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"subject": "Re: Ihr Auskunftsersuchen vom 14.07.2018 [#31979]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nSie schreiben:\n\n\"Für die Einleitung von Disziplinarverfahren gegen Bedienstete des Polizeipräsidiums Bonn bin nicht ich, sondern die Polizei Bonn zuständig. Daher kann ich Ihnen mitteilen, dass ich keine entsprechenden Disziplinarverfahren eingeleitet habe.\"\n\nIhre Darstellung ist interessant, denn auf der Grundlage der Informationen aus den Informationssammlungen Ihrer Behörde, die der Innenminister für seine verwaltungsmäßige Aufgabenerfüllung im Rahmen der Presseerklärung verarbeitet hat (siehe diverse Medienberichte), wurde verbindlich mitgeteilt, dass aus Neutralitätsgründen im vorliegenden Fall gegen die Bonner PolizistInnen das Polizeipräsidium Köln ermittele. \n\nDabei wurden auch im Rahmen der verwaltungsmäßigen Aufgabenerfüllung des Innenministeriums und Ihrer Behörde Informationen über Disziplinar- sowie Strafverfahren u. a. an die Pressestelle etc. weitergegeben. Diese Informationen aus Ihren Informationssammlungen werden benötigt. Ich habe gelesen, dass wegen Körperverletzung und Strafvereitelung im Amt anhand der Informationssammlungen Ihrer Behörde ermittelt werde. Welche sonstigen Informationen gibt es und warum seien die Informationen Ihrer Darstellung nach für mich nicht zugänglich, aber für die Pressestelle?\n\nIch frage parallel die LDI NRW und zitiere Ihre bisherige Darstellung, wenn Sie nichts dagegen haben, auch ggf. gegenüber dem Geschädigten.\n\nMit freundlichen Grüßen\nRainer Zufall\n\nAnfragenr: 31979\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Re: Ihr Auskunftsersuchen vom 14.07.2018 [#31979]"
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