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            "content": "Vermittlungsausschuss                                                       Bonn, 26. November 1999 des Deutschen Bundestages und des Bundesrates A'        • Tischvorlage für die 2. Sitzung des Vermittlungsausschusses am Donnerstag, dem 2. Dezember 1999 Seit der konstituierenden Sitzung des Vermittlungsausschusses in der 14. Wahlperiode am 25. Februar 1999 hat sich die Zusammensetzung des Ausschusses geändert. Durch entspre- chende Schreiben der Direktoren beim Deutschen Bundestag und des Bundesrates wurden folgende Mitgliederwechsel (in Klammern die Angabe, ob der Wechsel auf die nach § 4 GO V A zulässige Höchstzahl von vier Wechseln innerhalb einer Wahlperiode des Bundestages anzurechnen ist) mitgeteilt: A. Deutscher Bundestag I.    Ordentliche Mitglieder Es wurden bestellt: für die Abgeordnete Ingrid Matthäus-Maier der Abgeordnete Joachim Poß (kein Wechsel); für den Abgeordneten         Gerhard      Scheu      der Abgeordnete        Michael   Glos (erster Wechsel). TL Stellvertretende Mitglieder Es wurden bestellt: für den Abgeordneten        Joachim      Poß der Abgeordnete             Jörg-Otto  Spiller (erster Wechsel); für den Abgeordneten Hans Martin Bury die Abgeordnete Anke Fuchs (Köln) (kein Wechsel); für den Abgeordneten Matthias Berninger die Abgeordnete Kristin Heyne (erster Wechsel); Hausanschritt:                              Telefon:(0228) 91 00- 250.251.252 Görresstraße 15                                              oder -0 53113 Bonn                                  Telefax:(0228) 91 00 - 268",
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            "content": "- 9 - für den Abgeordneten Manfred Carstens (Emstek) der Abgeordnete Erwin Marschewski (erster Wechsel); für die Abgeordnete Brigitte Baumeister der Abgeordnete Dr. Wolfgang Schäuble (erster Wechsel); für den Abgeordneten Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) der Abgeordnete Dr. Hermann Kues (erster Wechsel); für die Abgeordnete Birgit Schnieder-Jastram der Abgeordnete Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) (erster Wechsel); für den Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer der Abgeordnete Gerhard Scheu (zweiter Wechsel); für den Abgeordneten Erwin Marschewski der Abgeordnete Friedrich Merz (erster Wechsel). B. Bundesrat I.  Hessen Es wurden bestellt: als    ordentliches   Mitglied   für   Ministerpräsident   a.D.  Hans  Eichel   der Ministerpräsident Roland Koch und als stellvertretendes    Mitglied   für Staatsrninister  a.D. Gerhard   Bökel   der Staatsrninister Dr. Christean Wagner (jeweils kein Wechsel). II. Bremen Es wurden erneut bestellt: als ordentliches Mitglied Präsident des Senats Bürgermeister Dr. Henning Scherf und als stellvertretendes Mitglied Bürgermeister Hartmut Perschau (jeweils kein Wechsel).",
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            "content": "-3- IH. Rheinland-Pfalz Es wurde bestellt: als stellvertretendes Mitglied für Staatsrninister a.D. Peter Caesar der Staatsrninister Hans-Artur Bauckhage (kein Wechsel). TV. Saarland Es wurden bestellt als ordentliches Mitglied für Ministerpräsident a.D. Reinhard Klimmt der Ministerpräsident Peter Müller und als stellvertretendes Mitglied für Minister a.D. Dr. Arno Walter der Minister Peter Jacoby (jeweils kein Wechsel). V. Thüringen Es wurden bestellt: als ordentliches Mitglied erneut Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel und als stellvertretendes Mitglied für Minister a.D. Dr. Gerd Schuchardt der Minister Dr. Andreas Birkmann (jeweils kein W echsel). VI. Brandenburg Es wurden bestellt: als ordentliches Mitglied für Minister a.D. Dr. Hans-Otto Bräutigam die Ministerin Dr. Wilma Simon und als stellvertretendes Mitglied für Ministerin Dr. Wilma Simon der Minister Prof. Dr. Kurt Schelter (jeweils kein Wechsel).",
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            "content": "VELSachscn Es wurden bestellt: als ordentliches Mitglied erneut Staatsrninister Prof. Dr. Georg Milbradt und als stellvertretendes Mitglied für Staatsrninister a.D. Günter Meyer der Staatsrninister Stanislaw Tillich (jeweils kein Wechsel).",
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            "content": "-4-                                     02.12.1999 Neil Ich rufe zunächst Punkt 4 auf: Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) Der Vermittlungsausschuss wurde durch die Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzlers vom 26. November 1999 angerufen. - Zu Wort hat sich Herr Schmidt gemeldet. Abg. Wilhelm Schmidt (Salzgitter): Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Wir alle kennen das Vorverfahren und die Entwicklung, die zu dem Gesetz geführt hat Es hat zwar einige Unruhe gegeben; dennoch sind wir der Überzeugung, dass das Gesetz eine Grundlage für die Beratungen hier im Vermittlungsausschuss bietet. Es ist von uns damit eine neue Entwicklung in der Krankenversicherung vorgesehen. Wir wollen mit dem Gesetz neue Wege beschreiten, und zwar insbesondere dergestalt dass wir bei der Frage der Beitragssatzsicherheit, bei der Frage neuer Entwicklungen im Krankenhauswesen, bei der Frage der Sicherheit der Kostenentwicklung und an vielen anderen Stellen über den bisherigen Rahmen in der G K V hinausgehen. Dieses Ziel streben wir auch weiterhin an. Wir sind deswegen enttäuscht darüber, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 26. November dem Gesetz nicht die Zustimmung gegeben hat. Wir fragen daher an dieser Steile, welche wichtigen Gründe in diesem Zusammenhang für die Seite der Bundesländer wesentlich sind, und schließen die Frage an, ob Sie gewillt sind, hier heute mit uns über das Gesetz weiter zu verhandeln. Wir schließen in diesem Zusammenhang gleichzeitig die Bitte an, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich mit der Materie befasst. Das ist unser Vorschlag zu diesem Zeitpunkt wohl wissend, dass uns eine ganze Reihe von Ankündigungen von der Seite der CDU/CSU-geführten Länder und von der Seite der Opposition im Bundestag wenig Hoffnung lassen, im Vermittlungsausschuss auf der Basis des vom Deutschen       Bundestag     mit     Mehrheit     beschlossenen      Gesetzes     eine Einigungsmöglichkeit zu finden. Denn es gab ja sehr drastische und deutliche Ankündigungen von Ihrer Seite, das Gesetz nicht mittragen zu wollen und nicht mittragen zu können. Darum noch einmal die Bitte, hier zu erklären, ob wir auf dieser Basis in eine Beratung eintreten können oder ob wir in anderer Weise vorgehen sollen. Ich kündige",
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            "content": "02.12.1999 Neil gleichzeitig an, dass wir, falls wir die Beratung hier nicht vornehmen können, heute ersatzweise zwei Gesetze vorlegen werden — ein zustimmungsfreies und ein zustimmungspflichtiges -, die zwei Komplexe beinhalten, welche ich anschließend erläutern würde. Aber ich denke, es ist wichtig, dass wir zunächst einmal die Verhandlungsgrundlage miteinander klären. Abg. Hans-Peter Repnik: Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU/CSU, die Union, hat keinen Zweifel daran gelassen, dass es in diesem Bereich einen gesetzlichen Regelungsbedarf gibt, der nicht zuletzt deshalb offenbar wurde, weil die Koalition zu Beginn ihrer Amtszeit eine ganze Reihe von Maßnahmen im Rahmen unserer Gesundheitsstrukturreform rückgängig gemacht hat. Erst dadurch ist Handlungsbedarf im Hinblick auf die Sicherung der Beitragssatzstabilität entstanden. Wir haben von Anfang an signalisiert, dass wir in dieser Frage gesprächsbereit sind. Unsere Gesprächsbereitschaft ist jedoch auf taube Ohren gestoßen. Das Gesetz -jetzt rede ich nicht über die Art seines Zustandekommens, über die technischen Pannen, über das, was wir auch an rechtlichen Mängeln feststellen müssen; wir haben im Deutschen Bundestag einen Streit darüber ausgetragen, den ich dem Vermittlungs- ausschuss ersparen möchte - ist vom Inhalt her und in einer Form präsentiert worden, dass es uns nicht zustimmungsfähig erschien. Wir haben dies auch der Ministerin mitgeteilt. Wir sind deshalb nach sehr sorgfältiger Prüfung zu der Überzeugung gekommen, dass sich das vorgelegte Gesetz im Grunde genommen einem Vermittlungsverfahren entzieht. Denn die Gegensätze sind so groß, dass wir kaum eine Chance sehen, hier zu einem Ergebnis zu kommen. Deshalb unsere ablehnende Haltung im Bundestag; auch sahen sich die unionsregierten Länder im Bundesrat nicht in der Lage, dem Gesetz zuzustimmen. Sie wissen, Herr Präsident, es sind nicht nur unionsregierte Länder, die Probleme mit dem vorgelegten Gesetz haben. Weil dem so ist und die Ansichten so weit auseinander klaffen, sind wir der Meinung, dass es sich auch nicht lohnt, hier eine Arbeitsgruppe einzusetzen. So waren wir auch im Vorfeld verblieben; Kollege Schmidt weiß dies. Deshalb werden wir uns an einem solchen Vorhaben nicht beteiligen. MP Roland Koch (HE): Es ist etwas schwierig, für den gesamten Bundesrat zu sprechen, weil wir in der ungewöhnlichen Situation sind, Herr Schmidt, dass kein einziges Land dem Gesetz zugestimmt hat. Insofern ist das möglicherweise aus unterschiedlichen Motiven geschehen. Deshalb möchte ich zwei Punkte festhalten.",
