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            "content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                  Drucksache   19/ 2299 19. Wahlperiode                                                   30.07.2020 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Bockey (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Fischaufstieg im September 2020 durch Umsetzung der Fische in den Oberlauf am Stauwehr Geesthacht gewährleisten Vorbemerkung der Fragestellerin An der Wehranlage im Bereich der Fischtreppe wurden Schäden festgestellt. Zur Sta-bilisierung der Standfestigkeit der Pfeiler wurde der Zulauf zur Fischtreppe so verän-dert, dass die Lockströmung, die normalerweise durch die Wasserläufe entsteht, zer-stört wurde. Diese ist aber unverzichtbar, damit die Wanderfische den Weg in die Fischtreppe finden und zu ihren Laichgebieten schwimmen können. Ungeachtet bau-licher Planungen zur Ertüchtigung der Fischtreppe, deren Fertigstellung bis September fraglich ist, muss die Durchlässigkeit der Staustufe nach EU-Recht gewährt werden. Als kurzfristige Maßnahme käme nur die Abfischung und Umsetzung der Wanderfi-sche in Frage. Vorbemerkung der Landesregierung An der Staustufe in Geesthacht gibt es zwei Fischpässe. Beide Anlagen dienen der Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Elbe (Fischdurchgängigkeit) an der Stau- stufe. Auf der südlichen Seite (Niedersachsen) befindet sich seit 1998 ein Fischpass, welcher von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes be- trieben wird. Dieser Fischpass musste im Sommer 2019 durch die WSV zur kurzfristi- gen Gefahrenabwehr aufgrund eines Schadens an einer Spundwand vollständig ver- füllt werden und steht bis auf Weiteres nicht zur Verfügung. Auf der nördlichen Seite (Schleswig-Holstein) befindet sich ebenfalls eine Fischauf- stiegsanlage (FAA), die von Vattenfall (im Zusammenhang mit der wasserrechtlichen",
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