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            "content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                     Drucksache 18/1130 18. Wahlperiode                                                  25.09.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Umfrage der Landesregierung zur Einführung einer Pflegekammer Vorbemerkung der Fragestellerin: In der vergangenen Woche ist bekannt geworden, dass es bei der Umfrage der Landesregierung zur Einführung einer Pflegekammer zu datenschutzrechtlichen Pannen gekommen ist. Daraufhin seien 7 Umfragebögen der Umfrage entnommen worden. 1. Wie kann sichergestellt werden, dass nicht noch weitere Fragebögen den daten- schutzrechtlichen Anforderungen nicht entsprechen? Antwort: In der Auswertung befinden sich nach Auskunft von TNS Infratest Sozialfor- schung ausschließlich Daten, die in „face-to-face“ Interviews erhoben bzw. aus persönlich an die Pflegekraft übergebenen (und bei dieser wieder abgeholten) Fragebögen gewonnen wurden. Beide Befragungsarten erfüllen die datenschutz- rechtlichen Anforderungen an Sozialforschungsbefragungen. 2. Wie kann durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleich- stellung sichergestellt werden, dass auch die Trägerstruktur bei der Umfrage an- teilig ihrer Stärke in Schleswig-Holstein berücksichtigt wurde, wenn dem Ministe- rium nicht bekannt ist, welche Einrichtungen befragt wurden? Antwort: Grundlage für die repräsentative Gewichtung des in der Umfrage gewonnenen",
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