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"content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1887 (15/1833) 06.07.2016 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Herkunftsnachweis von Obst und Gemüse Vorbemerkung des Fragestellers: „In der Frühjahrssaison sind u.a. Spargel und Erd- beeren bei den Verbrauchern sehr beliebt. Viele Kundinnen und Kunden kaufen sie gerne aus Deutschland, auch wenn sie teurer sind als kon- kurrierende ausländische Produkte. Aufgrund des Preisunterschiedes gibt es immer wieder Fälle, in denen es sich bei der gekennzeichneten Ware nicht um einheimische Produkte handelt, sondern um importierte. Durch ein spezielles Verfahren, die Stabilisotopenanalyse, besteht jedoch die Mög- lichkeit, die tatsächliche Herkunft herauszufinden, da unterschiedliche Isotope in verschiedenen Re- gionen unterschiedlich häufig vorkommen. Zuständig für solche Kontrollen sind eigentlich die Bundesländer. Doch wie in der SWR-Sendung Marktcheck am 17.05.2016 berichtet wurde, kon- trollieren die Mitarbeiter des saarländischen Ver- braucherschutzministeriums in diesem Zusam- menhang nur anlassbezogen und lediglich die Do- kumente der Händler, welche Auskunft über die Herkunft geben.“ Ausgegeben: 06.07.2016 (01.06.2016)",
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"content": "Drucksache 15/1887 (15/1833) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Hat die Stabilisotopenanalyse jemals im Saarland Anwendung gefunden? Falls ja, bei welchen Pro- dukten und in welchem Umfang? Falls nein, wa- rum nicht? Zu Frage 1: Im Saarland besteht bislang keine Möglichkeit der Untersuchung von Lebensmitteln mittels Stabilisotopenanalyse. In den Jahren 2012 und 2013 wurden insgesamt 160 Hühnereier anlassbezogen mit- tels einer Stabilisotopenanalyse (IMRS - Isotopenverhältnis-Massenspektrometrie) auf ihre Herkunft untersucht. Die Untersuchung wurde als Fremdvergabe im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Oberschleißheim durch- geführt. Im Jahr 2015 wurden im Rahmen von Monitoring 3 Proben Honig im Bieneninstitut Celle mittels Stabilisotopenanalyse auf ihre Herkunft untersucht. Alle Proben waren nicht zu beanstanden. Welche saarländische Behörde ist oder wäre theo- retisch für die Durchführung der Stabilisoto- penanalyse zuständig? Zu Frage 2: Für die Untersuchung von Lebensmitteln ist im Saarland das Landesamt für Verbrau- cherschutz und das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz zuständig. Warum wird keine Fremdvergabe veranlasst, bis die saarländischen Behörden zur eigenständigen Prüfung in der Lage sind? Zu Frage 3: Sollte sich bei der risikoorientierten Probenahme ein Untersuchungsbedarf ergeben, werden solche einzelnen Proben im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenar- beit an ein amtliches für diese spezielle Prüfmethode akkreditiertes Untersuchungsamt zur Untersuchung abgegeben (siehe Frage 1). Mittels welcher Methoden wird sichergestellt, dass die Herkunft von Obst und Gemüse, insbesondere bei Erdbeeren und Spargel, so wie angegeben tat- sächlich stimmt? Zu Frage 4: Frisches Obst und Gemüse werden nach der „Allgemeinen Verwaltungsnorm“ als auch nach den „Speziellen Verwaltungsnormen“(10) im Saarland regelmäßig überprüft. Ein- schlägig sind die EU-VO 1308/2013 und die EU-DVO 543/2011. -2-",
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"content": "Drucksache 15/1887 (15/1833) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Die Kontrollmethode im Hinblick auf die Fragestellung, ob die Ursprungsangabe, ins- besondere bei Erdbeeren und Spargel, den Angaben auch tatsächlich entspricht, er- folgt durch Dokumentenkontrolle. Die Lieferdokumente zur jeweiligen Partie mit eindeu- tigen Kennzeichnungselementen müssen auf Nachfrage mit den entsprechenden Ur- sprungsnachweisen vorgelegt werden. Ergänzend werden Mindesteigenschaften über- prüft. Wie häufig wurden in den letzten drei Jahren Do- kumentenprüfungen bei Obst- und Gemüsehänd- lern durchgeführt und von welcher Behörde? Zu Frage 5: Zuständig für Kontrollen dieser Art ist die Landwirtschaftskammer für das Saarland. In den letzten drei Jahren, 2013, 2014, 2015 wurden bei Händlern und im Lebensmitte- leinzelhandel insgesamt 146 Kontrollen durchgeführt. In welchem Umfang werden Dokumente geprüft, die Auskunft über die Herkunft von Obst- und Gemüse- Waren geben sollen? Zu Frage 6: Die Dokumentenprüfung erstreckt sich nicht nur auf die Kontrolle der Ursprungsnach- weise der jeweiligen Produkte, sondern je nach Produkt und je nach Vermarktungs- norm (allgemein oder speziell) auch auf Klasseneinteilungen und, wie bereits darge- legt, auf die Einhaltung der Mindesteigenschaften. Welches Ergebnis hatten die Dokumentenprüfun- gen? Wie häufig konnte nachgewiesen werden, dass die Herkunftsangaben nicht korrekt waren und welche Maßnahmen wurden daraufhin ergrif- fen? Zu Frage 7: Nicht korrekte Herkunftsangaben ergaben sich in Einzelfällen. Dies betraf v.a. Kontrol- len im Lebensmitteleinzelhandel. Im Berichtszeitraum 2013 – 2015 wurde daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, und es gab einige gebührenpflichtige Verwarnungen. In allen Fällen – auch bereits bei Verdacht - wurde nach Feststellung einer nicht kor- rekten Angabe ein Vermarktungsverbot ausgesprochen und vollzogen. Erst nach Vor- lage der Originalursprungszeugnisse wurde die Ware wieder als vermarktungsfähig erklärt. -3-",
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