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            "content": "Drucksache 19/1380            Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Vorbemerkung des Fragestellers: Impfungen können Leben retten. Umso wichtiger ist, dass sich die Gesellschaft mit der Thematik auseinandersetzt. Die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Insti- tut gibt hierzu regelmäßig eine aktualisierte Impfempfehlung heraus, die im Internet abgerufen werden kann. Ich frage daher die Landesregierung, wie die derzeitige Impfsituation in Schleswig- Holstein aussieht. Bei der Bewertung dieser Frage, bitte ich die Landesregierung auf folgende Punkte besonders einzugehen: 1. Wie haben sich die Krankheitsfälle, in Bezug auf die durch das Robert Koch- Institut herausgegebenen Impfempfehlungen in den letzten 10 Jahren entwi- ckelt? Antwort: Zu den Daten für die impfpräventablen meldepflichtigen Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) siehe Anlage. 2. Wie haben sich die Masernerkrankungen und Masernbehandlungszahlen seit 2015 entwickelt? Antwort: Der Maßstab für das Ziel der Masern-Elimination ist die Inzidenz der Erkran- kung, d.h. die Erkrankungshäufigkeit gemessen an der Einwohnerzahl. Ziel ist es, gemäß WHO-Definition der Elimination, eine Inzidenz < 1 Fall je 1.000.000 Einwohner/innen zu erreichen. Eine Einflussgröße ist die Durchimpfungsrate der Bevölkerung. Für einen voll- ständigen Impfschutz ist eine zweimalige Impfung (MMR-Impfung) erforderlich. Die erste Impfung bei Kindern soll im Alter von 11-14 Monaten erfolgen. Ziel ist es, eine Impfquote von 95% bei Kindern im Alter von 15 Monaten für die 1. Impfdosis zu erreichen. Die zweite Impfung folgt im Alter von 15-23 Monaten. Ziel ist es, eine Impfquote von 95% bei Kindern im Einschulungsalter für die 2. Impfung zu erreichen und diese aufrechtzuerhalten. 2",
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            "content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode     Drucksache 19/1380 Maserninzidenz: Erkrankungen je 100.000 Einwohner/innen Die Maserninzidenz schwankte in den vergangenen 10 Jahren zwischen 0,14 und 1,45 Erkrankungen/ 100.000 Einwohner. Hinter diesen Schwankungen standen Masern-Zirkulationen bei Ausbruchsgeschehen mit bis zu 40 Beteilig- ten. Eine Unterbrechung der Masern-Zirkulation kann nur erreicht werden, wenn weniger als ein Fall von Masern/ 1.000.000 Einwohner auftritt. Für Schleswig-Holstein entspricht dies drei Masernerkrankungen pro Jahr. Dieses Ziel wurde in Schleswig-Holstein bisher – i.d.R. durch Weiterverbreitung impor- tierter Masernfälle – nicht erreicht. Im Rahmen der Ausbruchsgeschehen war eine besondere Betroffenheit der jungen Erwachsenen zu verzeichnen. In der Kindheit nicht-geimpfte junge Er- wachsene sind aufgrund der Impflücken infektionsgefährdet und werden selbst zu einer Infektionsquelle. Dies ist insbesondere für junge Säuglinge (< 12 Mo- naten) gefährlich, da diese einerseits noch nicht selbst geimpft werden können und andererseits ein höheres Risiko für schwere Erkrankungsverläufe und Fol- geschäden haben. Um die Zielgruppe der jungen Erwachsenen besser zu er- reichen, finden im Rahmen der Impfkampagne Schleswig-Holstein aufsu- chende Impfangebote des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bildungseinrich- tungen wie Hochschulen und berufsbildenden Schulen statt. Zudem wird das Ziel der Verbesserung des Impfschutzes von medizinischem Personal konse- quent verfolgt. 3. Welche Formen von Impfungen gibt es? Wir bitten die Landesregierung dazu- stellen, wie sich die Darreichungsformen in den letzten 10 Jahren verändert haben? Antwort: Impfungen werden überwiegend als i.m.(intramuskuläre)-Injektion verabreicht. Zu den Ausnahmen gehören 3",
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            "content": "Drucksache 19/1380           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode - die Rotavirus-Impfung für Kinder, die als Schluckimpfung (Lebendimpfstoff) verabreicht wird. - ein Grippeimpfstoff für Kinder, der nasal (Lebendimpfstoff) verabreicht wird. Die Impfung gegen Rotaviren wurde 2013 eingeführt. Der nasale Grippeimpf- stoff ist seit 2014 verfügbar. Die Impfung gegen Poliomyelitis was bis 1998 eine Schluckimpfung (Leben- dimpfstoff). Sie erfolgt seit 20 Jahren mit einem inaktivierten Polioimpfstoff (i.m.-Injektion), bei dem kein Risiko einer vakzineassoziierten Poliomyelitis be- steht. Es gibt Totimpfstoffe und Lebendimpfstoffe: Totimpfstoffe sind inaktivierte Impfstoffe, die nur abgetötete Krankheitserreger oder Bestandteile von Erregern enthalten, die sich nicht mehr vermehren kön- nen. Diese werden vom Körper als fremd erkannt und regen das körpereigene Abwehrsystem zur Antikörperbildung an, ohne das die jeweilige Krankheit aus- bricht. Zu den Totimpfstoffen gehören z.B. Impfstoffe gegen Diphtherie, Hepatitis, Grippe, Haemophilus influenzae Typ B (Hib), Kinderlähmung, Keuchhusten und Tetanus. Lebendimpfstoffe enthalten geringe Mengen vermehrungsfähiger Krankheitser- reger, die so abgeschwächt wurden, dass sie die Erkrankung selbst nicht aus- lösen. Zu den Lebendimpfstoffen gehören z.B. Impfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Detaillierte Informationen zu zugelassenen Impfstoffen sind unter www.pei.de > Impfstoffe verfügbar. 4. Wie viele und welche Impfungen wurden ab 2015 in Schleswig-Holstein ver- impft? Lässt sich anhand der Daten der letzten 5 Jahre eine Altersstruktur ab- leiten? Wenn ja, wie sieht diese aus? Antwort: Impfquoten Impfquote: 1. Impfung, MMR-Impfung Schleswig-Holstein Kinder der Altersgruppe 15 Monate ermittelt auf der Basis von KV-Abrech- nungsziffern, veröffentlicht unter www.vacmap.de. Erfasst sind Impfungen bei niedergelassenen Ärzten zu Lasten der GKV aus folgenden Geburtsjahren 4",
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            "content": "Drucksache 19/1380          Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Die Masern-Impfquoten bei Kindern im Alter von 15 Monaten sind kontinuier- lich angestiegen. Die Zielmarke von 95% für die 1. Impfung in dieser Alters- gruppe wurde jedoch noch nicht erreicht. Ein Grund hierfür ist, dass die Imp- fungen bei Kindern zum Teil nicht zu dem empfohlenen Zeitpunkt stattfinden, sondern später erfolgen. Gründe für das nicht-zeitgerechte Impfen in dieser Al- tersgruppe sind u.a. falsche Kontraindikationen bei banalen Infekten. Zu der Thematik der falschen Kontraindikationen gibt es eindeutige Aussagen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim RKI, die von der Fachöffentlichkeit zu beachten sind. Die Datengrundlage (KV-Abrechnungsziffern niedergelassener Ärzte) beinhal- tet eine Limitation, da ausschließlich GKV-Daten genutzt werden, vergleich- bare Daten der PKV liegen nicht vor. Bis zur Einschulung erfolgt eine Vervoll- ständigung des Impfschutzes durch die 2. Impfung. In dieser Altersgruppe wird die Zielmarke von 95% Durchimpfungsrate noch knapp verfehlt. Seit dem Jahr 2001 werden auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Daten zum Impfstatus der Bevölkerung in allen Bundesländern regelmäßig für die Schulanfänger erhoben und an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt. Damit bilden die Schuleingangsuntersuchungen die einzige gesetzlich festge- legte systematische Quelle zur dauerhaften Erhebung bundesweiter Impfdaten. Die