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"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/991 19. Wahlperiode 2018-10-15 Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Hölck (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Auswirkungen der Änderungen am Entwurf der der Regionalpläne Windenergie 1. Welche Tabu- und Abwägungskriterien wurden im Rahmen des zweiten Planent- wurfes der Regionalpläne, Sachthema Windenergie, gegenüber dem ersten Pla- nentwurf in welcher Weise verändert und wie begründet sich die Veränderung je- weils sachlich? Bitte synoptisch darstellen! Antwort: Änderungen des Kriterienkataloges sind ausführlich im gesamträumlichen Plan- konzept erläutert, das die Landesregierung unter anderem im Internet unter der Adresse www.schleswig-holstein.de/windenergie veröffentlicht hat. In Absprache mit den Fachbehörden wurden neben redaktionellen Änderungen die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Änderungen der weichen Tabukri- terien und der Abwägungskriterien im Kriterienkatalog vorgenommen. Die harten Tabukriterien wurden nicht verändert. Gegenübergestellt ist die Definition des ersten Planentwurfes mit der des zweiten Planentwurfes. In der dritten Spalte ist eine kurze Begründung aufgeführt. Weiche Tabukriterien Weiche Tabukriterien Begründung 1. Entwurf 2. Entwurf In den Regionalplänen festge- In den Regionalplänen festge- Entwicklungs- und Entlas- legte Siedlungsachsen und legte Siedlungsachsen, beson- tungsorte sollen als eigenstän- besondere Siedlungsräume dere Siedlungsräume und Ent- dige regionale Zentren gestärkt wicklungs- und Entlastungsorte und weiterentwickelt werden, um zu einer Entlastung der verdichteten Bereiche im Ord- nungsraum um Hamburg bei-",
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"content": "Drucksache 19/991 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode zutragen. Straßenrechtliche Anbaube- Straßenrechtliche Anbaube- Anbaubeschränkungszonen an schränkungszonen und plan- schränkungszonen an Bundes-, Autobahnen wurden heraus- verfestigte Straßenbauplanun- Landes- und Kreisstraßen und genommen und zum Abwä- gen vordringlich von Bund und Land gungskriterium heruntergestuft verfolgte Straßenbauplanungen (s.u.). Berücksichtigt werden jetzt die im Bundesverkehrswegeplan 2030 und Bedarfsplan des Bundes benannten Projekte, Ausbaumaßnahmen vorhan- dener Straßen des Bundes sowie Neubaumaßnahmen des Landes. Deiche und Küstenschutzanla- Landesschutz- und Regional- Mittel- und Binnendeiche wa- gen mit einem Abstand von deiche mit einem Abstand von ren bisher unter diesem Krite- 100 m zu Landesschutz- und 100 m rium mit erfasst, sind aber jetzt Regionaldeichen eigenes Abwägungskriterium (s.u.), weil hier im Einzelfall geringere Abstände ausrei- chend sind. Vorranggebiete für die Roh- entfällt als Tabukriterium, wird Einzelfallbetrachtung wird dem stoffsicherung / Vorranggebie- Abwägungskriterium, s.u. Belang besser gerecht und te für den Abbau oberflächen- ermöglicht Ermessensspiel- naher Rohstoffe räume. 