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            "content": "-6-                                     02.12.1999 Neil Der erste Punkt - ich denke, er verdient festgehalten zu werden, ohne dass er das Vermittlungsergebnis am Ende beeinflussen wird -: Die große Übereinstimmung liegt auch darin begründet dass für alle Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat das Verfahren, das ihnen mit diesem letzten Gesetzgebungsschritt zugemutet worden ist inakzeptabel ist Dies war ein Grund neben der inhaltlichen Ausgestaltung. Ich glaube, darüber braucht man nicht lange zu reden. Der zweite Punkt Nach unserer Überzeugung kann man nicht erwarten, d?^~ es möglich ist die Gesundheitsreform in Deutschland - bei sichtbar unterschiedlichen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag und im Bundesrat - an Prinzipien auszurichten, die nicht auf einem Kompromiss zwischen den beiden Verfassungsorganen beruhen. Ein solcher Kompromissversuch ist nicht mit Sinn und Verstand gemacht worden. Es ist bekannt dass eine große Anzahl von Ländern, zu denen das Land Hessen gehört, eine prinzipiell andere Vorstellung von den Ordnungsmechanismen hat die sich etwa hinter dem Begriff des Globalbudgets verbergen. Dieser ist aber unstreitig elementar, um das Gesetzeswerk, das vorliegt zu verstehen und in seiner Logik zusammen- hängend zu begründen. Wenn es darüber Streit gibt macht es keinen Sinn, über Details zu sprechen, wie man das ändern kann. Im Vermittlungsverfahren ohne die Beteiligung der vielen Akteure im Gesundheitswesen neu über das Prinzip zu diskutieren, scheint mir nicht sehr hilfreich zu sein. Die Bundesregierung und die Länder müssen vielmehr gemeinsam einen Weg finden - das ist in den vergangenen Jahren in einer offenen Diskussion durchaus erfolgt -, der das Ziel hat einen Kompromiss zu suchen und nicht in der Erwartung ins Parlament zu gehen, man könne mit dem Kopf durch die Wand gehen. Das ist hier versucht worden. Die Wand ist relativ dick - das will ich sagen - , und das hat dann Folgen für den Kopf. Vor diesem Hintergrund sehe ich keinen Sinn darin, jetzt zu versuchen, in einer Arbeitsgruppe Randbedingungen, Einzelfragen, die möglicherweise einem Kompromiss zugänglich sind, zu erörtern, wenn die prinzipielle Frage nicht zu beantworten ist. Davon ausgehend glaube ich, wir sollten uns alle eine ganze Menge Zeit sparen. Das kann niemanden überrraschen. Dieses Ergebnis ist seit Monaten vorhersehbar. Sie haben sich entschlossen, diesen Weg konsequent bis zu diesem Punkt zu gehen. Ich denke, wir sollten ihn dann auch bis zum Ende gehen. Sie haben die Option, die Sie genannt haben, und über diese muss man dann sprechen. Abg. Wilhelm Schmidt (Salzgitter): Herr Koch und Herr Repnik, das überrascht uns natürlich nicht; Herr Repnik hat es angedeutet und die Vorverfahren ließen das",
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            "content": "-7-                                   02.12.1999 Neil auch ahnen. Dennoch will ich das, was Sie an Vorhaltungen im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens und bezüglich der Frage der Abstimmungen gemacht haben, hier zunächst einmal pauschal zurückweisen, und zwar aus Überzeugung, nicht nur formal. Denn wir haben das Gesetz natürlich sehr sorgfältig erarbeitet und geprüft. Wir haben in einem sehr langwierigen Prozess durchaus - sowohl auf der Seite der Länder als auch auf der Seite der übrigen Beteiligten in der G K V - sehr nachdrücklich und sehr ernsthaft den Versuch unternommen, zu einem abgestimmten Gesetzes- verfahren zu gelangen. Dass das am Ende nicht gelungen ist, ist eher einer ideologischen Grundhaltung zuzuschreiben, die auf der Seite des Bundesrates, aber auch bei einer Reihe von Verbänden und Organisationen im Umfeld der gesetzlichen Krankenversicherung zu finden ist. Ich denke also, wir lassen das jetzt einmal. Sie haben völlig Recht, wir nehmen uns sonst zu viel Zeit, um die Dinge noch mehr auf die Spitze zu treiben. Ich bin der Letzte, der an dieser Stelle die Atmosphäre verderben will, zumal wir alle die Positionen ausreichend kennen. Ich darf Sie jetzt allerdings bitten entgegenzunehmen, dass wir zwei neue Gesetze einbringen, und zwar ein „Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung\", das sich insbesondere mit den Fragen auseinandersetzt, die wir im Bereich der Krankenkassen in Ostdeutschland lösen müssen und wollen - Stichwort ''Risikostrukturausgleich\" -, und ein zweites Gesetz, das genauso wie das bisher im Verfahren befindliche heißen und zustimmungsfrei sein soll. Ich bitte Sie, die Unterlagen *) dazu zu verteilen, und ich darf Frau Ministerin Fischer darum bitten, noch einige Erläuterungen zu geben. Ich denke, das ist ein verträglicher Weg. Wir wollen heute natürlich nicht zu einem Ende kommen. Wir wollen Sie nicht überfordern, sondern Ihnen sehr bewusst die Materialien zur Verfügung stellen, um dann in einer weiteren Absprache untereinander zu klären versuchen, wie wir das Verfahren miteinander zu Ende bringen können. Vors. Erster Bürgermeister Ortwin Runde: Schönen Dank! Herr Repnik, sollen wir so verfahren, dass zuerst Frau Fischer etwas zu den Inhalten sagt? Abg. Hans-Peter Repnik: Ich möchte nur einen Vorschlag zum Verfahren machen. *) Anlagen 2 und 3",
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            "content": "-32-                                       02.12.1999 Neil PStS Lothar Ibrügger (BMVBW): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein grundlegendes Missverständiiis, das soeben in Ihrem Wortbeitrag zum Ausdruck kam, ausräumen. Es ist das erklärte Interesse der Bundes- regierung, den Vorrang Ost auch in Verwirklichung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit mit Nachdruck weiter zu verfolgen. Wir sind darum bemüht, diese Verkehrsprojekte so schnell wie möglich fertig zu stellen. Das Missverständnis liegt darin, dass sich die vorliegende gesetzliche Änderung, die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Sonderregelung für Ostdeutschland, lediglich auf Projekte bezieht, mit deren Planung erst noch begonnen werden muss. Es geht hierbei um kein einziges Projekt, das gegenwärtig im Bau ist oder für das die Planfeststellung, die Plangenehmigung oder ein Linienbestimmungsverfahren in Gang gesetzt worden ist. Alle diese Verfahren sind auch jetzt schon in keiner Weise gefährdet; denn das bis Ende dieses Jahres in Kraft befindliche Gesetz umfasst auf jeden Fall diejenigen Projekte, für die die Linienbestimmung, die Plangenehmigung, die Planfeststellung vor dem 31. Dezember eingeleitet wurde. Es gilt für den gesamten Planungsverlauf dieser Projekte - weit über das Jahr 1999 hinaus. Die Verlängerung um drei Jahre, um die es jetzt, geht, soll für noch in die Planung kommende Projekte sicherstellen, dass Sonderrechte gewährt werden, und insofern auch zur Beschleunigung dieser Projekte beitragen. Herr Kollege Blens, auf Grund Ihrer Anmerkung, die Geltungsdauer des Gesetzes müsse um zehn Jahre und mehr verlängert werden, wird die Vermutung deutlich, dass die Verwirklichung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit noch viel länger dauern könnte. Dem halte ich entgegen: Wir wollen sie eher verwirklicht wissen und deswegen durchaus zeitlich Druck auf die Planungsprozesse ausüben, um Baureife herbeizuführen und damit innerhalb eines überschaubaren Zeitraums die Verwirklichung von Bauprojekten an Wasserwegen, Schienenwegen und an Straßen zu erreichen. Insofern handelt es sich um das Bemühen, Projekte schneller zu verwirklichen. Dazu braucht man nicht mehr elf Jahre; denn dann ist dieser Zeitraum lange überschritten. (Abg. Dr. Heribert Blens: Aber auch mehr als drei Jahre!) - Nein, der grundlegende Punkt den ich noch einmal nennen möchte, ist folgender: Wenn Sie den Planungsprozess einleiten, dann erstreckt sich die Wirkung des Gesetzes auf das in Planung befindliche Projekt. Wir reden inzwischen schon über eine abschließende Liste von Projekten, die noch in die Planung kommen müssen. Nach Auffassung der Bundesregierung reicht auf jeden Fall ein Zeitraum von drei Jahren für die weitere Erörterung und die Vorbereitung aus. Wir könnten - das haben wir in Gesprächen deutlich gemacht - auch eine Verlängerung um fünf Jahre noch tragen;",