Datengrundlage (Impfpässe der einzuschulenden Kinder) beinhaltet auch hier eine Limitation, da ausschließlich vorgelegte Impfdokumente/ Impfpässe in die Auswertung einbezogen werden, nicht-vorgelegte Impfpässe werden nicht gewertet. Der anhand der Impfdokumente ermittelte Impfstatus bei Kindern zeigt über die letzten zehn Jahre einen deutlichen Anstieg bei der zweiten Masernimpfung. Dieser wurde u.a. erreicht durch eine höhere Verbindlichkeit bei den Kinder- Vorsorgeuntersuchungen. Die Durchimpfungsrate stagniert auf einem hohen Niveau. Das Erreichen der 95%-Zielmarke in dieser Altersgruppe steht kurz be- vor und ist bei Nutzung der Impfangebote der Kinder- und Jugendärzte mög- lich. Daten zu allen im Kindesalter empfohlenen Impfungen, die im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen erhoben werden, sind öffentlich zugänglich unter www.rki.de > Impfen > Impfquoten. Daten zur Impfung bei anderen Altersgruppen liegen der Landesregierung nicht vor und müssten bei der GKV, PKV und KVSH erfragt werden. Dies kann aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit nicht im Rahmen der Beantwortung einer kleinen Anfrage erfolgen. 6",
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            "content": "Impf-präventable, meldepflichtige Infektionskrankheiten in Schleswig-Holstein 2. April 2019 Prof. Dr. Helmut Fickenscher, Landesmeldestelle Schleswig-Holstein nach dem IfSG im Institut für Infektionsmedizin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und des Universitätsklinikums Schleswig- Holstein Quellen, u.a. - STIKO-Empfehlungen, Stand 2018 - IfSG-Meldedaten 2018 für Schleswig-Holstein und für Deutschland, Stand März 2019 - Impfquoten-Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen aus dem Jahr 2016, Stand 2018 - RKI-Ratgeber für einzelne Infektionskrankheiten Kapitel 1. Cholera 2. Diphtherie 3. Frühsommer-Meningoenzephalitis 4. Gelbfieber 5. Grippe, Influenza 6. Haemophilus influenzae, invasive Erkrankungen 7. Hepatitis A 8. Hepatitis B 9. Hepatitis D 10. Keuchhusten, Pertussis 11. Masern 12. Meningokokken-Meningitis und -Sepsis 13. Mumps 14. Poliomyelitis 15. Röteln 16. Rotavirus-Enteritis 17. Tetanus 18. Tollwut, Rabies 19. Typhus abdominalis 20. Windpocken und Zoster",
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            "content": "1. Cholera Krankheit              schwere, lebensbedrohliche Durchfallerkrankung, besonders in tropischen, Ressourcen-schwachen Ländern und bei schlechter Trinkwasserqualität Erreger                Vibrio cholerae O1, O139, Gram-negatives Bakterium, Salz-liebend/halophil, besonders im Brackwasser und in stark verunreinigtem Wasser, Durchfaller- krankung nur bei Bildung des Cholera-Toxins, hohe Infektionsdosis notwendig Inkubationszeit        wenige h bis 5 d Diagnostik             Kultur aus flüssigem Stuhl, TCBS-Agar Meldepflicht           seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie          Deutschland 2001-2018 insgesamt 27 Meldungen, nicht in Schleswig-Holstein 2001   2002   2003   2004   2005   2006   2007   2008   2009   2010   2011   2012   2013   2014   2015   2016   2017   2018 SH    0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0 D     2      0      1      3      0      1      2      0      0      6      4      0      1      1      3      1      2      0 Therapie               Flüssigkeits-Ersatz wesentlich; ggf. Therapie mit Ciprofloxacin, Cotrimoxazol, Doxycyclin, Azithromycin Prophylaxe             Lebensmittel-, Trinkwasser- und Körperhygiene Impfstoff              Schluckimpfstoff (Dukoral) mit abgetöteten Cholera-Vibrionen. Grundimmuni- sierung bei Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren mit 2 Impfstoffdosen im Abstand von 1 bis 6 Wochen Impfindikationen       Reise-Indikation: nur bei Aufenthalten in Infektionsgebieten, unter mangelhaften Hygienebedingungen bei aktuellen Ausbrüchen, z.B. in Flüchtlingslagern oder bei Naturkatastrophen Impfquoten             keine Erfassung, selten Bewertung              Risiko sehr gering, während einer Reise an Cholera zu erkranken; keine Ge- fährdung in Schleswig-Holstein, Übertragung bei hohen Hygienestandards und optimaler Trinkwasserversorgung unwahrscheinlich; 2017/2018 schwere Epidemie im Jemen, März 2019 Ausbruch in Mozambique; Vibrio cholerae an der Ostseeküste v.a. im Brackwasser bei > 20°C z.B. in der Schlei gelegentlich nachweisbar, aber ohne Toxin-Bildung; dann ähnlich wie bei Vibrio vulnificus oder parahaemolyticus Wundinfektionen und Sepsis möglich nach Bad in der Ostsee mit offenen Wunden und bei Immunsuppression oder Diabetes. 1",
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            "content": "2. Diphtherie Krankheit              Tonsillen-/Rachen-Diphtherie, Krupp, Caesarenhals; Hautdiphtherie (v.a. C. ulcerans); Wunddiphtherie; Lähmungen, Atemlähmung, Herzrhythmus-Störun- gen; Letalität 5-10% Erreger                Corynebacterium diphtheriae, Biotypen gravis, intermedius, mitis, belfanti, nur bei Menschen; ggf. auch C. ulcerans (verschiedene Tierspezies) oder C. pseu- dotuberculosis (Schafe, Ziegen: Lymphadenitis caseosa) fakultativ anaerobe, unbewegliche, keulenförmige, Gram-positive Stäbchen; Diphtherie-Toxin-produzierende (toxigene) Stämme, phagenkodiertes Toxin; Infektion erfolgt typischerweise in Endemie-Gebieten Inkubationszeit        2-5 d, bis zu 10 d Diagnostik             Nachweis des Toxin-Gens durch PCR und des Toxins im Elek-Ouchterlony-Test Meldepflicht           seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie          Deutschland 2001-2018 insgesamt 103 Meldungen, in SH 1 Fall 2018 2001   2002   2003   2004   2005   2006   2007   2008   2009   2010   2011   2012   2013   2014   2015   2016   2017   2018 SH    0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      1 D     0      1      0      1      1      0      2      0      4      8      4      9      4      8     14 11 10 26 Therapie               stationäre Therapie mit Antitoxin vom Pferd wesentlich, Antitoxin derzeit schwer erhältlich; Penicillin oder Erythromycin zur Erreger-Elimination über 14 d; nach 2-4 d Antibiotikatherapie nicht mehr infektiös Prophylaxe, PEP        Postexpositionsprophylaxe: einmalige Dosis Benzyl-Penicillin i.m. oder Erythro- mycin oral über 7 d, oder auch Azithromycin oder Clarithromycin Impfstoffe             Diphtherie-Toxoid Grundimmunisierung: 4 Dosen im Lebensmonat 2, 3, 4 und 11-14 meist zu- nächst als Sechsfach-Impfstoff (Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Polio, Haemo- philus influenzae b, Hepatitis B). Auffrischimpfungen im Lebensjahr 5-6 und 9-16; Auffrischimpfung für Erwach- sene: einmalig als Tdap- oder ggf. als Tdap-IPV-Kombinationsimpfung, dann Td alle 10 Jahre Ungeimpfte oder bei fehlendem Impfnachweis: 2 Impfungen im Abstand von 4-8 Wochen und 3. Impfung nach 6-12 Monaten. Impfindikationen       Standard- und Auffrischimpfung: bei fehlender oder unvollständiger Grund- immunisierung oder wenn letzte Impfung > 10 Jahre zurückliegt. Impfquoten             D 94,5%, SH 93,8% (Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung              In den letzten Jahren Häufung von Meldungen in Deutschland besonders bei Obdachlosen. Wegen Mangels and Antitoxin ist die Antitoxin-Therapie häufig nicht möglich. Deutliches Risiko für nicht geimpfte Personen bei Kontakt mit Endemie-Gebiet. Hohe Impfquote weiterhin absolut notwendig, auch in Schles- wig-Holstein. 2",