3 bzw. 5 km Abstand zum 3.000 m bzw. 5.000 m Abstand Anpassung der Tabuabgren- Danewerk / Haithabu (vorge- zur archäologischen Welterbe- zung ohne Beeinträchtigung sehenes Weltkulturerbe) stätte Danewerk / Haithabu des Kulturerbes aufgrund einer durchgeführten Sichtfeld- studie des Archäologischen Landesamtes. Nordfriesische Inseln und Hal- Nordfriesische Halligen außer- Nordfriesische Inseln werden ligen außerhalb des National- halb des Nationalparks nicht mehr als weiches parks Tabukriterium, sondern als Abwägungskriterium berück- sichtigt, um die jeweiligen Ein- zelfälle sowie den Altanlagen- bestand besser berücksichti- gen zu können. Schwerpunktbereiche des Jetzt Abwägungskriterium, s.u. Differenziertere Betrachtung, Biotopverbundsystems gem. § um mehr Abwägungsspielräu- 21 BNatSchG me zu ermöglichen. Bedeutsame Nahrungsgebiete a) neues Tabukriterium: Interna- Um den Anforderungen des für Gänse (ohne Graugänse tional bedeutsame Nahrungs- Artenschutzes und der beson- und Neozoen) und Schwäne gebiete, Schlafplätze und Flug- deren Bedeutung Schleswig- (Zwerg- und Singschwäne) korridore von Zwergschwänen Holsteins für die Erhaltung der Arten gerecht zu werden, wer- außerhalb von EU- außerhalb von EU- den neben den international Vogelschutzgebieten sowie Vogelschutzgebieten bedeutsamen Nahrungsflä- 1.000 m Abstand um Kolonien b) neues Tabukriterium: chen und Schlafplätzen auch von Trauerseeschwalben und 1.000 m Abstand um Kolonien die Flugkorridore zwischen 3.000 m Abstand um die Lach- von Trauerseeschwalben und diesen weiterhin als weiches seeschwalben-Kolonie bei 3.000 m Abstand um die Lach- Ausschlusskriterium aufge- Neufeld seeschwalben-Kolonie bei Neu- nommen. feld Bezüglich Abwägungskriteri- c) neues Abwägungskriterium: um: s. u. 2",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/991 Nahrungsgebiete für Gänse (ohne Graugänse und Neozoen) und Singschwan außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten Bedeutende Vogelflugkorridore 3.000 m Abstand um landesweit Dieses und das vorgenannte zwischen Schlafplätzen und bedeutsame Schlafgewässer bisherige Tabukriterium wird in Nahrungsflächen von Gänsen der Kraniche weiche Tabukriterien für und Schwänen; 3 km Ab- Zwergschwäne und Lachsee- standsradius um wichtige schwalben sowie in ein Abwä- Schlafgewässer der Kraniche gungskriterium für Gänse (sie- he vorherige Zeile) und in ein weiches Tabu Kraniche ge- gliedert. Die Neustrukturierung der Kriterien sowie die Anpas- sung der Kulisse wird den tat- sächlichen Schutzbelangen besser gerecht und eröffnet in einigen Fällen mehr Abwä- gungsspielräume. Küstenstreifen an der Nordsee Küstenstreifen an der Nordsee Definition unverändert, aber und auf Fehmarn mit heraus- und auf Fehmarn mit herausra- Abgrenzung angepasst: besse- ragender Bedeutung als Nah- gender Bedeutung als Nah- re Berücksichtigung des Altan- rungs- und Rastgebiet außer- rungs- und Rastgebiet außer- lagenbestandes im Rahmen halb von EU-Vogelschutz- halb von EU-Vogelschutz- der Abwägung. gebieten sowie Helgoland gebieten sowie Helgoland Umgebungsbereich von 300 m a) Umgebungsbereich von 200 Eine erneute fachliche Prüfung bei Naturschutzgebieten, Ge- m bei Naturschutzgebieten und hat ergeben, dass bei den bieten, die nach § 22 Gebieten, die nach § 22 unter a) genannten Gebietska- BNatSchG in Verbindung mit BNatSchG in Verbindung mit § tegorien ein Vorsorgeabstand § 12 Abs. 3 LNatSchG als 12 Abs. 3 LNatSchG als Natur- von 200 m ausreichend ist. Naturschutzgebiet einstweilig schutzgebiet einstweilig sicher- sichergestellt sind, dem Natio- gestellt sind, sowie FFH- nalpark sowie FFH-Gebieten Gebieten b) Umgebungsbereich von 300 m um den Nationalpark Abwägungskriterien Abwägungskriterien Begründung 1. Entwurf 2. Entwurf Nicht vorhanden Abstandspuffer von 800 bis Das neue Abwägungskriterium 1000 m um Siedlungsbereiche soll der Freihaltung bislang mit Wohn- oder Erholungsfunk- unbebauter Räume um Sied- tion, die nach §§ 30 und 34 lungen in besonderem Maße BauGB planungsrechtlich zu Rechnung tragen, indem das beurteilen sind, sowie