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            "content": "-35-                                   02.12.1999 Neil Mir geht es nicht darum - ich will das deutlich sagen und es insoweit zu Protokoll geben -. den Westen zu verändern. Mir geht es einzig und allein dartun, meine Probleme zu lösen. Ich möchte dabei nicht behindert werden. Ich glaube, das ist durchaus ein legitimer Anspruch. Deswegen sage ich insbesondere an die SPD-Bundestagsfraktion gerichtet: Es kann doch wohl nicht richtig sein, dass die Frage, wie der Osten seine Probleme löst, Inhalt einer Koalitionsblockade im Bundestag ist und sozusagen das Ergebnis dieses Vermittlungsverfahrens präjudiziell. Aber ich bin auch hier bereit zu sagen: Lasst uns alle noch einmal - - (Zuruf: Das alles hört sich aber nicht so an!) - Doch! Sie erklären - so habe ich es von Frau Müller gehört -: Mehr als drei Jahre sind nicht akzeptabel. Wenn Sie diese drei Jahre nicht akzeptieren, blockieren wir das Gesetz sofort mit dem Jahre 1999. - So ist es eben vorgetragen worden. Sie hat dann weiter gesagt: Wir Grünen werden über den Koalitionszusammenhang schon dafür sorgen, dass der Bundestag in seiner Mehrheit dagegen ist. - Denn der Bundestag würde dem Gesetz, wenn frei darüber abgestimmt würde, mit Mehrheit zustimmen. Wenn die Regelung eines Gesetzes, die nicht den Bund als Ganzes, sondern nur einen Teilbereich tangiert, mit der Koalitionsfrage verbunden wird, dann, so meine ich, sollten wir darüber noch einmal nachdenken; denn das kann nicht richtig sein. Ich erinnere mich noch sehr genau daran, dass wir 1991 die gleiche Diskussion geführt haben, als ein Teil der Westländer - unter anderem das Land des gegen- wärtigen Bundeskanzlers, das ebenfalls von den Grünen blockiert wurde - gegen das Gesetz gestimmt hat; nicht weil es Niedersachsen tangierte, sondern weil man damals dazu gezwungen war. Auf einer Veranstaltung in Dresdcr: hat der Bundeskanzler gesagt, das sei ein Fehler gewesen - darin kann ich ihm nur zusammen - , den man nicht wiederholen sollte. Ich bitte darum, Ostfragen von Westideologie abzukoppeln. Vors. Erster Bürgermeister Ortwin Runde: Nun sieht es langsam so aus, als würden wir uns daranmachen, Herrn Höppners Geburtstag zu verderben. Der Umfang der Rednerliste ist gewaltig angewachsen, nämlich auf weitere sechs Redner.- Herr Birkmann!",
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            "content": "-36-                                 02.12.1999 Neil M Dr. Andreas Birkmann (TH): Frau Müller, daran, dass die Rednerliste so angewachsen ist, erkennen Sie, was Sie angerichtet haben. Das hat damit zu tun, wie hier argumentiert wird. Ich möchte versuchen, das, was Professor Milbradt gerade ausgeführt hat, mit Tatsachen zu belegen, die Thüringen betreffen. Wir müssten, wenn das Jahr 2002 zur Anwendung käme, jetzt 48 vordringliche Verfahren auf den Weg bringen und versuchen, diese bis 2002 - ob das Lmienbestimmungsverfahren oder das Planfest- steilungsverfahren; Sie haben eben das Lmienbestimmungsverfahren genannt und die juristische Frage angesprochen, die dahinter steckt - abzuschließen. - Das ist unmöglich. (PStS Lothar Ibrügger (BMVBW): Nein, hören Sie doch einmal zu!) - Wir haben nicht die Möglichkeit, mit den Linienbestimmungsverfahren für 48 Projekte bis zum Jahr 2002 zu beginnen. Deswegen brauchen wir Zeit. Das sind, wie gesagt, die vordringlichsten Maßnahmen. Diese sind nicht im Bundesverkehrswege- plan enthalten; wir müssen sie aus eigenen Mitteln finanzieren. Deshalb wiederhole ich: Geben Sie uns die Chance, unser Land herzurichten, damit es die Ansprüche erfüllt, die Sie hier in Westdeutschland schon lange erfüllen! MP Kurt Beck (RP): Gestatten Sie mir, ohne dem Kollegen Höppner den Geburtstag verderben zu wollen, doch zwei oder drei Anmerkungen aus meiner Sicht! Zunächst einmal zu dem, was Herr Radunski vorhin gesagt hat: Dass wir unter Koalitionsgesichtspunkten ein bestimmtes Abstimmungsverhalten vereinbart haben, habe ich oft genug erlebt Wir sollten uns das also nicht gegenseitig vorhalten, ( Z u r r D a s ist aber immer wieder schön!) - Das sollten wir in sehr wichtigen Fragen nicht tun. Zweiter Punkt. Trotz des Bekennmisses zu der besonderen Solidarität, die uns gegenüber den neuen Bundesländern abverlangt ist - davon will ich nichts abstreichen darf ich doch darauf hinweisen, dass es falsch ist wenn behauptet wird, dass die westlichen Bundesländer von dem Gesetz nicht tangiert seien. Natürlich sind wir davon tangiert. Aber wir nehmen das aus Gründen der Solidarität in Kauf. Das ist keine Frage; denn die Finanzmittel, die zur Verfügung stehen, und ihr Abfluss haben natürlich etwas mit Planungszeiten und mit der Durchsetzung von Planungs- entscheidungen zu tun. (MP Roland Koch (HE): Dann machen wir es doch überall!)",
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            "content": "Vermittlungsausschuss                          Fortsetzung der 2. Sitzung (14. WP/1999) (Artikel 77 Abs. 2 GG) Bundesrat Stenografischer Dienst Stenografisches                  Protokoll der Fortsetzung der 2. Sitzung *) des Verrnittlungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates am Mittwoch, den 15. Dezember 1999,11.00 Uhr Abgeordnetenhaus von Berlin Vorsitz: Präsident des Senats Erster Bürgermeister Ortwin Runde (Hamburg) Es waren anwesend: vom Deutschen Bundestag: Abg. Dr. Heribert Blens                              Abg. Kerstin Müller (Köln) Abg. Rudolf Dreßler                                  Abg. Joachim Poß Abg. Iris Gleicke                                    Abg. Hans-Peter Repnik Abg. Michael Glos                                    Abg. Gerhard Scheu Abg. Sabine Kaspereit                                Abg. Ulla Schmidt (Aachen) Abg. Dr. Hermann Kues                                Abg. Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Abg. Dr. Michael Luther                              Abg. Ernst Schwanhold Abg. Friedrich Merz                                  Abg. Ludwig Stiegler Abg. Carl-Ludwig Thiele *) 2. Sitzung am 2.12,1999",
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            "content": "-III-                                    15.12.1999 Seite TAGESORDNUNG 1.   Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes und anderer Gesetze                       30 BT-Drs. 14/1523                              (Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sanierung des Bundeshaushalts - Haushaltssanierungsgesetz (HSanG) -) BT-Drs. 14/1680                              (Stellungnahme des BR und Gegenäuße- rung der BReg. zu dem titelgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in BT-Drs. 14/1636) BT-Drs. 14/2016                              (Beschlussempfehlung des Haushalts- ausschusses) BT-Drs. 14/2036                              (Bericht des Haushaltsausschusses) BR-Drs. 635/99                               (Gesetzesbeschluss des BT auf Grund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses) BR-Drs. 635/99 (Beschluss)                  (Anrufung des V A durch den BR) in Verbindung mit Gesetz zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999 - StBereinG 1999) BT-Drs. 14/1514                              (Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) BT-Drs. 14/1655                              (Stellungnahme des BR zu dem inhalts- gleichen Gesetzentwurf der BReg.) BT-Drs. 14/1720                              (Gegenäußerung der BReg. zur Stellung- nahme des BR) BT-Drs. 14/2035                              (Beschlussempfehlung des Finanz- ausschusses) BT-Drs. 14/2070                              (Bericht des Finanzausschusses) BR-Drs. 636/99                               (Gesetzesbeschluss des B T auf Grund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses) BR-Drs. 636/99 (Beschluss)                  (Anrufung des V A durch den BR)",