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            "content": "3. Frühsommer-Meningoenzephalitis Krankheit              Frühsommer-Meningoenzephalitis, FSME; tick-borne encephalitis, TBE; Paresen, Enzephalitis, Meningitis, Radikulitis; Verlauf bei Kindern leichter als bei Erwachsenen (nur Meningitis, keine Enzephalitis); Saisonalität April bis November Erreger                FSME-Virus, ein Flavivirus, übertragen durch Hausbock/Ixodes ricinus; Zoonose Inkubationszeit        7-14 d (bis 21 d), erste Krankheitsphase unspezifisch, zweite Phase mit spezi- fischen neurologischen Symptomen Diagnostik             IgM-, IgG-Antikörper aus Serum; Untersuchung von Zecken i.d.R. sinnlos Meldepflicht           seit Einführung des IfSG (2001) namentliche Labor-Meldepflicht Epidemiologie          Deutschland 2001-2018 insgesamt 6.069, in SH insgesamt 15 Meldungen 2001   2002   2003   2004   2005   2006   2007   2008   2009   2010   2011   2012   2013   2014   2015   2016   2017   2018 SH    0      0      1      1      3      1      0      0      0      2      0      1      1      1      0      1      2      1 D 255    239    277    275    432    546    239    289    313    260    424    195    420    263    219    353    486    584 Therapie               symptomatisch; Hyperimmunglobulin nicht mehr empfohlen Prophylaxe             Expositionsprophylaxe: Repellentien, Kleidung, rasches Entfernen von Zecken Impfstoff              inaktivierter Totimpfstoff, 3 Grund- und dann alle 3-5 Jahre Auffrisch-Impfungen; Impfung soll vor der Saison aufgebaut sein; Infektion kurz nach der Impfung kann schwer verlaufen; Impfung von Kindern < 3 Jahre vermeiden (häufig Fieber) Impfindikationen       Indikations-Impfung für Personen, die in Risiko-Gebieten exponiert sind; Berufliche Indikation für Laborpersonal und Beschäftigte in Forst und Landwirt- schaft Reise-Indikation; Zecken-Exposition in FSME-Risikogebieten Impfquoten             Bayern 33,9%, Baden-Württemberg 21,6%, aber nicht in Schleswig-Holstein (Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung              Infektionsgefährdung in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen, Niedersachsen (dort nur Landkreis Emsland); Tschechien, Österreich, Baltikum, Bornholm; aber nicht in Schleswig-Holstein 3",
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            "content": "4. Gelbfieber Krankheit              Gelbfieber Erreger                Gelbfieber-Virus, ein Flavivirus, Übertragung durch Stechmücken (Aedes) Inkubationszeit        3-6 d Diagnostik             IgM-, IgG-Antikörper Meldepflicht           seit Einführung des IfSG (2001) namentliche Labor-Meldepflicht Epidemiologie          Deutschland 2001-2018 insgesamt 3 Meldungen, nicht in Schleswig-Holstein 2001   2002   2003   2004   2005   2006   2007   2008   2009   2010   2011   2012   2013   2014   2015   2016   2017   2018 SH    0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0 D     0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      3 Therapie               symptomatisch Prophylaxe             Expositionsprophylaxe, Moskitonetz, Repellentien Impfstoff              Lebendimpfstoff 17D; WHO-Gelbfieber-Impfstellen; einmalige Impfung, Zertifikat ist lebenslang gültig Impfindikationen       Reise-Indikation: vor Aufenthalt in Gelbfieber-Endemiegebiete im tropischen Afrika und Südamerika; ggf. Voraussetzung zur Einreise oder zum Transit; Berufliche Indikation bei Tätigkeiten mit Kontakt mit Gelbfieber-Virus Impfquoten             keine Erfassung, selten Bewertung              Tropen, zuletzt besonders in Angola und Brasilien; keine Gefährdung in Schles- wig-Holstein 4",
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            "content": "5. Grippe, Influenza Krankheit              Virusgrippe, Influenza Erreger                Influenza-A-Viren, v.a. H1N1, N3N2; Influenza-B-Viren, v.a. Victoria- und Yama- gata-Linien; ggf. auch neue, pandemische oder Stämme der aviären Influenza Inkubationszeit        1-2 d Diagnostik             RT-PCR aus Nasen-/Rachen-Abstrich gegenüber Antigentest zu bevorzugen, Antikörper-Teste in der Akutsituation nicht nützlich Meldepflicht           seit Einführung des IfSG (2001) namentliche Labor-Meldepflicht Epidemiologie          Deutschland 2001-2018 insgesamt 893.490, in SH insg. 22.526 Meldungen 2001    2002    2003    2004    2005     2006    2007     2008     2009      2010    2011     2012     2013     2014    2015     2016     2017     2018 SH 3.797                               1.558            1.482    1.636    2.438    8.816 72      54      332     70      364      174     387      242                99      833      79                93 D 2.493   2.577   8.490   3.496   12.737   3.805   18.906   14.857             3.471                              7.511 175.661           43.767   11.575   70.214           77.804   65.852   96.000   274.274 Therapie               bei Risikopatienten Neuraminidase-Inhibitoren Prophylaxe             Händehygiene, Kontakte meiden; Neuraminidase-Inhibitoren bei Kontakt-Perso- nen zur Prophylaxe nosokomialer Infektionen Impfstoff              inaktivierter, quadrivalenter Impfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination (A: H1N1, H3N2; B: Victoria, Yamagata). Kinder/Jugendli- che von 2-17 Jahren können ersatzweise mit attenuiertem Lebendimpfstoff geimpft werden. Impfindikationen       In Schleswig-Holstein besteht eine allgemeine Impfempfehlung für die gesamte Bevölkerung. Jährliche Impfung im Herbst empfohlen. Standardimpfung für Personen ≥ 60. Alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon. Personen ab 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens; mit angeborener oder erworbener Immundefizienz mit Restfunk- tion bzw. Immunsuppression; HIV-Infektion; in Alters- oder Pflegeheimen. Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können. Berufliche Indikation: Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr, Personen, die als Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können; Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln. Reiseindikation: für Reisende ab 60 generell empfehlenswert, für andere Rei- sende nach Risikoabwägung sinnvoll. Epidemische Indikation: Wenn eine schwere Epidemie droht und der Impfstoff die neue Variante enthält. Impfquoten             keine umfassende Erfassung, ca. 20-30%, steigende Tendenz Bewertung              hoch relevante, epidemisch auftretende Krankheit. Steigerung der jährlichen Impfquoten wesentlich, besonders bei Krankenhauspersonal. 5",
