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    "subject": "Detaillierte Rohdaten angezeigter Straftaten [#32331]",
    "content": "Sehr geehrte<Information-entfernt>\nhiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E- Mail vom 26. Juli 2018, mit welcher Sie um Über­sendung sämtlicher Rohdaten zu allen registrierten Straftaten, auf denen die Polizeilichen Kri­minalstatistiken (PKS) für die Jahre 2000 bis heute im Freistaat Thüringen beruhen und auch zukünftig beruhen werden, bitten.\n\nUm Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen, weise ich Sie zunächst darauf hin, dass hierfür weder die aktuell verfügbaren Fassungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) ebenso wie das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucher­informationen (Verbrau­cherinformationsgesetz) einschlägig sind.\n\nIm Übrigen ist der Anwendungsbereich des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) vom 14. De­zember 2012 gemäß §§ 2 Abs. 1, 2 für eine Behörde wie das Landeskrimi­nalamt Thüringen (TLKA) nur eröffnet, soweit es öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt,  die von Ihnen begehrten Informationen tatsächlich vorliegen (§ 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Nr. 1 ThürIFG) und keine Ausschlussgründe nach § 2 Abs. 3 bis 9 ThürIFG entgegenstehen. Sie begehren indes ausnahmslos Zugang zu Informationen, die von den jeweiligen Poli­zei­dienststellen im Rahmen ihrer Tätigkeit erhoben wurden. Da die Polizeibehörden nach § 163 Strafprozessordung (StPO) Straftaten zu erforschen haben, ist die Polizei in diesem Rahmen Strafverfolgungsbehörde. Deshalb ist der Zugang zu Informationen, welche die Polizei im Rah­men der Strafverfolgung erhoben hat, gemäß § 2 Abs. 8 ThürIFG vor dem Her­ausgabeanspruch geschützt, insbesondere wenn sicherheitsemp­findliche Aufgaben im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 des Thüringer Sicherheitsüberprüfungs­gesetzes vom 17. März 2003 (GVBl. S. 185) wahr­genommen werden.\n\nGleichwohl können wesentliche statistische Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik des Frei­staates Thüringen ab dem Jahr 2004 im Sinne Ihrer Anfrage unter der Domainadresse \"thuerin­gen.de/th3/polizei/lka/statistik/pks\" öffentlich entnommen werden.\n\nIch hoffe, Ihrem Anliegen mit meiner Auskunft Rechnung getragen zu haben und verbleibe\n\nMit freundlichen Grüßen",
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