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"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2189 18. Wahlperiode 03. 09.2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Torge Schmidt (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Vollstreckungsdienst Landeskasse Vorbemerkung der Landesregierung: Das Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein ist Vollstreckungsbehörde nach dem Landesverwaltungsgesetz für Einnahmen nichtsteuerlicher Art und für Ansprüche der Justizbehörden des Landes nach § 1 Abs. 1 und 2 der Justizbeitreibungsordnung und § 1 Abs. 1 Justizbeitreibungsordnung in Verbindung mit § 2 des Landesjustizverwaltungskostengesetzes. Insofern beziehen sich die Antworten der Landesregierung nur auf diese Zuständigkeit. 1. a) Wie hat sich der Aktenstand in der Abteilung Vollstreckung in der Landeskasse in den letzten 5 Jahren entwickelt? b) Wie viele Akten wurden in jeweils in den letzten 5 Jahren abgearbeitet? c) Wie viele Akten sind jeweils in den letzten 5 Jahren hinzu gekommen? Die Antwort bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren. Eine Abteilung Vollstreckung gibt es in der Landeskasse nicht. Das Dezernat 5 des Finanzverwaltungsamtes – Landeskasse - bearbeitet Angelegenheiten der Vollstreckung in sechs Sachgebieten.",
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"content": "2009 2010 2011 2012 2013 Aktenstand 16.067 16.509 17.130 18.633 20.357 jeweils 31.12. Abgänge 34.330 29.400 29.862 28.950 28.167 Neuanlagen 33.893 29.842 30.483 30.453 29.891 Die Differenz zwischen den Abgängen (Erledigungen) und Neuanlagen eines Jahres stimmt nicht mit der Differenz der Aktenbestände dieses Jahres zum Vorjahr überein, weil die Anzahl der geschlossenen Akten monatlich gezählt und Duplikate entfernt werden. 2. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung des Personals im Vollstreckungsdienst ein? Die Anforderungen an den Innendienst des Fachbereichs Vollstreckung sind durch Gesetzesänderungen und temporären Zuwachs von Aufgaben (siehe Ziffer 5 ff) gekennzeichnet. Eine hohe Personalfluktuation ergibt sich aufgrund der ungünstigen Altersstruktur. Auch bei der Vollstreckungssoftware besteht Anpassungs- und Weiterentwicklungsbedarf, der im Rahmen des Budgets nach Priorität bearbeitet wird. Alles zusammen wird bisweilen als übermäßig belastend empfunden. Das Finanzverwaltungsamt hat auf die Belastungssituation reagiert und insgesamt drei Aushilfskräfte für den Innendienst, zunächst bis zum Jahresende 2014, eingestellt. Dadurch ist aus Sicht des Finanzverwaltungsamts eine zusätzliche Belastung ausgeglichen. Der Außendienst des Fachbereichs Vollstreckung ist normal belastet. 3. Wie hoch sind die offenen Forderungen des Landes? Die offenen Forderungen des Landes ändern sich täglich und werden für den kameralen Landeshaushalt tagesaktuell weder statistisch erfasst noch ausgewertet. Dennoch wird im Rahmen der Jahreswechselarbeiten der Forderungsbestand an einem Stichtag festgehalten. Die „Liste offene Posten Debitoren“ für den Jahreswechsel 2013 auf 2014 ergab beispielsweise eine Forderungssumme von 65.674.613,79 €. 4. a) Wie viele Akten wurden in den letzten 5 Jahren niedergeschlagen? Bitte aufschlüsseln nach Höhe der Forderungen (0,00 - 99,99 €, 100,00 - 499,99 €, 500,00 - 999,99 €, 1.000,00 - 9.999,99, >10.000 €) 2009 2010 2011 2012 2013 Anzahl der Akten 16.472 13.625 13.633 11.850 11.124 Eine Aufschlüsselung der Akten nach der Höhe der Forderungen ist nicht möglich, da eine Akte auch aus mehreren, unterschiedlich hohen Forderungen bestehen kann.",
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"content": "b) Wie hoch war der finanzielle Verlust für das Land insgesamt und wie hoch jeweils in den Gruppen aus Frage 4a)? Antwort: Die Niederschlagung ist eine verwaltungsinterne Maßnahme, mit der von der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs abgesehen wird. Durch die Niederschlagung erlischt der Anspruch nicht; die weitere Rechtsverfolgung wird daher nicht ausgeschlossen. Eine Niederschlagung kommt nur in Frage, wenn die Einziehung der Forderung wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Anspruchsgegnerin oder des Anspruchsgegners oder aus anderen Gründen vorübergehend oder dauerhaft keinen Erfolg haben würde und eine Stundung (z.B. durch Ratenzahlung) nicht in Betracht kommt. Die Niederschlagung von Forderungen führt daher nicht unmittelbar zu einem finanziellen Verlust für das Land; die Vollstreckung von Forderungen wird auf die Fälle beschränkt, die den meisten Erfolg versprechen. 5. Wurden in den letzten 5 Jahren bereits niedergeschlagene Forderungen in einem Sondermahnlauf wieder angemahnt? Ja. Auf der Grundlage eines Konzeptes sind ab 2011 Sondermahnläufe durchgeführt worden. Durch die Mahnläufe (bislang nur im Bereich der Gerichtskosten ab einer Forderungssumme von 25 €) sollen zusätzliche Landeseinnahmen erzielt werden. Es handelt sich dabei um ein Pilotprojekt, mit dem Erfahrungswerte gesammelt werden sollen. 6. a) Wenn ja, wie viele einzelne Mahnungen wurden erstellt und welche Kosten sind hierfür angefallen? Insgesamt sind bislang (Stand 19.8.2014) 50.926 Mahnungen erstellt und versendet worden. Es sind Programmierkosten bei Dataport in Höhe von rd. 13 T€ und rabattierte Portokosten sowie Materialkosten (geschätzt rd. 30 T€ für Briefumschläge, Papier) angefallen. Der Personalaufwand wird nicht gesondert erfasst. 6. b) Wie viele Forderungen wurden (betragsmäßig) beglichen und welchem Prozentanteil entspricht die beglichene Summe vom insgesamt angemahnten Betrag? Bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren. Antwort: 2009 und 2010 wurden keine Sonder-Mahnläufe durchgeführt (vgl. Antwort zu Frage 5).",
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"content": "Jahr versendete zugestellte Anzahl Summe Verhältnis Schreiben Schreiben bislang Zahlungen geleisteter geleisteter (Euro) Zahlungen zu Zahlungen Beträgen zugestellter Mahnungen in v.H. 2014 (bis 11.609 4.755 860 47.048,13 2,48 19.8.2014) 2013 11.639 4.253 1.200 82.262,05 5,69 2012 25.681 8.511 1.097 84.485,90 2,57 2011 1.977 *) *) 92 6.009,79 *) *) Beginn des Pilotprojekts; Anzahl der zugestellten Schreiben wurde nicht erfasst. 7. a) Wie schätzt die Landesregierung den Mehraufwand dieses Sondermahnlaufes ein? Der Mehraufwand entspricht den in der Antwort zu Frage 6 a angegebenen Kosten. b) Wie steht der Mehraufwand im Verhältnis zu den eingegangenen Zahlungen durch den Mahnlauf? Durch den Pilotversuch wurden bis 19.8.2014 mehr als 219.000 Euro eingenommen; die Einnahmen übersteigen auch unter Berücksichtigung eines großzügig geschätzten Personalaufwands die Kosten damit erheblich.",
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