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            "content": "6. Haemophilus influenzae, invasive Erkrankungen Krankheiten            Sepsis, Meningitis (invasive Infektionsformen), Pneumonie, Epiglottitis, Myositis Erreger                Haemophilus influenzae, bekapselt (a-f) oder nicht bekapselt Inkubationszeit        2-5 d Diagnostik             kulturelle Anzucht aus Atemwegs-Materialien Meldepflicht           seit Einführung des IfSG (2001) namentliche Labor-Meldepflicht nur für invasive Infektionen, die aus Blut oder Liquor nachgewiesen wurden Epidemiologie          Deutschland 2001-2018 insgesamt 5.424, in SH insgesamt 166 Meldungen 2001   2002   2003   2004   2005   2006   2007   2008   2009   2010   2011   2012    2013   2014   2015   2016   2017   2018 SH    0      3      1      4      5      3      3      8      7      0      6         7   13 12 18 19 30 27 D 77     55     77     68     70     121    93     152    186    211    274    325     418    461    546    627    811    852 Therapie               Ceftriaxon, Cefotaxim, Cefuroxim ggf. auch Ampicillin/Clavulansäure, Azithro- mycin, Clarithromycin, Fluorchinolone. Prophylaxe             bei Kontakt: Chemoprophylaxe durch Rifampicin Impfstoff              Haemophilus influenzae Typ b, Kapselpoysaccharid (Hib) Grundimmunisierung: 4 Dosen im Lebensmonat 2, 3, 4 und 11-14 meist zu- nächst als Sechsfach-Impfstoff (Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Polio, Haemo- philus influenzae b, Hepatitis B). ® Nachholimpfung: einmalige Hib-Impfung (Act-Hib ) mit 1-4 Jahren; ab 5 Jahren Hib-Impfung nur in Ausnahmefällen Impfindikationen       Indikationsimpfung: Personen mit anatomischer oder funktioneller Asplenie (z.B. Sichelzellanämie). Impfquoten             D 92,6%, SH 91,8% (Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung              Impfung im Kindesalter wesentlich zur Vermeidung schwerer, invasiver Erkran- kungen. 6",
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            "content": "7. Hepatitis A Krankheit              Hepatitis A Erreger                Hepatitis-A-Virus Inkubationszeit        25-30 (15-50) d Diagnostik             HAV IgM aus Serum; HAV-RNA aus Stuhl und/oder Plasma Meldepflicht           seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie          Deutschland 2001-2018 insgesamt 20.248, in SH insgesamt 564 Meldungen 2001    2002    2003    2004    2005    2006    2007   2008    2009   2010   2011   2012   2013   2014   2015   2016   2017    2018 SH 77 44 48 38 39 35 31 21 27 17 17 20 16 21 30 23 22 38 D 2.276   1.481   1.370   1.941   1.219   1.231          1.075                                                           1.234   1.043 939            928    791    833    832    779    682    857    737 Therapie               symptomatisch Prophylaxe             Hände- und Lebensmittel-Hygiene, Postexpositionsprophylaxe mit monovalen- tem HAV-Impfstoff Impfstoff              Totimpfstoff: inaktiviertes Hepatitis-A-Virus, als monovalenter Impfstoff oder in Kombination mit der Hepatitis B Grundimmunisierung mit monovalentem Hepatitis-A-Impfstoff mit zwei Dosen im Abstand von 6-12 Monaten. Grundimmunisierung mit Kombinationsimpfstoff mit 3 Impfstoffdosen im Abstand 0, 1 und 6 Monaten. Impfindikationen       Personen mit erhöhtem sexuellen Expositionsrisiko; z.B. MSM; Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen, z.B. i.v.-Drogen-Konsumierende, Hämophile, oder mit Krankheiten der Leber; BewohnerInnen von psychiatri- schen Einrichtungen oder vergleichbare Einrichtungen. Berufliche Indikation: erhöhtes berufliches Expositionsrisiko, inkl. Auszubilden- de, PraktikantInnen, Studierende und ehrenamtlich Tätige mit vergleichbarem Expositionsrisiko in folgenden Bereichen: Gesundheitsdienst, Sanitäts- und Rettungsdienst, Küche, Labor, technischer und Reinigungsdienst, psychiatri- sche und Fürsorgeeinrichtungen; Personen mit Abwasserkontakt, z.B. in Kana- lisationseinrichtungen und Klärwerken Beschäftigte; Tätigkeit in Kindertages- stätten, Kinderheimen, Behindertenwerkstätten, Asylbewerberheimen u. a. Reiseindikation: Reisende in Regionen mit hoher Hepatitis-A-Inzidenz Impfquoten             keine umfassende Erfassung Bewertung              in Deutschland selten, im Jahr 2018 besonders als Lebensmittelinfektion durch kontaminierte, gefrorene Erdbeeren 7",
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            "content": "8. Hepatitis B Krankheit              Hepatitis B, akute Hepatitis B, Zirrhose, Leberzellkarzinom Erreger                Hepatitis-B-Virus, hoch ansteckend bei parenteralen Kontakten Inkubationszeit        60-120 (45-180) d Diagnostik             HBs-Antigen, anti-HBc, HBV-Viruslast Meldepflicht           seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie          Deutschland 2001-2018 insgesamt 28.154, in SH insgesamt 747 Meldungen, seit 2015 nur aufgrund von Laborbefunden, ohne klinische Kriterien 2001    2002    2003    2004    2005    2006    2007    2008   2009   2010   2011   2012   2013   2014   2015    2016    2017    2018 SH 49      33      31      32      27      34      27      25     21     21     24     13     12     16     52      87      105     138 D 2.301   1.424   1.314   1.275   1.238   1.189   1.005                                                    2.026   3.040   3.555   4.508 823    754    770    807    676    693    756 Therapie               primär PEG-IFN-alpha; ansonsten nukleosidische und nukleotidische Polymera- se-Inhibitoren Prophylaxe             Latex-Produkte zur Prävention der sexuellen Übertragung, sichere Nadeln und Instrumente zur Prävention der Nadelstichverletzung Impfstoff              in Hefezellen rekombinant hergestelltes HBs-Antigen, häufig mit HAV Grundimmunisierung: 4 Dosen im Lebensmonat 2, 3, 4 und 11-14 meist zu- nächst als Sechsfach-Impfstoff (Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Polio, Haemo- philus influenzae b, Hepatitis B). Bei Personen, die in der Kindheit gegen Hepatitis B geimpft wurden, sollte eine HB-Auffrischimpfung durchgeführt werden, wenn für diese Person ein neu auf- getretenes Hepatitis-B-Risiko besteht (z.B. Aufnahme einer Beschäftigung im Gesundheitsdienst). Anschließend soll eine serologische Kontrolle 4-8 Wochen nach der Impfung erfolgen. Impfindikationen       Personen, bei denen wegen einer Immundefizienz bzw. -suppression oder wegen einer vorbestehenden Erkrankung ein schwerer Verlauf einer Hepatitis B zu erwarten ist, z.B. HIV-Positive, HCV-Positive, DialysepatientInnen. Personen mit einem erhöhten nichtberuflichen Expositionsrisiko, z. B. Kontakt zu HBsAg-Trägern in Familie/Wohngemeinschaft, Sexualverhalten mit hohem Infektionsrisiko, i.v.-Drogenkonsumierende, Untersuchungshäftlinge und Straf- gefangene, ggf. PatientInnen psychiatrischer Einrichtungen. Berufliche Indikation: Personen mit erhöhtem beruflichen Expositionsrisiko, ein- schließlich Auszubildende, PraktikantInnen, Studierende und ehrenamtlich Täti- ge mit vergleichbarem Expositionsrisiko, z. B. Personal in medizinischen Ein- richtungen einschließlich Labor- und Reinigungspersonal, Sanitäts- und Ret- tungsdienst, betriebliche ErsthelferInnen, PolizistInnen, Personal von Einrich- tungen, in denen eine erhöhte Prävalenz von Hepatitis-B-Infizierten zu erwarten ist (z. B. Gefängnisse, Asylbewerberheime, Behinderteneinrichtungen). Reiseindikation nach individueller Gefährdungsbeurteilung Impfquoten             D 87,3%, SH 87,6% (Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung              konsequente Impfung im Kindesalter wichtig; hohes Potential zur weitgehenden Elimination in Deutschland; relevant für Prävention von Leberkrebs 8",
