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            "content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                      Drucksache 18/3276 18. Wahlperiode                                                 10. August 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Personalsituation im Landesjugendamt 1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten derzeit im Landesjugendamt? Antwort: Das Landesjugendamt (LJA) ist Teil der Abteilung VIII 3 „Kinder, Jugend, Familie und Gleichstellung – Landesjugendamt -“ des Ministeriums für Soziales, Gesund- heit, Wissenschaft und Gleichstellung (MSGWG). Die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Abteilung nehmen im Bereich der Jugendhilfe sowohl Auf- gaben des LJA als auch des Ministeriums wahr. Die Anteile, die arbeitsplatzbe- zogen jeweils auf das LJA und auf die ministerielle Tätigkeit entfallen, sind stark schwankend und lassen sich nicht konkret festlegen. Im Teilbereich der Heimauf- sicht sind aktuell 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Betreuung der Einrich- tungen (inkl. Kindertagesstätten) befasst. Im Bereich der Jugendhilfe (LJA und MSGWG) arbeiten derzeit insgesamt                   41 Mitarbeiter/innen davon in Teilzeit                             9 Mitarbeiter/innen. Die Mitarbeiterzahl (insges.) entspricht 37,28 Vollzeitäquivalenten. 2. Welche Qualifikation haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesju- gendamt? Antwort: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über folgende Qualifikationen:",
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            "content": "Drucksache 18/3276           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode •  Juristinnen/Juristen, •  Allgemeiner Verwaltungsdienst (Laufbahngruppen 1.2 und 2.1) •  Dipl. Pädagoginnen/Dipl. Pädagogen, •  Sozialwissenschaftler, •  Politologinnen/Politologen, •  Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen 3. Wie viele Einrichtungen und Fälle betreut jeder Mitarbeiter bzw. jede Mitarbeiterin im Landesjugendamt? Wie hat sich die Zahl in den letzten zehn Jahren verän- dert? Antwort: Die Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesjugendamt sind viel- fältig und betreffen nicht nur Einrichtungen und Fälle. Dazu gehört z.B. auch die Geschäftsführung des Landesjugendhilfeausschusses. In der Heimaufsicht haben bisher sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils ca. 300 Einrichtungen einschließlich der Kindertagesstätten betreut. Seit Mitte Juni werden sie durch zwei zusätzliche Diplom-Sozialpädagogen unterstützt. Nach der Sommerpause und den vorübergehenden Vertretungssituationen ist ei- ne strukturelle Neuverteilung mit dann insgesamt 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern geplant. Eine Erfassung von Fällen erfolgt nicht. Im Jahr 2005 waren vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für insgesamt ca. 1420 Einrichtungen zuständig, also mehr als 350 pro Person. Diese Personalsituation blieb bis zur Aufstockung um zwei Stellen im Jahr 2013 bei steigender Anzahl von Einrichtungen grundsätzlich unverändert. 4. In welchem Umfang nehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesjugend- amtes an Fortbildungen und Schulungen teil? Antwort: Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht ein breitgefächertes Angebot zur fachlichen Fortbildung bzw. zur Vertiefung persönlicher Kompetenzen zur Verfü- gung. Von den Möglichkeiten der Inanspruchnahme externer wie interner Fortbil- dung wird – unter Berücksichtigung der dienstlichen Verpflichtungen – regelmäßig Gebrauch gemacht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesjugendamtes haben im Jahr 2014 an 27 verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen mit insgesamt 69 Seminarta- gen teilgenommen. 5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Bereich des Landesjugendam- tes derzeit adäquat mit Personal ausgestattet ist, um die eingehenden Aufgaben und Aufträge fristgerecht und fachlich begründet zu bearbeiten? 2",
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            "content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode      Drucksache 18/3276 Antwort: Die Personalausstattung im Landesjugendamt ist grundsätzlich ausreichend für die anfallenden Aufgaben und Aufträge. Im Bereich der Heimaufsicht hat die Lan- desregierung aufgrund der aktuellen Erkenntnisse die Stellen bereits von sechs auf acht aufgestockt. Inwieweit diese Aufstockung den Bedarf vollständig ab- deckt, wird derzeit geprüft, wobei auch die Analyse einer Unternehmungsbera- tungsfirma in die Prüfung einfließen wird. 6. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung akzeptable Arbeitsbedingun- gen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesjugendamt gewährleisten? Antwort: S. Antwort zu Frage 5 7. Hält die Landesregierung eine veränderte, auf die spezifischen Anforderungen der Erziehertätigkeit im Heim- und Jugendbereich ausgerichtet, Ausbildung des Erzieherberufs für notwendig? Antwort: Die Landesregierung hält eine veränderte Ausbildung für Erzieherinnen und Er- zieher für nicht notwendig. In der Folge des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 01.12.2011 zum „Kompetenzorientierten Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen“ wurde am 1. August 2013 in Schleswig-Holstein der länderübergreifende Lehrplan eingeführt, der diese Anforderungen aufge- nommen hat. Die in dem Qualifikationsprofil beschriebenen Kompetenzen sind für die Umsetzung in den Ländern verbindlich und in der Ausbildung in Schleswig- Holstein seit 2013 umgesetzt. Erzieherinnen und Erzieher nehmen nach dem Lehrplan Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis 27 Jahre (vgl. § 7 SGB VIII) in den verschie- denen Arbeitsfeldern selbständig wahr. Sie arbeiten familienergänzend, - unterstützend oder -ersetzend. Diese Ausbildung befähigt zur selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeit als Fachkraft in den sozialpädagogischen Arbeitsfel- dern Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung und zu sozialpädagogischen Tätigkeiten in der Schule. Erzieherinnen und Erzie- her erfüllen dabei nach dem Lehrplan u.a. folgende Aufgaben: „In Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe stehen viel- schichtige soziale und individuelle Problemlagen im Mittelpunkt ihrer sozialpäda- gogischen Arbeit: Schwierigkeiten in Familien, individuelle Orientierungs- und so- ziale Anpassungsschwierigkeiten Heranwachsender und eine Gefährdung ihrer psychischen und physischen Integrität und Entwicklung (§ 8a SGB VIII). Vorran- giges Ziel ist es, Selbständigkeit zu fördern und eine befristete, familienergänzen- de bzw. -ersetzende Hilfe mit dem Ziel der Integration in die Gemeinschaft und die Reintegration in Familie, Schule und Beruf zu sichern. In Einrichtungen der of- fenen Kinder- und Jugendarbeit gestalten Erzieherinnen und Erzieher Angebote für und mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in gruppenbezoge- 3",
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