.000 Einbürgerungen). Im europäischen Vergleich weist die Bundesrepu- blik Deutschland eine sehr niedrige Einbürge- rungsquote auf. Länder wie Frankreich, England, Schweden, die Niederlande und andere verzeich- nen mehr als doppelt-, dreimal- oder sogar mehr als viermal so hohe Einbürgerungsquoten wie Deutschland. Im Blickpunkt des aktuellen Interesses stehen auch die Auswirkungen der höchst umstrittenen Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht.“ Ausgegeben: 18.02.2011 (11.05.2011)",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2b/91/57/2b91576b92e44bd88cd65acca7eb4124/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/79698/",
            "number": 2,
            "content": "Drucksache 14/533 (14/476)            Landtag des Saarlandes        - 14. Wahlperiode - Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung legt großen Wert auf die Integration und ihr folgend auf die Ein- bürgerung der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Der bundesweite Rück- gang der Einbürgerungszahlen, aber auch der Bericht der länderoffenen Arbeitsgruppe “Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit attraktiv gestalten“ bestätigen die Landes- regierung darin, verstärkt für Integration und Einbürgerungen zu werben. Ziel dieser Bemühungen ist aber nicht eine Einbürgerung „um jeden Preis“, sondern dass Einbür- gerungen im Interesse der Migrantinnen und Migranten sowie im Interesse aller deut- schen Bürgerinnen und Bürger das Ergebnis einer gelungenen Integration sind und diese dadurch noch weiter gefestigt wird. Um die der Einbürgerung zukommende Bedeutung und die Unterstützung der Auslän- derinnen und Ausländer auf diesem Weg zum Ausdruck zu bringen, bürgert der Minis- ter für Inneres und Europaangelegenheiten zweimal im Jahr Bewerberinnen und Be- werber in feierlichem Rahmen persönlich ein. Um die Einbürgerungen weiter zu fördern, hat die Landesregierung zudem das „Gesetz über Zuständigkeiten nach dem Staatsangehörigkeits- und dem Personenstandsrecht“ in den Landtag eingebracht, das am 18. Mai 2011 beschlossen wurde. Zum 1. Juli wird die Zuständigkeit für die Beratung und Antragsentgegennahme in allen staatsangehö- rigkeitsrechtlichen Angelegenheiten, also auch bei Einbürgerungen, bei nur noch neun Stellen (Kreise, Regionalverband Saarbrücken, Landeshauptstadt Saarbrücken sowie Mittelstädte) statt wie bisher 52 Kommunen konzentriert. Hierdurch wird die Verfah- rensdauer verkürzt und eine einheitliche und vor allem qualitativ hochwertige Beratung bei der Antragstellung sichergestellt. Wie viele Personen sind im Jahr 2010 insgesamt und differenziert nach a) Staatsangehörigkeit (fünf häufigste Herkunfts- länder) b) Alter c) Geschlecht d) Rechtsgrundlage der Einbürgerung e) Aufenthaltsdauer im Saarland nach Jahren eingebürgert worden (bitte auch die prozentu- alen Abweichungen vom Vorjahreswert ange- ben)? Zu Frage 1: 2010       Veränderungen 2010/2009 Einbürgerungen insgesamt:                                   1146             - 17,1 %* a) häufigste Herkunftsländern: •    Türkei                                              354                - 4,3 % •    Serbien                                              60              - 66,5 % •    Irak                                                 51             + 43,1 % •    Italien                                              47                - 7,8 % •    Ukraine                                              43             + 20,9 % -2-",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2b/91/57/2b91576b92e44bd88cd65acca7eb4124/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/79698/",
            "number": 3,
            "content": "Drucksache 14/533 (14/476)                 Landtag des Saarlandes                - 14. Wahlperiode - 2010             Veränderun- gen 2010/2009 b) Alter bei Einbürgerung •   unter 6 Jahre                                                    33                 - 2,9 % •   6 – 16 Jahre                                                   242                  - 6,6 % •   16 – 18 Jahre                                                    44               - 22,8 % •   18 – 23 Jahre                                                  151                - 32,0 % •   23 – 35 Jahre                                                  320                - 13,5 % •   35 – 45 