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"subject": "Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG bezgl. Personalausweis Gebührenbefreiung. [#32924]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ngem. § 1 abs. 6 PAuswGebV kann die Gebühr für die Ausstellung von Personalausweisen ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist. \r\n\r\ngem. §1 PAuswG ist aber wiederum jeder Deutsche dazu verpflichtet ein Gültiges Ausweisdokument zu besitzen.\r\n\r\nBitte beantworten sie mir dazu folgende Fragen: \r\n\r\n1. Warum ist §1 abs. 6 eine \"kann\" und keine \"soll\" Vorschrift?\r\n\r\n2. Wer ist bedürftig im Sinne vom Personalausweisgesetz?\r\n\r\n3. Welche Möglichkeit hat man die Gebührenbefreiung zu erhalten?\r\n Auf welches recht kann sich ein \"Bedürftiger\" berufen?\r\n\r\n4. Wieso gibt es dazu keine einheitliche Regelung die für alle Einwohnermeldeämter gelten? (Einige Einwohnermeldeämter erlassen die Gebühr andere nicht)\r\n\r\n5. Ist eine einheitliche Regelung vorgesehen oder geplant?\r\n\r\n6. Das Bundesjustizamt hat ein Merkblatt bezüglich der Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis heraus gegeben (https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/BZR/Merkblatt_Gebuehrenbefreiung.pdf)\r\n \r\nWäre dies nicht auch eine Möglichkeit für den Personalausweis? Wenn NEIN warum nicht?\r\n\r\nIch stelle diese frage auf elektronischen Wege also bitte ich darum auch auf auf elektronischen Wege zu Antworten.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nLuke Tucker\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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