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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1574 4. Wenn nein, wer trägt das Risiko, dass trotz Beginn der begehrten Behandlung, die Leistung durch das LPA abgelehnt wird? Antwort: Es wird keine Kassenleistung abgelehnt. Der Patient muss lediglich innerhalb von 10 Tagen eine Mitgliedsbescheinigung oder eine neue Karte vorlegen. 5. Ist das LPA personell und organisatorisch in der Lage, die von den Arztpraxen angeforderten Kostenübernahmeerklärungen zeitnah auszustellen, ohne dass es bei der Erledigung anderer Aufgaben zu Verzögerungen kommt? Antwort: Wie zuvor dargestellt, können die Karten in den meisten Praxen eingelesen wer- den. Wo dies nicht der Fall ist, werden Mitgliedsbescheinigungen umgehend aus- gestellt. Zu Verzögerungen bei der Erledigung anderer Aufgaben kommt es hier- durch nicht. 3",
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