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    "subject": "Re: Vermittlung bei Anfrage „Korrespondenz zum Fall Puigdemont“ [#32658] [#32658]",
    "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\nwir haben Ihre Eingabe zum Anlass genommen, den Bescheid des MJEVG einer \nPlausibilitätsprüfung zu unterziehen, d.h. zu prüfen, ob die \nAnforderungen des IZG-SH unter Berücksichtigung der geltenden \nRechtsprechung berücksichtigt worden sind. Im Ergebnis können wir keine \nRechtsfehler erkennen. Insbesondere das Begründungserfordernis gem. § 6 \nAbs. 1 Satz 3 IZG-SH ist mit den sehr umfassenden Erläuterungen (auch in \nBezug auf die Interessenabwägung) eingehalten worden.\n\nDie in Betracht kommenden Ausschlussgründe sind plausibel dargelegt \nworden. Uns ist keine Rechtsprechung bekannt, die den in dem Bescheid \ndargelegten Rechtsauffassungen entgegensteht. Ob das \nRechtshilfeverfahren letztendlich tatsächlich als \ninternational-arbeitsteiliges Strafverfahren und das MJEVG somit als \nOrgan der Rechtspflege und damit nicht als informationspflichtige Stelle \nanzusehen ist, kann angesichts der im Übrigen aufgeführten Gründe \ndahingestellt bleiben.\n\nSoweit Sie die Auffassung vertreten, dass Ihre Anfrage zu Unrecht \nbearbeitet worden sei, da \"neben den Unterlagen zum Rechtshilfeersuchen \nauch weitere Unterlagen [...] vorliegen müssen, die nicht unter die \nAusschlussgründe des IZG-SH fallen\", liegen aus unserer Sicht keine \nAnhaltspunkte vor, die diese Annahme bestätigen könnten. Im Gegenteil. \nIn dem Bescheid wird vielmehr unter Ziffer 3 dargelegt, warum eine \nAussonderung von Teilinformationen nach § 6 Abs. 3 IZG-SH nicht in \nBetracht kommt.\n\nWir weisen darauf hin, dass unsere rechtliche Einschätzung nicht bindend \nist und das Gericht durchaus anderer Einschätzung sein kann. Ferner \nweisen wir darauf hin, dass Sie die Möglichkeit haben, ungeachtet \nunsererrechtlichen Einschätzung Widerspruch gegen den Bescheid des MJEVG \ngemäß der in dem Bescheid enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung zu erheben. \nAusdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Einschaltung der \nLandesbeauftragten die laufende Widerspruchsfrist weder hemmt, \nunterbricht noch in anderweitiger Weise auf diese einwirkt.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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