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            "content": "15.12.1999 fa/zi Beginn: 11.15 Uhr Vors. Erster Bürgermeister Ortwin Runde: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie alle zur Fortsetzung der 2. Sitzung des Verrnittlungsausschusses recht herzlich begrüßen. Das ist gleichzeitig die Sitzung, die in einer Vielzahl von Fragen zu Klarheit führen muss. Ich darf zunächst einige Veränderungen mitteilen. Gemäß Schreiben des Direktors des Bundesrates vom 14. Dezember 1999 hat der neu gewählte Senat von Berlin beschlossen, an Stelle von Senator a. D . Peter Radunski Senator Dr. Eckart Werthe- bach zum Mitglied und an Stelle von Senatorin a. D . Dr. Annette Fugmann-Heesing Senator Klaus Böger zum stellvertretenden Mitglied des Vermittlungsausschusses zu bestellen. Dies sind keine Wechsel im Sinne von § 4 unserer Geschäftsordnung. Herr Werthebach, herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Eigenschaft als Senator, und seien Sie uns hier im Vermittlungsausschuss herzlich willkommen! (Beifall) Meine Damen und Herren, wir haben uns beim letzten M a l auf eine Pairing- Vereinbarung bezogen auf Niedersachsea verständigt, weil der niedersächsische Kollege wegen der dort anstehenden Kabinettsbildung nicht teilnehmen kann. Der Pairing-Partner müsste noch gemeldet werden. Gibt es weitere Pairing-Absprachen? Abg. Hans-Peter Repnik: Herr Kollege Schmidt von der S P D hat darum gebeten, Herrn Kollegen Müller bzw. Frau Kollegin Mehl zu pairen. Herr Kollege Hörster bietet sich als Pairing-Partner an. Vors. Erster Bürgermeister Ortwin Runde: Damit haben wir das auch geklärt. Was den ersten Teil angeht, so wird der Name noch bekannt gegeben. Dann stellen wir fest, wer anwesend ist. - Herr Dästner. G F M D Dr. Christian Dästner: Für den Deutschen Bundestag sind folgende Damen und Herren Abgeordneten anwesend: Dr. Heribert Blens, Rudolf Dreßler, Carl- Ludwig Thiele, Michael Glos, Iris Gleicke, Dr. Michael Luther, Kerstin Müller (Köln), Joachim Poß, Hans-Peter Repnik, Ulla Schmidt (Aachen), Wilhelm Schmidt",
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            "content": "-8-                                     15.12.1999 fa/zi Abg. Rudolf Dreßler: Dann darf ich auch zum Risikostrukturausgleich etwas sagen. Nach zehn Jahren deutsche Einheit ist die soziale Einheit in der Kranken- versicherung noch immer nicht vollzogen. Wir haben zwei Regelkreise im Risiko- strukturausgleich    der Krankenkassen: Ost und        West. Die Debatte      über   die Vereinheitlichung beider Regelkreise läuft seit einigen Jahren. W i r waren der Auffassung, die soziale Einheit in der Krankenversicherung nicht zuletzt wegen der sich anhäufenden Vermögensdefizite der Krankenkassen der neuen Länder, in Sonderheit der Allgemeinen Ortskrankenkassen, jetzt vollziehen zu sollen. Wir schlagen vor, in mehreren Schritten ä 12,5 % vorzugehen. 12,5 % f ü r das erste Jahr, das Jahr 2000, sind, wie uns Fachleute versichert haben, administrativ nicht vollziehbar. Darum haben wir den Vorschlag gemacht, am 1. Januar 2001 zweimal 12,5 % - 25 % - einzuführen und in weiteren Schritten ä 12,5 % den Vorgang bis zum Jahre 2007 abzuschließen. Das würde bedeuten, dass den Krankenversicherungen in den neuen Ländern vom Gesetzgeber ausdrücklich eine Perspektive gegeben wird und dass nicht                der Amtsrichter durch die Aufsicht in Bewegung gesetzt werden müsste, was bei großen Vermögensdefiziten geschehen müsste. Durch diese Perspektive kann mit dem Abbau der Vermögensdefizite begonnen werden. Das Gesetz ist bekanntlich zustimmungspflichtig. Daher wird besonders unter dem Gesichtspunkt der Vollendung der sozialen Einheit Deutschlands in der Kranken- versicherung an die CDU-geführten Länder, an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und an die F.D.P.-Bundestagsfraktion der Appell gerichtet, diesen Weg nach zehn Jahren endlich gemeinsam zu begehen. W i r glauben, dass das insgesamt ein wichtiges Signal für die Republik ist. Abg. Dr. Hermann Kues: Herr Vorsitzender, den vorgelegten Änderungsantrag - diese Bündelung - lehnen wir ab, weil wir glauben, dass das letztlich ein falscher Ansatz    ist,  dass sich    hier zwei    Ansätze   von   Gesundheitspolitik diametral gegenüberstehen. Bei dem einen Ansatz wird nach wie vor von einer schematischen Ausgabenobergrenze in Form von sektoralen Budgets ausgegangen. Eine solche Ausgabenobergrenze führt im Endeffekt zur Rationierung von Gesundheitsleistungen. Wenn Gesundheitsleistungen rationiert werden, spürt man das vor allem am Ende eines Jahres, so wie es in diesem Jahr auch f ü r die Bevölkerung bereits greifbar ist. Diesen Ansatz halten wir für falsch. Er führt zur Rationierung und im Endeffekt zu",
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            "content": "9-                                    15.12.1999 fa/zi immer stärkerer Gängelung. Letztlich steckt die Philosophie dahinter, dass man das gesamte Gesundheitswesen von oben lenken könne. W i r vertreten einen völlig anderen Ansatz: Es muss Verhandlungslösungen im Gesundheitsbereich     geben.   Es muss Möglichkeiten geben,         den medizinischen Fortschritt jeweils einzubeziehen. Es muss Möglichkeiten geben, das, was sich im Laufe eines Jahres als medizinisch notwendig erweist, bei den Verhandlungslösungen zu berücksichtigen. Das setzt voraus, dass man die Macht nicht bei einem der Akteure im Gesundheitswesen konzentriert. Wir sehen eine viel zu starke Machtkonzentration etwa bei den Zentralen der Krankenkassenverwaltungen. Das ist unserer Auffassung nach falsch; denn es führt zu erheblichen Belastungen, auch für den ländlichen Raum. Es gibt Ungleichgewichte, die sich auch mit den Änderungsanträgen nicht beheben lassen. Weil wir meinten, dass diese komplexe Materie nicht verhandlungsfähig ist, waren wir auch nicht für die Einsetzung einer Arbeitsgruppe. Daran hat sich nichts geändert, auch wenn einige Punkte aus dem ursprünglichen Gesetz herausgenommen worden sind. Für uns ist das eine Art politische \"Resteverwertung\", die nicht überzeugen kann. Betrachten wir uns Einzelheiten: Etwa          im Krankenhausbereich muss mit Steigerungen von bis zu 2 Milliarden D M gerechnet werden. Es ist absehbar, dass das auch im kommenden Jahr zu Rationierungen führt, und das wollen wir nicht. Deshalb lehnen wir die vorgelegten Änderungsanträge ab. Den Risikostrukturausgleich halten wir, wie wir bereits erklärt haben, für notwendig. Das gilt auch für die Angleichung der Rechts kreise Ost und West und für Ausgleichszahlungen, wie es sie im Westen gibt. Der Risikostrukturausgleich, der derzeit im Westen und getrennt davon im Osten praktiziert wird, führt zu Unwuchten und bringt erhebliche Probleme mit sich. W i r plädieren dafür, über diesen zweiten Teil im Rahmen des Vermittlungs- verfahrens in aller Ruhe noch zu reden, um einen gemeinsamen Weg zu finden. Die Aspekte, die von allen als diskussionswürdig erachtet werden, sollten noch einmal in Ruhe erörtert werden, so dass man im Januar oder im Februar - je nachdem, wie schnell man es schafft - zu einem gemeinsamen Weg kommt. A b g . Hans-Peter Repnik: Herr Vorsitzender! Herrn Kollegen Dr. Kues ergänzend möchte ich einen Antrag stellen. Herr Kues hat dargestellt, dass auch auf der B-Seite, sowohl was die Bundesländer als auch was die Bundestagsfraktion anlangt, die Überzeugung besteht, dass es zu einem Risikostrukturausgleich kommen muss. Nach",
