HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/80016/?format=api",
"id": 80016,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/80016-verordnung-zur-gewahrleistung-der-badesicherheit-in-schleswig-holstein/",
"title": "Verordnung zur Gewährleistung der Badesicherheit in Schleswig-Holstein",
"slug": "verordnung-zur-gewahrleistung-der-badesicherheit-in-schleswig-holstein",
"description": "",
"published_at": "2020-08-31T00:00:00+02:00",
"num_pages": 2,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/de/31/fc/de31fc1914da4c108dd99057a5e8959f/fd8714c4565d736c3e14f88472564f3c2e3d9222.pdf",
"file_size": 218301,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/de/31/fc/de31fc1914da4c108dd99057a5e8959f/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/de/31/fc/de31fc1914da4c108dd99057a5e8959f/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/02300/drucksache-19-02347.pdf",
"title": "Schleswig_Holsteinischer Landtag",
"author": "Niklas Sievers",
"_tables": [],
"creator": "Microsoft® Word 2016",
"subject": null,
"producer": "Microsoft® Word 2016",
"publisher": "Schleswig-Holstein",
"reference": "19/2347",
"foreign_id": "sh-19/2347",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "http://lissh.lvn.parlanet.de/shlt/start.html"
},
"uid": "de31fc19-14da-4c10-8dd9-9057a5e8959f",
"data": {
"category": null,
"publisher": "sh",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "19"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=80016",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2021-06-13 20:51:31.060504+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/80016/?format=api",
"number": 1,
"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/2347 19. Wahlperiode 2020-08-31 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Bockey (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Verordnung zur Gewährleistung der Badesicherheit in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Landesregierung ist nach § 4 Satz 1 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öf- fentlichen Sicherheit im Badewesen (Badesicherheitsgesetz) ermächtigt, durch Ver- ordnung nähere Regelungen im Zusammenhang mit Aufrechterhaltung der öffentli- chen Sicherheit im Badewesen zu treffen. Hiervon hat die Landesregierung bislang keinen Gebrauch gemacht. 1. Ist eine Verordnung auf Grundlage von § 4 Satz 1 Badesicherheitsgesetz in Arbeit und wann ist mit dem Erlass einer solchen Verordnung zu rechnen? Antwort: Die Landesregierung beabsichtigt, von der Verordnungsermächtigung nach § 4 des am 03. Juli 2020 in Kraft getretenen Badesicherheitsgesetzes Gebrauch zu machen und nähere Regeln für die dort genannten Bereiche im Zusammenhang mit der Ba- desicherheit festzulegen. Die Inhalte der beabsichtigten Verordnung nach § 4 Badesicherheitsgesetz werden in Abstimmung mit den betroffenen Verbänden erarbeitet. Das federführende Minis- terium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung hat zu einer ers- ten Auftaktveranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Fachver- bände sowie der kommunalen Landesverbände Mitte September eingeladen. Der",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/de/31/fc/de31fc1914da4c108dd99057a5e8959f/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/80016/?format=api",
"number": 2,
"content": "Drucksache 19/2347 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Zeitpunkt des Erlasses kann aufgrund des nicht abschätzbaren Abstimmungsbedarfs derzeit nicht angegeben werden. 2. In welchem Umfang ist die Badeaufsicht nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Badesicher- heitsgesetz aus Sicht der Landesregierung zu gewährleisten? 3. Welche Anforderungen sind an das Aufsichtspersonal nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Badesicherheitsgesetz aus Sicht der Landesregierung zu stellen? 4. Welche Sicherungs- und Rettungsvorkehrungen, insbesondere Wachgebäude, Wachtürme, Rettungsboote, die Aufstellung von Warn- und Hinweistafeln oder -zei- chen und die zur Ersten Hilfe erforderlichen Geräte und Materialien, sind aus Sicht der Landesregierung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Badesicherheitsgesetz erforderlich? 5. Wie sind Badestellen mit und ohne Badeaufsicht aus Sicht der Landesregierung zu kennzeichnen? 6. Wie ist eine Überprüfung der erforderlichen Sicherungs- und Rettungsvorkehrun- gen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Badesicherheitsgesetz aus Sicht der Landesregierung zu gewährleisten? Antwort auf die Fragen 2 bis 6: Die Fragen 2 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beant- wortet. Gemeinsam mit den betroffenen Verbänden soll ein erster Entwurf einer Ver- ordnung nach § 4 Badesicherheitsgesetz erörtert werden. Da die Inhalte einer noch zu erarbeitenden Verordnung, auf die sich die Fragen 2 bis 6 beziehen, zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststehen, können hierzu – auch mit Rücksicht auf die noch nicht er- folgte Beteiligung der betroffenen Verbände – derzeit keine Angaben gemacht wer- den. 2",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/de/31/fc/de31fc1914da4c108dd99057a5e8959f/page-p2-{size}.png"
}
]
}