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            "content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode                            Drucksache 15/1801 (15/1680) 09.05.2016 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: PwC-Begutachtung zum Stellenabbau in den saarländischen Finanzämtern Vorbemerkung des Fragestellers: „Nachdem die schwarz-rote Landesregierung be- schlossen hatte, die Finanzämter nicht länger von Personaleinsparungen auszunehmen, wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) beauftragt, um ein Personalab- baupotential in den Finanzämtern zu berechnen. PwC hat eine Analyse der Personalausstattung in den einzelnen Bundesländern durchgeführt und das Land, das mit dem geringsten Personal aus- kommt, als Best-Practice-Land festgelegt. Die Personalausstattung dieses Landes wurde zum Maßstab der möglichen Personalreduktion ge- macht. Auf Grundlage dieser Begutachtung wurde durch die Landesregierung ein Personalabbaupo- tential von 152 Stellen bis zum Jahr 2020 festge- legt.“ Laut PwC-Begutachtung aus dem Jahr 2013 weist das Saarland einen 13,2% höheren Personalein- satz je 1.000 Kennbuchstaben als das sogenannte „Best-Practice“-Land mit dem geringsten Perso- naleinsatz je 1.000 Kennbuchstaben aus, weshalb laut PwC eine entsprechende Personalreduktion im Saarland möglich sei. Daraus ergeben sich fol- gende Fragen: a)   Was ist unter „Kennbuchstaben“ zu verste- hen? Zu Frage 1 a: Kennbuchstaben sind Teil des Grundinformationsdienstes. Sie sind das zentrale Steu- erungselement für alle maschinellen Verfahren in der Steuerverwaltung. Ein Kenn- buchstabe bezieht sich auf eine bestimmte Steuerart (z.B. Einkommensteuer, Körper- schaftsteuer), unter der ein Steuerfall geführt wird. Ausgegeben: 09.05.2016 (21.01.2016)",
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            "content": "Drucksache 15/1801 (15/1680)       Landtag des Saarlandes          - 15. Wahlperiode - b)  Ist der Bundesländervergleich durch alleinige Bezugnahme auf das Kriterium Personal pro Kennbuchstaben aus Sicht der Landesregie- rung aussagekräftig, um den Erfolg einer Steuerverwaltung zu messen? Wenn ja, wa- rum? Zu Frage 1 b: Die Finanzämter haben die Aufgabe, die Steuergesetze zeitnah, gesetzmäßig und gleichmäßig zu vollziehen. Ein großer Anteil des in den Finanzämtern eingesetzten Personals ist dabei dafür verantwortlich, dass die Steuerfälle eines Veranlagungszeit- raumes zeitnah bearbeitet werden. Insofern ist der Ländervergleich über das Kriterium Personal pro Kennbuchstabe in einem Grobvergleich sicherlich ein gewichtiges Kriteri- um, um die Personalausstattung im Bund-Länder-Vergleich zu bewerten. c)  Wie bewertet die Landesregierung, dass kei- ne Differenzierung der Kennbuchstaben er- folgt ist? Zu Frage 1 c: Für den von PWC vorgenommenen Vergleich der Bundesländer wurden die Grund- kennbuchstaben E (Einkommensteuer), K (Körperschaftsteuer) und U (Umsatzsteuer) als Basiskennbuchstaben herangezogen. Die Kennbuchstabenblöcke E und K einerseits und U andererseits decken näherungs- weise die Arbeitsbereiche „Allgemeine Veranlagung natürlicher und juristischer Perso- nen“ sowie der Unternehmensbesteuerung ab, so dass es nach hiesiger Einschätzung zum Quervergleich mit dem Best-Practice-Land keiner weiteren Differenzierung be- durfte. d)  Welche Bedeutung spielen aus Sicht der Lan- desregierung die erzielten Mehrergebnisse für den Erfolg einer Steuerverwaltung und warum haben diese keine Berücksichtigung bei der Begutachtung gefunden? Zu Frage 1 d: Die Höhe von erzielten Mehrergebnissen ist nicht in allen Bereichen und nicht per se ein Merkmal für den Erfolg einer Steuerverwaltung. Sie können beeinflusst werden durch Einzelfälle, Verschiebungen innerhalb von Ver- anlagungszeiträumen oder zwischen Bundesländern. Da zudem Verschiebungen und uneinbringliche Forderungen nicht gesondert ausgewiesen werden, wirken sich Mehrergebnisse nicht zwangsläufig auch im selben Umfang haushalterisch aus. -2-",
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            "content": "Drucksache 15/1801 (15/1680)      Landtag des Saarlandes         - 15. Wahlperiode - e)  Welche strukturellen Unterschiede bestehen in der Organisation der Steuerverwaltung zwi- schen dem Best-Practice-Land und dem Saarland? Inwiefern wurden diese bei der Be- gutachtung berücksichtigt? Zu Frage 1 e: Die Organisationstrukturen des Best-Practice-Landes und des Saarlandes sind weit- gehend identisch. Beide Länder setzen die Automationsverfahren des KONSENS- Verbundes ein. f)  Was ist unter „Personaleinsatz“ zu verstehen: der Personaleinsatz laut Haushaltsplänen o- der der tatsächliche Personaleinsatz in den Bundesländern? Zu Frage 1 f: Bei dem im Gutachten genannten Personaleinsatz handelt es sich um das in den Bun- desländern eingesetzte Personal-Ist. g)  Wenn der Personaleinsatz laut Haushaltsplä- nen gemeint ist: Würde sich an dem Ergebnis etwas ändern, wenn stattdessen der tatsächli- che Personaleinsatz die Bezugsgröße wäre, d.h. die unbesetzten Stellen in den Steuer- verwaltungen in jedem Land in Abzug ge- bracht würden? Zu Frage 1 g: Siehe Antwort zu Frage 1 f. Laut PwC-Begutachtung können allein aufgrund des Bevölkerungsrückgangs bis 2020 rund 28 Stellen gestrichen werden. Diese Erkenntnis wird durch Ableitung aus dem erwarteten Bevölke- rungsrückgang gewonnen – unter der pauschalen Annahme, dass die Personalreduktion in den Fi- nanzämtern nur halb so stark ausfallen kann. -3-",
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