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            "content": "-17-                                     15.12.1999 fa/zi Stunden hier im Vermittlungsausschuss erfolgen. Dazu sind doch sehr umfangreiche, jedenfalls einige Wochen dauernde Überprüfungen von Zahlen und Evaluierungen von Fakten notwendig. Diese Zeit sollten wir uns bei einem so tief greifenden Gesetzes- werk nehmen. B M ' n Andrea Fischer (BMG): Herr Vorsitzender, ich möchte auf einige Punkte eingehen, die im Zusammenhang mit dem Gesetz zum gesamtdeutschen Risiko- strukturausgleich genannt worden sind. Ich möchte Ihnen grundsätzliche Einlassungen zum zustimmungsfreien Gesetz ersparen; denn das wissen Sie alles. Dazu ist, glaube ich, alles gesagt; man muss jetzt keine Fensterreden halten. Ich will zunächst auf folgenden Punkt eingehen: Ich stehe einem Haus vor, das unter meinem Vorgänger reichlich Erfahrung mit zustimmungsfreien Gesetzen gesammelt hat. Deswegen bin ich eigentlich zuversichtlich, was das Ergebnis der Prüfung angeht, die die Juristen meines Hauses in enger Zusammenarbeit mit dem Justiz- und dem Innenministerium durchgeführt haben. Sie haben dieses Gesetz sehr gründlich auf seine Zustimmungsfreiheit hin überprüft, so wie das bei früheren Gesetz- entwürfen unter der Federführung des Vorgängers Seehofer der Fall gewesen ist. Ich will nicht verhehlen, dass ich mich als Nichtjuristin nicht kompetent genug fühle, mit Ihnen jetzt Details zu erörtern. W i r wissen selbstverständlich, dass Verfahrens- regelungen die Länderebene berühren. Genau daraufhin ist dieser Gesetzentwurf sehr eingehend überprüft worden. Jetzt zu dem Gesetz betreffend den gesamtdeutschen Risikostrukturausgleich und zu den Argumenten, mit denen hier begründet worden ist, dass man die Entscheidung um einige Wochen vertagen könne. Wenn ich Sie, Herr Staatsrninister Huber, nicht völlig missverstanden       habe, haben     Sie von einigen Monaten und von sehr umfangreichen Überprüfungen, die notwendig seien, gesprochen. Das scheint ein etwas anderer Zeithorizont zu sein als der, der hier von Vertretern seitens der B-Länder in die Diskussion gebracht worden ist. Sie werden vielleicht nicht überrascht sein, wenn ich Ihnen sage, dass das ein bisschen meine Skepsis dahin gehend erhöht, ob man wirklich innerhalb von wenigen Wochen \"in die Püschen kommt\". Diese ganze Geschichte hat ja einen sehr langen Vorlauf; Frau Ministerin Simon hat vorhin darauf hingewiesen. Die Debatte dauert schon sehr lange an. Wie es bei Verteilungs- konflikten üblich ist. ist die Bereitschaft zu Zugeständnissen grundsätzlich gering. Ich widerspreche an dieser Stelle Heim Kollegen Repnik, der gesagt hat, die Westländer seien eindeutig die Zahler. So einfach ist das nicht.",
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            "content": ". 19-                                     15.12.1999 fa/zi Vorgängerregierung vor zwei Jahren schon einmal einen Überprüfungsauftrag erteilt hat. Es ist in einem so komplexen Verteilungssystem wie dem R S A nahe liegend, dass man immer wieder Zwischenbilanzen machen muss. Was die ostdeutsche Frage anbelangt, soll diese Überprüfung genau dazu dienen, die Wirkungsweise des neuen Mechanismus zu überprüfen. Dafür muss er abr^j eingeführt werden. Alles andere sind theoretische Berechnungen. Da kommt man schnell aufs Glatteis, wie man an diesem eher schlampig gemachten Papier seitens einzelner Kassenarten sehen kann, das einer genaueren Überprüfung nicht standhält und in hohem Maße interessengeleitet ist. Herr Professor Milbradt, ich denke, wir können dem Vorschlag zustimmen, ein Jahr früher zu überprüfen; denn wir haben auch Verständnis f ü r die Besorgnisse von Ländern im Westen. Sinn der Sache ist es ja, die ersten Schritte des gesamtdeutschen R S A in ihrer Wirkung daraufhin zu überprüfen, ob Länder oder Kassen im Westen zu stark gefordert sind. Das betrifft den ersten Teil Ihres Änderungsantrags. Das scheint mir erstens gut machbar zu sein, zweitens trifft es auch auf unserer Seite nicht auf großen Widerspruch. Das andere betrifft die grundsätzliche       Überprüfung, die ohnehin ansteht, unabhängig von der Frage, ob gesamtdeutscher R S A oder nicht Das ist \"in großer Konfliktpunkt. Ich betone: Sie rennen in der Sache bei uns offene Türen ein. Die Koalitionsfraktionen haben sich bewusst dafür entschieden, einen Entschließungs- antrag mit einem Auftrag ac uie Bundesregierung im Plenum einzubringen; Herr Kollege Dreßler hat darauf hingewiesen. Ihre Formulierung in Bezug auf die Überprüfung des Risikostrukturausgleichs aber ist folgenreich, wenn man sie in ein Gesetz schreibt, zumal Sie explizit einige Forderungen erheben, die schnell in tiefes Gras führen; denn bei bestimmten Formulierunge,       jhlt sich jede Seite bestätigt, dass die von ihr erhobene Kritik damit aufgegriffen wird. Die Kritik ist immer sehr unter- schiedlich und interessengeleitet. Daher wäre mein Vorschlag zu prüfen, ob man den Punkt, der vorsieht, die Überprüfung des gesamtdeutschen R S A bereits ein J~hr früher vorzunehmen, in den Gesetzentwurf übernehmen kann, im Übrigen aber darauf zu vertrauen, dass der Auftrag an die Bundesregierung zur Überprüfung des gesamtdeutschen R S A , wie er in dem Entschließungsantrag, der in den Bundestag eingebracht wird, enthalten ist, hinreichend verbindlich ist. Ich kann Ihnen, was den jetzigen Stand des R S A anbelangt, versichern: Es steht im nächsten Jahr insgesamt eine Organisationsreform bei der gesetzlichen Kranken-",
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            "content": "-27-                                 15.12.1999 fa/zi Ich plädiere dafür, jetzt zu entscheiden und den Gang der Dinge abzuwarten. Vors. Erster Bürgermeister Ortwin Runde: Meine Damen und Herren, wir sollten neben diesen Verfahrensentscheidungen langsam auch zu den anderen Entscheidungen kommen. Der weitestgehende Antrag ist derjenige auf Vertagung des Pakets \"Risikostruktur- ausgleich\". Deswegen lasse ich zunächst darüber abstimmen. Wer für Vertagung ist, den bitte ich um das Handzeichen. - 12. Die Gegenprobe! - 16. Damit ist der Vertagungsantrag abgelehnt. Abg. Dr. Heribert Blens: Ich bitte um eine Unterbrechung von etwa einer Viertel- stunde. Vors. Erster Bürgermeister Ortwin Runde: Wünsche auf Unterbrechung werden immer gewährt. (Unterbrechung von 12.40 Uhr bis 13.35 Uhr) Abg. Dr. Heribert Blens: Meine Damen und Herren, wir bedauern es ausdrücklich, dass Sie es abgelehnt haben, die Beratungen zu dem Risikostrukturausgleich um einige Wochen zu vertagen, obgleich das für die Sache unschädlich gewesen wäre und die Möglichkeit eröffnet hätte, hier zu einer gemeinsamen Position zu kommen. Wir wollen alle den Ausgleich, lediglich das Wie ist umstritten, und Zahlen sind unterschiedlich. In Anbetracht Ihrer Ablehnung und auf Grund der Tatsache, dass eine so gründliche Beratung, wie wir sie für erforderlich halten, heute nicht möglich ist, sehen wir uns nicht in der Lage, zuzustimmen. Da wir grundsätzlich für den Risiko- Strukturausgleich sind, werden wir auch nicht ablehnen, sondern uns der Stimme enthalten. Abg. Rudolf Dreßlen Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren! Ich will nicht in eine neue Sachdebatte eintreten, sondern nur r Protokoll geben, dass nach meiner festen Überzeugung eine Lösung für dieses Thema, wie sie Herr Blens angedeutet hat,",
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            "content": "-36-                                      15.12.1999 fa/zi der Arbeitsgruppe nicht wahrscheinlich. Schon im technischen              Bereich sind Grundsatzfragen offensichtlich geworden. Ich gehe davon aus, dass es i m Übrigen bei der jetzigen Gesetzeslage    bleibt, die von der Koalition Anfang dieses Jahres beschlossen worden ist, denn es wird sich keine Mehrheit finden, hier zu einer Veränderung zu kommen. Dann soll es so bleiben, wie es die jetzige Koalition, die nach wie vor Verantwortung trägt, für das Land gewollt hat. Möglicherweise könnte man im Hinblick auf die Übungsleiterpauschale ähnlich vorgehen. Das wäre relativ einfach zu regeln, wenn man es wollte. Ich gehe davon aus, dass der Bundesfinanz- minister, selbst wenn das Gesetz scheitert, gezwungen ist, Artikel 7a in einem neuen Gesetz zu regeln. Da die politische Absicht in Ostdeutschland eindeutig ist und es darüber auch keinerlei parteipolitischen Streit gibt, wird das auf die eine oder andere Weise gelingen. Ich beantrage, Artikel 7a abzukoppeln. Damit wäre dieses Problem gelöst. Es bleibt Ihnen unbenommen, Bereiche, die ähnlich geregelt werden könnten, weil sie in keinem sachlichen Zusammenhang mit der Frage der Steuerschlupflöcher stehen, ebenfalls so zu behandeln. Dafür hätte ich Verständnis, und dabei würde ich teilweise mitmachen. Abg. Carl-Ludwig Thiele: Zunächst einmal ist festzustellen, dass dieser Punkt in den drei Besprechungen der Arbeitsgruppe mit keinem Wert erwähnt worden ist. Insofern bitte ich diejenigen, die nicht Mitglied der Arbeitsgruppe waren, um Verständnis dafür, dass dieser Punkt erst jetzt zur Diskussion kommt. ( B M Hans Eichel (BMF): Von niemandem! - Weitere Zurufe) - Ich kann das doch wohl einfach einmal vortragen. Wahrscheinlich kennt nicht jeder das Gesetz so genau. Wenn hier auf einmal ein Punkt aufgeworfen wird, bei dessen Ablehnung enorme Folgen drohen, dann muss man sich damit beschäftigen. Aus dem Bericht des Finanzausschusses geht hervor, dass dieses Thema dort gegen die Stimmen der Opposition mit Mehrheit durchgesetzt worden ist. Die Opposition hat ihre Ablehnung damit begründet, dass diese Neuregelung eine weitere Verkomplizierung des Steuerrechts bedeuten würde. Zudem solle das gesamte Fördervolumen der Investitionszulage durch die Neukonzeption reduziert werden, was der Notwendigkeit widerspreche, die Investitionen in den neuen Bundesländern zu steigern. Das ist ein sehr wichtiger Punkt, über den man sich auch unterhalten muss. Es muss schon die Frage erlaubt sein, ob eine Regelung nur so umgesetzt werden kann,",
