GET /api/v1/message/101886/?format=api
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Content-Type: application/json
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"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\nich nehme Bezug auf die Ihnen bereits erteilte Antwort, in der ich Ihnen mitgeteilt habe, dass das Informationsfreiheitsgesetz im Hinblick auf Verfahrensauskünfte nicht einschlägig ist, sondern Auskünfte auf Grundlage der StPO erfolgen. Sollten Sie dementsprechend Auskunft aus den Akten erbeten, bitte ich erneut dies schriftlich unter Benennung eines berechtigten Interesses zu tun. Der allgemeine Hinweis auf ein allgemeines Informationsinteresse genügt der Begründung eines berechtigten Interesses nicht.\n\nKünftige Anfragen und Eingaben bitte zur Beschleunigung der Beantwortung unter Benennung des Aktenzeichens 119 Js 831/14 schriftlich an die StA Köln zu richten, da Anfragen ohne Benennung eines Aktenzeichens nur schwer zugeordnet werden können.\n\nMit freundlichen Grüßen,",
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