HTTP 200 OK
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"subject": "Anfrage",
"content": "Sehr geehrter Herr Semsrott.\r\n\r\nZunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ein Versäumnis unsererseits vorlag, Ihre auf unsere Beantwortung hin via Mail eingegangen. Nachfrage vom 16.12.2017 nicht bearbeitet worden ist. Der Vorgang der unbeantworteten Nachfrage Ihrerseits auf unsere Beantwortung vom 05.12.2018 ist bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und der Informationsfreiheit mit der Bitte um Stellungnahme unsererseits an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und der Informationsfreiheit bis zum 31.08.2018 eingegangen. \r\n\r\nSie erhält in Kopie mit unserer Stellungnahme unser Anschreiben zur Beantwortung Ihrer Fragen.\r\n\r\nSie baten um die Zusendung einer Auflistung vorhandener internen Weisungen - nicht die der Bundesagentur. Daraus würden Sie die für sie relevanten Weisungen anfragen.\r\n\r\nDazu kann ich Ihnen inhaltlich mitteilen, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) nach § 44b Abs. 3 SGB II ein fachliches Weisungsrecht gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen, und somit auch gegenüber dem Jobcenter Salzgitter hat. Diese sind umzusetzen.\r\n\r\nDie für das Jobcenter Salzgitter verbindlichen Weisungen der BA sind im Internet frei zugänglich und können von Ihnen über den nachfolgenden Link aufgerufen werden: https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/weisungen\r\nWir arbeiten nach den Weisungen der BA und setzen diese um. Insofern stellt sich immer für uns die Frage, ob sog. Interne Weisungen zielführend in der operativen Umsetzung sind. Wir nutzen keine eigenen Weisungen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrter Herr Semsrott.\r\n\r\nZunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ein Versäumnis unsererseits vorlag, Ihre auf unsere Beantwortung hin via Mail eingegangen. Nachfrage vom 16.12.2017 nicht bearbeitet worden ist. Der Vorgang der unbeantworteten Nachfrage Ihrerseits auf unsere Beantwortung vom 05.12.2018 ist bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und der Informationsfreiheit mit der Bitte um Stellungnahme unsererseits an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und der Informationsfreiheit bis zum 31.08.2018 eingegangen. \r\n\r\nSie erhält in Kopie mit unserer Stellungnahme unser Anschreiben zur Beantwortung Ihrer Fragen.\r\n\r\nSie baten um die Zusendung einer Auflistung vorhandener internen Weisungen - nicht die der Bundesagentur. Daraus würden Sie die für sie relevanten Weisungen anfragen.\r\n\r\nDazu kann ich Ihnen inhaltlich mitteilen, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) nach § 44b Abs. 3 SGB II ein fachliches Weisungsrecht gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen, und somit auch gegenüber dem Jobcenter Salzgitter hat. Diese sind umzusetzen.\r\n\r\nDie für das Jobcenter Salzgitter verbindlichen Weisungen der BA sind im Internet frei zugänglich und können von Ihnen über den nachfolgenden Link aufgerufen werden: https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/weisungen\r\nWir arbeiten nach den Weisungen der BA und setzen diese um. Insofern stellt sich immer für uns die Frage, ob sog. Interne Weisungen zielführend in der operativen Umsetzung sind. Wir nutzen keine eigenen Weisungen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Jobcenter Salzgitter",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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