um plane- weiche Tabukriterium um Sied- risch verfestigte Siedlungsflä- lungsbereiche um einen erwei- chenausweisungen, im An- terten Schutzbereich von 200 schluss an die als weiches Tabu m ergänzt wird, so dass im eingestufte Abstandszone von Einzelfall ein unbebauter insgesamt 800 m Schutzbereich von insgesamt 1.000 m bestehen kann. Nicht planverfestigte Straßen- Das Abwägungskriterium ent- Aufgrund der sehr inhomoge- bauplanungen, Kompensati- fällt, die Schutzbelange werden nen Datenlage ist eine lan- onsflächen für den Straßenbau in der Abwägung im Einzelfall desweit einheitliche Berück- und weitere Ausgleichsflächen berücksichtigt. sichtigung nicht möglich. Hin- sowie Ökokonto- Flächen weise aus der Straßenbauver- waltung und von anderen 3",
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"content": "Drucksache 19/991 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode TÖBs werden gleichwohl ein- bezogen. Vorher weiches Tabu Straßenrechtliche Anbaube- Kann im Einzelfall für WKA schränkungszonen an Bundes- genutzt werden, wenn die Si- autobahnen cherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt ist. Beurteilung im Wesentli- chen auf Grundlage von Ge- fährdungsgutachten. Vorher weiches Tabu Vorranggebiete für die Rohstoff- Einzelfallbetrachtung wird dem sicherung / Vorranggebiete für Belang besser gerecht und den Abbau oberflächennaher ermöglicht Ermessensspiel- Rohstoffe räume. Zudem liegt derzeit kein einheitlich validierter Da- tensatz vor. Vorher weiches Tabu Nordfriesische Inseln Einzelfälle und Altanlagenbe- stand können besser berück- sichtigt werden. Vorher weiches Tabu Mittel- und Binnendeiche Abstände können geringer sein als bei Landesschutz- und Regionaldeichen. Sie können im Einzelfall, bezogen auf die jeweilige Vorrangfläche festge- legt werden. Platzrunden und An- und Ab- Platzrunden und An- und Ab- Flächen in Platzrunden um flugbereiche um Flugplätze; flugbereiche um Flugplätze; Flughäfen, Landeplätze und Bauschutzbereiche um Flug- Bauschutzbereiche um Flug- Segelfluggelände können als plätze plätze Vorranggebiet aufgenommen werden, wenn die Flächen innerhalb dieser Bereiche eine Vorbelastung durch WKA auf- weisen. Vorher weiches Tabu Schwerpunktbereiche des Bio- Unterscheidung in Verbund- topverbundsystems gem. § 21 achsen von überregionaler BNatSchG Bedeutung und regionaler Bedeutung. Im Gegensatz zu den Schwerpunktbereichen können WKA in Verbundach- sen eher mit den Schutzzielen vereinbar sein. Einzelfallabwä- gung möglich Umfassungswirkung, Riegel- Umfassungswirkung, Riegelbil- Das Bewertungsverfahren bildung dung wurde überarbeitet und ist jetzt methodisch besser nachvoll- ziehbar. Nicht im Kriterienkatalog expli- Vorbelastete Räume Sicherung von Freiräumen in zit benannt durch Windkraft hochbelaste- ten Räumen. Querungshilfen und damit ver- Querungshilfen und damit ver- Ein vertiefendes Gutachten bundene Korridore bundene Korridore erlaubt jetzt eine differenzierte- re Betrachtung der betroffenen Bereiche und eröffnet neue Abwägungsspielräume. Potenzielle Beeinträchtigungs- Potenzielle Beeinträchtigungs- a) 3 km Radius um Seeadler- bereiche im 3 km Radius um bereiche im 3.000 m Radius um horste und Schwarzstorchhors- 4",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/991 Seeadlerhorste außerhalb des Seeadlerhorste außerhalb des te bleibt unverändert. Dichtezentrums und um Dichtezentrums und um b) im 1 km Radius um Weiß- Schwarzstorchhorste sowie Schwarzstorchhorste sowie storchhorste und 1,5 km Radi- Bereiche im 1 km Radius um Bereiche im 