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"content": "LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperio de Drucksache 16/ 1126 05. 04. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Dickes und Julia Klöckner (CDU) und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kommunal- und Verwaltungsreform II Die Kleine Anfrage 715 vom 14. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Ende Juni endet die Freiwilligkeitsphase der Gebietsreform. Wir fragen die Landesregierung: 1. Die Verbandsgemeinde Meisenheim liegt unterhalb der von der Landesregierung genannten Mindesteinwohnerzahl. Wird die Landesregierung zwischen der Verbandsgemeinde und einer weiteren Verbandsgemeinde eine Zwangsfusion einleiten, wenn es bis zum Stichtag keinen Beschluss für eine freiwillige Fusion gibt? 2. Wenn ja, mit welcher? 3. Die Verbandsgemeinde Stromberg liegt unterhalb der Mindesteinwohnerzahl. Wird die Landesregierung zwischen der Ver- bandsgemeinde und einer weiteren Verbandsgemeinde eine Zwangsfusion einleiten, wenn es bis zum Stichtag keinen Beschluss für eine freiwillige Fusion gibt? 4. Wenn ja, mit welcher? 5. Oftmals unterscheiden sich Bürgermeinungen in Befragungen, Beschlüsse der Ortsgemeinderäte und Beschlüsse der Verbands- gemeinderäte in Bezug auf die Frage, ob und mit wem die jeweilige Ortsgemeinde bzw. Verbandsgemeinde fusionieren soll. In- wieweit sollen Beschlüsse der Gemeinderäte oder auch Bürgerbefragungen für den Verbandsgemeinderat als kommunales Ent- scheidungsgremium im Sinne der Bürgerbeteiligung maßgebend sein? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. April 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Das Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform (Artikel 1 des Ersten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010 [GVBl. S. 272]) geht davon aus, dass in der Regel verbandsfreie Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und Verbandsgemeinden mit mindestens 12 000 Einwohnerinnen und Ein- wohnern eine ausreichende Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft haben. Nach dem Landesgesetz ist die vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz zum 30. Juni 2009 festgestellte amtliche Zahl der Per- sonen, die mit alleiniger Wohnung oder, sofern eine Person mehrere Wohnungen hat, mit ihrer Hauptwohnung in der verbands- freien Gemeinde oder Verbandsgemeinde gemeldet sind, maßgebend. Wie das Landesgesetz zudem regelt, kann eine Unterschreitung der Mindesteinwohnerzahlen bei verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden aus bestimmten Gründen unbeachtlich sein. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur würde freiwillige Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Meisenheim und Stromberg sehr begrüßen. b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Mai 2012",
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