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"content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/531 (15/472) 17.06.2013 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: Diskriminierungsfreier Zugang zum Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Reisende mit Behinderungen, Familien mit Kin- derwagen oder Fahrradfahrer können nicht in allen Bundesländern gleich gut die Bahnsteige ihrer Bahnhöfe erreichen.’ (Zitat: Allianz pro Schiene). Durchschnittlich sind im Bund 73 Prozent aller Bahnhöfe stufenfrei umgebaut. Jedoch sind die Unterschiede von Bundesland zu Bundesland er- heblich. Während Mecklenburg-Vorpommern auf einen Anteil von 92 Prozent kommt, nimmt das Saarland mit gerade 45 Prozent die letzte Position im Länderranking ein (s. Grafik). Ausgegeben: 17.06.2013 (08.05.2013)",
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"content": "Drucksache 15/531 (15/472) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Die Bundesländer, die unter 70 Prozent liegen, so Allianz pro Schiene, sollten Sonderprogramme auflegen oder verstärken, um auch einer alternden Gesellschaft Rechnung zu tragen. Aber auch ‚Stu- fenfreiheit’ garantiert noch keinen diskriminie- rungsfreien Zugang zum Zug, vor allem wenn zwi- schen Bahnsteig und Fahrzeugeinlass Lücken klaffen, die selbst mit einem modernen Kinderwa- gen nur schwer zu überbrücken sind (erlebt auf der Bahnstrecke Saarbrücken-Pirmasens). Auch verhindern unterschiedliche Bahnsteighöhen einen stufenfreien Einstieg in die Schienenfahrzeuge. Auf der Saarstrecke, die von der Saarbahn bedient wird, sind von den sechs Haltepunkten in Richtung Sarreguemines nur zwei hundertprozentig auf mo- bilitätseingeschränkte Personen ausgerichtet (Kleinblittersdorf und Brebach). Hier hat sich seit einer 1999 von der Saarbahn GmbH in Auftrag gegebenen Studie nichts Wesentliches verändert (s. Monheim/Schroll: Erschließung von Marktantei- len im Bereich ‚obere Saar’). Nach der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO) ist in § 2, Abs. 3 der barrierefreie Zugang zur Eisenbahninfrastruktur eindeutig formuliert: ‚Die Vorschriften dieser Verordnung sind so anzu- wenden, dass die Benutzung der Bahnanlagen und Fahrzeuge durch behinderte Menschen und alte Menschen sowie Kinder und sonstige Perso- nen mit Nutzungsschwierigkeiten ohne besondere Erschwernis ermöglicht wird. Die Eisenbahnen sind verpflichtet, zu diesem Zweck Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen, mit dem Ziel, eine möglichst weitrei- chende Barrierefreiheit für deren Nutzung zu errei- chen.’ Als Aufgabenträger übernimmt grundsätzlich das Land die Planung und Organisation für den saar- ländischen SPNV (s. § 5, Abs. 1 ÖPNVG). Somit fällt dem Land auch die Verantwortung für die Realisierung eines diskriminierungsfreien Zugangs zum saarländischen SPNV-Angebot zu. Der SPNV ist das überwiegende Verkehrsangebot im Schie- nennetz des Saarlandes.“ -2-",
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"content": "Drucksache 15/531 (15/472) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Vorbemerkung der Landesregierung: Der ÖPNV als Bestandteil der Daseinsvorsorge trägt wesentlich dazu bei, die Teilhabe von in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen am öffentlichen Leben zu ermöglichen und ihre Selbständigkeit zu sichern. Die Entwicklung der vergangenen Jahre und eine älter werdende Gesellschaft machen deutlich, dass die Herstellung einer möglichst weit reichenden Barrierefreiheit heute und in Zukunft notwendiger Bestandteil der Verkehrspolitik ist. Diese Aufgabe ist nur zu bewältigen, wenn die Bundeszuwei- sungen auf hohem Niveau verstetigt werden, da die Finanznot des Landes und der Kommunen es sonst kaum ermöglicht, dieses anspruchsvolle Ziel umzusetzen. Die Gestaltungsmöglichkeit der Landesregierung, vor allem durch gezielte Förderung von barrierefreien Haltestellen, Niederflurbussen und Fahrgastinformationssystemen im straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr, kommt insbe- sondere älteren und in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen zu Gute. Die Barrie- refreiheit ist damit ein wichtiges Qualitätsmerkmal im ÖPNV. Bahnhöfe und Haltepunkte sind die Visitenkarten des Bahnverkehrs. Ihr Erscheinungs- bild, die Ausstattung und der gebotene Komfort beeinflussen die Wahrnehmung durch den Fahrgast und die generelle Akzeptanz des Verkehrsträgers Schiene ganz ent- scheidend. Daher realisiert das Land gemeinsam mit der Deutschen Bahn seit Jahren ein Förderprogramm zur • Verbesserung des baulichen Zustandes der Personenbahnhöfe des SPNV und Anpassung der Bahnsteighöhe auf ein für den SPNV erforderliches Maß, • Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Reisenden und Verbesserung des Erscheinungsbildes der Personenbahnhöfe durch technische und optische Ver- besserungen oder Neubau, • grundsätzlichen Barrierefreiheit, insbesondere für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen, • Verbesserung der Kundeninformation, • Verbesserung der Verknüpfung der Personenbahnhöfe mit anderen Verkehrsträ- gern des öffentlichen Verkehrs und mit dem Individualverkehr, • Verbesserung der verkehrlichen und städtebaulichen Integration der Personen- bahnhöfe in das Umfeld. Ist der Landesregierung das Länderranking hin- sichtlich der o.g. Studie von Allianz pro Schiene bekannt? Zu Frage 1: Der Landesregierung ist das von der Allianz pro Schiene im Oktober 2009 veröffent- lichte Bundesländerranking „Barrierefreie Bahnhöfe“ bekannt. Die damals genannten Werte sind – bezogen auf das Saarland – jedoch zwischenzeitlich überholt. -3-",