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            "content": "9. Hepatitis D Krankheit              Hepatitis D Erreger                Hepatitis-D-Virus, Delta-Agens, Delta-Virus; inkomplettes Virus, benötigt HBs- Antigen des HBV. Das Auftreten einer HDV-Superinfektion eines HBV-Trägers führt zu einer schwer verlaufenden Hepatitis. Die HDV-Überinfektion nimmt bei über 90% der Infizierten einen chronischen Verlauf. Sie führt zu einer erhöhten Inzidenz für Leberzirrhose und zu früherem Auftreten von Leberzellkarzinomen. Inkubationszeit        schlecht definiert Diagnostik             HDV-Antikörper aus Serum, HDV-RNA aus Plasma im Referenzlabor in Gießen Meldepflicht           seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie          Deutschland 2001-2018 insgesamt 346, in SH insgesamt 16 Meldungen 2001   2002   2003   2004   2005   2006   2007   2008   2009   2010   2011   2012   2013   2014   2015   2016   2017   2018 SH    1      0      0      0      2      2      1      0      0      0      1      1      0      0      0      2      5      1 D     8     12 10          7     15 21          9      8      7     10 17 18 31 17 22 36 39 59 Therapie               PEG-IFN teilweise wirksam Prophylaxe             Gegen HBV immune Personen können durch HDV nicht infiziert werden. Impfstoff              s. Hepatitis B Impfindikationen       s. Hepatitis B Impfquoten             identisch wie für HBV: D 87,3%, SH 87,6% (Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung              sehr seltene Erkrankung, die durch konsequente HBV-Impfung eliminiert wer- den kann. 9",
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            "content": "10. Keuchhusten, Pertussis Krankheit          Keuchhusten, Pertussis Erreger            Bordetella pertussis, Bordetella parapertussis, non-Fermenter, Gram-negatives Bakterium Inkubationszeit    9-10 (6-20) d Diagnostik         DNA-PCR für B. pertussis und parapertussis; Antikörper-Serologie kann aussa- gekräftig sein, wenn im Stadium convulsivum keine Bordetellen-DNA mehr nachweisbar sind. Kulturelle Anzucht möglich. Geimpfte können Träger des Erregers sein. Meldepflicht       seit 2013 namentliche Labor-Meldepflicht Epidemiologie      Deutschland 2013-2018 insgesamt 75.501, in SH insgesamt 1.672 Meldungen 2013          2014          2015          2016          2017         2018 SH      118           191           191           325           440          407 D    10.493        12.340         9.086        13.812        16.854       12.915 Therapie           Makrolide: Azithromycin, Erythromycin, Clarithromycin; oder Trimethoprim-Sul- fomethoxazol Prophylaxe         Chemoprophylaxe mit Makroliden Impfstoff          Grundimmunisierung: 4 Dosen im Lebensmonat 2, 3, 4 und 11-14 meist zu- nächst als Sechsfach-Impfstoff (Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Polio, Haemo- philus influenzae b, Hepatitis B). Die Impfung soll frühestmöglich begonnen wer- den, d.h. unmittelbar nach Vollendung des 2. Lebensmonats und konsequent fortgeführt werden. Impfindikationen   Standard- und Auffrischimpfung: Auffrischimpfungen sind mit 5-6 Jahren und 9- 16 Jahren empfohlen. Ab 5-6 Jahren Impfstoffe mit reduziertem Pertussis- Antigengehalt (ap statt aP). Für Erwachsene soll die erste fällige Td-Impfung einmalig als Tdap verabreicht werden, ggf. als Tdap-IPV. Speziell vor Geburt eines Kindes sollte überprüft werden, ob ein adäquater Immunschutz (< 10 Jahre) gegen Pertussis für enge Haushaltskontaktpersonen und Betreuende des Neugeborenen besteht. Indikationsimpfung: Sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Impfung stattgefunden hat, sollen folgende Personen eine Dosis Pertussis-Impfstoff er- halten: Frauen im gebärfähigen Alter, enge Haushaltskontaktpersonen (Eltern, Geschwister) und Betreuende (z. B. Tagesmütter, Babysitter, ggf. Großeltern) eines Neugeborenen spätestens vier Wochen vor Geburt des Kindes. Erfolgte die Impfung nicht vor der Konzeption, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes geimpft werden. Berufliche Indikation: Sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Impfung stattgefunden hat, sollte Personal im Gesundheitsdienst sowie in Gemein- schaftseinrichtungen eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten. Impfquoten         D 94,2%, SH 93,7% (Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung          Einerseits hoch relevante Erkrankung, welche durch frühzeitige Impfung mit hoher Impfquote eingegrenzt werden kann. Andererseits Tendenz zur Überdia- gnostik und zur Überinterpretation leichten Hustens. Geimpfte können mit Bor- detellen besiedelt sein und diese auch weitergeben. 10",
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            "content": "11. Masern Krankheit              Masern, ggf. mit Enzephalitis oder subakuter sklerosierender Panenzephalitis Erreger                Masernvirus, hohe Kontagiosität, hohe Manifestationsrate Inkubationszeit        13-14 (7-21) d Diagnostik             Masern-IgM aus Serum; RNA-PCR aus Atemwegssekret und Urin, Typisierung im Referenzlabor am Robert Koch-Institut wesentlich Meldepflicht           seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie          Deutschland 2001-2018 insgesamt 25.762, in SH insgesamt 588 Meldungen 2001    2002    2003   2004   2005   2006    2007   2008   2009   2010   2011    2012   2013    2014   2015    2016   2017   2018 SH   23 25                   69      14            23     20     28 11 1 43 5      6                     7                            2       3 41             41      4      11     5 D 6.039   4.656                        2.308                               1.608          1.768          2.465 777    123    781            566    915    572    780            165            442            325    929    543 Therapie               symptomatisch Prophylaxe             Postexpositions-Impfung Impfstoff              Trivalenter Lebendimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln. Die Impfung ge- gen Masern soll mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff durchgeführt werden, in der Regel bei 11-14 Monaten. Zweite Impfung nach ≥ 4 Wochen, spätestens Ende des 2. Lebensjahrs, damit frühestmöglicher Impfschutz erzielt wird. Die 1. MMR-Impfung bereits ab 9 Monaten erfolgen: bevorstehende Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita); nach Kontakt zu Masernkranken. Sofern die Erstimpfung im Alter von 9-10 Monaten erfolgte, muss die 2. MMR- Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahrs gegeben werden. Nach Kontakt zu Masernkranken soll die passive Immunisierung bis 6 d nach Exposition bei kontraindizierter aktiver Impfung für ungeschützte Personen mit hohem Komplikationsrisiko, z. B. für Säuglinge < 6 Monaten, immundefiziente PatientInnen und empfängliche Schwangere erfolgen/erwogen werden. Die MMR-Impfung wird auch für alle nach 1970 Geborenen mit unklarem Impf- status, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit empfohlen, be- sonders im Gesundheitsdienst, in der Betreuung von Immundefizienten bzw. Immunsupprimierten oder in Gemeinschaftseinrichtungen (einmalig MMR). Impfindikationen       Standardimpfungen: 2x MMR/V-Impfstoff. Bei Erstimpfung mit 6-8 Monaten sollen die 2. und 3. MMR/V-Impfung mit 11-14 und 15-23 Monaten erfolgen. Nach 1970 geborene Personen ≥ 18 Jahre mit unklarem Impfstatus, ohne Imp- fung oder mit nur einer Impfung: Einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff. Indikationsimpfung: Bei bevorstehender Aufnahme bzw. bei Besuch einer Ge- meinschaftseinrichtung (z.B. Kita): Säuglinge ab 9 Monaten. Berufliche Indikation: Im Gesundheitsdienst oder bei der Betreuung immunge- schwächter Personen oder in Gemeinschaftseinrichtungen Tätige: nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung. Impfquoten             D 97,1%/92,2%, SH 96,8%/93,6% (1./2.; Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung              Höchst relevante Infektionskrankheit mit gefährlichen Komplikationen; hohe Impfquote notwendig. In Schleswig-Holstein besteht offenbar keine endemische Zirkulation mehr; aber aktuelle Meldungen zeigen, dass die Gefahr gefährlicher Ausbrüche weiter besteht. 11",
