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    "subject": "Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 10.08.2018 – „Außenlager Kempten, Bayern“",
    "content": "VORE.O1018-2<< Adresse entfernt >>/18\n\nSehr geehrte Frau Amann,\n\nIhre Anfrage in o.g. Angelegenheit wurde am 1<< Adresse entfernt >>.08.2018 durch die Bundeswehr an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben weitergeleitet. Ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang.\n\nSie bitten um Auskunft zu der Ansprechperson des „leerstehenden Außenlager in Kempten, Ulmer Straße 25“.\n\nIhren Antrag stützen Sie ausdrücklich auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG).\nDer Stabsbereich Recht ist innerhalb der BImA für Anträge nach dem IFG und dem UIG zuständig.\nSoweit Sie Ihren Antrag zusätzlich auf das UIG und das VIG stützen, entspricht dies dem Musterantragstext von „Frag den Staat“. Vorliegend ist jedoch kein Bezug zu umweltbezogenen Informationen im Sinne des UIG (vgl. § 1 UIG) erkennbar. Ich gehe davon aus, dass Sie diesbezüglich keine weitergehende, förmliche Bescheidung (förmliche Ablehnung) erwarten. Die BImA ist keine zuständige Stelle nach §§ 1, 2 Abs. 2 VIG. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist somit nicht eröffnet.\n\nDas vorliegende Verwaltungsverfahren wird daher ausschließlich nach dem IFG durchgeführt, sofern ich von Ihnen keine anderslautende Nachricht erhalte.\n\nIch habe die zuständige Sparte „Facility Management“ um die zur Bearbeitung Ihres Antrages notwendigen Informationen gebeten. Sobald mir diese vorliegen, werde ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückkommen.\n\nWunschgemäß teile ich Ihnen vorab mit, dass bei einer stattgebenden Entscheidung über den Informationszugang Kosten gemäß § 10 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) entstehen können. Der Informationszugang ist gebührenfrei, wenn es sich um einen einfachen Fall der Auskunftserteilung (auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften) handelt. Im Übrigen richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Verwaltungsaufwand. Über eventuell entstehende Kosten werde ich Sie erneut informieren.\n\nDie BImA bescheidet Anträge nach dem IFG auf dem Postwege. Bitte ergänzen Sie deshalb Ihre Postanschrift um zur Postleitzahl und den Namen der Stadt.\n\nAuf die beigefügten Datenschutzinformationen der BImA mache ich Sie aufmerksam.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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