1.000 m Radius um us um Rotmilanhorste folgende Weißstorchhorste und im 1,5 Weißstorchhorste und im 1.500 Differenzierung zugunsten des km Radius um sicher nachge- m Radius um Rotmilanhorste Altanlagenbestandes und grö- wiesene Standorte von Rotmi- ßerer Abwägungsspielräume: lanhorsten Bei Weißstörchen soll Bereich bis 750 m von Windkraft frei- gehalten werden, Bereich 750 m bis 1.000 m kann im Einzel- fall in Anspruch genommen werden; bei Rotmilanen soll Bereich bis 1.000 m von Wind- kraft freigehalten werden, Be- reich 1.000 m bis 1.500 m kann im Einzelfall in Anspruch genommen werden. Vorher weiches Tabu Nahrungsgebiete für Gänse Das Abwägungskriterium um- (ohne Graugänse und Neozoen) fasst zusätzliche Nahrungsge- und Singschwan außerhalb von biete überwiegend im Binnen- land. Diese Flächen sind der EU-Vogelschutzgebieten Abwägung zugänglich, da sich im Gegensatz zum Zwerg- schwan, die Bestände der nordischen Gänse und des Singschwans in den letzten Jahren positiv entwickelt ha- ben. Nicht sicher nachgewiesene Kriterium wird gestrichen Datenlage für die Begründung Standorte von Rotmilanhorsten auf Regionalplanebene unzu- und deren Umgebungsberei- reichend. Prüfung muss im che (Potenzieller Beeinträchti- Rahmen der konkreten Ge- gungsbereich und Prüfbereich) nehmigungsverfahren erfolgen. 2. Welche jeweiligen Auswirkungen auf die für Vorranggebiete denkbare Gesamtflä- che hatten die einzelnen Änderungen? Bitte für jedes Kriterium einzeln darstellen! Antwort: Die „für Vorranggebiete denkbare Gesamtfläche“ ist gleichzusetzen mit der Po- tenzialfläche, die sich nach Abzug der harten und weichen Tabukriterien ergibt. Insofern haben auch nur Änderungen an den Tabukriterien, nicht jedoch an den Abwägungskriterien, Einfluss auf die Abgrenzung der Potenzialfläche. In der nachfolgenden Tabelle ist aufgeschlüsselt, wie sich die einzelnen in der Antwort zu Frage 1 benannten Änderungen bei den weichen Tabukriterien auf die Poten- zialfläche ausgewirkt haben. Bei den harten Tabukriterien hat es keine Änderun- gen gegeben. Die Gewinne bzw. Verluste beziehen sich jeweils nur auf das ein- zelne Kriterium. Eine Summenbildung mehrerer Kriterien ist nicht möglich, da sich die Kriterienkulissen zum Teil mehrfach überlagern. Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Gewinne an Potenzialfläche durch die Verlagerung von Kriterien vom weichen Tabu in die Abwägung sind nicht gleichzusetzen mit einem Gewinn an Vorranggebietsfläche, da der jeweilige Schutzbelang auch in den Abwägung berücksichtigt werden muss. 5",
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"content": "Drucksache 19/991 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Eine Berechnung, welche Auswirkungen innerhalb der Potenzialfläche jedes ein- zelne Abwägungskriterium für die Vorranggebietskulisse hatte, ist nicht möglich, weil es sich bei den Abwägungsentscheidungen immer um Einzelfälle im Zu- sammenspiel aller auf der jeweiligen Fläche relevanten Abwägungskriterien han- delt. Gewinn Potenzial- Verlust Potenzial- Weiches Tabukriterium fläche in ha* fläche in ha* In den Regionalplänen festgelegte Siedlungsach- sen, besondere Siedlungsräume und Entwicklungs- - 326 und Entlastungsorte. Straßenrechtliche Anbaubeschränkungszonen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und vordring- 496 - lich von Bund und Land verfolgte Straßenbaupla- nungen Landesschutz- und Regionaldeiche mit einem Ab- 0 0 stand von 100 m Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung / Vor- ranggebiete für den Abbau oberflächennaher Roh- 432 - stoffe 3.000 m bzw. 5.000 m Abstand zur archäologischen - 245 Welterbestätte Danewerk / Haithabu Nordfriesische Halligen außerhalb des National- 668 - parks Schwerpunktbereiche des Biotopverbundsystems 6.783 - gem. § 21 BNatSchG International bedeutsame Nahrungsgebiete, Schlafplätze und Flugkorridore von Zwergschwänen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten - 4.027 1.000 m Abstand um Kolonien von Trauersee- schwalben und 3.000 m Abstand um die Lachsee- schwalben-Kolonie bei Neufeld 3.000 m Abstand um landesweit bedeutsame 1.076 - Schlafgewässer der Kraniche Küstenstreifen an der Nordsee und auf Fehmarn 156 - Umgebungsbereich von 200 m bei Naturschutzge- bieten und Gebieten, die nach § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 12 Abs. 3 LNatSchG als Natur- 1.494 - schutzgebiet einstweilig sichergestellt sind, sowie FFH-Gebieten und Umgebungsbereich von 300 m um den Nationalpark *bei den ha-Angaben handelt es sich um Näherungswerte 3. Welche neu vorgesehenen Vorranggebiete sind durch die Änderung der Entwürfe hinzugekommen, die im ersten Entwurf nicht vorgesehen waren? Welche sind komplett oder teilweise entfallen? Antwort: Im zweiten Planentwurf wurden 63 Vorranggebiete in einer Größenordnung von 6",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/991 insgesamt etwa 3.300 ha neu aufgenommen. 144 Vorranggebiete wurden insge- samt um etwa 2.700 ha erweitert. 71 Vorranggebiete mit etwa 2.800 ha sind voll- ständig und an 136 Vorranggebieten sind Teilstücke in einer Größenordnung von insgesamt etwa 3.900 ha entfallen. In 69 Fällen wurden an Vorranggebieten so- wohl Erweiterungen als auch Verkleinerungen vorgenommen. Die Bezeichnungen der betroffenen Flächen sind in der beigefügten Liste im Anhang zu finden. 4. In wie vielen Fällen wurde der Abstand zu Wohnbebauung gegenüber dem ersten Planentwurf tatsächlich erhöht? In wie vielen Fällen gab es keine Veränderung? Antwort: Bei den Vorranggebieten des ersten Planentwurfes wurde an 175 Stellen der Ab- stand zu Siedlungsbereichen von 800 m auf 1.000 m zum zweiten Planentwurf erhöht, an 266 Stellen blieb er unverändert bei 800 m. Von den 63 Vorranggebie- ten, die neu in den zweiten Entwurf aufgenommen worden sind, sind bei 30 Vor- ranggebieten 1.000 m und bei 22 Vorranggebieten 800 m zur Anwendung ge- kommen. Bei den übrigen 11 Vorranggebieten wirken sich die Siedlungsabstände nicht aus. 5. In wie vielen Fällen und an welchen Orten wurden durch die Änderungen Aus- nahmegenehmigungen für die Errichtung von Windkraftanlagen ermöglicht und in wie vielen Fällen und wo entfiel durch die Änderung des Entwurfes diese Mög- lichkeit? Antwort: Durch die Änderung der Gebietskulisse zum zweiten Entwurf liegen Standorte von 80 beantragten Windkraftanlagen in 36 Gemeinden erstmalig innerhalb der vorgeschlagenen Vorranggebiete. Es handelt sich um Standorte in den folgenden Gemeinden: Achtrup, Ahrensbök, Bondelum, Bosau, Bramstedtlund, Breitenfelde, Ellhöft, Get- torf, Göhl, Gönnebek, Harmsdorf, Hasenmoor, Hennstedt, Heringsdorf, Hol- lingstedt, Kaiser-Wilhelm-Koog, Krumstedt, Lensahn, Lindewitt, Neufeld, Neukir- chen, Nortorf, Osdorf, Ostenfeld (Husum), Owschlag, Peissen, Ratekau, Schas- hagen, Steinburg, Struvenhütten, Struxdorf, Tensbüttel-Röst, Wangels, Westre, Wiemersdorf, Witzeeze. Damit wäre dort die Erteilung von Ausnahmen gemäß § 18 a Abs. 2 LaplaG im Grundsatz möglich, wenn sich die entsprechenden Flächen nach der Auswertung der zweiten Anhörung erneut bestätigen. Die konkrete Ausnahmeprüfung dieser Anträge erfolgt erst zu diesem späteren Zeitpunkt, aktuell werden Anträge in die- sen Flächen vorläufig zurückgestellt. 