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            "content": "12. Meningokokken-Meningitis und -Sepsis Krankheit              Meningokokken-Meningitis und -Sepsis Erreger                Neisseria meningitidis, Meningokokken Inkubationszeit        3-4 (2-10) d Diagnostik             Blutkulturen, Liquorkulturen, ggf. DNA-PCR Meldepflicht           seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie          Deutschland 2001-2018 insgesamt 8.412, in SH insgesamt 278 Meldungen 2001   2002   2003   2004   2005   2006   2007   2008   2009   2010   2011   2012   2013   2014   2015   2016   2017   2018 SH 32 24 17 15 15 17 17 14 24                                        9     14 10 24 15                  6      7      8     10 D 783    736    775    601    629    555    441    453    497    387    369    354    345    278    288    339    287    295 Therapie               Penicillin G, Cefotaxim, Ceftriaxon Prophylaxe             Basishygiene; Chemoprophylaxe durch Rifampicin Impfstoff              Meningokokken C: Die Impfung mit einer Impfstoffdosis eines konjugierten Men- ingokokken-C-Impfstoffs ist für alle Kinder möglichst früh im 2. Lebensjahr emp- fohlen. Eine fehlende Impfung soll bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden. Meningokokken ACWY: Bei bestimmten Indikationen ist eine Meningokokken- Impfung gegen die Serogruppen ACWY empfohlen. Die 4-valenten ACWY-Kon- ® jugatimpfstoffe sind in Deutschland ab dem Alter von 6 Wochen (Nimenrix ) ® bzw. ab dem Alter von 2 Jahren (Menveo ) zugelassen. In Deutschland sind zwei Impfstoffe gegen Meningokokken der Serogruppe B ®                              ® zugelassen: Bexsero ab 2 Monaten und Trumenba ab 10 Jahren. Eine gene- relle Impfempfehlung liegt noch nicht vor. Allerdings wird für Personen mit spe- zifischen Grundkrankheiten zusätzlich zu einer Impfung gegen die Serogruppen A, C, W und Y auch eine Impfung gegen MenB empfohlen. Impfindikationen       Indiziert für gesundheitlich gefährdete Personen mit angeborener oder erworbe- ner Immundefizienz bzw. -suppression mit Restfunktion, insbesondere: Komple- ment-/Properdindefizienz, Eculizumab-Therapie (C5-Mab), Hypogammaglobu- linämie, anatomischer oder funktioneller Asplenie (z. B. Sichelzellanämie): 4- valenter ACWY-Konjugat-Impfstoff und MenB-Impfstoff. Indikation bei Ausbrü- chen oder regionalen Häufungen auf Empfehlung der Gesundheitsbehörden. Berufliche Indikationen: Gefährdetes Laborpersonal. Reiseindikationen: Reisende in Länder mit epidemischem Vorkommen, beson- ders bei engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung (z.B. Entwicklungshel- ferInnen, KatastrophenhelferInnen, medizinisches Personal, bei Langzeitaufent- halt); vor Pilgerreise nach Mekka. Impfung mit 4-valentem ACWY-Konjugat- Impfstoff; SchülerInnen/Studierende vor Langzeitaufenthalten in Ländern mit empfohlener allgemeiner Impfung für Jugendliche oder selektiver Impfung für SchülerInnen/Studierende. Da höchste Risiko haben Personen mit terminalen Komplementdefekten sowie Properdindefizienz. Das Erkrankungsrisiko für Personen mit Asplenie ist ca. 20- bis 30-fach erhöht. Das Risiko für Personen mit anderen Immundefekten, z. B. HIV-Infizierte oder Personen mit Hypogammaglobulinämie, liegt niedriger. Impfquoten             MenC: D 89,4%, SH 90,1% (Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung              Die Meningokokkenimpfungen sind wesentlich, die akute Gefährdung von Kin- dern und Jugendlichen zu vermeiden. 12",
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            "content": "13. Mumps Krankheit          Mumps, epidemische Parotitis, Ziegenpeter Erreger            Mumspvirus Inkubationszeit    16-18 (12-25) d Diagnostik         Mumps-IgM aus Serum, Bestätigung durch RNA-PCR; ggf. im Referenzlabor Meldepflicht       seit 2013 namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie      Deutschland 2013-2018 insgesamt 4.037, in SH insgesamt 175 Meldungen 2013        2014           2015        2016           2017          2018 SH       23          34             38           29            21            30 D       571         835            703         741           653           534 Therapie           symptomatisch Prophylaxe         Impfung Impfstoff          Trivalenter Lebendimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln. Die Impfung ge- gen Mumps soll mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff durchgeführt werden, in der Regel bei 11-14 Monaten. Zweite Impfung nach ≥ 4 Wochen, spätestens Ende des 2. Lebensjahrs, damit frühestmöglicher Impfschutz erzielt wird. Ein monovalenter Mumps-Impfstoff ist in Deutschland nicht mehr erhältlich. Eine zweite Impfung sollte mit einem Abstand von ≥ 4 Wochen erfolgen, späte- stens jedoch bis zum Ende des 2. Lebensjahres, um den frühestmöglichen Impfschutz zu erreichen. Eine bereits bestehende Immunität gegen einen oder zwei der enthaltenen Erreger des Impfstoffes stellt keine Kontraindikation für die Impfung dar. Impfindikationen   Nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, die in Gesundheitsdienstberufen in der unmittelbaren Patientenversorgung, in Gemeinschaftseinrichtungen oder Ausbildungseinrich- tungen für junge Erwachsene tätig sind: einmalige Impfung mit einem MMR- Impfstoff. Impfquoten         D 96,8%/92,7%, SH 96,6%/93,7% (1./2.; Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung          Da die Wirksamkeit der MMR-Impfung für die Mumps am wenigsten beständig ist, kommt der möglichst hohen Impfquote auch hier eine besondere Beutung zu. 13",
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            "content": "14. Poliomyelitis Krankheit         Poliomyelitis, Kinderlähmung Erreger           Polioviren 1-3; aktuell nur noch Poliovirus Typ 1 endemisch in Afghanistan und Pakistan. Das Wildpoliovirus Typ 2 ist seit 1999 ausgerottet und Typ3 wurde seit mehreren Jahren nicht mehr nachgewiesen. Inkubationszeit   3-35 d Diagnostik        RT-PCR; Neutralisationstest zum Nachweis schützender Antikörper Meldepflicht      seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie     Deutschland 2001-2018 keine Meldung, auch nicht in Schleswig-Holstein Therapie          symptomatisch Prophylaxe        Hände- und Lebensmittelhygiene Impfstoff         Inaktivierte Polioviren 1-3 (IPV) Impfindikationen  Grundimmunisierung: 4 Dosen im Lebensmonat 2, 3, 4 und 11-14 meist zu- nächst als Sechsfach-Impfstoff (Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Polio, Haemo- philus influenzae b, Hepatitis B). Standard- und Auffrischimpfung: Alle Personen bei fehlender oder unvollstän- diger Grundimmunisierung. Alle Personen ohne einmalige Auffrischimpfung. Auffrischimpfung nach 10 Jahren. Im Alter von 9-16 Jahren wird für Jugendliche eine Auffrischimpfung mit einem IPV-enthaltenden Impfstoff enthält, empfohlen. Eine mit OPV begonnene Grundimmunisierung wird mit IPV komplettiert. Erwachsene, die im Säuglings- und Kleinkindalter eine vollständige Grundim- munisierung und im Jugendalter oder später mindestens eine Auffrischimpfung erhalten haben oder die als Erwachsene grundimmunisiert wurden und eine Auffrischimpfung erhalten haben, gelten als vollständig immunisiert. Eine Impfung ist indiziert für Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko und für Aussiedler, Flüchtlinge und Asylsuchende, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, bei der Einreise aus Gebieten mit Infektionsrisiko. Berufliche Indikation: Personal der oben genannten Einrichtungen; medizini- sches Personal, das engen Kontakt zu Erkrankten haben kann; Personal in Laboren mit Infektionsrisiko. Impfquoten        D 93,9%, SH 93,1% (Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung         Solange Poliovirus Typ 1 nicht ausgerottet ist, bleibt die Gefährdung auch in Europa bestehen. 14",