Jahre                                                  222                - 20,1 % 110                - 19,7 % •   45 – 60 Jahre 24                 - 4,0 % •   60 Jahre und älter c) Geschlecht •   männlich                                                       577                - 16,7 % •   weiblich                                                       569                - 17,4 % d) Rechtsgrundlage der Einbürgerung •   § 8 StAG                                                         53               - 20,9 % •   § 9 StAG                                                         98               - 30,5 % •   § 10 Abs. 1 StAG                                               818                - 14,2 % •   § 10 Abs. 2 StAG                                               176                - 19,6 % •   sonstige                                                          1                  - 50 % * die relativ hohe Veränderungsquote ergibt sich aus der in 2009 erfolgten Nacherfassung von in Vorjahren abgeschlossenen Verfahren; diese hat entgegen dem allgemein zu verzeichnenden Abwärtstrend in 2009 zu einem Anstieg der Einbürgerungszahlen im Saarland geführt (2008: 1267 Einbürgerungen, 2009: 1382 Einbürgerungen, 2010: 1144 Einbürgerungen), der bei Bewertung der Veränderungsquote zu berücksichtigen ist; Zu Frage 1 e): Eine statistische Erfassung der Aufenthaltsdauer der eingebürgerten Perso- nen nach Jahren im Saarland ist in § 36 StAG nicht vorgesehen und wird auch nicht vorgenommen. Wie hoch war die Einbürgerungsquote im Jahr 2010 (bitte auch nach den zehn häufigsten Her- kunftsländern differenziert und den Vorjahreswert angeben)? Zu Frage 2: Unter Einbürgerungsquote wird vorliegend der Quotient aus der Anzahl der Einbürge- rungen (EB) und der Gesamtzahl der hier lebenden Ausländerinnen/Ausländer nach dem Ausländerzentralregister (AZR) verstanden. Länder                         absolute EB-              EB-Quote                EB-Quote Zahlen 2010                    2010                    2009 Türkei                                   354                  2,9 %                   3,0 % Serbien                                   60                  8,4 %                  22,2 % Irak                                      51                  9,4 %                   5,1 % Italien                                   47                  0,3 %                   0,3 % Ukraine                                   43                  2,8 %                   2,2 % Sri Lanka                                 41                  6,9 %                   9,5 % Bosnien und Herzegowina                   37                  2,2 %                   1,1 % Syrien                                    32                  4,5 %                   5,6 % Libanon                                   29                  5,6 %                   7,7 % Polen                                     24                  0,6 %                   1,0 % -3-",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2b/91/57/2b91576b92e44bd88cd65acca7eb4124/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/79698/",
            "number": 4,
            "content": "Drucksache 14/533 (14/476)               Landtag des Saarlandes      - 14. Wahlperiode - In wie vielen Fällen erfolgte die Einbürgerung im Jahr 2010 unter Hinnahme des Fortbestandes der bisherigen Staatsangehörigkeit (bitte auch nach den zehn häufigsten Herkunftsländern diffe- renzieren und den Vorjahreswert angeben)? Zu Frage 3: 2010      2009 Einbürgerung unter H.v.M.*                       734       842 Differenzierung nach den häufigsten Her- kunftsländern: •   Türkei                                  245       183 •   Serbien                                  55       140 •   Irak                                     49        28 •   Italien                                  47        50 •   Syrien                                   32        39 29        42 •   Libanon 24        51 •   Polen 23        26 •   Marokko                                   5        24 •   Sri-Lanka                                 4         0 •   Bosnien-Herzegowina * H.v.M. bedeutet Hinnahme von Mehrstaatigkeit In wie vielen Fällen wurden Einbürgerungen im Jahr 2010 aus welchen Gründen zurückgenom- men (bitte die vorherigen Staatsangehörigkeiten angeben) und wie viele der seit 2000 