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            "content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                       Drucksache 18/4480 18. Wahlperiode                                                      03.08.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Der Ministerpräsident Gemeindliche Zustimmung als Auswahlkriterium für Windeignungsgebiete Vorbemerkung des Fragestellers: In dem Rechtsgutachten „Rechtssichere Verankerung des gemeindlichen Willens bei der Ausweisung von Eignungsgebieten Windenergieanlagen (WEG) im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2011 (RREP WM)“ von Geßner und Thiele heißt es auf Seite 50: \"Ob umgekehrt die (positive) gemeindliche Zustimmung ausschlaggebend sein kann für die Auswahl der WEG, hängt maßgeblich von den Verhältnissen in der Planungsregion ab. Unterstellt, nach Abzug aller Tabu- und Restriktions- gebiete verbleibt eine Flächenkulisse für potentielle WEG, die mehr Fläche zur Verfügung stellt, als für das Erfordernis, „substanziell Raum zu verschaffen“, benötigt wird, ist denkbar, nur die Gebiete auszuweisen, denen die Gemein- den zugestimmt haben.\" 1. Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis von dem in der Vorbemerkung ge- nannten Gutachten? Die Landesregierung hat im Laufe des letzten Jahres Kenntnis von dem in der Vor- bemerkung genannten Gutachten erlangt. 2. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag der Gutachter, die (positive) ge- meindliche Zustimmung als Kriterium für die Auswahl von Windeignungsgebieten einzuführen?",
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