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            "content": "-37-                                     15.12.1999 fa/zi wie es Finanzminister Eichel möchte, der dies im Nachhinein in das Verfahren geschoben hat, oder ob es auch andere Möglichkeiten gibt. Ich habe schon den Eindruck, dass es dazu auch andere Möglichkeiten gibt. Daher sollten diese ernsthaft geprüft werden. Das wollte ich zum Verständnis aller sagen; denn nicht jeder kann verstehen, warum über den Punkt erst jetzt in dieser Form diskutiert wird. Es ist auch erstaunlich, dass der Finanzausschuss zu diesem Punkt überhaupt keine finanzielle Auswirkung ausgewiesen hat. Ich möchte für diejenigen, die den Finanzausschuss nicht gut kennen, sagen, dass die Angaben zu den finanziellen Auswirkungen vom Finanzministerium immer geliefert werden. Da keine Angaben geliefert wurden, wird es auch keine finanziellen Auswirkungen geben. B M Hans Eichel (BMF): Das ist richtig. Deswegen ist auch Ihre Aussage falsch, wir würden etwas kürzen. Es hat nämlich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und auf den Umfang der im Gesetz vorgesehenen                   Leistungen; vielmehr ist es eine Umschichtung im Gesetz, veranlasst durch die Europäische Kommission, die im Rahmen der beihilferechtlichen Prüfung gesagt hat, wir dürften nicht mehr wie bisher bei den Ersatzinvestitionen fördern. Sie wollen - ich glaube, das ist im Prinzip richtig - konsequent von den Ersatzinvestitionen wegkommen. Dies haben wir nicht als Sparkasse f ü r den Bund verwandt. W i r haben, weil wir beim Aufbau Ost nicht kürzen wollen, gesagt: Dann schichten wir um und stellen das Volumen, das wir jetzt bei den Ersatzinvestitionen nicht mehr ausgeben dürfen, bei den Erstinvestitionen zur Verfügung. Genau das passiert jetzt. Es ist also keine Kürzung, sondern eine Umschichtung von den Ersatzinvestitionen zu den Erst- investitionen. Das ist der Grund dafür, dass hier auch keine finanziellen Auswirkungen ausgewiesen sind. Das ist, soweit ich informiert bin, im Finanzausschuss                 des Bundestages auch so behandelt worden. Sie haben in einem einzigen Punkt Recht: Das war nicht von Anfang an enthalten; denn Veranlasser war die EU-Kommission. W i r haben es dann mit der entsprechenden Konsequenz aufgenommen. A b g . Dr. Heribert Blens: V o r mir liegt das Protokoll der Arbeitsgruppe. Ich stelle fest: Es ist in der Tat in einigen Punkten Übereinstimmung erzielt worden. (Abg. Wilhelm Schmidt (Salzgitter): Das ist ja schön!)",
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            "content": "-56-                                    15.12.1999 fa/zi führen können, das Ergebnis unseren Gruppen vorlegen und die Gruppen die Möglichkeit haben zu sagen: \"Wir stimmen zu\" oder \"Wir stimmen nicht zu\". Auf diese Weise sind wir in der Vergangenheit in vielen Fällen, nachdem wir uns immer wieder neu zusammensetzen müssten, zu Ergebnissen gekommen. Man kann in diesem Geschäft nicht sagen: Wenn ihr etwas nicht ausreichend besprochen habt, könnt ihr es nachher nicht mehr geltend machen. - So kommen wir nicht weiter. Ich schlage vor, über das, was Herr Repnik hier formuliert hat, in der Auszeit nachzudenken, nämlich aus dieser Sache ein eigenes Gesetz zu machen und auch im Bundestag eine eigene Abstimmung zuzulassen. Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass die Hauptinteressierten an einer Lösung auf der Länderseite und damit im Bundesrat sitzen. Man muss sehen, wie dort entschieden wird. Das sollte Gegenstand der Überlegungen sein, wenn wir uns jetzt noch einmal auseinander setzen. (Abg. Carl-Ludwig Thiele meldet sich zu Wort) Vors. Erster Bürgermeister Ortwin Runde: Herr Thiele, ich darf Herrn Beck nicht weiter reizen, sonst geht eine jahrelange Freundschaft in die Brüche. Das wäre ja schade. (Abg. Carl-Ludwig Thiele: Ich sage dazu nichts! Ich habe einen anderen Punkt!) - Darf er fragen, Herr Beck? Abg. Carl-Ludwig Thiele: Ich möchte nichts verlängern, sondern eine Frage stellen. In der Gruppe, in der wir zusammengesessen haben, ist in Bezug auf die Eigenheimzulage gesagt worden, dass sich auf Grund der Formulierung, die dazu gefunden werden sollte, für eine Familie mit zwei Kindern am geltenden Recht nichts ändere. Ich bitte das Finanzministerium zu erklären, ob die Formulierung, die wir nun zum ersten Male sehen, dem entspricht. (Abg. Wilhelm Schmidt (Salzgitter): Das kann auch nach der Auszeit beantwortet werden!) Herr Beck, ich bitte um Verständnis. Es ist wichtig, dass dieser Punkt angesprochen wird.",
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            "content": "-61-                                 15.12.1999 fa/zi vorhin nur die Zahlen für Ehepaare ohne Kinder besprochen. Es kommen schon erhebliche Beträge heraus, wenn man von 80 000 auf 85 000 D M erhöhte. (Abg. Friedrich Merz: Das wollen wir unverändert lassen! Ohne Kinder soll es unverändert bleiben, wie es im Regierungsentwurf steht!) PStS Karl Diller (BMF): Ich möchte nur darauf hinweisen, dass der Vorschlag des Kollegen Merz nach wie vor eine deutliche Besserstellung von Alleinlebenden mit zwei Kindern gegenüber dem geltenden Recht darstellt. Abg. Friedrich Merz: Herr Diller, das stimmt nicht. Die Grenze für getrennt Veranlagte ohne Kinder liegt heute bei 240 000 D M . Nach meinem Vorschlag läge sie in Zukunft ebenfalls bei 240 000 D M . Nach dem Vorschlag der Bundesregierung wird die Grenze für den getrennt veranlagten Alleinstehenden von 240 000 auf 160 000 D M abgesenkt. Für jedes Kind werden im System die Hälfte, 40 000 D M , angerechnet. \"Getrennt veranlagt\" heißt, dass möglicherweise ein zweiter getrennt Veranlagter einen eigenen Anspruch hat, der vielleicht in einer anderen Beziehung lebt. Das halbiert sich wie früher beim Kindergeld. Sie schreiben selbst in Ihrem Text \"40 000\" und \"20 000 D M \" . Das ist richtig. Nur die Hausnummern stimmen nicht. Die Grenze für den getrennt Veranlagten liegt heute, unabhängig von der Zahl der Kinder, bei 240 000 D M . Nach meinem Vorschlag sind es in Zukunft 160 000 plus 40 000 plus 40 000 D M - bei zwei Kindern -, das sind 240 000 D M . Er ist genauso gestellt wie heute. Bei den getrennt Veranlagten wird die Einkommensgxenze um 40 000 D M pro Kind in zwei Jahren angehoben, bei den gemeinsam Veranlagten um 80 000 D M . Das entspricht genau dem System, das Sie vorschlagen. Das ist auch in Ordnung. Vors. Erster Bürgermeister Ortwin Runde: Die Beträge werden verdoppelt, ansonsten handelt es sich um das gleiche System. Als Systemtheoretiker habe ich sowohl die Ähnlichkeit als auch den Unterschied begriffen. Abg. Joachim Poß: Zur Klärung des Sachverhalts! In der kleinen Gruppe vorbin waren wir uns in diesem Streitfall über Folgendes einig - lassen wir die Zweijahres- berechnung einmal beiseite; die zwei Jahre sind wegen Manipulationsmöglichkeiten gewählt worden -:",
