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"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4700 18. Wahlperiode 2016-10-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Vergabe Schleswig-Holsteinischer Lotto/Bingo Gelder Vorbemerkung des Fragestellers: In den Förderrichtlinien für die Vergabe der Zweckerträge der Landesumweltlotterie „Bingo“ wird unter anderem aufgeführt: „Es sollen überwiegend Projekte mit regiona- lem Bezug zu Schleswig-Holstein gefördert werden; bis zu 20 % der Zweckerträge können dabei für Projekte außerhalb des Landes Verwendung finden.“ 1. Wie viel Prozent der Zweckerträge wurden für Projekte außerhalb Schleswig- Holsteins seit 2014 verwendet (jährliche Auflistung der Beträge und genauen Projekte und prozentualer Anteil am Gesamtertrag)? Im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 15.10.2016 wurden Fördermittel in Höhe von 6.537.145 € bewilligt. Auf Projekte außerhalb Schleswig-Holstein entfallen hiervon 1.190.730 €; dies entspricht 18,21 %. Die Einzelprojekte sind in den anliegenden Jahrestabellen aufgelistet. 2. Was bedeutet es konkret, wenn Zweckerträge für \"Projekte außerhalb des Landes Verwendung finden\"? Ist damit der Sitz der Organisation außerhalb Schleswig-Holsteins oder ein konkreter Verwendungszweck für die beantrag-",
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"content": "Drucksache 18/4700 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode ten Mittel außerhalb Schleswig-Holsteins gemeint oder müssen (dürfen?) bei- de genannten Kriterien (Merkmale?) außerhalb des Landes liegen? Die Förderrichtlinie zur Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie für Umwelt und Entwicklung in Schleswig-Holstein – Bingo! Die Umweltlotterie konkreti- siert mit der Festlegung: „Es sollen überwiegend Projekte mit regionalem Be- zug zu Schleswig-Holstein gefördert werden; bis zu 20 % der Zweckerträge können dabei für Projekte außerhalb des Landes Verwendung finden“ den Zuwendungszweck. Mit dieser Bestimmung ist die Obergrenze für die Bereitstellung von Mitteln für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit definiert. In der Regel handelt es sich um Partnerschaftsprojekte mit Organisationen aus den sogenannten Entwicklungsländern, definiert nach der DAC-Liste des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). (https://www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/Ministerium/ODA/DAC_Lae nderliste_Berichtsjahre_2014_2016.pdf) Hierbei setzen gemeinnützig aner- kannte Vereine mit Sitz in Schleswig-Holstein als Projektträger die Vorhaben in Kooperation mit den örtlichen Strukturen in den jeweiligen Ländern um. Mit der weiteren Vorgabe der Förderrichtlinie „Antragstellerinnen und Antrag- steller sollen in Schleswig-Holstein ansässig sein bzw. ihren Wirkungskreis im Lande haben“ ist der Kreis der Antragsberechtigten auf Organisationen be- grenzt, die in Schleswig-Holstein tätig sind. 3. Nach den Förderrichtlinien soll der Antragsteller in Schleswig-Holstein ansäs- sig sein oder seinen Wirkungskreis im Land haben. Was bedeutet das genau und inwieweit trifft dies auf die unter 1. und 2. genannten Organisationen zu? Sämtliche unter 1. und 2. genannten Zuwendungsempfänger haben ihren Sitz in Schleswig-Holstein. Einzige Ausnahme stellt ein Projekt des Zentrums für Mission und Ökumene (ZMÖ) – nordkirche weltweit der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) mit Sitz in Hamburg dar. Die Nordkirche ist in Nachfolge der Nordelbischen Kirche Trägerin der am Projekt maßgeblich be- teiligten Christian Jensen Kolleg gGmbH mit Sitz in Breklum, womit der Wir- kungskreis in Schleswig-Holstein gegeben ist. 2",
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