GET /api/v1/message/101840/?format=api
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    "subject": "Ihre E-Mail vom 8. August 2018 - Nachhaltigkeit [#32707]",
    "content": "Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz\r\n\r\nAz.: Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 701/2018\r\n\r\nSehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nich gehe davon aus, dass Ihre Frage auf den Vorrang der elektronischen vor der papiergebundenen Arbeitsweise zielt. Hierzu enthält bereits die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) in ihrem § 12 Absatz 1 die grundlegende Regelung, die wie folgt lautet: \"In den Arbeitsabläufen sind elektronische Verfahren soweit wie möglich zu nutzen.\" Für die GGO und für die Digitalisierung der Verwaltung auf Bundesebene ist das Bundesministerium des Innern federführend.\r\n\r\nIm Arbeitsalltag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbrauchschutz hat die elektronische Zusammenarbeit auch tatsächlich eindeutig das Übergewicht. Allerdings verfügen wir noch nicht über die elektronische Akte. Folglich werden die bearbeiteten Vorgänge für die papiergestützte Akte noch ausgedruckt. Derzeit arbeiten wir an der Einführung der elektronischen Akte. Denn aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Bundesverwaltung insgesamt gehalten, auf die elektronischer Aktenführung umzustellen (vgl. dazu § 6 Satz 1 des E-Government-Gesetzes).\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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