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    "subject": "Missbräuchliche Strafanzeigen von Tierrechtsorganisationen als \"Öffentlichkeitsarbeit\" [#32599]",
    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nin unserem Rechtsstaat hat jeder Bürger die Möglichkeit bei dem Verdacht des Vorliegens einer strafbaren Handlung Strafanzeige bzw. Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder örtlichen Polizeidienststelle zu stellen. Dies ist ein hohes Gut, welches vor Mißbrauch geschützt werden muss.\r\n\r\nImmer häufiger wurden in der Vergangenheit Anzeigen wegen angeblicher Tierschutzvergehen von Angelvereinen, zoologischen Gärten sowie Vernachlässigung von Brandschutzvorschriften von Landwirten bei Stallbränden seitens der Spendensammelorganisation Peta und ähnlicher „Vereinigungen“ erstattet. Insbesondere die aufwändige mediale Begleitung der Anzeigen seitens vorgenannter Organisationen legt den Schluss nahe, dass hier das Mittel der Starfanzeige als kostenlose PR missbraucht wird um in den Medien präsent zu bleiben, denn im Falle einer Einstellung des Verfahren werden dem Anzeigenerstatter keinerlei Kosten auferlegt, noch hat dieser irgendwelche Konsequenzen zu befürchten.\r\n\r\nIch möchte Sie daher um die folgende Auskunft bitten:\r\n\r\n1.\tWie viele Strafanzeigen wurden seit 2013 seitens Peta, Soko Tierschutz, Deutsches Tierschutzbüro und vergleichbaren Organisationen bei den Staatsanwaltschaften bundesweit gestellt, gegen Landwirte, zoologische Gärten, Angelvereine, Jäger, sowie jagende oder angelnde Einzelpersonen wegen dem Verdacht des angeblichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz oder vergleichbare Straftatbestände.\r\n2.\tWie viele dieser Anzeigen (absolut und prozentual) wurden mangels Anfangstatverdacht eingestellt\r\n3.\tIn wie vielen Fällen kam es zu einem Ermittlungsverfahren mit anschließendem Prozess (absolut und prozentual)\r\n4.\tIn wie vielen Fällen in denen es zu einem Prozess kam, wurde der Beschuldigte verurteilt?\r\n5.\tBeziffern Sie bitte die gesamten aufgelaufenen Kosten aller gestellten Strafanzeigen und wie viele Prozesskosten wurden durch rechtskräftig verurteilte Angeklagte letztlich gezahlt. \r\n6.\tWelche Möglichkeiten sehen Sie, den Mißbrauch von Strafanzeigen als billige PR in der Zukunft zu unterbinden und wenn ja, mit welchen Folgen für den Antragsteller der Strafanzeigen?\r\nIch würde Sie bitten, mir die Informationen binnen 8 Wochen zur Verfügung zu stellen\r\n\r\nFreundliche Grüße\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nThomas Züchner\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nThomas Züchner\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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