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            "content": "-62-                                    15.12.1999 fa/zi Wir haben jetzt 120 000 und 240 000 D M . Es ist vorgeschlagen worden, auf 80 000 bzw. 160 000 D M abzusenken. Geplant war eine Kinderkomponente von 10 000 D M . Sie haben vorhin im Arbeitskreis gesagt: Wenn wir bei der Absenkung dieser Grenze auf 80 000 bzw. 160 000 D M bleiben, verdoppeln Sie die Kinder- komponente. - Wir haben daraufhin spontan geantwortet: Das ist eigentlich sin guter Gedanke, das erscheint unter familienpolitischen Aspekten schlüssig. Die Zahlen, die Sie genannt haben, führen nun zu dem Ergebnis, dass sich der oder die Alleinstehende mit zwei Kindern vermeintlich relativ besser steht als Verheiratete mit zwei Kindern. Das können wir aber nicht lösen, indem wir jetzt Ihrer Betrachtungsweise folgen, die etwas verwirrend wurde, weil Sie immer die Zweijahresbeträge genannt haben. (M'n Dr. Wilma Simon (BB): Das ist eine Vervierfachung!) Wir waren vorhin sehr offen für das Anliegen, die Kinderkomponente zu verstärken. Wir können das aber nicht uferlos betreiben. Ich habe schon verstanden, dass Sie das auch nicht wollen, aber das mal eben aus der Kand zu machen, auch im Rahmen des Vermittlungsausschusses, erscheint mir sehr weitgehend. Ich halte es im Ergebnis für vertretbar, wenn die gemeinsam veranlagte Familie - Ehepaar mit zwei Kindern - bei 200 000 D M landet. Grundgedanke dafür war, auch Geld zur Finanzierung des Wohngeldes zu haben. Wenn wir bei dem System bleiben, das wir vorhin im Arbeitskreis besprochen haben, wird man an Hand der Einkommensstatistik feststellen, dass mit der Neuregelung die Breite auch gehobener Einkommen - Familien mit Kindern - vollständig erfasst wird. Daraus das Dogma zu machen, dass es eine Verdoppelung auch bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern gegenüber der oder dem Ledigen mit zwei Kindern geben muss, vermag ich nicht einzusehen. Das können wir nicht lösen. Warum bleiben wir nicht bei dem, was wir vorhin im Arbeitskreis angedacht haben? Abg. Friedrich Merz: Es gibt ein Missverständnis. Ich habe mich falsch ausgedrückt; wir haben den Ein- und Zweijahreszeitraum durcheinander gebraucht. Wir halten daran fest, dass eine Familie mit zwei Kindern nach dem neuen Eigenheim- zulagengesetz nicht schlechter gestellt werden darf als eine Familie ohne Kinder nach dem alten Eigenheimzulagengesetz. (Abg. Joachim Poß: Aber das ist ein Maßstab, den man so nicht nachvoll- ziehen kann!) - Wenn wir uns an dieser Stelle nicht einig sind, haben wir echt ein Problem miteinander.",
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            "content": "-66-                                     15.12.1999 fa/zi Abg.    Carl-Ludwig Thiele: Wir erreichen        langsam     die  Atmosphäre      des Vermittlungsausschusses, wie wir sie aus der Vergangenheit kennen. Was ich an der Geschichte für grundfalsch halte:              Die Absenkung der Einkommensgrenzen wird dazu führen, dass weniger Neubauwohnungen gebaut werden. Das ist logische Konsequenz. Wenn 8 % Wachstum im Wohnungsbau dort erzielt wird, richtet sich das, was die Regierung beabsichtigt, gegen Arbeitsplätze. Wir müssen prüfen, ob das Vermittlungsergebnis Arbeitsplätze schafft. Ich halte dies fiskalisch für viel zu kurz gedacht. Wenn dadurch etwa 25 000 Wohnungen weniger pro Jahr entstehen - das ist realistisch -, (Abg. Wilhelm Schmidt (Salzgitter): Das ist fiktiv!) 200 000 D M pro Wohnung gerechnet, gehen 5 Milliarden D M Bauumsatz verloren. Wenn 1 Milliarde D M Bauumsatz 16 000 Arbeitsplätzen entspricht, gehen durch diese Regelung 80 000 Arbeitsplätze verloren. Das ist meine Auffassung, und ich befürchte, dass es sich auch so darstellen wird. Die Umschichtung der Förderung investiver Maßnahmen in der Eigenheimzulage zur Förderung komsumtiver Maßnahmen im Wohngeld führt nicht zu Arbeitsplätzen. So viel zum Grundsatz. Die kleine Arbeitsgruppe hat sich auf folgenden Punkt - nicht auf den Text - geeinigt; der Text ist der Versuch, das Ergebnis der Arbeitsgruppe zusammenzufassen, und nachgeliefert worden. Ergebnis der Arbeitsgruppe war, dass es f ü r Familien mit zwei Kindern oder auch für Ledige mit zwei Kindern bei denselben Einkommens- grenzen bleiben soll, wie sie die derzeitige Rechtslage vorsieht. (Widerspruch) - Herr Merz hat gesagt: Familien oder Ledige mit zwei Kindern sollen bei den derzeitigen Einkommensgrenzen landen. - Dieser Text setzt dieses Ergebnis nicht um. StS Dr. Manfred Overhaus (BMF): Herr Merz hat vorhin dargestellt, dass die Steuerausfalle zu hoch wären, wenn wir generell von 120 000 D M Jahresbetrag nicht auf 80 000, sondern auf 90 000 D M heruntergingen.              Das ist  finanziell nicht verkraftbar. Der Vorschlag, der soeben gemacht worden ist, ist von den Experten gerade geschätzt worden. Für die Kinderbetragserhöhung kommt in der Summe genau das Gleiche heraus, wie wenn wir von 120 000 D M Jahresbetrag nicht auf 80 000, sondern auf 90 000 D M heruntergingen. Die Steuermehreinnahmen, die zur Finanzierung des erhöhten Tabellenwohngelds erwartet werden, würden für Bund und Länder exakt halbiert. Im ersten Jahr wären es",
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            "content": "-76-                                     15.12.1999 fa/zi Wir kommen zum Gesetz zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften in einer nochmals veränderten und bereinigten Fassung. G F M D Dr. Christian Dästner: Auf Seite 2 des Papiers, das Ihnen vorliegt *), ist in Artikel 1 \"Nr. 7 Buchstabe a\" zu streichen. Hier wird auf eine Stelle verwiesen, die nicht mehr enthalten ist. Das ist mit den Beamten des Bundesfinanzministeriums abgestimmt. Ich weise darauf hin, dass Ihnen noch die Variante des B M F zu Artikel 17 vorliegt - Seite 5 oben -, die von der B-Seite abgelehnt wird. Artikel 17 entfallt. SenDir Johannes Nagel (Finanzbehörde Hamburg): Das ist der einzige technische Fehler, der uns noch unterlaufen ist. Wir haben in § 2 Abs. 3 die Änderung gestrichen, denn es sollte bei der Fassung des Steuerbereinigungsgesetzes     bleiben. Nr. 7 Buchstabe a wäre die Einführucgs- vorschrift - Anwendungszeitraum - dafür gewesen. Wenn wir aber die Vorschrift nicht ändern, gibt es auch keinen Anwendungszeitraum mehr. Vors. Erster Bürgermeister Ortwin Runde: Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften in der vorliegenden geänderten Fassung. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen. Wir kommen zum Gesetz zur Familieuförderung. M D Gerhard Juchum (BMF): Abgesehen von der Umsatzsteuerverteilung gibt es zwei kleine redaktionelle Änderungen. In Artikel 2 wird vor Nummer 1 eine Nummer O l mit dem Inhalt eingefügt: \"In § 1 Abs. 2 Satz 3 wird die Angabe 'Nr. 6' durch die Angabe 'Nr. 3' ersetzt.\" Nummer 6 gibt es nicht. *) siehe Anlage 2 \"Hauptvariante\"",
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            "content": "A^icKt^e.     A - A —                            *oAsd\\^*         .2.V4 Dresden, den 10.12.1999 Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung Änderungsvorschläge Q      Überprüfung der Auswirkungen des gesamtdeutschen Risikostrukturausgleichs bereits nach der ersten Angleichungsstufe von 25 %. Artikel 1 Nr. 3 c wird wie folgt geändert: In Satz 1 wird die Zahl 2003 durch die Zahl 2002. ersetzt. In Satz 2 wird die Zahl 2004 durch die Zahl 2003 ersetzt. Begründung: Um mögliche ungerechtfertigte Mehrbelastungen der Beitragszahler in den alten und neuen tZZnzu         vermeiden, ist es zweckmäßig, die Auswirkungen der A u s g l e i c h u n g e n be- reits nach der ersten Anpassungsstufe zu überprüfen. (Q Gutachtenauftrag zur Untersuchung der Wettbewerbs- ^ ^«^f^f gesetzlichen Krankenversicherung unter besonderer Berucksicntigung duS R S A indef Artikel 5 wird wie folgt gefasst: Anschlussregelung m    in | , r Anschlussreeelun^ für die Zeit nach dem 31. Dezember 2002 wird auf der tt-TÄSSlS P  n Abs. 4 das Ziel verfolgt, einen gerechten für al.e Betagter.und a u c d ^ L ä n d e r zumutbaren Ausgleich zu schaffen. Dieser Ausg e.ch soll zu mehr Wettbe- werbs- und Beitragsgerechtigkeit fuhren und die Verantwortung der Krankenkassen .ur s a- M e Beiträge und eine wirtschaftliche Erbringung und sparsame Inanspruchnahme von L a - stungen stärken. n) Der Bundesminister ß r Gesundheit beauftragt den Sachverständigenrat für die Konzer- ne Aktion im Gesundheitswesen, bis zum 31. Dezember 2000 ruerzu ein Gutachten unter Enheziehung aller Alternativen vorzulegen. Darin ist die Entwicklung des Knssenwettbe- w.rbs und seiner ordnungspolitischen Rahmenbedingungen seit Einführung; der Kns- semvahlrechte unter Berücksichtigung der sozialen qualitiits- und wirtschaftlichkeite- orientierten Zielsetzung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu untersuchen Der Risikostrukturausgleich ist unter den Gesichtspunkten einer Ergänzung insbesondere ^ H ° u S ü l e und vollen Grundlohnausgleich, aber auch der Vermeidung von Uber- iomoens^oneiu beispielsweise bei Familienvcrsichcrten im Ausland, zu überprüfen. Ä d t e J e n ist eine Regionalisierung der Beitragssätze, der Organisationsstrukturen und des Risikostrukturausgleichs zu untersuchen.",
