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            "content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                      Drucksache 18/2189 18. Wahlperiode                                                    03. 09.2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Torge Schmidt (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Vollstreckungsdienst Landeskasse Vorbemerkung der Landesregierung: Das Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein ist Vollstreckungsbehörde nach dem Landesverwaltungsgesetz für Einnahmen nichtsteuerlicher Art und für Ansprüche der Justizbehörden des Landes nach § 1 Abs. 1 und 2 der Justizbeitreibungsordnung und § 1 Abs. 1 Justizbeitreibungsordnung in Verbindung mit § 2 des Landesjustizverwaltungskostengesetzes. Insofern beziehen sich die Antworten der Landesregierung nur auf diese Zuständigkeit. 1. a) Wie hat sich der Aktenstand in der Abteilung Vollstreckung in der Landeskasse in den letzten 5 Jahren entwickelt? b) Wie viele Akten wurden in jeweils in den letzten 5 Jahren abgearbeitet? c) Wie viele Akten sind jeweils in den letzten 5 Jahren hinzu gekommen? Die Antwort bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren. Eine Abteilung Vollstreckung gibt es in der Landeskasse nicht. Das Dezernat 5 des Finanzverwaltungsamtes – Landeskasse - bearbeitet Angelegenheiten der Vollstreckung in sechs Sachgebieten.",
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            "content": "b) Wie hoch war der finanzielle Verlust für das Land insgesamt und wie hoch jeweils in den Gruppen aus Frage 4a)? Antwort: Die Niederschlagung ist eine verwaltungsinterne Maßnahme, mit der von der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs abgesehen wird. Durch die Niederschlagung erlischt der Anspruch nicht; die weitere Rechtsverfolgung wird daher nicht ausgeschlossen. Eine Niederschlagung kommt nur in Frage, wenn die Einziehung der Forderung wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Anspruchsgegnerin oder des Anspruchsgegners oder aus anderen Gründen vorübergehend oder dauerhaft keinen Erfolg haben würde und eine Stundung (z.B. durch Ratenzahlung) nicht in Betracht kommt. Die Niederschlagung von Forderungen führt daher nicht unmittelbar zu einem finanziellen Verlust für das Land; die Vollstreckung von Forderungen wird auf die Fälle beschränkt, die den meisten Erfolg versprechen. 5. Wurden in den letzten 5 Jahren bereits niedergeschlagene Forderungen in einem Sondermahnlauf wieder angemahnt? Ja. Auf der Grundlage eines Konzeptes sind ab 2011 Sondermahnläufe durchgeführt worden. Durch die Mahnläufe (bislang nur im Bereich der Gerichtskosten ab einer Forderungssumme von 25 €) sollen zusätzliche Landeseinnahmen erzielt werden. Es handelt sich dabei um ein Pilotprojekt, mit dem Erfahrungswerte gesammelt werden sollen. 6. a) Wenn ja, wie viele einzelne Mahnungen wurden erstellt und welche Kosten sind hierfür angefallen? Insgesamt sind bislang (Stand 19.8.2014) 50.926 Mahnungen erstellt und versendet worden. Es sind Programmierkosten bei Dataport in Höhe von rd. 13 T€ und rabattierte Portokosten sowie Materialkosten (geschätzt rd. 30 T€ für Briefumschläge, Papier) angefallen. Der Personalaufwand wird nicht gesondert erfasst. 6. b) Wie viele Forderungen wurden (betragsmäßig) beglichen und welchem Prozentanteil entspricht die beglichene Summe vom insgesamt angemahnten Betrag? Bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren. Antwort: 2009 und 2010 wurden keine Sonder-Mahnläufe durchgeführt (vgl. Antwort zu Frage 5).",
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            "content": "Jahr           versendete     zugestellte   Anzahl         Summe       Verhältnis Schreiben      Schreiben     bislang        Zahlungen geleisteter geleisteter    (Euro)      Zahlungen zu Zahlungen                  Beträgen zugestellter Mahnungen in v.H. 2014 (bis      11.609         4.755         860            47.048,13 2,48 19.8.2014) 2013           11.639         4.253         1.200          82.262,05 5,69 2012           25.681         8.511         1.097          84.485,90 2,57 2011           1.977 *)       *)            92             6.009,79    *) *) Beginn des Pilotprojekts; Anzahl der zugestellten Schreiben wurde nicht erfasst. 7. a) Wie schätzt die Landesregierung den Mehraufwand dieses Sondermahnlaufes ein? Der Mehraufwand entspricht den in der Antwort zu Frage 6 a angegebenen Kosten. b) Wie steht der Mehraufwand im Verhältnis zu den eingegangenen Zahlungen durch den Mahnlauf? Durch den Pilotversuch wurden bis 19.8.2014 mehr als 219.000 Euro eingenommen; die Einnahmen übersteigen auch unter Berücksichtigung eines großzügig geschätzten Personalaufwands die Kosten damit erheblich.",
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