ausgespro- chenen Rücknahmen wurden bestandskräftig? Zu Frage 4: Im Jahr 2010 wurde im Saarland keine Einbürgerung zurückgenommen. In den Jahren von 2000 bis 2009 wurden insgesamt fünf Einbürgerungen zurückgenommen, drei von diesen Rücknahmen wurden bestandskräftig. Die Rücknahmen erfolgten in vier Fällen wegen arglistiger Täuschung der Behörden und einmal wegen falscher Angaben im Einbürgerungsverfahren. Bei den betroffenen Einbürgerungskandidaten handelte es sich in zwei Fällen um türkische Staatsangehörige, in zwei Fällen um pakistanische Staatsangehörige und in einem Fall war die Staatsangehörigkeit ungeklärt. -4-",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2b/91/57/2b91576b92e44bd88cd65acca7eb4124/page-p4-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/79698/",
            "number": 5,
            "content": "Drucksache 14/533 (14/476)          Landtag des Saarlandes         - 14. Wahlperiode - Wie viele Anträge auf Einbürgerung waren jeweils zum 31.12.2009 bzw. 2010 anhängig und wie ist gegenwärtig bzw. war in der Vergangenheit die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom Zeit- punkt des Antrags bis zur Einbürgerung (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den zehn Herkunftsländern mit längster Bearbei- tungsdauer differenziert angeben)? Zu Frage 5: Weder die statistische Erfassung der Zahl der anhängigen Verfahren zum Bezugszeit- punkt, noch die statistische Erfassung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer eines Einbürgerungsantrages ist in § 36 StAG vorgesehen. Daher liegen diese Zahlen nicht vor. Die Feststellung der Anzahl der anhängigen Verfahren zum Bezugszeitpunkt ist weder elektronisch noch durch Einzelauswertung der Akten mit vertretbarem Verwaltungs- aufwand nachträglich möglich. Wegen der vielfältigen Verfahrensvarianten wäre eine Erfassung der Verfahrensdauer auch nicht aussagekräftig und somit nicht sinnvoll. Hierzu darf darauf hingewiesen werden, dass die Verfahrensdauer wesentlich von der Mitwirkungsbereitschaft der Be- troffenen (z.B. Nachweis der Deutschkenntnisse und staatsbürgerliche Kenntnisse) oder weiteren Faktoren (Entlassungsverfahren des Heimatstaates) abhängt, auf die die Einbürgerungsbehörde keinen Einfluss hat. Bei Ermittlungs- bzw. Strafverfahren ist zudem das Einbürgerungsverfahren für die Dauer des Straf-/Ermittlungsverfahrens bis zu dessen rechtskräftigen Abschluss kraft Gesetzes auszusetzen. Welche praktischen, administrativen und rechtli- chen Erfahrungen mit der Optionspflicht nach § 29 StAG liegen inzwischen vor? Zu Frage 6: Die Landesregierung kann nur über Erfahrungen im Saarland Auskunft erteilen. Die Daten der Kinder, die im Saarland nach § 40 b StAG in den Jahren 1990 bis 1999 ein- gebürgert wurden und seit 2008 optionspflichtig sind, liegen der Einbürgerungsbehörde vor. Zugezogene Optionspflichtige werden der Einbürgerungsbehörde von den Melde- behörden gemeldet. Die Einbürgerungsbehörde klärt alle Betroffenen ausführlich über das Verfahren auf und weist sie auf ihre Verpflichtungen hin. Die ordnungsgemäße Zustellung der entsprechenden Informationsschreiben bereitet keine Schwierigkeiten. Der Rücklauf ist bisher jedoch eher verhalten. Insoweit ist aber zu berücksichtigen, dass die Betroffenen nach der Regelung des § 29 Abs. 2 Satz 2 StAG bis zur Vollen- dung des 23. Lebensjahres Zeit haben. -5-",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2b/91/57/2b91576b92e44bd88cd65acca7eb4124/page-p5-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/79698/",
            "number": 6,
            "content": "Drucksache 14/533 (14/476)            Landtag des Saarlandes            - 14. Wahlperiode - Wie viele Deutsche wurden bis Ende 2010 (bitte nach        Jahren        differenzieren)       nach § 29 Abs. 1 StAG optionspflichtig, wie viele von ihnen wurden durch die Behörde auf die nach den Absätzen 2 bis 4 des § 29 StAG möglichen Rechtsfolgen hingewiesen und in wie vielen Fäl- len konnte dieser gesetzlich vorgesehene Hin- weis nicht zugestellt werden (bitte auch nach den zehn wichtigsten ausländischen Staatsan- gehörigkeiten differenzieren)? Zu Frage 7: Eine statistische Erhebung dieser Zahlen findet nicht statt. Eine Abfrage des Bundes- ministeriums des Inneren bei den Bundesländern ergab, dass bundesweit bis Ende 2010 insgesamt 8629 Personen optionspflichtig