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            "content": "15. Röteln Krankheit          Röteln, Rubella; milde Symptomatik; seltene Röteln-Embryopathie Erreger            Rötelnvirus, ein Togavirus Inkubationszeit    14-21 d Diagnostik         Rötelnvirus IgM aus Serum, Bestätigung durch RNA-PCR im Referenzlabor Meldepflicht       seit 2013 namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie      Deutschland 2013-2018 insgesamt 184, in SH insgesamt 3 Meldungen; ein Fall konnataler Röteln in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 2013          2014           2015         2016           2017         2018 SH       4             3              2            2              0            2 D       58            40            21           30             19            16 Therapie           symptomatisch Prophylaxe         nur Impfung Impfstoff          Trivalenter Lebendimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln. Die Impfung ge- gen Röteln soll mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff durchgeführt werden, in der Regel bei 11-14 Monaten. Zweite Impfung nach ≥ 4 Wochen, spätestens Ende des 2. Lebensjahrs, damit frühestmöglicher Impfschutz erzielt wird. Die 1. MMR-Impfung bereits ab 9 Monaten erfolgen: bevorstehende Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita); nach Kontakt zu Masernkranken. Sofern die Erstimpfung im Alter von 9-10 Monaten erfolgte, muss die 2. MMR- Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahrs gegeben werden. Ein monova- lenter Röteln-Impfstoff ist in Deutschland nicht mehr erhältlich. Eine bereits bestehende Immunität gegen einen oder zwei der enthaltenen Er- reger des Impfstoffes stellt keine Kontraindikation für die Impfung dar. Ziel der Impfempfehlung ist in erster Linie die Verhinderung von Röteln-Embryopathien sowie die Elimination der Röteln in Deutschland. Impfindikationen   Ungeimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter. Zweimalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff. Einmal geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter. Einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff. Berufliche Indikation: ungeimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impf- status in Einrichtungen der Pädiatrie, der Geburtshilfe und der Schwangeren- betreuung oder in Gemeinschaftseinrichtungen. Impfquoten         D 96,8%/92,7%, SH 96,5%/93,7% (1./2. Dosis; Schuleingangsunters. 2016) Bewertung          Die besonders hohen MMR-Impfquoten sind zur Elimination der Röteln essenziell. 15",
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            "content": "16. Rotavirus-Enteritis Krankheit              Rotavirus-Enteritis bei Säuglingen und Kleinkindern Erreger                Rotavirus Inkubationszeit        1-3 d Diagnostik             Antigennachweis aus Stuhl, ggf. auch RNA-PCR Meldepflicht           seit Einführung des IfSG (2001) namentliche Labor-Meldepflicht Epidemiologie          Deutschland 2001-2018 insgesamt 851.172, in SH insg. 19.971 Meldungen 2001     2002     2003     2004     2005     2006     2007     2008     2009     2010     2011     2012     2013     2014     2015     2016     2017     2018 SH 1.058                                        1.255    1.083    2.425    1.220    1.470    1.414    1.123    1.408                               1.079 857      814      658      994                                                                              863      764      717               769 D 47.657   52.391   46.162   37.849   54.340   67.092   59.409   77.566   62.223   54.052   54.464   39.356   48.312   32.470   33.224   22.722   38.279   23.604 Therapie               symptomatisch Prophylaxe             Hände- und Lebensmittelhygiene Impfstoff              Bei der Rotaviren-Impfung handelt es sich um eine Schluckimpfung mit einem oralen Lebendimpfstoff. Je nach verwendetem Impfstoff werden ab dem Alter ®                                  ® von 6 Wochen 2 (Rotarix ) bzw. 3 Impfstoffdosen (RotaTeq ) in einem Mindest- abstand von 4 Wochen verabreicht. Ein möglicherweise geringfügig erhöhtes Risiko für Darminvaginationen besteht (ca. 1-2 Fälle pro 100.000 geimpfte Kin- der) innerhalb der 1. Woche nach der 1. Impfung, das mit dem Alter des zu impfenden Säuglings zunimmt. Daher soll die Impfserie frühzeitig, spätestens bis zum Alter von 12 Wochen ® begonnen und vorzugsweise bis zum Alter von 16 Wochen (Rotarix ) bzw. von ® 20-22 Wochen (RotaTeq ) abgeschlossen werden. Impfindikationen       alle Säuglinge Impfquoten             SH 15,7%, TH 48,0% (2 Impfdosen), Schuleingangsuntersuchungen 2016 Bewertung              Die Impfquote bei den Säuglingen sollte gesteigert werden. 16",
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            "content": "17. Tetanus Krankheit              Tetanus, Wundstarrkrampf Erreger                Clostridioides tetani (Clostridium tetani), Tetanus-Toxin Inkubationszeit        3 d bis 3 Wochen Diagnostik             diagnostischer Tierversuch (Mäuse) Meldepflicht           seit Einführung des IfSG (2001) namentliche Labor-Meldepflicht Epidemiologie          Deutschland 2001-2018 insgesamt 3 Meldungen, nicht in Schleswig-Holstein 2001   2002   2003   2004   2005   2006   2007   2008   2009   2010   2011   2012   2013   2014   2015   2016   2017   2018 SH    0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0 D     0      0      1      0      0      1      0      0      0      1      0      0      0      0      0      0      0      0 Therapie               Antitoxin Prophylaxe             Wundhygiene und konsequente Simultanimpfung bei Verletzungen Impfstoff              Tetanus-Toxoid, vor allem in Kombinationsimpfstoffen; monovalent als Teta- ®                                       ® nol , passive Immunisierung durch Tetagam Impfindikationen       Grundimmunisierung: 4 Dosen im Lebensmonat 2, 3, 4 und 11-14 meist zu- nächst als Sechsfach-Impfstoff (Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Polio, Haemo- philus influenzae b, Hepatitis B). Standard- und Auffrischimpfung: Alle Personen bei fehlender oder unvollstän- diger Grundimmunisierung, wenn die letzte Impfung der Grundimmunisierung oder die letzte Auffrischimpfung > 10 Jahre zurückliegt. Erwachsene sollen die nächste fällige Tetanus-Impfung einmalig als Tdap-Kombinationsimpfung erhal- ten, bei entsprechender Indikation als Tdap-IPV-Kombinationsimpfung. Jede Auffrischimpfung mit Td (auch im Verletzungsfall) sollte Anlass sein, die Indika- tion für eine Pertussis-Impfung zu überprüfen und gegebenenfalls einen Kombi- nationsimpfstoff (Tdap) einzusetzen, z.B. Tdap-IPV. Eine begonnene Grund- immunisierung wird vervollständigt, Auffrischimpfungen in 10-jährigem Intervall. Impfquoten             D 94,8%, SH 93,9% (Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung              Die sehr hohe Impfquote ist notwendig, Tetanus-Erkrankungen auszuschließen. 17",
