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"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1644 19. Wahlperiode 19-09-02 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering (SSW) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Fehmarnbelt-Region: Zukünftiges Management des Regionskontors Sønderjylland-Schleswig Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Bedeutung der Fehmarnbelt-Region wächst kontinuierlich, insbesondere in Hin- blick auf das Zusammenwachsen der Metropolregionen Hamburg-Kopenhagen und die Diskussion um den geplanten Bau des Fehmarnbelt-Tunnels. 1. Wie viele PendlerInnen nutzen derzeit im Durchschnitt täglich das Regions- kontor? Antwort: Das Regionskontor hat auf Anfrage folgendes hierzu geantwortet: „Ausgehend von 22 Arbeitstagen pro Monat und seit Januar 2018 steigenden Beratungs- zahlen, nutzten im Zeitraum Januar bis Juli 2019 durchschnittlich rund 15 Rat- suchende das Informationsangebot durch schriftliche, persönliche oder telefo- nische Kontaktaufnahme“. 2. Wie viele PendlerInnen werden im Vergleich dazu mit dem Bau und der Inbe- triebnahme des Fehmarnbelt-Tunnels erwartet? Antwort: Die Zunahme der Pendlerinnen und Pendler während des Baus des Fehmarnbelt-Tunnels wird direkt im Zusammenhang mit den Bauarbeiten ste- hen. Wie viele mit dem Bau Beschäftigte die Grenze während der Bauphase",
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"content": "Drucksache 19/1644 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode queren werden, lässt sich nur schwer abschätzen. Fragen bezüglich der Ar- beitsbedingungen sowie des Einreiserechts und der Arbeitserlaubnisse im Zu- sammenhang mit dem Tunnelbau werden gemäß Artikel 16 und 17 des Staatsvertrages zwischen Deutschland und Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung vom 3. September 2008 geregelt. Nach der Inbetriebnahme des Tunnels – voraussichtlich 2028/29 – ist mit ei- ner erhöhten Durchlässigkeit der beiden Arbeitsmärkte und somit einer allge- meinen Zunahme der Grenzpendlerzahlen zu rechnen. Die für das Planungs- 1 verfahren zugrundeliegende Studie prognostiziert auf der „Vogelfluglinie“ für das gesamte Jahr 2030 775.000 Tagespendler (Arbeit/Ausbildung), das ent- spräche ca. 3.500 pendelnden Personen, und 874.000 Wochenendpendler, das entspräche ca. 17.100 Personen. Für das Jahr 2011 sind die Ist-Zahlen 121.000 Tagespendler (ca. 550 pendelnde Personen) und 301.000 Wochen- endpendler (ca. 5.900 pendelnde Personen). 3. Welche Maßnahmen und Ressourcen werden angesichts dessen seitens der Landesregierung angedacht, konkret vorbereitet bzw. bereitgestellt, um ein reibungsloses und bürgerfreundliches Management sicherzustellen? Antwort: Aufgrund der Zeitspanne bis zur Inbetriebnahme des Fehmarnbelt-Tunnels gibt es noch keine abschließenden Beschlüsse zu konkreten Maßnahmen der Organisation der Pendlerberatung. Voraussichtlich werden barrierefreie Infor- mationsmöglichkeiten über das Internet eine zentrale Rolle in der Information der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen oder auch Vereine zu Fragen des grenzüberschreitenden Austausches einnehmen. Die in diesem Bereich vom Regionskontor gemachten Erfahrungen werden in die Überlegungen hierzu einfließen. Wie sich der diesbezügliche Ressourcenbedarf zu gegebe- ner Zeit darstellt, lässt sich heute noch nicht abschätzen. 4. Ist angesichts der zentralen Bedeutung der Fehmarnbelt-Region für Schles- wig-Holstein ein Ausbau des Regionskontors der Region Sønderjylland- Schleswig, vorzugsweise auf die östliche Grenzregion Holstein/Sjælland- Lolland-Falster, seitens der Landesregierung angedacht bzw. konkret in Pla- nung? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Gegenwärtig finden Überlegungen statt, wie und in welchem Rahmen das „Regionskontor“ (Geschäftsstelle der Region Sønderjylland-Schleswig“) mit Blick auf die vom „Infocenter Grenze/Grænse“ wahrgenommene Grenzpend- lerberatung und deren Ausweitung auf die Fehmarnbeltregion finanziell ge- stärkt werden kann, damit zu gegebener Zeit auch dort bedarfsgerecht Bera- tung ausgeübt werden kann. 1 ) Verkehrsprognose für eine Feste Fehmarnbeltquerung 2014 – Aktualisierung der FTC-Studie von 2002 für femern A/S 2016 (http://pfv.femern.de/media/1255/anlage_26_03_00_a_deckblatt_b.pdf) 2",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1644 5. Inwiefern werden die sozialen, arbeitsrechtlichen und kulturellen Belange der GrenzbewohnerInnen in Zukunft unterstützt und gefördert? Antwort: Gemäß des Gleichheitsgrundsatzes werden die sozialen, arbeitsrechtlichen und kulturellen Belange der Einwohner der grenznahen Regionen vom Land grundsätzlich in der gleichen Weise gefördert und unterstützt wie die Belange der Einwohner der grenzfernen Regionen. Auf dem Gebiet der sozialen Si- cherheit sind Deutschland und Dänemark als Mitgliedstaaten der Europäi- schen Union über das Europarecht verbunden. Die Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme erfolgt auf der Grundlage der Verordnungen EG 883/2004 und EG 987/2009 und der hierzu ergangenen ergänzenden Regelungen. Aus- künfte und Beratungen zu konkreten Sachverhalten erteilen auch zukünftig die jeweiligen Sozialleistungsträger. Hinzuweisen ist auch auf die neue Europäi- sche Arbeitsbehörde, die die EU-Mitgliedstaaten in Fragen der grenzüber- schreitenden Arbeitskräftemobilität unterstützen wird, u. a. auch im Bereich der Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Entsendung von Arbeitnehmern und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Soweit Grenzbewohnerinnen und Grenzbewohner den kulturell-künstlerischen Austausch mit dänischen Partnern suchen, sieht das INTERREG-V A Aktions- programm in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit dezidierte Förder- maßnahmen vor. Förderfähig sind hierbei Personal-, Veranstaltungs- und Rei- sekosten sowie externe Expertise, Material und Investitionsmaßnahmen. Dar- über hinaus sieht die Deutsch-Dänische Kulturvereinbarung zwischen den nord- und südschleswigschen Gebietskörperschaften eine umfängliche Kultur- förderung vor, die Sprach- und Talentförderung einschließt. 3",
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