wurden. Bezogen auf das Saarland kann hingegen aufgrund des eigenen Datenbestandes wei- ter differenziert werden: So wurden in 2008 neun Personen optionspflichtig, im Jahr 2009 zehn Personen und im Jahr 2010 sechszehn Personen. Alle (insgesamt) 35 Opti- onspflichtigen wurden angeschrieben und jedes dieser Anschreiben konnte zugestellt werden (vgl. Antwort zu Frage 6). Die Aufschlüsselung nach den zehn wichtigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten stellt sich wie folgt dar: Von den 35 Betroffenen sind 24 türkische, drei algerische und zwei italienische Staatsangehörige sowie je ein kroatischer, chinesischer, vietnamesi- scher, marokkanischer, sri-lankischer und ein bosnisch-herzegowinischer Staatsange- höriger. Wie viele Optionspflichtige haben bis Ende 2010 (bitte nach Jahren differenzieren) erklärt, die deut- sche bzw. die ausländische Staatsangehörigkeit behalten zu wollen (bitte getrennt angeben), und wie viele Personen haben ihre deutsche Staats- angehörigkeit entsprechend bereits verloren (bitte auch nach den zehn wichtigsten betroffenen aus- ländischen Staatsangehörigkeiten differenzieren)? Zu Frage 8: Von den neun Optionspflichtigen im Saarland in 2008 haben bislang sechs erklärt, die deutsche Staatsangehörigkeit behalten zu wollen. Von den zehn Betroffenen in 2009 haben sich bisher drei und von den 16 in 2010 bisher sechs für die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit entschieden. Keiner der Betroffenen hat bislang erklärt, seine ausländische Staatsangehörigkeit behalten zu wollen und keiner hat bis heute seine deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Insgesamt 20 Optionspflichtige haben sich bis jetzt noch nicht geäußert. Sie haben hierzu - wie bereits in der Antwort zu Frage 6 ausgeführt - bis zur Vollendung ihres 23. Lebensjahres Zeit. -6-",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2b/91/57/2b91576b92e44bd88cd65acca7eb4124/page-p6-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/79698/",
            "number": 7,
            "content": "Drucksache 14/533 (14/476)             Landtag des Saarlandes       - 14. Wahlperiode - Wie viele Personen, die die deutsche Staatsange- hörigkeit behalten wollen, haben bis Ende 2010 (bitte nach Jahren differenzieren) a) die Aufgabe der ausländischen Staatsange- hörigkeit nach § 29 Abs. 3 Satz 1 StAG be- reits nachgewiesen? b) eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt? c) eine        Beibehaltungsgenehmigung       nach § 29 Abs. 3 bzw. Abs. 4 StAG erhalten? (bitte jeweils auch nach den zehn wichtigsten be- troffenen ausländischen Staatsangehörigkeiten differenzieren.) Zu Frage 9: a)  Von den Optionspflichtigen des Jahres 2008 hat noch keiner den Verlust der aus- ländischen Staatsangehörigkeit nachgewiesen; von denjenigen des Jahres 2009 ist es einer und von denen des Jahres 2010 sind es zwei. Die drei in Rede stehen- den Personen waren zuvor zusätzlich im Besitz der türkischen Staatsbürgerschaft. b)  Im Saarland wurde bisher keine Beibehaltungsgenehmigung beantragt. c)  Keine. Welche Schlussfolgerungen für das konkrete Einbürgerungsverfahren oder für politische Initia- tiven wurden aus dem Bericht der länderoffenen Arbeitsgruppe „Erwerb der deutschen Staatsange- hörigkeit attraktiv gestalten\" vom 4. März 2010 ge- zogen, der auf Beschluss der Konferenz der für die Integration zuständigen Ministerien vom 30. September 2008 in Hannover erstellt wurde, insbe- sondere in Bezug auf a) die Erkenntnisse im Bericht, wonach die not- wendige Aufgabe der Herkunftsstaatsange- hörigkeit ein Einbürgerungshemmnis darstellt bzw. zu einem Rückgang der Einbürgerungs- zahlen führt (S. 32, 43, 45)? b) den Umstand, dass bei älteren Migrantin- nen und Migranten insbesondere Schrift- sprachenkenntnisse als ein möglicher Erklä- rungsfaktor für ein Absinken der Einbürge- rungszahlen genannt werden (S. 39)? c) die Feststellung, dass der Einbürgerungstest gerade auf diejenigen zusätzlich abschre- ckend wirken könnte, die auch Schwierigkeiten mit den Sprachanforderungen haben (S. 41)? -7-",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2b/91/57/2b91576b92e44bd88cd65acca7eb4124/page-p7-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/79698/",
            "number": 8,
