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"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nwir möchten zunächst festhalten, dass das IFG des Bundes auf das ZDF keine Anwendung findet. Auch aus dem Anwendungsbereich des IFG des Landes Rheinland-Pfalz sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausdrücklich ausgenommen. Ebenso besteht kein weiterer Auskunftsanspruch aus den sonstigen von Ihnen vorgebrachten Gesetzen wie dem UIG oder VIG. \r\n\r\nGleichwohl können wir Ihnen aber mitteilen, dass die Landesrundfunkanstalten und das ZDF unmittelbar an der gemeinnützigen ARTE Deutschland GmbH beteiligt sind. Der durch die Beteiligung entstehende Finanzierungsbedarf wird bei der Beitragsfestsetzung berücksichtigt. Der ARTE Deutschland GmbH kommt damit ein bestimmter Anteil am Beitragsaufkommen zu, aus dem sowohl die eigenen Aufgaben der GmbH als auch ihr Kostenanteil an der Zentrale der ARTE G.E.I.E. gedeckt werden. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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