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"subject": "DQR Niveau 7: Magister = Master bzw. Lehramt? [#32962]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ngemäß der Angaben zum Deutschen Qualifikationsrahmen handelt es sich bei der Qualifikation „Magister“ um den Qualifikationstyp „Master“ und diesem gleichgestellten Abschlüsse (Diplom, Magister, Staatsexamen) – siehe DQR/EQR-Niveau 7\r\n(Quelle: https://www.dqr.de/content/2316.php?NI=7&QT2=15&SQ=1146, zuletzt aufgerufen am 20.08.2018, 10:55 Uhr). \r\n\r\nBitte geben Sie kurz darüber Auskunft, ob somit ein Magister Artium in den Bereichen „Germanistik, Deutsch als Fremdsprache & Pädagogik“, welcher an einer deutschen Universität erworben wurde, auf dieselbe Qualifikationsebene (=Niveau 7) zu setzen ist wie ein Abschluss Erstes / Zweites Staatsexamen Lehramt Deutsch bzw. ein Abschluss in gestufter Studienstruktur in entsprechenden Lehramts-Bachelor- und Lehramts-Masterstudiengängen. \r\n\r\nSollten Sie dies nicht beantworten können, bitte ich höflichst um die Information, welche Behörde dafür verantwortlich zeichnet, weitere Auskünfte zu geben.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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