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    "content": "BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-858\n\nBetr.:          Informationsfreiheitsgesetz (IFG)\nBezug:  Ihr Antrag vom 07.08.2018 (s.u.)\n\n\nSehr geehrtAntragsteller/in\n\nvielen Dank für Ihren IFG-Antrag vom 7. August 2018. Sie fragen konkret \nnach den Ausgaben für Social Media-Aktivitäten in den Jahren 2016 und \n2017. \n\nUnter Social Media-Aktivitäten verstehen wir Maßnahmen der \nArbeitgeberkommunikation und Personalwerbung auf den Social Media-Kanälen \nFacebook, Instagram und Youtube. Twitter entfällt, da das BMVg keine \nWerbung über Twitter schaltet. \n\nFür das Jahr 2016 sind Ausgaben für zielgruppenorientierte \npersonalwerbliche Kampagnenmotive bei Facebook und  Instagram in Höhe von \n1.535.000 Euro entstanden - für das Jahr 2017 waren es 1.647.000 Euro. \n\nFür das Jahr 2016 sind Ausgaben für zielgruppenorientierte \npersonalwerbliche Kampagnenmotive bei Youtube  in Höhe von 1.610.000 Euro \nentstanden - für das Jahr 2017 waren es 1.930.000 Euro. \n\nDiese Angaben finden Sie auch in der Drucksache 19/2714 des Deutschen \nBundestages. \n\nMit freundlichen Grüßen",
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