84 Standorte von beantragten Windkraftanlagen in 37 Gemeinden liegen nicht mehr innerhalb der Vorranggebiete. Es handelt sich um Standorte in den folgen- den Gemeinden: Ahrensbök, Bendorf, Bondelum, Bordelum, Bosau, Enge-Sande, Fehmarn, Föhr- den-Barl, Gönnebek, Haselund, Haßmoor, Heilshoop, Hörup, Jübek, Krummbek, Lentföhrden, Lexgaard, Lindewitt, Medelby, Ratekau, Reußenköge, Risum- Lindholm, Rügge, Scharbeutz, Schülldorf, Schwartbuck, Sieverstedt, Silberstedt, 7",
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"content": "Drucksache 19/991 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Sollwitt, Stockelsdorf, Struvenhütten, Süsel, Timmendorfer Strand, Wasbek, Weddelbrook, Wesselburenerkoog, Wittbek. 8",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/991 Anlage: Flächenänderungen Vorranggebiete vom ersten zum zweiten Planent- wurf Regionalplanung Windenergie Vorranggebiet Art der Veränderung Vorranggebiet Art der Veränderung PR1_NFL_002 Flächenerweiterung PR1_NFL_002 Verkleinerung PR1_NFL_014 Flächenerweiterung PR1_NFL_014 Verkleinerung PR1_NFL_026 Flächenerweiterung PR1_NFL_026 Verkleinerung PR1_NFL_028 Flächenerweiterung PR1_NFL_039 Verkleinerung PR1_NFL_031 Flächenerweiterung PR1_NFL_045 Verkleinerung PR1_NFL_032 Flächenerweiterung PR1_NFL_047 Verkleinerung PR1_NFL_036 Flächenerweiterung PR1_NFL_049 Verkleinerung PR1_NFL_038 Flächenerweiterung PR1_NFL_056 Verkleinerung PR1_NFL_039 Flächenerweiterung PR1_NFL_060 Verkleinerung PR1_NFL_043 Flächenerweiterung PR1_NFL_069 Verkleinerung PR1_NFL_046 Flächenerweiterung PR1_NFL_074 Verkleinerung PR1_NFL_048 Flächenerweiterung PR1_NFL_087 Verkleinerung PR1_NFL_056 Flächenerweiterung PR1_NFL_089 Verkleinerung PR1_NFL_057 Flächenerweiterung PR1_NFL_090 Verkleinerung PR1_NFL_060 Flächenerweiterung PR1_NFL_091 Verkleinerung PR1_NFL_062 Flächenerweiterung PR1_NFL_094 Verkleinerung PR1_NFL_072 Flächenerweiterung PR1_NFL_096 Verkleinerung PR1_NFL_084 Flächenerweiterung PR1_NFL_104 Verkleinerung PR1_NFL_085 Flächenerweiterung PR1_NFL_107 Verkleinerung PR1_NFL_089 Flächenerweiterung PR1_NFL_113 Verkleinerung PR1_NFL_090 Flächenerweiterung PR1_NFL_115 Verkleinerung PR1_NFL_095 Flächenerweiterung PR1_NFL_118 Verkleinerung PR1_NFL_102 Flächenerweiterung PR1_NFL_120 Verkleinerung PR1_NFL_102 Flächenerweiterung PR1_NFL_122 Verkleinerung PR1_NFL_113 Flächenerweiterung PR1_NFL_125 Verkleinerung PR1_NFL_118 Flächenerweiterung PR1_SLF_003 Verkleinerung PR1_NFL_122 Flächenerweiterung PR1_SLF_011 Verkleinerung PR1_NFL_125 Flächenerweiterung PR1_SLF_034 Verkleinerung PR1_NFL_301 Flächenerweiterung PR1_SLF_040 Verkleinerung PR1_NFL_302 Flächenerweiterung PR1_SLF_043 Verkleinerung PR1_NFL_309 Flächenerweiterung PR1_SLF_065 Verkleinerung PR1_SLF_003 Flächenerweiterung PR1_SLF_074 Verkleinerung PR1_SLF_031 Flächenerweiterung PR1_SLF_078 Verkleinerung PR1_SLF_058 Flächenerweiterung PR1_SLF_080 Verkleinerung PR1_SLF_059 Flächenerweiterung PR1_SLF_102 Verkleinerung PR1_SLF_065 Flächenerweiterung PR1_SLF_105 Verkleinerung PR1_SLF_066 Flächenerweiterung PR1_SLF_109 Verkleinerung PR1_SLF_075 Flächenerweiterung PR1_SLF_112 Verkleinerung PR1_SLF_081 Flächenerweiterung PR1_SLF_114 Verkleinerung PR1_SLF_102 Flächenerweiterung PR2_PLO_001 Verkleinerung PR1_SLF_109 Flächenerweiterung PR2_PLO_002 Verkleinerung PR1_SLF_112 Flächenerweiterung PR2_PLO_032 Verkleinerung PR1_SLF_114 Flächenerweiterung PR2_PLO_303 Verkleinerung 9",
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