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            "content": "- ?- (3) Die Krankenkassen haben ihre Rechnunesercebni^ rs70 AU I A W Sozialgesetzbuch) und die Daten -um R i s i k S u r « ä & ten Buches Sozia!Gesetzbuchs a n ' R, , „ H „ r        N l u r a u »SJ   e , C n ^ - 6 7 YT,?S* ,       U C Abs. 3 und 2 des Fünf- erforderlich auch ^    ^ b ^ ? ^                                ^ ^                                Ebenen, soweit verbände auf maschinell  Tcr\"^3Tr,'Z^,                           , V\"\" \"                 \" KX D ten    0 b e r i h r e Sptem- Abs. 2 zu e r s t e h e n d e t Ä ^ \"                                  Sachverständigenrat für das „ach ttÄÄ^r* rates nach Abs. 2.                       5 B B e b m S d e r    u g ,i \"             Körperschaften des \" ^ \" < = h u „ e n des Sachverständigen- Begründung: W uWJ ^ ZÄ ^M                                           W                         t    z         ^              ^           • Kassenarten                             S ^ ^ S                           ^terstutzu.ngs.eistungen über Wettbewerbschancen für die W a h r n e h ™ ™ ^ v sowie Anreize zu  W ^ i ^ ^ ^ ^ S ^ J S t er bereits im GKV-Finanzstärkun.süesetz fest»eTe« wt f , c T l ^ Voraussetzungen Sir gleiche lGutachtenauftrag, wie werden.                      K\"A>sgesetz testgelegt war, mit enugen Ergänzungen erneuert",
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            "content": "letzten drei Monaten eines Wirtschaftsjahres getätigt werden, sind nicht zu berücksichtigen, soweit sie in der Summe in den nächsten drei Monaten des Folgejahres wieder rückgängig gemacht werden. Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisiert mit sechs vom Hundert der Überentnahme des Wirtschaftsjahres zuzüglich der Überentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre und abzüglich der Beträge, um die in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren der Gewinn und die Einlagen die Entnahmen überstiegen haben (Unterentnahmen), ermittelt Der sich dabei ergebende Betrag, höchstens jedoch der um 4 000 Deutsche Mark verminderte Betrag der im Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen, ist dem Gewinn hinzuzurechnen. Der Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bleibt unberührt. Die Sätze 1 bis 6 sind bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 sinngemäß anzuwenden; hierzu sind Entnahmen und Einlagen gesondert aufzuzeichnen.\"\" Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 5a eingefügt: „5a. § 9 Abs. 5 wird wie folgt gefasst „(5) § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 5, 6b bis 8a, 10 und Abs. 6 gilt sinngemäß. Nummer 6 wird gestrichen. Nummer 10 wird gestrichen. Nummer 15a wird gestrichen. Nummer 30 wird wie folgt geändert a)   Nach Buchstabe a wird fcigender Buchstabe a01 eingefügt: „a01) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) § 2 Abs. 3 Satz 6 bis 8 in der Fassung des Gesetzes vom ... (BGBL I S....) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 1999 anzuwenden.\"\" b)   Nach Buchstabe c werden die folgenden Buchstaben c01 und c02 eingefügt: ,,c01) Absatz 9 wird wie folgt gefasst: „(9) § 4 Abs. 2 Satz 2 in der Fassung des Gesetzes vom ... (BGBl I S...) ist auch für Veranlagungszeiträume vor 1999 anzuwenden\" c02) Absatz 11 wird wie folgt gefasst: „(11) § 4 Abs. 4a in der Fassung des Gesetzes vom ... (BGBl. I S....) ist erstmals für das Wirtschaftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember",
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            "content": "-3- 199S endet. Die Auszeichnungspflichten im Sinne des § 4 Abs. 4a Satz 7 sind erstmals ab dem 1. Januar 2000 zu erfüllen.\"\" c)     Nach Buchstabe e wird folgender Buchstabe e01 eingefügt: „e01) Nach Absatz 23 wird folgender Absatz 23a eingefügt: „(23a) § 9 Abs. 5 in der Fassung des Gesetzes vom ... (BGBL I S....) ist erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 1999 anzuwenden.\"\" d)    Buchstabe f wird gestrichen. e)    Buchstabe o wird wie folgt gefasst: ,,o)   Absatz 53 wird wie folgt gefasst: „(53) § 43 Abs. 1 Nr. 5, § 43a Abs. 1 Nr. 2 und § 45b sind letztmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die vor dem .1. Januar 1999 zufließen. § 44 Abs. 1 und § 45a Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes vom ... (BGBl. I S....) sind erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1998 zufließen.\"\" Zu Artikel 4      (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes) Dem Artikel 4 Nr. 9 wird folgender Buchstabe f angefügt: >.f)  Dem Absatz 9 wird folgender Satz vorangestellt: „§ 23 Abs. 2 Satz 5 in der Fassung des Gesetzes vom ... (BGBl. I S....) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 1999 anzuwenden.\"\" Z u Artikel 7a (Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999) Artikel 7a Nr. 2 wird wie folgt gefasst: „2.   In § 3 Abs. 1 werden die Sätze 2 und 3 durch die folgenden Sätze ersetzt: „Satz 1 Nr. 1 und 2 kann nur angewendet werden, wenn der Anspruchsberechtigte keine erhöhten Absetzungen in Anspruch nimmt. Im Fall der Anschaffung kann Satz 1 nur angewendet werden, wenn kein anderer Anspruchsberechtigter für das Gebäude Investitionszulage in Anspruch nimmt. Im Fall nachträglicher Herstellungsarbeiten im Sinne von Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie im Fall der Herstellung im Sinne von Satz 1 Nr. 4 kann Satz 1 nur angewendet werden, soweit im Veräußerungsfall der Erwerber für das Gebäude keine Sonderabschreibungen in Anspruch nimmt.\"\"",
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            "content": "Zu Artikel 8    (Änderung des Umsatzsteuergesetzes) Artikel 8 Nr. 13 wird wie folgt gefasst: „13. Nach § 25b wird folgender § 25c eingefügt „§25c Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold (1) (unverändert) (2) (unverändert) (3) (unverändert) (4) (unverändert) (5) (unverändert) (6) Bei Umsätzen mit Anlagegold gelten zusätzlich zu den Aufzeichnungspflichten nach § 22 die Identifizierungs-, Aufzeicnnungs- und Aufbewahrungspflichten des Geldwäschegesetzes mit Ausnahme der Identifizierungspflicht in Verdachtsfällen nach § 6 dieses Gesetzes entsprechend.\"\" Zu Artikel 10 (Änderung des Bewertungsgesetzes) Artikel 10 wird gestrichen. Zu Artikel 11 (Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes) Artikel 11 wird gestrichen.",
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            "content": "-5- Zu Artikel 17 (Ändeaing der Abgabenordnung) Artikel 17 Nr. 4b Buchstabe c wird wie folgt gefasst ,,c)  Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 angefügt „(6) Sind die Unterlagen nach Absatz 1 mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden, hat die Finanzbehörde bei einer Außenprüfung das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen.und das Datenverarbeitungssystem zu nutzen. Die Finanzbehörde kann bei einer Außenprüfung auch verlangen, dass die Daten nach ihren Vorgaben maschinell ausgewertet oder ihr die gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten trägt der Steuerpflichtige.\"\" Z u Artikel 21    Oa - neu -    (Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes) Nach Artikel 21 wird folgender Artikel 21 Oa eingefügt: „Artikel 21 Oa Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes § 3 Nr. 2 Satz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 1994 (BGBl. I S. 1102), das zuletzt durch ... (BGBl. I S. ...) geändert worden ist, wird aufgehoben.\" Z u Artikel 25 (Inkrafttreten) Artikel 25 Abs. 4 wird wie folgt gefasst „(4) Artikel 1 Nr. 30 Buchstabe m (§ 52 Abs. 47 Satz 1), Artikel 1 Nr. 30a (§ 56 Nr. 2) und Artikel 7a Nr. 2 bis 5 (§§ 3, 5, 6 und 8) treten mit Wirkung vom 1. Januar 1999 in Kraft\"",
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