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            "content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                    Drucksache   19/658 19. Wahlperiode                                                 2018-04-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Eickhoff-Weber (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Na- tur und Digitalisierung Genehmigung milchverarbeitender Betriebe in Neumünster Vorbemerkung der Landesregierung: Die Fragen beziehen sich überwiegend auf die wasserrechtlichen Zulassungen (Er- laubnisse und Genehmigungen). Bisher wurden nur die lebensmittelverarbeitenden Betriebe nach BImSchG genehmigt. Die Anpassung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Kläranlage Neumünster befindet sich noch im laufenden Verfahren. Für die Brüden- und Kühlwassereinleitungen ist bislang noch kein Antrag gestellt. Dement- sprechend liegen bislang nicht alle Daten vor. Da die Zuständigkeit für wasserrechtliche Fragestellungen beim Kreis Rendsburg- Eckernförde und der Stadt Neumünster liegt, basieren die folgenden Antworten auf Mitteilungen der unteren Wasserbehörden. 1. Welche Kühlwasser-, Brüden- und Abwasser/Schmutzwassermengen mit wel- chen wesentlichen Inhaltsstoffen (Ges.-P, Ges.-N, CSB) waren Gegenstand des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG für die beiden milchverarbei- tenden Betriebe? War die 1. Ausbaustufe (Abwasser aus Milchtrocknungswerk und Käserei mit 820.000 m3/a) und/oder die 2. Ausbaustufe (Abwasser aus Milchtrocknungswerk und Käserei mit 2.000.000 m3/a) Grundlage des Ge- nehmigungsverfahrens? Der lebensmittelverarbeitende Betrieb ist nach BImSchG am 20.03.2018 ge- nehmigt worden.",
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            "content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode     Drucksache 19/658 Da die Erlaubnisse (Änderung Kläranlage Neumünster und Einleitung Brü- denwasser) noch nicht erteilt worden sind, können auch keine detaillierten Angaben hierzu gemacht werden. Derzeit ist nach Informationen der Landesregierung seitens der unteren Was- serbehörde geplant, die maximalen Konzentrationswerte der bestehenden Er- laubnis für die Kläranlage Neumünster beizubehalten und zusätzlich die Fracht auf den derzeitigen Stand zu begrenzen. Das bedeutet, dass die der- zeitige Fracht der Kläranlage Neumünster noch um die jeweils zusätzliche Fracht aus dem Brüdenwasser (Kompensation auf der Kläranlage) abgesenkt werden muss. Das Planungsbüro sieht nach Informationen der Landesregierung für die „1. Ausbaustufe“ (Kläranlage wird optimiert, Baumaßnahmen erforderlich) noch ausreichende Reserven für die Kläranlage vor. Dabei wurde das prognostizier- te demografische Wachstum in Höhe von 1,8% berücksichtigt. Nach Realisierung der „2. Ausbaustufe“ wären nach Angaben des Planungs- büros keine bzw. nur noch geringe Reserven vorhanden. Die „2. Ausbaustufe“ ist jedoch nicht beantragt und somit nicht Bestandteil der Zulassungen. 3. Welche Mengen von Trinkwasser und Grundwasser werden für die beiden milchverarbeitenden Betriebe benötigt? Wurden Auswirkungen der Nutzung auf den Zustand des Grundwassers im Genehmigungsverfahren nach BIm- SchG bewertet und wenn ja, wie? Die benötigten Mengen Trink- und Grundwasser sind nicht Bestandteil des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG. Insofern liegen der Landesregie- rung darüber keine Informationen vor. Kühlwasser, Betriebswasser, Sanitär- und Küchenwasser wird als Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz der Stadtwerke Neumünster verwendet. Hygiene- vorschriften lassen nur Trinkwasser zur Kühlung zu. Grundwasser wird nur im Brandfall benutzt und über einen dort vorhandenen Feuerlöschbrunnen entnommen. 3",
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