HTTP 200 OK
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"subject": "Eingangsbestätigung - IFG-Antrag zu \"Aufkommen und Ausgaben für postalische Kommunikation\" / GZ: Z14 O4010-0287/067",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\nich bestätige den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 27.07.2018. Ihr Antrag wird unter dem Geschäftszeichen Z14 O4010-0287/067 geführt.\n\nFür Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden.\n\nFür IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten, sondern in Höhe der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben.\n\nDiese betragen:\n60,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes\n45,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes\n30,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes.\n\nFür den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"Eingangsbestätigung - IFG-Antrag zu \"Aufkommen und Ausgaben für postalische Kommunikation\" / GZ: Z14 O4010-0287/067"
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"sender": "Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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