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"content": "Drucksache 15/531 (15/472) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Verfügt die Landesregierung über eine Liste von Bahnhöfen im Saarland, die nicht „stufenfrei“ sind? Wenn ja, ist sie öffentlich einsehbar? Wenn nein, wann wird eine Übersicht erstellt? Zu Frage 2: DB Station&Service als Betreiberin der Bahnhofsinfrastruktur verfügt über eine Über- sicht über ihre Liegenschaften und deren Ausbaustandard, die auch der Landesregie- rung im Rahmen der gemeinsamen Gestaltung des Schienenpersonennahverkehrs zur Verfügung gestellt wird. Diese Übersicht über die saarländischen Bahnhöfe, die bisher seitens DB Station&Service nach Kenntnis des Landes nicht veröffentlicht wurde, bildet die Grundlage für alle Planungen im Rahmen des gemeinsamen Bahnhofsentwick- lungsprogramms (siehe Antwort zu Fragen 3 und 6). Welche Maßnahmen will die Landesregierung er- greifen, damit die Anzahl barrierefreier Bahnhöfe im Saarland erhöht wird? Gibt es hierzu eine Prio- ritätenliste? Hat das Land als Aufgabenträger Verhandlungen bezüglich barrierefreier Bahnhöfe im Sinne des § 2, Abs. 3 EBO mit DB Netz geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann wird ei- ne Kontaktaufnahme erfolgen? Zu den Fragen 3 und 6: Die Fragen 3 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beant- wortet. Im Saarland befinden sich nach Auskunft von DB Station&Service insgesamt 76 Halte- punkte im SPNV-Netz. Von diesen sind 36 (Stand Mai 2013) noch nicht barrierefrei ausgebaut (ca. 47 %); demnach sind derzeit 53 % stufenfrei. Im Rahmen des Bahn- hofsentwicklungsprogramms werden zur Zeit drei Bahnhöfe barrierefrei ausgebaut, fünf weitere sind in der Planung und werden anschließend realisiert. Nach Beendigung dieser Baumaßnahmen werden im Saarland somit rund 63 % barrierefrei ausgebaut sein. Die Herstellung der Barrierefreiheit liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit des Betrei- bers der Bahnhöfe und Haltepunkte. Zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur investiert das Land jedoch seit Jahren gemeinsam mit DB Station&Service in die Mo- dernisierung der Bahnhöfe und Haltepunkte im Saarland. Ziel ist, alle Verkehrsstatio- nen mit einem Reisendenaufkommen von mehr als 1.000 Personen pro Tag sukzessi- ve barrierefrei auszubauen. Grundlage sind eine zwischen dem für Verkehr zuständi- gen Ministerium und der DB Station&Service AG abgeschlossene „Rahmenvereinba- rung Bahnhofsentwicklungsprogramm Saarland“ vom 11.06.2004 sowie ein Nachtrag zur Rahmenvereinbarung von 2007. Für die vereinbarten Projekte werden jeweils ei- gene Finanzierungsverträge für die Planung zur Modernisierung von Bahnhöfen im Saarland abgeschlossen. Diese Finanzierungsverträge für die Planung orientieren sich an einem zwischen Bund und Ländern abgestimmten Muster. Ziel aller Vereinbarungen ist die Modernisierung der Bahnhöfe durch die DB AG zur Verbesserung der Nahver- kehrsinfrastruktur. -4-",
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"content": "Drucksache 15/531 (15/472) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Bisher sind 7 Neubauprojekte, 4 Verlegungen und 15 Umbaumaßnahmen einschließ- lich Ersatzinvestitionen umgesetzt worden. An den bereits realisierten Projekten wur- den - soweit möglich - auch P&R Plätze und Fahrradabstellanlagen angelegt. Diese Anlagen, die in der Trägerschaft der Kommunen realisiert wurden, wurden mit 75 % seitens des Landes bezuschusst. Das Land hat zu den Bahnhofsmaßnahmen (ohne P&R/B&R Anlagen) als Landesanteil in den letzten Jahren rund 38 Mio. € beigesteuert. Eine neue Rahmenvereinbarung, die mit DB Station&Service abgestimmt wurde, um- fasst insgesamt 16 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 22,4 Mio. Euro (11,7 Mio. € DB / 10,7 Mio. € Land). Barrierefrei ausgebaut werden in diesem Programm der Saarbahnhaltepunkt Güdingen sowie die DB Bahnhöfe und Haltepunkte Bexbach, Ottweiler, Sulzbach und Türkismühle. Welche Kosten würden anfallen (überschlägig), um die saarländischen Bahnhöfe barrierefrei zu gestalten? Zu Frage 4: Nach Angaben von DB Station&Service werden ca. 45 Mio. € benötigt, um alle saar- ländischen Bahnhöfe - auch die mit einem Reisendenaufkommen von weniger als 1.000 Personen pro Tag - barrierefrei zu gestalten. Welcher Anteil müsste von DB Netz übernommen werden (in Prozent)? Zu Frage 5: Nach § 2 Abs. 3 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ist allein der Infrastruk- turbetreiber (hier: DB Station&Service) verpflichtet, eine möglichst weitreichende Bar- rierefreiheit der Schienenhaltepunkte für deren Nutzung zu erreichen. -5-",
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