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"content": "Drucksache 18/2707 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. Welche konkreten Auswirkungen wird die Kürzung des Haushaltstitels 883 07 im Einzelplan 6 für das Haushaltsjahr 2015 „Zuweisungen aus Bundesmitteln für den kommunalen Straßenbau (ohne Radwegebau)“ aus Sicht der Landesregie- rung auf den allgemeinen Zustand der kommunalen Straßen in Schleswig- Holstein haben? Liegen der Landesregierung überhaupt konkrete Kenntnisse über den allgemeinen Zustand der kommunalen Straßen in Schleswig-Holstein vor? Wenn ja, bitte darstellen. Wenn nein, warum nicht? Antwort: Das durch das Grundgesetz und die Landesverfassung garantierte kommunale Selbstverwaltungsrecht bedeutet, dass im Rahmen des eigenen Wirkungskreises die Aufgaben unabhängig und eigenverantwortlich wahrgenommen werden. Selbstverwaltung umfasst als Teil der Daseinsvorsorge auch das Vorhalten einer funktionsfähigen Straßenverkehrsinfrastruktur und die hiermit einhergehende Fi- nanzverantwortung der Kommunen. Nicht erst mit dem Bericht der Daehre- Kommission zur „Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ ist hinlänglich bekannt, dass über alle Verkehrs- und Baulastträger hinweg der Erhaltungs- und Nachholbedarf immens hoch ist. Allein beim Verkehrsträger Straße besteht ba- sierend auf den Zahlen für das Jahr 2012 bundesweit eine jährliche Unterfinan- zierung von 4,7 Milliarden Euro. Mit den genannten Zuweisungen des Bundes als Grundlage der GVFG-SH-Förderung unterstützt das Land die Kommunen bei ih- rer Aufgabenerfüllung als Straßenbaulastträger. Durch die unter der Maßgabe „Erhalt vor Neubau“ vorgenommene Priorisierung von Sanierungsvorhaben beim Einsatz dieser Mittel stellt die Landesregierung sicher, dass die Förderung kom- munaler Erhaltungsmaßnahmen auch in 2015 auf dem hohen Niveau der letzten Jahre fortgesetzt wird. Darüber hinaus erhalten die Kreise und kreisfreien Städte auf der Grundlage des neu gefassten Finanzausgleichsgesetzes ab 2015 zusätzliche Mittel für Infra- strukturlasten in Höhe von jährlich 11,5 Mio. €, die in kommunaler Eigenverant- wortung auch für die Straßenerhaltung eingesetzt werden können. 2",
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