            "content": "Drucksache 14/533 (14/476)           Landtag des Saarlandes         - 14. Wahlperiode - d)   die Feststellung, dass die mit der Einbürge- rung verbundenen Kosten teilweise als in der Summe zu hoch empfunden wurden (S. 46 und 49)? e)   die Feststellung, dass unverhältnismäßig lan- ge Verfahrensdauern sich negativ auf die Ein- bürgerungsmotivation auswirken können (S. 48) - unter Berücksichtigung des Umstands, dass häufig bzw. in Bezug auf bestimmte Herkunftsländer gerade die Ausbürgerungs- verfahren besonders langwierig sind? Zu Frage 10: Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird Bezug genommen und ergänzend ausgeführt: a)  Nach dem Bericht der länderoffenen Arbeitsgruppe “Erwerb der deutschen Staats- angehörigkeit attraktiv gestalten“ ist erkennbar, dass die Möglichkeit der Beibehal- tung der bisherigen Staatsangehörigkeit zwar vereinzelt ausschlaggebend für eine Einbürgerungsentscheidung sein kann. Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit kann aber im Allgemeinen schon deshalb keine Ursache für einen Rückgang der Einbürgerungszahlen sein, da das deutsche Staatsangehörigkeits- recht seit je her von diesem Grundsatz ausgeht. b)  Die Fähigkeit, sich in der deutschen Sprache in Wort und Schrift zu verständigen, wird von der Landesregierung grundsätzlich als elementare Voraussetzung für ein Gelingen der Integration angesehen. Die im Bericht geäußerte Vermutung, dass die erforderlichen Schriftsprachenkenntnisse bei älteren Personen zu einem nen- nenswerten Rückgang der Einbürgerungszahlen beigetragen haben könnten, wird nicht geteilt. Nach dem Bericht der Länderarbeitsgruppe gibt es gerade „keine Un- tersuchungen darüber, wie sich die Sprachfähigkeiten insbesondere älterer Migrantinnen und Migranten konkret auf die Einbürgerungsabsichten auswirken“. Das Staatsangehörigkeitsrecht sieht für ältere Personen umfangreiche Ausnahme- regelungen vor, die es erlauben, den Bedürfnissen besonders gelagerter Einzelfäl- le gerecht zu werden. c)  Die Landesregierung stimmt der Feststellung des Berichtes zu, dass die „Anforde- rungen an den Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland grundsätzlich kein Hindernis beim Er- werb der deutschen Staatsangehörigkeit darstellen.“ Dies belegt die hohe Beste- hensquote von über 98 % der Teilnehmer. Einbürgerungsbewerberinnen und – bewerber, die vom Sprachnachweis aus gesundheitlichen und altersbedingten Gründen befreit sind, brauchen auch keinen Nachweis über die staatsbürgerlichen Kenntnisse zu erbringen. -8-",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2b/91/57/2b91576b92e44bd88cd65acca7eb4124/page-p8-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/79698/",
            "number": 9,
            "content": "Drucksache 14/533 (14/476)          Landtag des Saarlandes        - 14. Wahlperiode - d)  Die im Staatsangehörigkeitsgesetz festgelegten Gebühren wurden, obwohl sie vielfach den Verwaltungsaufwand bei weitem nicht decken, seit Jahren (nach hie- sigem Kenntnisstand seit 1993) nicht mehr erhöht. Im Allgemeinen werden die an- fallenden Gebühren zügig gezahlt - auch bei geringeren Einkommen, so dass in der Praxis die Gebühren nicht als Einbürgerungshindernis wahrgenommen wer- den. Es besteht zudem die Möglichkeit diese Gebühren aus Billigkeitsgründen oder aus öffentlichem Interesse zu reduzieren, im Einzelfall ganz zu befreien und Zahlungen zu stunden. Hiervon wird von der Einbürgerungsbehörde auch Gebrauch gemacht. Kosten außerhalb des eigentlichen Einbürgerungsverfahrens, z.B. Kosten für die Entlassung, sind individuell verschieden und dem Einflussbereich des deutschen Staates entzogen. Allerdings gibt es für Entlassungsgebühren Zumutbarkeitsgren- zen, bei deren Überschreiten vom Erfordernis einer Entlassung abgesehen wird. e)  Die Landesregierung hat durch die in ihrer Vorbemerkung erwähnten Gesetzesini- tiative u.a. eine Beschleunigung der Einbürgerungsverfahren initiiert. Sie hat aber keinen Einfluss auf die Verwaltungsverfahren der Herkunftsländer. Sofern in eini- gen Staaten trotz der Mitwirkung der Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber ein Entlassungsverfahren unzumutbar lange dauert, wird in der Praxis von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit einzubürgern. -9-",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2b/91/57/2b91576b92e44bd88cd65acca7eb4124/page-p9-{size}.png"
        }
    ]
}