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            "content": "18. Tollwut Krankheit              Tollwut, Rabies, Lyssa: Enzephalitis, immer tödlich Erreger                Tollwut-Virus, Rabies-Virus Inkubationszeit        3-8 Wochen, abhängig vom axonalen Transport und der Distanz zum Gehirn Diagnostik             im Konsiliarlabor im Universitätsklinikum Essen Meldepflicht           seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie          Deutschland 2001-2018 insgesamt 5 Meldungen, nicht in Schleswig-Holstein 2001   2002   2003   2004   2005   2006   2007   2008   2009   2010   2011   2012   2013   2014   2015   2016   2017   2018 SH    0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0 D     0      0      0      1      3      0      1      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0      0 Therapie               Postexpositionsprophylaxe Prophylaxe             Postexpositionsprophylaxe Impfstoff              Die präexpositionelle Grundimmunisierung erfolgt je nach Hersteller durch eine ® 3-malige intramuskuläre Impfung nach dem Schema 0-7-21 d (Rabipur ) bzw. 0-7-28 d (Tollwut-Impfstoff HDC®). Für einen längerfristigen Impfschutz mit HDC® ist eine Impfung 1 Jahr nach der 1. Impfstoffdosis notwendig. Impfindikationen       Berufliche Indikation: TierärztInnen, JägerInnen, Forstpersonal u.a. Personen mit Umgang mit Tieren in Gebieten mit neu aufgetretener Wildtiertollwut; Personen mit Kontakt zu Fledermäusen; Laborpersonal mit Expositionsrisiko gegenüber Tollwutviren. Reiseindikation: Reisende in Regionen mit hoher Tollwutgefährdung (z.B. durch streunende Hunde) Impfquoten             keine Erfassung, selten Bewertung              Deutschland gilt seit 2008 als frei von terrestrischer Tollwut. Deutschland zählt zu den Ländern mit den häufigsten Fledermaus-Tollwutfällen. Diese Viren kön- nen auch auf den Menschen übertragen werden. Außerdem stellt der illegale Import von Haustieren (Hunde und Katzen) aus Endemie-Gebieten weiterhin ein Risiko dar. 18",
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            "content": "19. Typhus abdominalis Krankheit              Typhus abdominalis Erreger                Salmonella Typhi Inkubationszeit        8-14 (3-30) d Diagnostik             Bakteriologische Kultur aus Stuhl oder ggf. Blutkultur Meldepflicht           seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie          Deutschland 2001-2018 insgesamt 1.244, in SH insgesamt 35 Meldungen 2001   2002   2003   2004   2005   2006   2007   2008   2009   2010   2011   2012   2013   2014   2015   2016   2017   2018 SH    5      2      0      2      1      4      1      3      3      2      1      0      3      0      2      0      2      4 D 89 59 66 82 80 75 59 69 65 71 59 58 90 58 68 60 78 58 Therapie               Ciprofloxacin (nur für Erwachsene) oder Ceftriaxon über 2 Wochen; ggf. auch Chloramphenicol, Cotrimoxazol, Amoxicillin Prophylaxe             Hände- und Lebensmittelhygiene Impfstoff              Oraler Lebendimpfstoff: dreimal als magensaftresistente Kapsel im 2-d-Ab- stand; gut verträglich, ca. 60% Schutz für mindestens ein Jahr. Auffrischimpfung nach drei Jahren. Parenteraler Impfstoff aus hochgereinigtem Vi-Antigen: gut verträglich, nach einmaliger Gabe ca. 60% geschützt für drei Jahre Impfindikationen       Reiseindikation: bei Reisen in Endemiegebiete mit Aufenthalt unter schlechten hygienischen Bedingungen. Impfquoten             keine Erfassung, selten Bewertung              vor allem Reiseinfektion, mit geringem Risiko einer Epidemie für Schleswig-Hol- stein. 19",
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            "content": "20. Windpocken und Zoster Krankheit          Windpocken/Varizellen bei der Erstinfektion; Gürtelrose/Zoster bei der Reakti- vierung; postzosterische Neuralgie als Folgeerkrankung nach dem Zoster Erreger            Varicella-Zoster-Virus, bei Windpocken aerogen übertragbar, hohe Kontagiosität, hohe Manifestationsrate Inkubationszeit    14-16 (8-21) d, nach passiver Immunisierung bis 28 d Diagnostik         IgM-Antikörper, VZV-DNA-PCR Meldepflicht       seit 2013 namentliche Labor-Meldepflicht Epidemiologie      Deutschland 2003-2018 insgesamt 122.412, in SH insgesamt 3.224 Meldungen 2013          2014         2015          2016         2017         2018 SH      189            464         594           610           734          633 D     9.670         22.283       22.744        25.045       22.218       20.452 Therapie           Aciclovir, Valaciclovir Prophylaxe         postexpositionelle Varizellen-Impfung innerhalb von 5 d nach Exposition oder innerhalb von 3 d nach Beginn des Exanthems beim Indexfall Impfstoff          Zweimalige Impfung: Die 1. Dosis der Impfung gegen Varizellen (V) wird in der Regel bei 11-14 Monaten verabreicht, entweder simultan mit der 1. MMR-Imp- fung oder frühestens 4 Wochen danach. Für die 1. Impfung gegen Varizellen und Masern, Mumps, Röteln sollte die simultane Gabe an verschiedenen Kör- perstellen bevorzugt werden. Die 2. Impfung gegen Varizellen sollte im Alter von 15-23 Monaten verabreicht werden und kann mit MMRV erfolgen. Bei allen ungeimpften Kindern und Jugendlichen ohne Varizellen-Anamnese sollte die Varizellen-Impfung mit 2 Impfstoffdosen nachgeholt werden. Der Mindestabstand zwischen den Varizellen- bzw. MMRV-Impfungen beträgt 4-6 Wochen. Kinder und Jugendliche, die bisher nur eine Varizellen-Impfung erhalten haben, sollen eine 2. Impfung bekommen. Impfindikationen   Seronegative Frauen mit Kinderwunsch; seronegative PatientInnen vor geplan- ter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation; empfängliche Per- sonen mit schwerer Neurodermitis Berufliche Indikation: Seronegatives Personal im Gesundheitsdienst sowie bei Neueinstellungen in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter. ® Der adjuvantierte Subunit-Totimpfstoff Shingrix ist seit März 2018 zur Verhin- derung des Zoster und der postzosterischen Neuralgie für Personen ab 50 Jah- ren zugelassen. Neu als Standardimpfung für Personen ab 60 und als Indika- tionsimpfung für Personen mit einer schweren Grundkrankheit ab 50 empfohlen. ® Der attenuierte Zoster-Lebendimpfstoff Zostavax ist seit 2006 ist zur Verhinde- rung eines Zoster oder einer postzosterischen Neuralgie für Personen ab 50 Jahren zugelassen und seit 2013 in Deutschland verfügbar, wird aber derzeit nicht als Standardimpfung empfohlen. Impfquoten         D 87,8%/84,3%, SH 91,9%/89,0% (1./2. Dosis; Schuleingangsunters. 2016) Bewertung          Die Windpocken sind eine hoch ansteckende und hoch relevante Infektions- krankheit. Impfquoten noch zu niedrig; dennoch stark rückläufige Erkrankungs- häufigkeit, die in den Meldezahlen aber noch nicht deutlich wird (Meldepflicht erst ab 2013). 20",
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